Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Ingberker AAnzeiger. 
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M 165 8 Samstag, den 7 1872 
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*.* Sit. Ing bert, den 18. October. — zegin ce eera e sich pee in letzter 
ie D i tschen Episkopats, die Dand um den Streit zwischen der Anschauung von Kirche und 
uuf Si retee de usen spiee als vo⸗ Staat und ihrem Verxhältnisse, wie sie Gregor VIII. und Inno- 
suminöses Aktenstück, das in 10 langen Kapiteln die gegenwärtige cenz III. halten, und zwischen der Anschauung, wie sie die jetzige 
aige der katholischen. Kirche im deutschen Reiche des Rähern er⸗ Welt besitzt. Hier steht Princip gegen Princip, Syllabus gegen 
uert, erschienen. Es wird darin das historische Recht der latho— moderne Staatsverfassung und von seinem Prineip aus hat jeder 
ishen Kirche im deutschen Reiche behauptet, dieselbe gegen die Recht. Welches Princip aber das richtige ist, das scheint uns die 
Nnlae der Reichsfeindischkeit deriheidigt die Berechtigung der Froße Fcage. Außer — steht jedoch, daß der deutsche Episkopat 
dischdse zu den vom Staate angefochtenen Maßregeln, die Er swie die e eweist) in seinen Ansprüchen nicht nachzuge- 
umunication etc. aufrecht erhalten, die Vertreibung der Jesuiten ben vor hat. Da eine Vexstandigung durch gegenseitiges Nachlassen 
Aß eine Schädigung des katholischen (kirchlichen) Lebens bezichnet in den gemachten Ansprüchen so weit unmöglich erscheint, so wird 
Anrecht der Kirche auf confessionelle Schuͤlen und religiöse der Staat gezwungen, das ganze bisherige Verhältniß zur Kirche 
dinderdereine in Anspruch genommen und der betannte. Kanzel⸗ W losen⸗ um so jeder ferneren Verwickelung gründlich vorzubeu⸗ 
agteaph als ein krntendes Ausnahmegeseh bezeichnet. Im8. gen. Dann erst wird fich auch herausstelen, daß der Staat nur 
zahnet“ wird eine Vorlesung üͤher Staats- und Kirchenrecht ge- Um fein gutes Recht, nicht aber gegen Christenthum, Religlon und 
heuen und im 9. und 10. Kapitel die ntas air nwehnudr. Siucgelimyf— hat.“ —⸗ 
uchleit und Staatsgefährlichlcit der katholischen Kirche zu wider⸗ 5 — — 
inde J ,— Mur Deutsches Reich · 
WEines schickt sich nicht für Alle !“ .Die Wahrheit dieser Nunchen. In der „Allg. Ztg.“ wird bestätigt, daß auf 
hblhe schen Sentenz muß eben auch die „Denkschrift“ bei ihrer der Nürnberger Ministerconferenz blos die Jurisdictionsverhältnisse 
usdathme im Publikum erfahren. In der Prefse, dem Organ der wischen Bahern und Württemberg zut Berathung kamen und daß 
deffentlichkeit wird sie auf das Lebhafteste besprochen. Aber wäh— alle anderen darüber verbreiteten Nachrichten der Begründung 
end Germania“ und KConsorten von ihr reden, wie von einer ntbehren. 
dulichen Offenbarung und auf sie schwoͤren und nicht Worte des „Mäünchen,. 16. Oct. Die Einberufung der. Landraths⸗ 
dobens genug finden für Haltung und Sprache der Unterzeichneten Versammlungen pro 1878 steht für den nächsten Monat bevor. 
xerselben. geht man andererseits scharf mit ihr ins Gericht und, WMünchen, 16. Oct. Die in mehrere Blätter übergegangene 
jeht darin nur einen neuen Fehdehandschuh, den die in Fulda —— daß die bei den heurigen Detochementsübungen oder 
hesanmelten der degierung vor die duhe werfen. Wean gehi Waffenmansvbern mit Vipouaks, welche die Felddiensttauglichkeit 
sdar och weiter, zeiht sie der Entstellung— und deist ihnen imit der Truppen und ihrer Führer darlegen jollen, auferlegten Stra⸗ 
nerbiitlicher Logit den Widerspruch nach, mit dem einzeine Sätze pPazen manchem Offizier die Ueberzeugung aufgendthigt haben, daß 
der Deutfhrift ¶mit einem früher ausgesprochenen Satze der meist er nicht mehr felddienstlitz sei und daß in Folge dessen zahlreiche 
Mitunterzenchneten fiehen. Numu Zeiten änvern fich und wir mit Pensionirungen bevorständen, können wir als vollkommen unrichtig 
ihnen! fagt ein alles Sprüchwort. bezeichnen. Die zu erwartenden Pen sionirungen, deren Zahl sehr 
Wicuich Neues ist in der Denlschrift nicht enthalten. Diese dering ist, sind vielmehr eine Folge der Reuformalion unserer 
st vielmehr nur eine gewandte, fein stylisirte Zusammenstellung Artillerie. 
verjenigen Vertheidigungsmittel, welcher sich bisher schon die ul⸗ Neustadt a. H. 17. Oct. Seit gestern tagen hier Ver⸗ 
ramonane Preffegehenuber den Maßregeln der deutschen Re-⸗ lreter sammtlicher deutscher Eisenbahnen. Wie wir vernehmen, er— 
terung bedienle Jhre Unterzeichneten haben nichts zu bedauern, kteden sich ihre Berathrugen auf diejenigen Forderungen an den 
ͤchiz Jurudzunehmen, sie waschen ihre Hände in Unschuld; denn Militärfiscus, welche den betheiligten Bahnen aus den Militär - 
nis ihren Seite ist kein Fehliriti geichehen, der dem Staate Anlaß kransporten des Kriegsjahres 1871 erwachsen find. 
u feindlichen. Maßregeln geben konnte. Vielmehr, wird dieser Darmstadt, 15. Oct. Die „Hejfische Uniform scheint 
n bptima forma veramworilich gemacht für alles Unheil, das dem Untergang verfallen. Den Mitgliedern der Ministerien ist 
uns dem beflehenden Conflitt erwachsen konne. Zu diesen ünschulds- letzt die Ermächtigung ertheilt, im Landtag im bürgerlichen Anzug 
reiheuerungen bemertt die Pfälz. Post“ in ihter Besprechung der zu erscheinen, Hoffentlich wird der Dalpigl'sche Uniforms-Zopi 
Dentschrift⸗: Wenn ein Mann dieses Akllenstück (Denkschrift) noch weiter beschnitten. 
esen würde, der nicht in Deutschland seit 10 Jahren gelebt und! Berlin, 16. Oct. Die „Prov.Corr.“, die Denkschrift 
eine Augen offen gehabt hat, so könnte er denken, es müsse dem der deuischen Bischöfe besprechend, sagt: Wenn die preußische Re⸗ 
Fursten Bismarck absonderlich wohl sein, daß er unmittelbar nach zierung nach Erlaß der Vefassung im Vertrauen auf die damaligen 
inem blutigen Krieg mit dem Ausland ohne alle Ursache einen Beziehungen zu den Kirchengewalten, es zunächst unterließ, den 
mnern Zwist von dec größten Tragweite vom Zaune bricht. Man Artikel 15, nach welchem die evangelische und kathol sche Kirche, 
nüßte nicht nur an der staatsmännischen Beschäftigung des Kanzlers, owie jede andere Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten ordnet 
ondern auch an dem religiösen Sinn des Kaifers zweifeln, als ind verwaltet, in seiner Bedeutung und Tragweite durch aus— 
ob er das Christenthum in seinem Lande wie ein zweiter Julianus drückliche Ausführungsgesetze festzustellen, wie solche sonst fast zu 
Apostata verfolgen. Wer aber der kirchlichen Bewegung der letzten allen ahnlichen Verfassungsbestimmungen ergingen, so ist es jeßt, 
dahre gefolgt ist, den Syllabus mit seinen Consequenzen studirt, tachdem die Bischofe das Gebiet kirchlicher Angelegenheiten eigen- 
die Organisation einer ultromontanen Bewegung durch ganz nächtig zu bestimmen und willkürlich auszudehnen bersucht haden, 
kuropa, die Gründung von religiös-politischen Parteien in Kam— anerläßlich geworden, durch unzweidentige und unantastbare Staats⸗ 
mern und im Volke mit angesehen, wer die ultramontanen Blätter gesetze diejenigen Gebiete zu regeln, welche nicht lediglich Kirchen- 
namentlich die von Jesuiten redigirte „Cibilta“ gelesen, wer die angelegenheiten sind, sondern zugleich zum dürgerlichen und staat⸗ 
belannte Rede dez Papstes von dem „Steinchen“ vernommen hat, lichen Leben irgend eine Beziehung haben. Das jetzige Auttreten 
ver die aggressive Bewegung des Episkopats in ganz Europa der Bischöfe wicd unzweifelhaft das Wort des Reschskanzlers in 
beobachtet, der mug erkennen, daß es sich hier um einen prinzi⸗ Erfüllung gehen lassen, daß die Regierung den Ansprüchen von 
diellen Kampf von größter Bedeutung handelt. Personen des geistlichen Standes gegenüber, wonach es Landes⸗ 
In solchen Fäuen ist es unnütz zu untersuchen. wer den gesetze geben könne, welche für sie nicht verdindlich seien, ihre volle 
dampf angefangen hat, er mußte kommen. Es zeigt sich derselbe und einheitliche Souveränetät mit allen Mitteln aufrecht erhalten 
nicht nur iu Deutschland, sondern in allen modernen Staaten werde. Die Souveränetät kann nur eine einheitliche sein und muß 
nört man dieselben Klagen der Bischöfe, sieht man dieselbe Auf- es bleiben: die Souveränetät der Gesctz eb ung