Full text: St. Ingberter Anzeiger

und traf den Dorrlinger so schwer auf den Vorderlopf, daß der 
selbe auf dem Platze rücklings zusammenstürzie und das Bewußt 
jein verlor. Wie vorstehend angegeben, wurde der Sachverhali 
ibereinstimmend von Klippel und von Dörrlinger, Tags nach dem 
Vorfalle bei seiner eidlichen Vernehmung durch den k. Untersuch 
ungsrichter, geschildert. Auch sprachen ferner für dessen Richtigkeit 
die, vom Angeklagten verschiedenen Persoven gegenüber,— auf dem 
Rückwege vom Steinbruche nach Seebach, gemachten Aueß:rungen, 
sowie verschiedene Umstände, auf die wir noch weiter unten zurück⸗ 
sommen werden. Sofort nah der That packte der Angeklagte, ohne 
fich um den Schwergetroffenen im Mindesten zu kümmern, den 
Schiebkarren mit dem Geschirre auf und fuhr gegen Seebach zu, 
während Klippel nebst einigen zur Stelle gekommenen Leuten den 
Derwundeten aufhoben und in die nahegelegene Wohnung des 
Schlaghüters Köhler verbrachten, von wo er gegen Mittag in seint 
Wohnung und in arztliche Behandlung gebracht wurde. Trotz der 
sorgfältigsten Pflege starb aber Dörrlinger in Folge jener Verletzung 
am 16. März des Borgens um 5 Uhr. Der, noch am Tage in 
Seebach verhaftete, Angeklagte leugnete, dem Dörrlinger die frag⸗ 
liche Verlezung beigebracht zu haben, unter Vorbringung offenbar 
unwahrer Angaben. Denn seine, in den einzelner Verhören ge⸗ 
machten Aufstellungen standen sowohl unter einander, als auch 'mit 
den Zeugenaussagen, dem ärztlichen Gutachten und anderen Um 
tanden, im Widerspruche. Im ersten Verhöre vor dem k. Lande 
richter in Dürkheim gab er nämlich an, Dörrlinger habe mit dem 
Meter nach Klippel und dann nach ihm schlagen wollen, sei aber 
rücklings auf einen Steinhaufen und vermuthlich mit edem Kopfe 
in einen spitzen Stein gefallen. Vor dem Uniersuchungsrichter so 
dann gab er an, daß er allerdings zu einem Hiebe mit der Schip⸗ 
pr angesetzt, daß aber in demselben Momente sein Kamerad Klip⸗ 
el ma einem vbirkenen Stocke dem Dörrlinger eins auf den Kopf 
geschlagen habe, so daß decselbe fofort seitswärts mit dem Hinter · 
lopf auf einen spitzen Stein geftürzt sei. Auch in der heutigen 
Verhandlung machte er die gleichen Angaben. Wie schon erwähnt, 
sprachen die Zeugenaussagen, die Bemerkung des Angeklagten auf 
einem Heimwege nach Seebach mehreren Personen gegenüber, bei de⸗ 
nen er sich seiner That brüstete, sowie endlich insbesondere das ärztlich 
Butachten dagegen. Zufolge dieses Gutachtens konnte die Verleßung 
FesiDoertlinget inmöalich vo neinem Schlage mit einem Stocke noch 
oon einem Fall herrühren, da sie mit einem schweren stumpfen Jisten⸗ 
mente, wie eineßSchippe herbei gebracht sein mußte. Daß aber wirklichde 
ddiliche Streich mit einer Schippe geführt, bestätigt noch die bei 
Besichtigung der Oertlichkeiten (des Steinbruchs) sowie der beim 
Anhetilagten beschlagnabmten, vom Steinbruche mitgebrachte Schip-⸗ 
pe. Es zeigse sich nämlich an der fraglichen Schippe und zwar an 
dem knorrigen Theile des Holzes, wo das Eisen 
restgemacht ist, Fein Stüchchen Rinde frisch abge⸗ 
prungen. Ein solches Stückhen Ritide wurde aber mit einem 
tleinen Büschelchen grauer Haarer an der Stelle aufgefunden, an 
velcher Doͤrrlinger aller Voraussetzung nach, niedergeschlagen wurde 
Grade die Sielle aber, an welcher die Rinde abgesprungen war, 
paßte nach dem Gutachten der Sachverständigen, vollkommen in 
das Loch in dem Schädel des Getödteten. Daß Angesichts all 
dieser Belastunggmomente die Angaben des Angellaten keinen Glau— 
hen sanden, ist leicht erklärlich. Seinem Vertheidiger, der zunächft 
die Thäterschaft des Angeklagien bestritt, dann für den Fall, daß 
ie Geschworenen diese doch annehmen sollten, Freisprechung wegen 
Nothwehr oder straflosen Excesses derselben (wegen Furcht oder Be⸗ 
türzang) sowie in ungünstigem Falle Annahme mildernder Um-— 
tände wegen Reizes und Trunkenheit verlangte, glücke nicht, eine 
ẽntlastung seines Klienten herbeizuiüuhren. — Denn der von den 
veschworenen „schuldig“ Erklaͤrte wurde vom k. Schwurgerichtshofe 
inier, Aberlennung der Ehrenrechte auf 5 Jahre, zu G jähriger 
zuchthausstrafe verurtheilt (Schluß der Session.) 
— Neustadt, 27. Juni. (Schützenfest. Von gestern Nad/ 
niitag 3 Uhr bis heute Mittag 1 Uhr warden folgende Becher 
Jeschossen: auf sder Feldkehrscheibe:32. Ph. Forster aus Offenbag 
38. H. Frosch aus Frankfurt a. M., 84. Val. Hupp aus Offen⸗ 
ich,.38. M. Boos aus Zweibrücken, 36. H. Fischer aus HMNeustadt, 
87. W. kHorn Jaus Ernstweiler; rauf der Standkehrscheibe: 
8. Ernst Vrechtel aus Hauau, 119. Fr. Vub aus Reustadt, 20. 
Back aus Frankenthal, 21. P. Kühn aus Neustadt, 22. Weber 
aus Bruchsal, 23. Ph. Correll aus Neustadt. J 
7 In Mannheim verurtheilte am 23. Juni das Schwurge ⸗ 
icht den flüchtigen Spdarkassenrechner August Perpente von Schwet— 
ingen wegen Unterschlagung von 124,274 fl. 7 kr. in contums 
eiam zu 10 Jahren Zuchthaus. 
Wohnungsveränderung. 
Ich setze meine verehrl. Kunden 
und Gönner andurch in Kenntniß, daß 
ich jezt in meinem Hause. neben Café 
Grewenig wohne. 
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Littres werden Fäßer leihweise geliefert. 
Proben stehen jederzeit zu diensten. 
Einladung zum Abonnement 
auf die wöchentlich 6 mal erscheinende 
„Saarbrücker Zeitung“ 
Tageblatt für Saarbrücken und St. Johann. 
(Auflage 2800 Exemplare) nebst dem Gratisbeiblatt 
Der Bergmannsfreund, 
welches jeden Freitag ausgegeben wird 
Abonnementspreis: vierteljährlich 1 Thlr. Enel. Postbe 
tellgeld 1 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf.) 
Inserate, namentlich solche, welche für die edeutende Montan 
Zütten- und Glas-Judustrie der Saargegend, sowie für den Consum ihrer 
dichten Bevölkerung berechnet sind, erzielen in der Saarbrücker Zeitung, — 
dem verbreitetsten Blatte des Rexrierungsbezirks Triet, und auch in dem be 
aachbartem Lothringen stark gelesen — den wirksamsten Erfolg. Die ögespalten— 
Hetitzeile oder deren Raum wird mit 1 Sgr. 3 Pf. Srechnet. 
Saarbrücken, im Juni 1874. 
Die Exvpedition. J 
Bürgerverein. 
Mitwoch den 1. Juli 1874, 
Abends 8 Uhr 
Generalversammlung 
m Vereinslokale bei Herrn Georg 
Jung. Betreff: 
1) Aufnahme neue Angemeldeter. 
2) Vertheilung der gesammelten Un⸗ 
terstützungsgelder 
3) Fragekasten. 
Zt. Ingbert, den 27. Juni 1874 
Der Vorstand. 
Pariser Chocolade 
von Baudoin- Colette File 
preisgekrönt auf der letzten Pari ser 
Weltausstellung, ist zu haben bei 
M. Haas, Conditor. 
Rechnungen 
in !2, 14 und ss Bogen zum allgemeine— 
BGebrauch sind vorrathig in der Drucker 
dieses Blattes. 
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Redacion, Truck und Verlag von J. Xx. 
metz in St. Ingbert.