und traf den Dorrlinger so schwer auf den Vorderlopf, daß der
selbe auf dem Platze rücklings zusammenstürzie und das Bewußt
jein verlor. Wie vorstehend angegeben, wurde der Sachverhali
ibereinstimmend von Klippel und von Dörrlinger, Tags nach dem
Vorfalle bei seiner eidlichen Vernehmung durch den k. Untersuch
ungsrichter, geschildert. Auch sprachen ferner für dessen Richtigkeit
die, vom Angeklagten verschiedenen Persoven gegenüber,— auf dem
Rückwege vom Steinbruche nach Seebach, gemachten Aueß:rungen,
sowie verschiedene Umstände, auf die wir noch weiter unten zurück⸗
sommen werden. Sofort nah der That packte der Angeklagte, ohne
fich um den Schwergetroffenen im Mindesten zu kümmern, den
Schiebkarren mit dem Geschirre auf und fuhr gegen Seebach zu,
während Klippel nebst einigen zur Stelle gekommenen Leuten den
Derwundeten aufhoben und in die nahegelegene Wohnung des
Schlaghüters Köhler verbrachten, von wo er gegen Mittag in seint
Wohnung und in arztliche Behandlung gebracht wurde. Trotz der
sorgfältigsten Pflege starb aber Dörrlinger in Folge jener Verletzung
am 16. März des Borgens um 5 Uhr. Der, noch am Tage in
Seebach verhaftete, Angeklagte leugnete, dem Dörrlinger die frag⸗
liche Verlezung beigebracht zu haben, unter Vorbringung offenbar
unwahrer Angaben. Denn seine, in den einzelner Verhören ge⸗
machten Aufstellungen standen sowohl unter einander, als auch 'mit
den Zeugenaussagen, dem ärztlichen Gutachten und anderen Um
tanden, im Widerspruche. Im ersten Verhöre vor dem k. Lande
richter in Dürkheim gab er nämlich an, Dörrlinger habe mit dem
Meter nach Klippel und dann nach ihm schlagen wollen, sei aber
rücklings auf einen Steinhaufen und vermuthlich mit edem Kopfe
in einen spitzen Stein gefallen. Vor dem Uniersuchungsrichter so
dann gab er an, daß er allerdings zu einem Hiebe mit der Schip⸗
pr angesetzt, daß aber in demselben Momente sein Kamerad Klip⸗
el ma einem vbirkenen Stocke dem Dörrlinger eins auf den Kopf
geschlagen habe, so daß decselbe fofort seitswärts mit dem Hinter ·
lopf auf einen spitzen Stein geftürzt sei. Auch in der heutigen
Verhandlung machte er die gleichen Angaben. Wie schon erwähnt,
sprachen die Zeugenaussagen, die Bemerkung des Angeklagten auf
einem Heimwege nach Seebach mehreren Personen gegenüber, bei de⸗
nen er sich seiner That brüstete, sowie endlich insbesondere das ärztlich
Butachten dagegen. Zufolge dieses Gutachtens konnte die Verleßung
FesiDoertlinget inmöalich vo neinem Schlage mit einem Stocke noch
oon einem Fall herrühren, da sie mit einem schweren stumpfen Jisten⸗
mente, wie eineßSchippe herbei gebracht sein mußte. Daß aber wirklichde
ddiliche Streich mit einer Schippe geführt, bestätigt noch die bei
Besichtigung der Oertlichkeiten (des Steinbruchs) sowie der beim
Anhetilagten beschlagnabmten, vom Steinbruche mitgebrachte Schip-⸗
pe. Es zeigse sich nämlich an der fraglichen Schippe und zwar an
dem knorrigen Theile des Holzes, wo das Eisen
restgemacht ist, Fein Stüchchen Rinde frisch abge⸗
prungen. Ein solches Stückhen Ritide wurde aber mit einem
tleinen Büschelchen grauer Haarer an der Stelle aufgefunden, an
velcher Doͤrrlinger aller Voraussetzung nach, niedergeschlagen wurde
Grade die Sielle aber, an welcher die Rinde abgesprungen war,
paßte nach dem Gutachten der Sachverständigen, vollkommen in
das Loch in dem Schädel des Getödteten. Daß Angesichts all
dieser Belastunggmomente die Angaben des Angellaten keinen Glau—
hen sanden, ist leicht erklärlich. Seinem Vertheidiger, der zunächft
die Thäterschaft des Angeklagien bestritt, dann für den Fall, daß
ie Geschworenen diese doch annehmen sollten, Freisprechung wegen
Nothwehr oder straflosen Excesses derselben (wegen Furcht oder Be⸗
türzang) sowie in ungünstigem Falle Annahme mildernder Um-—
tände wegen Reizes und Trunkenheit verlangte, glücke nicht, eine
ẽntlastung seines Klienten herbeizuiüuhren. — Denn der von den
veschworenen „schuldig“ Erklaͤrte wurde vom k. Schwurgerichtshofe
inier, Aberlennung der Ehrenrechte auf 5 Jahre, zu G jähriger
zuchthausstrafe verurtheilt (Schluß der Session.)
— Neustadt, 27. Juni. (Schützenfest. Von gestern Nad/
niitag 3 Uhr bis heute Mittag 1 Uhr warden folgende Becher
Jeschossen: auf sder Feldkehrscheibe:32. Ph. Forster aus Offenbag
38. H. Frosch aus Frankfurt a. M., 84. Val. Hupp aus Offen⸗
ich,.38. M. Boos aus Zweibrücken, 36. H. Fischer aus HMNeustadt,
87. W. kHorn Jaus Ernstweiler; rauf der Standkehrscheibe:
8. Ernst Vrechtel aus Hauau, 119. Fr. Vub aus Reustadt, 20.
Back aus Frankenthal, 21. P. Kühn aus Neustadt, 22. Weber
aus Bruchsal, 23. Ph. Correll aus Neustadt. J
7 In Mannheim verurtheilte am 23. Juni das Schwurge ⸗
icht den flüchtigen Spdarkassenrechner August Perpente von Schwet—
ingen wegen Unterschlagung von 124,274 fl. 7 kr. in contums
eiam zu 10 Jahren Zuchthaus.
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Tageblatt für Saarbrücken und St. Johann.
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welches jeden Freitag ausgegeben wird
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Saarbrücken, im Juni 1874.
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Bürgerverein.
Mitwoch den 1. Juli 1874,
Abends 8 Uhr
Generalversammlung
m Vereinslokale bei Herrn Georg
Jung. Betreff:
1) Aufnahme neue Angemeldeter.
2) Vertheilung der gesammelten Un⸗
terstützungsgelder
3) Fragekasten.
Zt. Ingbert, den 27. Juni 1874
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