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zanson, Bruder? vou Carb Heinrich Sansom 'Scharfrichter der J Das Recht zur Wahl erlischt fütr die bereuüs anerkannten
ebolution. Dieser Mann, damale noch ein Knabe, half oft seinem Bexechtigten innerhalb sechs Monaten nach Eintritt der verbindli—
Jater bei den Vorbereitungen zu den Massenhinrichtungen. Es ist chen Kraft dieses Gesehes, für die etwanoch späteranzuerkennen⸗
ies der letzte Scharfrichter seines Stammes und erlischt mit ihm den Berechttigten innerhalb sechs Monaten nach der erfolgten An⸗
ie Familie, die fast an zweihundert Jahren das traurige Pri- erkennung der Invbalidität, bezie hungsweise durch Annahme, des
ilegium bejat, im⸗Amte. Paris die Scharfrichterftellezu Ber deildersardanbtlhint wor Nant dr Frist.
leiden .·. 93 3
t.Xom; 20. Jumi. Ganz Rom ist in Aufregung über einen Für die Verforgungtansprüche det nachbvebilich burch den
daub⸗Anfall. Vor ein paar Tagen wurde ein Schäsfer dicht vor Arieg jnpaude gewordenen, aus dem altiven Militärdienst aus —
er Porta S. Paolo bei hellem Tage erschossen. Im selben Augen- geschiedenen Unteroffiziete und Mannschaften gelten e inderhalb der
licke rollle ein Wogen heran und die beiden Strolche konnten die dem beireffenden Friedensschlufse folgenden 8 Jahre die Beftimm—
eiche nicht mehr plündern. Nun scheint es gewiß, daß die Mör⸗ uingen der 88. 68 bis 80 des Gesehes vom 27. Juni 1871 mit
er ein Polizei Korporat und ein Polizel Soldat sind. . Wenicstens jen durch gegeswärtiges Gesehl ffeftaesteluten Abanderungen 1688.
at man sie als der That verdächtig/ verhaftet. Es wird immer⸗ 3 ——677
übscher , .5. difür die Versorgungsansprü he Iderll nachweislich durch den
F Die Gesammtzahl der in den Vertragshäfen China's ansäs rieg 1870/71 inbalide gewordenen, aus dem aktiven Militärdienst
gen Fremden betrug im Jahre 1872: 8661, darunter 1777 Eng- ausgeschiedenen Unteroffizisere und Mannschuften wird dieser Termin
inder, 541 Amerikaner, 483 Deutsche, 289 Franzosen, 89. Spa⸗ auf 4 Jahre verlängeri.
tier, 66 Niederländer, 48 Russen, 35 Dänen, 34 Schwiden und, Sämmtliche Temporär⸗Inbaliden bleiben versorgungsberechtigt
dorweger, 22 Oesterreicher. 4 Belgier und 340 Angehͤrige von bis zur Rüdkehr der Felddienstfäͤhigkeit.. 64 m
richtvertragsmächten. Zgwel brüͤcen, 25. Juni 1834.
AT Königliches Bezirkßamt,/
ιν. Damm.
Schaͤfer.
* Volkswirthschaft, Handel und Verkehr · * .
4e24 2* — J
Karlsruhe, 30. Juni. Bei der heutigen Gewinnziehung
er badischen 85⸗fl.e Loose erhielten nachstehende Nummern die höch—
en Treffer Nr. 158, 801, 158, 804, 168,844 194, 660, 19520 1,
15464, 280,8518, 277, 829, 339, 520 3539, 5326 je 1000 f. 4
— eree,)
23 1
(Die Approbationsprüfung für Bader ·
Am 31. Julinl. Is. findet die Schlußbrüf
m Kreis · Armenhause zu Frankenthal statt⸗·⸗
Jene Badergesellen, welche laut Allerhöchster Vorschrift- uͤch t
verbunden waren den Lehrkus sin obiger Änstalt mitzumachen,
2ber die Endprufung bestehen wollen, baben sich am 80. 8.Juli,
Vormittags 11Uhr, in jener Localität dem ärztlichen Vorstande
des Cursus, Medicinalraih Dr. Bettinger,amtlich vorstellig zu
nachen, welcher dann je nach Befumd inrer mitgebrachten vox—
chritsmäßigen Zeugnisse dieselben zum Prüfungßakte annehmen oder
abweisen wird. 35
Die k. Brzirksämter werden durch die Localblätter für moͤglichste
Verbreitung Sorge tragen. 5* *
Speher, den 21. Juni 18741. — —
Königlich Bayerische Regierung der Pfalz.
Kammer des Innern.,
In Abwesenheit des k. Regierungs-Präsidenten:
. b. Lamotte.
2—ι —
—AD——
—
netr.)
Bader
on GOu eines Erlasses dez k. Staattinisteriums des In
jern dom 18. Ifd. Mts. werden nachstehend die 8S8. 68, 64, 71
ind 75 des Reichsgesetzes vome 27 Juni 1871, sbetreffend die
ensionirung und Versorgung der“ Militärpersonen ꝛc,, und die
z. 10, 14, und 18 des Reichsgesetzes vom 4. April 1874, be⸗
reffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom
17. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Mili—
arbersonen c., zur allgemeinen Keantniß gebrachte.
ια —νæ- —
Allgemeine Bestimmungen. —
Die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehoͤrenden
hersonen des Soldatenstandes haben JAnspruch auf Invalidenver⸗
orqung, wenn fie durch Dienstbeschädigung oder nach einer
dienstzeit von“ mindestens acht Jahren invalide geworden
ind .
Haben dieselben achtzehn Jahre ober länger altiv gedient, so
st zur Begründung ihres Versorgungsanspruches der Nachweis der
Invalidität nicht erforderlich. n
8. 64.
Als Invalidenversorgung gelten Pensionen; und Pensionszulagen,
der Civilversorgungsschein, die Aufnahme in Invalideninstitute, die
berwendung im Garnisondiensi.
—Ar
— Pensionszulagen.
Unteroffiziere und Soldaten, welche nachweislich durch den
drieg ganz inbalide geworden sind, erhalten eine Penasionszulage don
Thalern monatlich neben der ,8 7
8. J —
Civilversorgungsscheiin.
Die als versorgungsberechtigt anerkaunten Inval'den erhalten,
venn sie sich gut geführt haben, einen Civilversorgungsschein. Die
danzindaliden erhalten diesen Schein neben der Penfion, den
dalbinvaliden wird derselbe nach ihrer Wahl an Stelle der Pension
erliehen, jedoch nur dann, wenn sie mindestens zwölf Jahre gedient
aben.
8. 10. *8
Unnteroffiziere, welche nicht als Invaliden versorgungsberechtigt
ind, erlangen durch zwölfjährigen aktiven Dienst bei- fortgesehter
uter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein 688
8 und 75.) ——
Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes er⸗
erben Ansbruch auf Invaliderversorgung nicht auf Grund, der
NRenstzeit, sondern nur durch eine im Militärdienste erlittene Dienst⸗
eschädigung.
8.11.
Banzinvaliden, deren Invalidität durch eine in dem Kriege von
377 1 erlittene Dienstbeschädigung herbeigeführt worden ist, und
elche Anspruch auf den Civilversorgungsschein baben, wird nach
ter Wahl an Sielle des Civilversorgungsscheins eine Pen⸗
— Von 2 Thalern monatlich gewährt (Anstellungsent
idigung.
—
—W — *
Im allgemeinen Interesse aenmi
uns veranlaßt, auf die im heutigen Blatte enthaltene Annonce des
drn. Gustav Schwarzjschildin Hamburg ganz be—
onders hinzuweisen. Dieselbe war so gluͤckich in letzter Zeit laut
Jusweis amtlicher Listen an seine Interessenten unter anderen die
dauptgewinne von Marl 202,000,15, 000, 10,000 auszahlen zu
önnen und sind die angekündigten Orignalloose der großen uad
ahlreichen Gewinne wegen bestens zu empfehlen. Die Keellität und
Soliditat dieses Hausts ist bekannt und daher aichts natürlicher,
als die vielen bei demselben einlaufenden Auͤfträge, welche eben so
rasch als forgfältig ausgeführi werden.
Nachdem die Herren Sirauss & Com. in Hamburg zu
Herzogl. Hauptcollecteurs ernannt und mit dem Verkauf der Ori—
zinalloose von Herzogl. Lotterie-Direction direct beqduftragt wurden,
so ist es selbstberständlich, daß man einer solchen Firma bei Be—
ftellung von Loosen den Vorzug giebt. Wir machen daher auf
Ne heutige Annonce dieses Hauses ganz besonders aufmertsam.
„Wichtig für Viele!
In allen Branchen, insbesondere aber bei Bezug der allge—
neinen beliebten Original-Loose rechtfertigt fich das Ver—
rauen einerseits durch anerkannte Solidität der Firma, ande rerfeits
durch den sich hieraus ergebenden enotmen Absaß. *
Von ganz besonderem Glücke begünstigt und durch Pünktlich-
deit und Reellität bekannt, wird die Firma AdolpheHa a s in
Hamburg Jedemann besonders u. angelegentlichst empfohien.
Verantwortliche Redacteur ß. x. Deme tz St. Ingbert.
A ——— —
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