avilllers bei Paris gelegentlich einer dort abgehaltenen Regatla.
Im dem Augenblicke, als ein heftiger Gewitterregen begann, stürz⸗
etwa 300 Personen aus dem Publicum auf das aedeckte
daugerüst, das bis dahin leer gewesen; das Gerüst brach ein
id begrub nicht nur diese 300 Menschen, sondern auch etwa 30
inder zwischen 120 und 14 Jahren, die sich in seinem untern
pyhltaume angesammelt hat'en, unter seinen Trümpmern. Es folgte!
N eine unbeschreibliche Scene des Schreckens, die durch den Platz⸗
gen no an Grauenhaftigkeit gewann, da derselbe die Verwir⸗
ng lleigerte. Erst nach einer halben Stunde gelang es dem
Peire und den Polizeiagenten, den Menschenknäuel etwas zu ent—
itren. Die Frauenzimmer waren fast alle in Ohnmacht gefallen
ind mußten erst wieder zu sich gebracht werden; sie sowohl als die
Ninner hatten verhältaißnäßig sehr wenig gelitten, so daß in
jeser Hinficht kein ernsteres Unglück zu beklagen ist. Dagegen waren
zo Kinder mehr oder weniger zerquetscht und befinden sich!
sätz in hoffaungsiosem, theils in sehr bedenklichem Zustande im
Jospital zu Paris.
xAuf der Höhe von Dungeneß kollidirte am Dienstag der
dampfer „Milbank“ aus Sunderland, mit dem Dapfer „Hankow.“
gierzehn Personen seiner Mannschaft, darunter der Käpitän, dessen!
srau und der erste Steuermann, ertranken, sechszehn wurden vom
Hankow“ gerettet und nach London gebracht. *
— Polizeiliche Logik. In der Züricher Ztg. liest die Frankf.
ztz.* folgenden, eine gesunde Logit verrathenden polizeilichen Be—
igt. „Bei dem heftigen Sturme vom letzten Freitag wagte es ein
5ngländer, Ht. Oswald Jones, mit einem Schiffshen auf den
Zee zu fahren. Allem Anscheine nach ist der Engländer aber
ettrunken; denn Jeute Vormittag zog man seine Leiche in der Nähe
n Wollishofen an's Land.“
F Geschwindigkeiten. Ein gewöhnlicher Fußgänger geht in
Stunden 1 Meile, mithin in einer Setunde 38 Fuß. Er wür⸗
e, wenn er Tag und Nacht fortdauernd marschirte, die Erde in
50 Tagen umwandeln. Die Schnecke ist am langsamsten, sie macht
11 Stunde 1 Fuß. Ein gewöhnlicher Postwagen fährt in 1
ztunde 1 Meile, in der Sekunde 62/3 Fuß. Em Kurier reitet in
Sekunde 133 Fuß, in 1 Stunde 2 Meilen. Ein guter Schlitt⸗
nuhläufer läuft in der Stunde 4 Meilen, in' der Sekunde 26
uß. Ebenso schnell läuft das Rennthier. Es könnte täglich 96
steilen zurücklegen. Der Wiadhund ist dreimal schneller. Er läuft
ader Stunde 12 Meilen, in der Sekunde 78 Fuß. Könnte er
iese Schnelligkeit fortdauerrd innehalten, so würde er in sechszehn
kagen die Erde umlaufen haben. Die Fliege fliegt in der Se—
unde 5 Fuß, die Schwalbe 75 Fuß, der Adler 96 Fuß, die
grieftaube 144 Fuß. Sie würde mithin in circa 8 Tagen die
icrde umkreisen. Der Haifisch schwimmt in der Sekunde 40 Fuß,
ueiner Stunde sechs Meslen. Der Sturin durcheilt in der Se—
ude 60 Fuß, der Orkan 120 Fuß, der Schall 15,000 - Fuß.
ine Lokomotive ohne Last macht in der Sekunde 80 Fuß, in der
zumde 12 Meilen, in 19 Tagen umkreist sie die Erde. Die be⸗
utete Lokomotive fährt mit der Hälfte dieser Schnelligkeit. Gine
jagdflinte schleudert das Schrotkorn in einer Sekunde 300 Fuß.
ine Kanonenkugel fliegt in der Sekunde 600 Fuß. Könnte sie
ise Geschwindigteit beibehalten. so würde sie in einem Tage die
itde umkreisen, die der Schall (15,000 Fuß) in einem halben Tag
mläuft. Das Licht geht in einer Sekande 42.000 Meilen, die
zlectticität fast das Doppelte, also acht Mal um die Erde.
f(ine seltsame Trauung) Die ‚Casse Susser
—
irchensprengel Jewinaton. Die Braut hat keine Arme und der
drauring mußte ihr an die dritte Zehe ihres linkten Fußes gesteckt
ntden. Nach dem Schluß der Trauung unterzeichnete iie das
Ritathstegister, indem sie die Feder mit ihren Zehen h'elt und
ihtzdestoweniger eine „schöne Hand“ schriek
Jolkswirthschaft, Handel und Verkehr.
Im Postanweifsungsverkehr Bayeras wurden in der Zeit vom
Januar bis 30. Juni 1874 am internen und Wechselverkehr
910,878 Stück einbezahlt, im Vorjahre 639,642 Stuück, sonach
uuer mehr 381,236; dagegen 939,649 Stück ausbezahlt, im
orjahre 609,606, sohin heuer mehr 339,943 Stück. Die Ein—
chlung belief sich auf 21,642,641 fl, im Vorjahre 16,754,5324
„sohin 1874 mehr 4,888,811 fl. Im Wechselberkehr wurden
inausvergütet 1,998,542 fs F
Irteatut der Stadt t. Vngqbert. *
Die gewerbliche Fortbildungsschule in St. Ingdert betr.
Der Gemeinderath von St. Ingbert,
ren unter dem Vorsitze des Bürgermeisterss Chandon
n da;]
ach Ansicht der 8. F. 100 und 142 der Gewerbe-Ordnung für
us deutsche Reich, sowie nach Anhörung der nachgenannten belhei-
en Gewerbebetreibenden, als:
*»“Afyh Dercum. Schreiner — 2 J0600n Fiack Glassshöffen:
ireltor, — 3. Adolph Ehrhardt, Bäcker, — Georg Jung, Schlosser
— 5. Nikolaus Gries, Biechschmied, — 6. Johann Woll, Tüncher,
— 7. Jatob Pfleger, Maurer, — 8. Peter Schmelzer, Schmied,
— 9. Georg Rickel, Conditor, — 10. Georg Buttermann, Feilen⸗
jauer. 7 11. Peter Fischer, Maurer, — 12. Jaktob Behr,
Zatiler,““ 18. Salomon Kammerer, Uhemacher, ee
alle in St Ingbert wohnhaft und mit der Erlassung und Fassung
des Ortsstatutes einverftanden; J
in Erwägung,. daß nach bisher gemachter Erfahrung zur Heran⸗
zildung eines tüchtigen Bürgerstandes der gewerblichen Jugend
iach ihrer Entlassung aus der Werktagsschule ein regelmäßiger,
hre Kenntnisse erweilernder Unterricht Noth thut, wozu die hier
n St. Ingbert bestehende gewerbliche Fortbildungsschule die beste
Belegenheit bietet;
daß jedoch, wenn dieser Unterricht ein allgemein nützlicher sein, die
gewerbliche Fortbildungsschule ihre Aufgabe erfüuen und brauch⸗
bare Glieder des Gecerbestandes heranbilden soll, der Besuch der⸗
ielben ein otligatorischer sein muß;
beschließt folgendes Orlsstatut:
J. Alle Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche bei einem
dZandwerker, Kaufmanne oder sonstigen Gewerbetreibenden in hie—
iger Stadt conditioniren, in Arbeit stehen oder in der Lehre sich
efinden und das sechszehnte Lebensjahr noch nicht überschritten
jaben, sind verpflichtet, den Unterricht in der hiesigen Fortbil⸗
zungsschule zu den hiefür bestimmten beim Beginne des Schuljah⸗
nes jedesmal durch die Ortsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden⸗
en Stunden regelmäßig zu besuchen;
I. Dispensen von dem Besuche der gewerblichen Fortbildungs⸗
chule für die bezeichneten Categorien werden nur in Folge eines
zereits genossenen höheren Unterrichts auf deßfalls erbrachten Nach⸗
veis durch die Aufsichtskommission der Fortbildungsschule ertheilt.
III. Bezüglich der Vernachlässigung des Schulbesuches Seitens
zer verpflichteten Schüler und der Behandlung resp. Bestrafung
der Versäumnisse des Besuchs der Fortbildungsschule gelten die be—
timmungen des Art. 538 des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. De⸗
ember 1871, sowie der Ullerhöchsten Verordnung vom 22. Janu⸗
ar 1872 (sreisamtsblatt Nr. 11) und der Vollzugsvorschriften
joher kgl. Regierung der Pfalz von 10. April 1872 (Areisamts-
zlatt Nr. 38 S. 919) deren pünktliche und gewissenhafte Handha-
zung die die Schulversäumnisse notirenden Lehrer und die die Be⸗
trasung veranlassende Ortsschulbehörde sich besonders angelegen jein
assen werden. J
UIV. Die Arbeits- und Lehrherren der zum Besuche der ge⸗
verblichen Fortbildungsschule verpflichteten Gesellen, Gehilfen und
Lehrlinge sind ihrerseits gehalten, den Letzteren die für diesen Be—
uch erforderliche Zeit zu gewähren und werden Verfehlungen hie⸗
jegen nach 8. 148 Ziff. 9 der deutschen Gewerbeordnung bestraft.
—V.Die Aufstellung der Liste der zum Besuche der gewerb⸗
lichen Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute geschieht all'jähr⸗
sich bis zum 1. October, als dem Beginne des Sqhuljahres, durch
das Bürgermeisteramt benehmlich mit der Ortsschulkommission, der
Aufsichtskommission der Fortbildungsschule und dem Lehrerpersonale
aind werden innerhalb des Jahres erfolgende Zugänge jedesmal
ofort nachgetragen.
VI. Die Entlassung aus der gewerblichen Fortbildungsschule
erfolgt im Sommersemester mit dem Tage des sechszehnten Lebens⸗
ahres und im Wintersemester nach erfolgter Schlußprüfung.
.. VII. Gegenwärtiges Ortsstatut tritt nach erlangter Genehmi⸗
zjung des königlichen Bezir samts Zweibrücken als der vorgesetzten
Verwaltungsbehörde vom 1. October 1874 in Kraft.
St. Ingbert, den 17. Juli 1974. — ——
Der Staͤdtrath. 3*8
Unterschrieben sind: Friedrich, Paul, Pflug, Badar,
Jellenthal, J. Sehwarz, Hoinrich, Gross, Ehrhardt, P.
jehwarz, Woll, V. Schwarz, Custer, Kahn und Chandon.
Für richtige Abschrift.
St. Ingbert, den 22. Juli 1874.
Das Bürgermeisteramt
Chandon.
Vorstehendes Ortsstalut der Gemeinde St. Ingbert vom
.7. Juli l. J. wird hiemit im Hinblick auf 8. 142 der deutichen
vewerbeordnung und 8 39 der Allerhöchsten Vollzugsberordnung vom
. Dezember 1872 genehmigt. 4
Zweibrücken, den 27. Juli 1874.
Königl. Bayer. Bezirlsamt
Damm.
Verantwortlicher Redacteur F. X Demestz St. Ingbert.