Hl. Ingberler Anzeiger.
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M 161. Sauistag, den 10. Oktober 1874
ersönlicher Rechtfertigung zu behalten wünschte und, obgleich er
m Besitz derselben ist, nicht ausliefern will. Die dritte Categorie,
ortz nd zwar die umfängstlichste, bilden solche Aktenstücke discreter
Mäünchen, 4. Okiober. Aus Deranlassung ihres 2öjd Zotur, welche in der Parifer Botschaft bei dem Amtsantritt des
agen Jubiläums als Inhaberin des dritten Feldarnilerieregiments Fürflen Hohenlohe derrudt wurden und über derer Verbleis Graf
a ihre Majestät die Königin-Mutter diesem Regmente eine Stife irnim keine Auskunft geben zu können erklärte. Sammtliche Akten⸗
ung don 20.000 Gulden zugewendet, um aus, den Zinsen dieses fücke sind mit laufenden Nuͤmmern versehen. „Bei der ganzen
dapitals hilfsbedürftigen Mannschasten und Unteroffizieren ihres Iugelegenheu?, fügt die „post“ bei, hoben die Gerichte in voler
Fegiments oder deren Familie je nach. Bedarf und Würdigkeit rfasfungsmäßiger Selbstfiändigkeit gehandell. Das Staatsministe
icterfiühüngen zukommen zu laͤssen. Die Verwaltung dieser zumist mit der ganzen Angetegenheit nicht befoßt.“ (Das schließt
Schenkung und die Vertheilung der Unterstützungen geschiett durch her nicht aus daß das Ministerium sich vorher mit der Staals—
ine aus Offiz ieren des Regiments gebildete Commission. mwoltschaft über die zweckmäßigste Art des Vorgehens in der
PM üench en, 6. Oci. Am 1. Januar 1875 werden die Zache in's Benehmen setzte).
eiden daierischen Fuß⸗ (Festungs-) Artillerie-Regimenler zur Berlin, 7. Otlober. Oie „N. Allg. Zig.“ schreibt, an-
härseren ¶ Durchsührung der Trennung der Felde und Fuß herweilige Neldungen von Blättern berichtigende , Bei dem gegen
ichillerier Brigader vereinigt werden und einen Generalmajor als zen Grafen Arnim,schwebenden Gerichtsverfahren handelt es sich
Fommandeut erhalten; als Sitz des Br'gade-Commandos ist dicht um Briefe, sondern um amtliche Aktenstücke, deren Zahi
Ingolstadt ausersehen. e. ursprünglich etwa 100 betrug, von denen ein Theil zurückgegeben
München' 7. Okt. Nach Mittheilungen welche unsere st.n Ob übrigens außer der Angelegenheit der verschwundenen
geschäftskreise erhielten, ist beabsichtigt, das neue Reichspapiergeld Hocumente miht noch andere Puntse“ gegen den Grafen Arnim
vom 1. Januar 1875 an in, Umlauf zu setzen und von da an Zorliegen, entzieht sich für jetzt der öffentiichen Besprechung.“
nuch mit der Einziehung beziehungsweise Umwechslung des baier. 8erin6. Otlobenn“ Ueber bie, Unstände uner welchen
Ztaatspapiergeldes in ertsprechender Weise zu beginnen, die Verhaftung des Giafen Arnim erfolgle, sind in den heutigen
Metz, 7. Okllober. Nach der durch kaisertiche Berordnung Morgenblällern folgende weitere Angaben enthallen: Unter den
ꝛerfügten ufhebung des früheren aus Kaufleuten bestehenden herren, welche sich am Sonntag Vorminag beim Grafen Arnim
zandelsgerichts und einer durch vorzeitige Amtsniederlegung der uf Roassenheide melden Neßen, befand sich der Staatsarwalt beim
hemaligen Gerichtsbeisitzer herbeigeführ ten zweimonatlichen Pause diesigen Siadtgericht Tessendorf und der Landrath des Randower
si am ĩ. d. M. das neue Handelsgericht nach deutschem Muster Freises, in welchem das Gut Nassenheide gelegen ist. Während
*78 Leben getreten und hat seine erste Sitzung gihalten. Dosselbe er Hausfuchuug war der Gutshof von Gendarmen umfiellt und
esteht aus Herrn Kammerpräsidenten Lautz als Vorsitzenden und elbft die denadbarle Telegraphenleiturg stand unter strenger —*
)en Herren Meyee (osher Friedensrichter in Rappoltsweiler) und icht, Dem vom Berliner Stadigericht ausgefertigten Verhaftunge—
Zrünwald (bisher Friedensrichter hier) als Ergänzungsrichter. efehl, leistete, nach dessen Vorzeigung, Graf Arnmim sofon Foige.
Trier. Bischof Eberhard war vom hiesigen Landgericht xs foll übrizens dem Grafen Arnim ausdrücklich erklärt worden
m vergangenen Winter in drei Urtheilen in eine Gesammtgeld⸗ un daß er gegen Herausgabe der Briefe sofort die Freiheit
irafe don 11,000 Thlen. verfällt worden; davon wurden 200 wieder erhallen solle.
Thaler durch Pfändung seiner Möbel gededt; wegen des Restes Beriin J. Ott. D'e Haft des Grafen Arnim ist eine
vurde er im Maͤrz in Haft genommen, zugleich wurde sein Gehalt, sehr strenge. Die wenigen Besuche der nüchsten Verwandien
nerteljährlich 2000 Thaler, zurückgehalten. Nachdem er nun 202 fanden im Beisein des Untersuchungsrichters Pescalore siatt.
Tage in Haft gewesen und 8000 Thlr. durch Zurückhalten von Berli 6. Oct. In der Afrire Arni
Vierieljahrsgehalten gedeckt seien, beantragte er seine Freilassung. erlien, 6. Oct. In der Affaire Arnim erfahren wir
ded De heeee wa jcdoch der Anficht daß der döchsee fur aus bester Quelle. daß der Fürst Hohenlohe, jetziger Botschafter
eden Tag Gefängniß anzurechnende Betrag nach 8 29 des Reichs⸗ in Paris, dem Vorgehen gegen Arnim nicht fremd gewesen ist,
t ʒ daler belragen könne, daß daher der and „daß lange Vorverhandlungen staltgefunden haben, bevor zu
trafges. gonches mut — * zuunß )er Verhaftung des Grafen geschritten wurde. Der Kaiser soll für
mgededie Rest von 2600 Thalern erst durch eine Gefängnißstrake *. iser s
—5 —J * eine Person gegen eine derartige Maßregel gewesen sein, die nur
‚on 520 Tagen abgebüßt sein würde. Der Vertheidiger des
li die G it der Gaͤdstrafen Srandal hervorzurufen und den preußischen Beamtenstand zu schä⸗
gischois dagegen calculirte fo; die Gesammtheit der Geldfstrafen F im Stande sei. Die Sendnung des Herrn v. Bül
den drei“ Urtheilen ist durch die Anzahl der Tage von zwei igen ndung errn v. Bülow nach
Ie 79 Sirof- Baden⸗Baden sei daher auch zunächst erfolglos gewesen; als aber
Jacren, also 730, dem Höchstbetrage der nach 8 des Stro — enz
äs saren Gefungmihstrafe, Ju dividiren und us, Gerücht auftauchte, Graf Arnim beabsichtige, die Spener'sche
jesetzbuches zulässigen subsidiären Gefäng 3 n
ich in di 14 21 Zeitung anzukaufen, habe man die Befürchtung zu erwecken gewußt,
ger fich in diesem Falle ergebende Quotinent von Thlrn. „Ja g
3 8 ⁊ inzwi uß t. Sraf Arnim beabsichtige mit Enthüllungen hervorzutreten, und
Sgr. 8 Pf. bei Anrechznung der inzwischen verbüßten Gefängniß-
Dder Gericht ig daser dies sei der Grund gewesen, daß man nunmehr zur
trafe in Ansatz zu bringen. er Gerichtshof schloß sich dieser F nunmehr
Ansicht an und erlanute auf Freilassung, der Obrrdrocurator aher gerhaftung geschritten sei. — Diese Nachricht erhält eine eigen—
ppelůrte Gf. K.) hümliche Illustration dadurch, daß sowohl die Familie des Grafen
Berlin; 7. Oktober. Die „Provinzial-Correspondenz“ Arnim wie die Redaktion der Spener'schen Zettung bestreiten,
n Rei bei fei mals das Projekt des An- unb Berlaufs mil einander ventilirt
chreibt: Da die Absicht vorliegt, dem Reichstage bei seinem Zu⸗ J
aanmentritt den größten Theil der für die nächste Session be⸗ u haben. Die gefl ssentlich über drn Verkauf verbreiteten Nach⸗
immten Vorlagen alsdald zu unterbreiten, wird seine Berufung ichten sae also ihres tiefer liegenden Bewegarundes nicht
rühestens Ende ds. Mts. erfolgen können. Ueber den Tag der ntbebrt zu haben.
Finberufung und den Modus der Eröffnung sind noch keine Be—
chlüsse gefoßt.
Berlkin, 7. Oktober. Der „Post“ zufolge zerfallen die
Aktenstücke, um die es sich in der Angelegenheit des Grafen Ar⸗
uim handelt, in drei Kategorieen: 1) solche, welche sich auf die
unstellung Arnim's als Botschafter und die Gehallsverhältmisse
zeziehen und seine Vermögensverhältnisse betreffen; dieselben waren
»on der Haussuchung ausgeschlossen; 2) solche die Arnim behufs
Bayonne, 6. Oktober, Die franz. Regierung hat die
Departementsbehörden aufgefordert, auf der französischen Seite der
zyrenäen keine Führ«r des karlistischen Aufstandes mehr zu dulden.
zwei hervorragende Häupter der Carlisten reifen in Folge dessen
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