nach Frankenthal transportitt wurde. Auch bei dieser Gelegenheit
juchte er nehrmals die Kette abzuschütteln und einen günstigen
Augenblick zur Flucht wahrzunehnen. —
Die kgl. Staatsbehörde, verireten durch Staaisanwalt Petri,
stellte auf, daß erwiesenermaßen das Verbrechen des Raubes als
bon den beiden Angeklagten gemeinschaftlihh begangen vorliege;
dieser Raub sei auf einem öffentlichen Wege und demnach unter
erschwerenden Umständen verüht worden. Mildernde Umstäude
seien nicht verhanden. »Gillenberg sei des Vergehens des Wider-
dandes gegen' die Staatsgewalt überführt.
Der Vertheidiger des Angellagten, Gillenherg, Nechtsẽcanditat
Däminler, bestritt, daß Raub vorliege, es fei keine Genalt ange⸗
wandk worden und liege nur Diebstahl vor; Feinesswegk Aiere aber
qualifiierter· Raub dor, da der Weg wahl in verwaltungsrecht
licher, aber nicht in strafrechtlicher Beziehung ein öffentlicher fei
Als mildernde Unssande seicn Die Noth. die vVTwahrloste Erzieh—
ung und die Jugend des Angellagten, sowie die geringe Summe
in Berracht du ziehen.. Die-Beurtheilung des dem, Angellagten
vciter zur Last geleglken Vergehens des Widerstaudes gegen die
Staasgewult seiste der Verthejdiger in das Ermessen der Ge
schworenen.·.
Der Vertheidiger des Angellagten Klein, Rechtscanditat Hecht,
schloß sich diesen Ausführungen, soweit sie auf seinen Klienten an⸗
wendbar wären, an und machte weitex geltend, daß Klein wegen
Mangelhaftigkett des gegen ihnn porgebra gten Beweismate rials frei⸗
zusprechen. Jedenfalls aber sei der Angeklagte Gil.enberg der
Houpithäter und Klein nur Gehilfe gewesen. Mildernde Unistände
feien das jugendlichen Rliet des Ungellagten, seine Mitlellosigkeit,
die Art seiner Erziehumg, der frühe Tod seiuer Eliern und der
zeringe Betrag.
—. Die Geschwosenen nabmen bei beiden Angeklagten qual⸗fizirten
Raub, dei Klein jedoch Beihnfe nerd mindernde Umstände an und
exllärten außerdem den Gillenberg des Widerstandes gegen die!
Ztaatsgewalt für schuldig, worauf der Schwurgerichtshof der
Billenberg zu einer Gesammtzuchthausstrafe von 5 Jahren FMon.
und den Klein zu einer Gefangnißstrafe von 1 Jahrs 8 Monalen
verurtheilte und bei jedem der beiden Verurtheilten die Anrechnung
von 3 Monaten Untexfuhungshaft auf die Strafe aussprach
Berwischtes.
— — —— —
feZweibrücken, 193 März. Wie selbstauf, dem platter
dande die Bedeutung des in der Grüudung begriffenen pfätzischen
Bewerbemuseums, als gemeinsamem Interesse dienend, aufgefaßt
und das Uaternehmen freudig begrüßt wird, davon lieferte die Ge⸗
meinde Ensheim einen glänzenden Beweis, wo fünf Perfonen⸗ mit
Jrundungsbeitrügen von je Bo0ο — α
nebst dem statutenmäßigen Jahresbeitrage von 4 Mark, ferner 12
Bersonen mit dem jährlichen Miegliederbeileage von 4 Mark dem
afälzischen Gewerbe-Museums-Verein beigetreten sind. Ferner sind
dem Vereine mit dem ftatutenmäßigen Jabresbeitrage von 4 Marnd
beigetreten die Gemeinde Ent heim und Irheim.
fSpeier, 18. März. Die Errichtung eines ftändigen,
aber unselbstständigen und zur Pfarrei Contwig gehötigen Vicar a
ktes sür die Gemeinden Nie dere und Oberauerbach mil dem Sitz.
ia Niederauerbach ist unterm 12. dsa. Mis. genehmig
rorden. Gi. *)
VNMVit Inslebentreten des Sommerfahrplane⸗
werden Schlafwagen zum größten Theile in die durchgehenden
Turierzüge eingesteßt; ebenso wird die Wartezeit del Verspätunge
von diretten Schnest- und Perfonenzügen von den einzelnen Bah
derwaltungen einem Uebereinlommen gemäß um ein Bedeutende⸗
jerlängett.
J.St. Giolina & Sopno
—— —
B——22
Todos-Anzeig6.
Verwandten, Freunden und
Bekamtenhiermit die Trauer⸗
Nachricht, daß es Gott dem
Allmächtigen gefallen bat,
gestern Abend halb 11 Uhr
meine liebe Frau, 4
Flise Metz, geb. Häberle,
nach langem Krankenlager zu
sich in ein besseres Jenseits ab⸗
zurufen. 1
Die Beerdigung findet Sonn⸗
tag Nachmittag 2 Uhr stait.
Um stilles Beileid bittet
St. Ingbert, 19. März 1875.
Der tiefbetrübte Gatte
Adolph Metz,
m Namen der übrizen Ver—⸗
wandten.
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