Full text: St. Ingberter Anzeiger

Si. Ingberler Anzeiger. 
der St. Jan bderter Anzeigec (und das mit dem Hauptdlatte verbundene Uaterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags⸗ und Sonntagk 
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Sauistag, den 8. Mai 1875 
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Deutsches Reich. 
München, 83. Mai. Um dem neuen Regiments- Inhaber, 
zönig Albert von Sachsen, die erste Aufswartung zu machen, haben 
nachste zende Offiziere des 15. Jufanterie-Regiments als Deputa⸗ 
on nach Dresden abzugehen: Oberst und Regiments-Kommandeur 
J. Kohlermann, Major F. Emonts, Hauptmann J. Albert, Pre— 
nietsieutenant und Regimentsadjutaut K. v Gosen. 
München, 4. Mai. Die Handelss und Gewerbekammer 
jon Oberbahern hat gestern Abend beschlossen, eine Deputation an 
aß Ministerium der Justiz abzuordnen, um die Staatsregierung 
yeranlassen, sich im Bundestath gegen die in det Reichstags⸗ 
ommission beschlossene Aufhebung der Handelsgerichte zu erklären. 
zmm gleichen Sinne soll im deutschen Handelstage gewirkt werden, 
Fam 29. ds. iu Beilin zusammentreten wird. 
München, 4. Mai. Nach einer im „‚Centralblatte für das 
deutsche Reich“ veröffentlichten Ausweisung sind vom 1. Januar 
j 31. März Ifd. Is. aus dem deutschen Bundesgebiet 117 
uslander ausgewiesen worden, worunter sich 15 von baherischen 
zehörden ausgewiesene befinden. — Nach Mittheilung des k. 
aalsministeriums des Inneren haben sich mehrfache Austände 
adurch ergeben, daß Nichtbayern nach erstandener Strafe dem 
ʒhubiranporte übergeben wurden, für welche die in 88 des 
zothaer Vertrages von 15. Juli 1851, die Uebernahme Ausge⸗— 
„iesener betr., vorgeschriebenen Documente nicht vorlagen. Im 
zinderständnisse mit dem genannten Staatsministerium ergiang des⸗ 
aAib vom t. Staaisministerium der Justiz die Weisung, mindestens 
Fei Mongle vor der Entlassung von Nichtbayern, bei welchen 8 
it. a und b des er vähnten Vertrages nicht zuerifft, soferne 
Reselben nach den beflehenden Vorschriften dem Schubtransporte 
ibergeben werden müssen der zuständigen Schubbehörde hiervon 
Nitiheilung zu machen, damil dieselbe in den Stand gesetzt werde, 
je Zustimmung der Behörde des zur Uebernkahme verpflichteten 
ztaates rechtzeitig zu erholen. 
Mür'sch een, 5. Mai. Wegen der schon Ende August be⸗ 
mnenden Voruübungen zu den größeren Herbstmandoern der beiden 
irmeekorps wurde bezüglich der Haupischießübungen der Artillerie 
uf dem Lechfelde eine andere Zeiteintheitung getroffen; darnach 
hird die 1. Feld-Art.⸗Brigade vom 1. bis 17. August, die 2. 
jeld.-Art.-Brigade vom 3. bis 19. Juli zusammengezogen werden. 
das 1. Faß⸗AÄrt.-Reg. wird vom 29. Mai bis 27. Juni, das 
Batailon des 2. Fuß.Art.Reg. vom 14. Juli bis 12. August 
eine Schießübungen vornehmen; dus 1. Bataillon letz'eren Regi- 
nents übt mit der Fuß-Artillerie des XV. deutschen Armeelorps 
ei Hagenau im Elsaß. 
Mäünchen, 5. Mai. Der Kronprinz des deutschen Reiches, 
pelcher sich aus Italien nach Berl'n begibt, um während der 
inwesenheit des Kaisers von Rußland daselbst gegenwärtig zu sein, 
oird kommenden Samstag Nachmittag hier eintreffen, bei dem Ge⸗ 
andten Preußens Frorn. von Werthern das Diner nehmen und 
ann Abends die Reise nach Berlin fortsetzen. Die Frau Kron⸗ 
rinzessin bleibt in Italien und auch der Kronbrinx wird sich 
emnächst wieder dorthin begeben. 
Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst wird morgen 
siet eintreffen. Seine Familie siedelt in den nächsten Tagen zum 
Zowmeraufenthalt nach Aufsee in Steiermark über. — Der kgl. 
driegsminister v. Maillinger wird morgen Abend von Würzkurg 
iier eintreffen und allsogleich wieder die Leilung des Kriegsmini⸗ 
leriums übernehmen. 
Berlin, 4. Mai. Der Kaiser voa Rußland trifft am 11. 
ner 12. Juni zu einem zwölftägigen Aufenthalt in Jugenheim 
. Von seiner Reise seiner Gemahlin verlautet noch nichts. 
Die Einführung der allgemeinen Salzsteuer von 2 Thalern 
ür den Centner ist dem „Nürnb. Corresp.“ zufolge die Veran— 
assung daß aus FranzösischeLothringen massenweise Salz nach 
deutschland eingeführt wird. Im Jahre 1874 allein wanderten 
un diese Weise 800,000 M. für Salz nach Frankceich! Deutsch⸗ 
Loihringen besitzt zwar auch aroße Salinen; aber die französischen 
jart an der Grenze und den Bahnen sind größer und arbeiten 
isliger. Außerdem vergütet ibhnen Frankreich für jeden nach 
)eutschland ausgeführten Centaer 7 kr., und belegt anderseits 
·den aus Deutschland eingeführien Centner Salz mit ebensoviel 
Fr.) Eingangssteuer. Diefe außerordentlichen von Frankreich 
ewährten Vortheile erklären den massenhaften Import französischen 
zalzes. 
Dresden, 4. Mai. Nach einem Prager Telegramm des 
Dresdener Jonrnals“ hat in der Angelegenheit betr. die Ver⸗ 
issenschaft des Kurfürsten von Hessen das kaiserliche Oherhofmar⸗ 
hallamt entschieden, daß die Silberkammer im Werthe von drei 
Rillinen an Preußen als einzig erbberechtigt auszusiefern sei, 
veit dieselbe zum Fideicommiß gehöre. 
Frankreich 
Paris, 4. Muii. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die 
rzrnennung von 28 Divisions- und Brigade-Generalen. Diese 
zenennungen, wie die „Agence Havas? hinzufügt, nichts mit neuen 
Armeeschöpfungen zu thun, sind vielmehr lediglich eine Ersetzung 
derabschiedeter Generale. 
Paris, 4. Mai. In einer in Bordeaux statigehabten Pri⸗ 
jatverjammlung sagte Gambetta, die Bauern hätten die Geschiche 
Frankreichs in Händen, sie müssen daher wissen. daß jeder real⸗ 
ionäte oder bonapartistische Senator ein Agent der Revolution 
ein werde. (N. ir. Pr.) 
Belgien. 
Bräüssel, 4. Mai. In der Deputirtenkammec theilte der 
Ninister des Aeußeren, Graf Aspremont, die Antwort Belgiens 
uuf die deutsche Note vom 15. April mit. In derselben erllärt 
zelgin seine Bereitwilligkeit, sein St rafrecht entfprechend zumodi⸗ 
iciren, wenn die Mächte sich über die Strafbarkeit der einfachen 
Absicht verständigt hätien. Die Untersuchung gegen Duchesne 
verde thätig betrieben, sei aber noch nicht beendigt. Sobald Bel⸗ 
sien von den in Deutschland und anderen Staaten getroffenen 
MNaßregeln, um die vom deutschen Reichskanzler dargelegten Lücke 
n den Strafgesetzgebungea auszufüllen, benachcichtigt sei, werde es 
ich bemühen, dieselbe gleichfalls aus zufüllen. Der Minister fügte 
rinzu, daß über Duchesne keinerlei Veröffentlichung erfolgt sei. 
Brüffel, 4. Mai. Die „Indep. belge“ stimal der Ant- 
vort des belgischen Cabinets auf die deutsche Note zu uudrklärt, 
die Abänderung in der Strafgesetzgebung werde innerhalb der 
Hrenzen und unter dem Einflusse der Grundsätze des belgischen 
iffentlichen Rechles geschehen, zugleich in der Absicht, zur Auf— 
echterhaltung der guten Beziehungen zum Auslande beizut ragen. 
England. 
London, 3. Mai. Ueber die vorgestrige Interpellation des 
zrafen Russel im englischen Oberhause bringen wir noch Folgen⸗ 
es nach: Graf Russel forderte die Regierung auf, die letzten 
wischen der deutschen und der belgischen Regierung gewechselten 
nolen dem Haus vorzulegen und ersuchte dieselbe zugleich, zu be⸗ 
ichten, welche Schritie sie gethan habe, um die Richtigkeit der in 
en Roten berührten thatfächlichen Verhältnisse zu conslatiren. 
zraf Russel erwähnte dadei, daß die englischen Gesetze Nergehen 
segen ausländische Fürsten als einen Verstoß gegen den Frieden 
der die Freundjchast der Königin ansehen und demgemäß be⸗ 
trafen. Ein aleiches Princip sollte bei allen Nationen gelten; 
‚em Vernehmen näch habe aber die belgische Gesetzgebung nur 
olche Fäͤlle im Auge, in welchen sich die verbrechetische Absicht 
ereits durch den Aafang der Ausführung der That manifestirt⸗ 
abe. Er uchte daber die Anfrage an die Regierung, ob Belgien 
ereit sei, Gefetze einzuführen, welche es in den Stand sezzten, 
zeundschaftliche Beziehuncen mit den ausländischen Mächten auf⸗ 
cht zu erhalten. — Die Antwort des Grafen Derby haben wir 
ereits mitgetheilt. 
Lndon, 4. Mai. Fast alle Abendblätter besprechen die 
estrige Interpellation Rufsels üder die deuisch⸗belgische Angele⸗ 
enhat und ertlaren sich gegen jede Intervention, da der Confliet 
zine ernste Bedeutung habe.