St. Ingberker Anzeiger.
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8 94 Donnerstaa, den 17. Juni
1875
Deutsches Reich.
Müunchen. S. M. der König hat gestattet, daß den bayer
holtsschullehrern, welche an der 6. Hauptversamm'ung des Volks
qullehrervereins in Kaiserslautern Theil nehmen, freie Rückfahrt
i 3. Wagenklasse auf den Staats- und Ostbahnen von der Ein—
gangestation bis zu der ihrem Heimathsorte nächstgelegenen Eisenbahn—
alion auf die Daner von 8 Tagen nach Schluß der Versamm
umg gewährt werde.
Aus München, 14. Jun', schreibt mag der „Allz. 3.“:
Dem alsbald nach den Wahlen einzuberufenden Landtag wird außer
ciuem G.setzentwurs über den Waldschutz auch ein solcher über
wangsweise Ablösung der sämmtlichen Forstrechte in Bayern vor—
gelegt werden. Es sino die Vorarbeiten hierüber berets zu Ende
geiührt. Nicht allein des landwirthschaftliche Centralcomite, son⸗
hetn auch die einzelnen Kreiscomite's sollen sih für Adlösung der
Forstrechte ausgespro hen haben.
Münchsein, 15. Juni. Die Mittheilung der „Allgem. Ztg.“,
aß asbald nach den Waählen der Landtag einberufen werde, ist
enbegründet; es ist v'elmehr d'e Berfung desselben
dot der zweiten Hälfte ds Sep'ember nicht beabsichtigt.
Hebor das Budget für die nächste Finanzperiode den Kammern
vo gelegt werden kann — und das wird vor Mitte September
uicht möglich sein — ist in der That auch kein Anlaß vorhanden,
ie Kammern zu versam neln.
Berlhin, 14. Jun'. Bei der württembergischen Armee
wird der preußische Waffenrock eingeführt. — Rußland und Eng—
and schicken Kriegsschiffe nach Griechenland.
Berlin, 15. Juni. Der Schluß des Laadtages fand heufe
Mitlag in gemeinsemer Sitzung der be den Häuser statt, indem der
Bicepräsident des Staatsministeriums eine königliche Botschaft ver—
laßs, welche den Schluß der Sission auf heute anordnet.
Berlin, 15. Juni. Der Prozeß Arnim hat heute in zweiter
dastanz begonnen. Der Angeklagte ist nicht erschienen. Der Staats
anwalt beantragte abermals 22 Jahre, der Vertheidiger Frei
sprechung. Die betr. Artenstücke werden verlesen und die Sitzung
um 83 Uhr geschlossen.
Italien.
Am 13. d. waren es dreiß g Jahr', daß Pius 9. den päpst—
lichen Thron bestieg.
hm substitu'rt, daß er Gefallen daran habe, wenn sich die Völlker
erfleischen; unzweifelt seien Dieß schwere Beleidigungen; der Artikel
nthalte ferner empfindliche Beleidigunrgen des Reichskanzlers v.
Bismarck, des ersten Beamten des Reiches; er werde ein Schmindler
in Bezug auf seine Amtsthätigkeit und ein geschickter Escamoleur
zjenannt und es werde von feiner abnormen Vermessendeit gesprochen;
zu h nicht die pol'tischen Gegner hätien das Recht zu solchen An—
zriffen, dem Reichskanzler gebühre wegen seiner hohen Stellung ge—
rade eine besondere Ehrerbietung, in dem fraglichen Artikel werde
er aber augenfällig beleidigt; der objektive Thatbestand der Bele⸗
»gung des deutschen Kaisers und des Fürsten v. Bismarck als
seichskanzler seien erwiesen. Aber auch das Bewußtsein der Ver⸗
chuldung sei sowohl bei d'Angelo als bei Rohrvorhauden gewesen;
»Angelo sei verantwortlicher Redakteur; sollte er den Artikel nicht
zelesen haben, so sei trotzdem seine Verantwortlichkeit nicht aufgeho—
»en; auch Rohr, der Eigenthümer und Verleger der „Pjfälzischen
Bolkszeitung,“ sei strafrechtlich haftbar, er sei Mitthäter, er habe
den seiner Tendenz entsprechenden Artikel verbreitet, die von ihm
u seinen Gunsten angeruferene Streichung des Wortes „frech“ beweise
nur seine Mitwirkung und bezüglich der Calpab lität, daß ihm dieses
Beiwort doch zu start vorlam.
Der Vertheidiger der Beschuldigten entgegnete, der Artilkel ent⸗
jalle nichss Strafbares. es sei ja nur allgemein davon gesprochen,
atz man den Namen Gostes nicht mißbrauchen solle, u d es be⸗
jandle demnach der Artikel ein religiös-sittliches Thema; es seien
eine Persönlichkeiten unter den Fürsten genannt, es hätten ja ge⸗—
diß alle Bundesfürsten beim letzten Krieg Gott angerufen und nicht
kaiser Wilhelm allein; auch Napoleon habe den Herrn der Heer—⸗
chaaren angerufen; Napoleon, der im Interesse seiner Dyn stie den
riez geführt habe, während Teutschland ihn aus Nothwendigkeit
ühcte, sei viel genauer gelennztichnen; übrigens müsse nicht abso⸗
ut der Krieg von 1870,71 gemeint sein, wir hätten ja in jüngster
Zeit viele andere Kriege erlebt. Was Bismarck anlange, so sei gar
nicht gesagt, daß der Reichskanzler ein Schwindler sei, sor dern daß
er in den politischen Schw'ndel unabsichtlich hineingerathen sei;
»as Wort „Escamoteur“ beziehe sich gar nicht auf den Kanzler,
venn aber doch, dann sei zu bemerken, daß es in dieser Anwendung
durchaus keinen schlimmen Sinn habe und keine Veleidigung, so: deru
iür einen gesch'ckten Staatsmann eher ein Lob enthalt; gerade die
sohe Stellung des Fürsten setze ihn der Heitik aus und diese müsse
er, wie jeder andere Staatsmann, ectragen können. Sei auch der
objektive Thatbestand gegeben, so mangele doch das Bewußtsein
der Beleidigung; hätten dir Beschuldigten dieses Bewußtseingehabt,
'o hätten sie den Artikel gar nicht verbreitet; außerdem sei Roer
gar kein Mitthäter sondern höchstens Gehilse, nur der verantwort⸗
liche Redakteur sei strafrechtlich haftbar, nach dem bon der Aaklage
aufgestelltem Prinzip müß'en dann auch Korrektor, Drucker und
Austrüäger der Zeitung haftbar sein; die Beschuldigten seien dem—
nach freizusprechen.
—A
en die Frage über d'e Thäterschaft, nahmen jedoch bei dem Be—
schu'dgten Rohr Beihilfe an, worauf d'Angelo freigesprochen und
Rohr zu einer Gefammtgefängnißstrase von 3 Wochen verurtöeilt
yurde?
Pfälzisches Schwurgericht.
UI. Quartal 1875)
7 Zweibrücken, 14. Juni. (J1. Fall, Schluß.) Der Be—⸗
duldigte d'Angelo erklärte auf Befragen, er sei der verantworlliche
edalteur der „Pfälzischen Voikszeitung,“ den Namen des Verfas—
rz des fraglichen Ärlikels müsse er verweigern, das Manustrip
iahe er nicht gelesen u.ndd erst, nachdem das Blatt gedruckt war,
hate er Kenntniß von jenem Aufsatze, in welchem er uͤbrigens nichte
derfängliches gefunden habe, erhalten. Rohr gab an, daß er der
dorrekfursireifen des fraglichen Artikels in Vorlage gebracht habe,
und zwar deßhalb, weil er, wie darauf ersichtlich, das Wort, frech,“
welches dem Worte „Vermessenheit“ im zweiten Absatze beigefetz!
war, gestrichen habe; Dieß, glaube er, muͤsse zu seiner Entschuldig⸗
ung dienen; er selbst habe gemeint, der Verfasser des Artikels z'ete
uf Napoͤleon.
Die kgl. Staatsbchörde machte geltend, daß unter den jüngs Bermischtes.
tbnten Streitigkeiten nur der deutsch-französische Ktieg von 1870471 FSpeier, 14. Juni. (Pf. Z3.) Eine Rev sion, keziehungs-
meint sein könne und daß unverkennbar auf die Telegramme und veise Erhöhung der Haussteuer scheint brworzustehen. Das Gesetz
hroklamationen, welche in jener Zeit der jetzige Kaiser an Volkund jom 10. Jan. 1856 bestimmt nämlich, daß die Regierung eine
Heer richtete, angespielt sei, wenn gesagt würde, die Beherrscher olche Revision anordnen soll, sobald d'ie Miethzinse in einer Ge—
skoßer „intelligenter“ Völker hätten kbei ihren Streitigkeiten Gott meinde um 2506 gestiegen sind. Die Regserung hat nrun Ange⸗
augerufen, ihnen beizustehen; der Angriff aber auf die Majestät des sichts der momentanen Erhöhung der Mieihen in einzelnen Städlen
—EX sei ein erstaunlich niedriger, es werde die Schuld an dem mif Grund jenes Gesetzes eine Revision der Häusersterer in allen
suoßen Kriege, der von Frankreich in freventlicher Weise vom Zaune Siädlen der Pfalz angeordaet. Das Bürgermeisteramt Speier ist
sebtochen wurde, dem Kaiser beigemessen, der Krieg von 1870,71 aufzefordert worden, eiue Commisston von 36 Schätzern der Mieth—
betde nur als Privalstreitigke't zwischen Wilhelm und Napoleon erträgnisse für die Regulirung der Häusersteuer zu wahlen. In
xhandelt, der Ka'ser vermessen, dumm und verblendet genonnt urd Ludwegeshafen hat die m't dieser Piethschätzung beauf rigse Com⸗