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—V ngberrer Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags⸗ und Sonntagß
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1 Mart 20 Ripfz. Anzeigen werden mit 4 Krzr. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Raum bherechnet.
Satustag. den 79 — 1875
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Deutsches Reich. Nichtung, ist abet doch ein lobenswerther Alt in so fern, als durch
Speier, 16. Jani. Ganz sicherem Vernehmen nach Resen Bescheid eine gerechte Gleichheit berbeigeführt wird.
mmt der bisherige Abgeordnete des Wabldbezirkes Hombur ⸗Kusel, Berlin, 16. Juni. Proceß Arnim. Der Staatsanwalt
dandtichter Fries von hier, kein Mandat mehr an. eantragt, den Angeklagten auf Grund der Artikel des Strafge⸗
Mäünchen, 14. Juni. Die Frage, ob auch die inactiven ezbuches 348, Al nea 2, 350 und 133 GBeiseiteschaffung von
Iftziere und Mililärbeamte zur Betheiligung an der Abgeordneten Utu.nden und Untershlagung in amilicher Eigenschaft empfangener
Jatl berechtigt seien, kann nur bejaht werden, denn seit den letzten Sachen) schuldig zu eiklären und zu einjähr'gem Gefängniß zu
ndtagswahlen im Jahre 1869 hat die staaisbürgerliche Stellunz deructheilen. Nach den Reden der beiden Vertheidiger Dockhorn
Offiziere und Miluärbeamten eine prinzipielle Aenderung erfahren; uind Munckel verkundet der Gerichtshof nach kurzer Berathung, daß
nals durften diese Klassen von Staatsangehörigen, gleichviel ob die Verkündigung des Urtheils am 24. d. M. Nachmittags erfolgen
(in oder pensionirt, sich an der Wahl der Landesvertretung nicht werde.
heiligen. Dieses ist uun anders geworden, indem die verabschie⸗ Einec Privatdep sche der „Allg. Ztg.“ zufolqe soll Wiesinger
in Offiziere und Militärbeamten nach Asleistanz des staatsbür- nach feiner Freijpre ung ecklärt haben, dem Veichskanzler für die
erlichen Eides auf die Berfassung, insoferne sie auch den übrigen Jesuiten kompromittirende Attenstücke zustellen lassen zu wollen.
jeßlichen Bestimmungen entsprechen, sowohl activ als passiv wael⸗ Jugenheum, 16. Juni. Die Kaiferin Augusta wird
—X am 19. d. M. zum Besuche des Kassers von Rußland hier ein—
München, 16. Jun'. Betreffs der Vorbereiturgen für treffen. — Die Kaiserin von Rußland wird in diesem Jahre nicht
Landtagswahlen ist vom Ministerium des Innern eine Ent- nach Jugenheim gehen, sondern sich von Livadia unmittelbar nach
ucßung ergangen, worin zunächst datauf aufme rksam Zarskoje Selo begeben.
emacht wind, daß nach Artikel 4 des Wahlgesetzes Ems8, 17. Juni. Der Kultus-Minister Dr. Falk ist hier
m 4. Juni 1848 nur derjenige zur Wahl zugelassen eingetroffen; auch der Afrikareisende Dr. Nachtigal kam gestern
iden dann, welcher erweislich den Verfassangseid geleistei hat, Abend zu der vom Kaiser ihm gewährten Audienz hiet an. Beide
peshalb die Districtspolizeibehörden angew esen wurden, den nach — Falt und Nachtigal — wurden zur ka'serlichen Tafel be⸗
zen gesetzlichen Bestimmungen im Uebrigen Wahlberechtigten, wele fohlen.
se diesen Eid noch nicht geschworen haben, durch Festsetzung von Darmstadt, 15, Juni. Am nächsten Sonntag den 20. d.
ta fahrten Gelegenheit zu geben, diejer Vorbedingung der Aus M. wird hiet eia großes Offi iersrennen stattfinden, welchem, gutem
ung des Wahlrechtes Genuge zu leisten. Urwähler, deren per Vernehmen nach, auch der Kaiser von Rußland, der Erzherzog
zuliche Verhältnisse den Wahlausschuß zu der gegründeten Annah Albrecht von Oesterreich und der gesammte Hof beiwohnen werden.
ne berechtigen, daß sie den Verfassunzsed wirklich geleistet haben Bonn, 15. Juui. Das Minssteriun hat einen Schritt ge⸗
hberden bei der seinerzeitigen Ausübung ihres Wahlrechles selbst· han, der den Einst desselben in der Verfolgung dies gestedten Zie⸗
erständlich keiner besonderen Bestätigung über die Leistung dieses es zeigt. Das Convict wird mit Schluß des geze iwärtigen Se—
Fides bedürfen; dagegen werden alle jene Urwähler, bei welchen mesters aufgelöst, dagegen die Einrichtung getroffen werden, daß
h Zweifel ergeben könnsen, gut thun, sich zur Fernhaltung von 'atholische Theolozea theils unentgelilich, theils gegen geringen Preis
nstaͤnden rechtzeitig mit einer amtlichen Bescheiatgung über die Wohnung und Kost in enem Gebäude erhalken, wo sie nicht unter
shleistumg des Verfassungseides zu verfeher. Die Ausstellung zeistlicher Leitung, sondern nur unter der Aufsicht der akademischen
zieser Bescheinigung hat unentgeltlich zu geschehen. — Was die Behörden stehen würden, während im Hause ein Hausme'ster allein
horaussetzung der Thei!nahme an der Wahl als Urwähler anlangt, fungiren wird. Mit deelsein Schritt ist der Heerd auszelöscht. von
o ist hierfür der Art. 5 des Wahtlgesetzes maßgebend. Bemeritl dem alle Jutrizuen und Machinationen unter den Studirenden aus-
vind jdoch, daß die Art. 5, 6 und7 dieses Gesetzes, insoweit sie gingen, der Ort, wo den Theologen jener Geist eingepflanzt wurde,
en Äussaluß der Wablfähigkeit als Folge einer Vrrurtheilung de- dessen Früchte wir in den Hetzblättern der Capläne, in den Hexens
effen, durch Art. 2 Zff. 21des Gestzes vom 23. Dezember 1871 und Teufelsbeschwörungen und im Fangtismus vor Augen haben.
en Vollzug der Einführ ing des Sirafgejetzvuches für das Dentsche Die Reshtsverhältnisse liegen einfach. Alle Geistlichen, fünf an dir
seich in Bayern bir. — aufgehoben sind und hierfür die 88 82u. Zahl, da auch der Oekonom und Hausmeister geistlich ist, stehen
fdes Riichsstrafgesetzbuches, sowie Art A6 des eben erwähnten auf halbjähriger Kündigung, die Anstalt selbst ist vom Staat er—⸗
hesetzes vom 26. December 1871 in Anwendung kommen. richtet, in Wirkl'chkeit aber nur in so weit unter Controle desselben
München, 16. Juni. Bezüglich der Stellun Bayerns gewesen, daß der Inspector dem Curator mittheilte, so viel er für
a den demnächt im Bundesrathe zur Berathung gelangenden Fragen gut fand. (Srbr. 3.)
m Betreff der Hardel?gerichte wird hier versichert, daß sich die Frankreich.
ꝛaherische Staaist egierung für Erhallung dieser Gerichte ausspre— Paris, 14. Juni. Der „Soir“ weldet, daß Fürst Richard
—XX Metternich dam't beschäftigt sei. die Herausgabe der Denk-
Berlin, 12. Juni. Ueber die Aufnahme des jüdischen vürdigkeilen seines Vaters vorzubreiten, und daß diese Denkwür⸗
heigionsunterrichts in den Leorplan öffentlicher höherer Schulen digkeiten vielleicht schon nächsten Monat in Paris ecscheinen werden.
uußert sich ein Bescheid des Unterrichtsministers an ein Provinzial- Von dieser Nachricht ist nur der erste Theil wahr: Fürst Metter⸗
Schulkoslegium dahin, daß der Standpunkt, von welchen aus früher nich arbeitet schon seit geraumer Zeit an der Sigtung der sehr
ie Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan umfangreichen Aufzeichnungen des berühmten Staatskanzlers; allein
uffentlicher höherer Schuien abgelehnt wurde, gegenwärtig nicht rach den Aeußerungen, welche er noch kürzlich während seines hie⸗
nehr festgehalten werden kann. Demgemäß ist bereits an nicht igen Aufenthalts fallen ließ, wird die von der politischen Welt mit
venige Gymnasien und Realschulen bei genügender Zahl jüdischer o großer Spannung ersehnte Publikation dicser Tagebücher (denn
Zchüler, auf den Antrag der Synagogengemeinde des Orts ein olche sind es in Wahrheid) nicht vor einigen Jahren erfolgen
nesonderer jüdischer Religionsunterricht augefetzt und wird in der önnen.
Regel zu derselben Zeit im Schulhause ertheilt, wo der christliche Belgien.
deuͤgionsunterricht in den betreffeaden Klassen stattsindet. Als ob⸗ Brüssel, 14. Juri. Ein Pariser Btief der „Indeͤpen⸗
aügatorisch für alle diese Anstalt besuchenden Schüler jüdischer Kon⸗ dance belge“ ciwähnt eines angeblich von Wien stammenden
fion wird derselbe nicht angesehen. Bei Feststellung der Censuren Gerüchtes, wonach Fürst Bismarck während seiner Vacanz die Be—
einer Schüler wird der jüd'sche Religionslehrer zu ezogen und un⸗ rufung eines allgemeinen Staatenkonzresses zur Sanltion der Grenz⸗
erzeichnet dieselben an letzter Stelle ausdrüllich als jüdischer Resigions— veränderung vom Jahre 1871 und zur Bildung einer Liga gegen
eqter. Diez ist zwar 'nicht ein Fortschritt in der wünschenswecthen den Utra nontanismus vorberener. N. ir. Pr.“