BekanntmavBung.
Die Wahl der Landtags Abgtordneten im Juli 1878 betreffend.
Die Stadt St. Ingbert hal nach dem Resultate der letzten, im Dezember
1871 vorgenommenen Volks ählung eine Gesammt-Bevölkerung von 8434 Seelen, und
hat deßhaib bei din demnächst statifindenden La dtags - Urwahlen 17 Wahlmänner
wählen.
J 8* Vornahme dieler Wahlen, welche mittelst Allerhöchster Entschließung vom 5.
. Mis. auf
Donnerstag den 15. Juli l. J.
estgesethßt worden sind, hat die untersertigte Behörde die Stadt St. Ingbert in drei
Wahlbezirke eingethenlt, wie folgt:
Der erste Wahlbezirk umfaßt das ganze erste Stadtviertel von Haus
No. 1 bis Haus No. 202 einschließl'ch; ferner das ganze zweite Stadtviertel von
haus No. Jubis Haus No. 20 einschließlich, und hal bei einer Bevölkerungszahl von
3517 Seelen sieben Wählmänner zu wählen.
Als Wahlort fürd'esen ersten Wahlbezirkist das Stadthaus in St. Ingbert bestimmt.
Der zweite Wahlbezirk umfaßt das ganze vierte Stadlkviertel von
hdaus No. 1bdis Haus No. 172 einschleßlich; ferner die St. Ingberter Grube
Schnappbad), Sulzbacher Glashütte, Matiannenthaler Glashütte, Schloß
ẽlsterstein, Seifensiederei, Obermühle, Schürer-Ziegelhütte und Rußhütte,
ind hat bei einer Bevölkerungszahl von 2787 Seelen sechs Wahlmänner zu wählen.
Als Wahlort für diesen zweiten Wahlbez'rk ist das Schulhaus im Josephs—
hale zu St. Ingbert bestimmt.
Der dritte Wahlbezirk umfaßt das ganze dritte Stadtviertel von
haus No. 1 bis Haus No. 115 einschließlich; ferner das ganze St. Ingberter
kisenwerk von Haus No. 1 bis Haus No. 62 mit sämmtlicher Einwohnerschaft unter⸗
halb des Eiseabahndammes, und den Sißweilerhof und hat bei einer Bevölkerungs-
ahl von 2130 Seelen vier Wahlmänner zu wählen.
Als Wahlort für diesen dritten Wahlbezirk ist das Schulhaus in der Un⸗
erstadt an der Kaisersstraße zu St. Ingbert bestimit.
Zu Wahlcommissären wurden ernannt:
jür den ersten Wahlbezirt der k. Landrichtr Ludwig Koenig in St. Ingbert;
zür den zweiten Wahlbezirk der Eisenhüttenwerksbesitzer Gusst as Kraemer in
—A
ür den dritten Wahlbezirk der k. Bergmeiste Johann Kamann in St. Ingbert.
Indem dies andurch zur öffentlichen Kentniß gebracht wird, ergeht zugleich an
die sämmtlichen Wähler der Stadt St. Ingbert die Aufforderung, sich zur
hornahme der Wahl
am Donnerstag den 15. Juli l. J. Morgens 9 Uhr
n dem bezeichneten Wahllokale ihres Bezirks einzufinden.
Artikel 5 des Gesezes vom 4. Juli 1848 über die Wahl der Land—
tags-Abgeordneten:
uktiv wahlfähig ist jeder Staatsbürger (8. 8 Tit. WVüder Verfassungsurkunde) und
jeder volljährige Staatsangehörige, welcher dem Staate eine direlte Steuer
(Grund⸗, Gewerbe, Häuser⸗, Einkommen-, oder Kapitalrenten-Steuer) entrichtet, mit
Ausnahme Derjenigen, bei welchen nach 8. 49 des Reichsmilitär-Gesetzes vom 2. Mai
1874 die Berechtigung zum Wählen ruht, und mit Ausschluß Jener, welchen durch
cechtskräftiges richterliches Urtheil die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, so lange
dieser Verlust dauert, ferner Jener, welche auf Grund der vor dem 1. Januar 1872
in Geltung gestandenen Strafgesetzgebung wegen eines Verbrechens oder wegen Vergehens
‚des D'ebstahls, der Unterschlagung, des Betrugs, der Hehlerei oder Fälschung verur—
‚ihellt worden sind, oder in Folge rechtskräftiger Verurtheilung wegen eines anderen
Vergehens die in Art. 28 Ziff. 4 u. 5 des bayerischen Strafgesetzbuches von 1861 be⸗
zeichneten Fähigkeiten oder einzelne derselben recloren haben, and nicht seit der vollen⸗
deten Erstehung oder Verjährung oder dem Erlaß der Strafe in den Fällen der Verurtheilung wegen
Verbrechens zehn Jahre und in den übrigen Fällen fünf Jahre abgelaufen sind, oder
ftüher vollständige Rehabilitation etfolgt ist.“ (88. 32 u. ff. des R. St. G. B.,
owie Art. 2 Ziff. 21 und Ari. 46 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871, den Voll
ug der Einführung des Strasacsetzbuches für das deutsche Reich in Bayern betreffend,
erner 88. 49 und 61 sowie 8. 38 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874)
Art. 6desselben Gesetzes:
„Als Wahlmann kann jeder bayerische Staatsbürger (33 Tit. IV der
Verfassungsurkunde) gewählt werden, sofern er das 25, Lebensjahr zurückgelegt und die
aͤbrigen Eigenschaften des Art. 5 für sich hat.“
8. 3 Tit. IV der Verfassungsurkunde:
„Das bayherische Staatsbürgerrecht wird durch das Indigenat (Staatsangehoöͤrig-
teit) bedingt und geht mit demselben verloren.
„Nebst dem Indigenat, welches entweder durch d'e Geburt oder durch die Natu—
calisation erworben wird, wird zur Ausübung des Staatsbürgerrechtes noch erfordert: a) die
gesetliche Volljährigkeit; b) die Ansässigkeit im Königreiche, entweder durch den Besitz
desteuerter Gruͤnde, Renten oder Rechte, oder durch die Ausüübung besteuerter Gewerbe,
‚oder durch den Eintritt in ein öffentliches Amt.“
Art. 4 des Wahlgesetzes von 4. Juni 1848:
„Nur derjenige wird zur Wahl zugelassen, welcher erweislich den Verfassungseid
aabgeleistet hat.“ Art. 14 desselben Gesetzes:
„Altiv wahlberechtigt ist Jeder nach seiner vor der Wahl abzugebenden Erklärung
in dem Bezirke, wo er sein Domicil hat oder mit Grundbesiz ansässig ist.
Als Wahlmann kann Jeder in dem Urwahl-oder Gemeindebezirke seinss Wohn⸗
itzes, oder wo er mit Grundbesitz ansässi, ist, gewählt werden.“
Zweibrtücen, den 25. Juni 1875.
Koͤnial. Bayer. Bezirkzamt
Daomm
82 *
Licitation.
Samstag den 24. Juli nächsthin, Nach⸗
nittags 3 Uhr zu St. Ingbert bei Wirth
darl Engel werden vor dem hiezu gericht⸗
iich beauftragten k. Notar Sauer in St.
Ingbert die nachbezeichneten zum Nachlasse
des in St. Ingbert verlebten Bergmannes
Peter Bauer geboͤrigen Liegenschaften St.
Ingberter Bannes der Abtheilung wegen
zffentlich zu Eigenthum versttigert, nämlich:
1) Pl. No. 6592 3 Dez. Fläche mit
Wohnhaus, Stall und Hofraum, Haus
No. 363; Pl. No. 659b. 3 Dezimalen
Pflanzgarten; Pl. No. 1471 und 1472
98 Dez. Acker auf der großen Flur, erste
Ahnung; Alles ein Complex neben Franz
Grell und Georg Buttermanm;
Pl. No. 3367. 30 Dez. Ackerlinks in den
Seyen an der Wolfshohl neben Johann
Schmelzer nund Karl Redel.
Eigenthümer sind die Kinder und Erben
des zenannten Erblassers als:
a) aus seiner ersten Ehe mit Katharina
ceb Grewenig:
1) Barbara Bauer, gewerblose Ehefrau
von Ph'lipp Miedel Schmelzarbeiter, beide
in Oterwürzbach
2) Elisabeth Bauer, gewerlose Ehefrau don
Johann Schindler Bergmann, beide in
Mahanoy City, Staat Pennshlvanien in
Nordamerika;
3) ibolaus Bauer, Bergmann in St. Ing⸗
ert;
b) aus seiner zweiten Ehe mit Maria geb
Theobald:
9 * Bauer, Bergmann in St. Ing-
er 3 7—
5) Magdalena Bauer, mind erjährige durch die
Ete mancipirte gewerblose Chefrau von
Andr. Osthof, Bergmann in St. Ingbrrt.
Sauer, kal. Notar.
2
2
3
*27
— — —
533
2 2
73
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22
22
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75
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83
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— 23 —
27 8 — X
25.8 32
— 537
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28 8 —2
25 .— 7*
3
22 487 5853
57.5 A
—8*2 — —
2
7 s83238
— 35 —532
— 534532*
— —
— 2
EE
343
32855*
57 28
— 28— 6.
32121
312
7
*
—
Geschälte Kold⸗Erbsen
& VPerlen⸗Gerste.
empfiehlt D. 76