Slt. Ingberlker Anzeiger.
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Der Su. Fa berter Anzeiger (und das mit dem Hauotslatte verbundene Aiterhaltungablatt, nit der Dienzta js⸗, Deuaerztizs⸗ and Soxunia
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Samstag, den A. Dezeuber 1875
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Dentsches Neich.
Munchen, 80. Nov. Der oderste Gerichtshof hat in einem
Erkenntniß vom 18. v. Mits. ausgesprochen, daß ein Wehrpflich⸗
tiger, welcher nach geschehener Zuweisung an eine Heeresabtheilung
bis zu seiner Emstellung in die Heimath beutlaubt worden ist,
nicht zu den zeitlich Beurlaubten gehdͤre, welche glesch den zum
Dienste präsenten Maunnschaften auch in Ansehung der gemeinen
Verbrechen, Vergehen und Uebertreiungen der Militärstrafgerichts
barkeit unterstehen; vielmehr sei ein solcher Wehrpflichtiger gemäß
z 34 des R.M. G. vom 2. Mai 1874 den Mannschaften des
Beutlaubtenstandes (Reserve und Landwehr) beizuzählen, welche den
Militärgesetzen nur ausnahmsweise unterstellt, insbesondere aber be⸗
züglich der kemeinen Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen der
Fudicatur der bürgerlichen Gerichte unterworsen sind.
Mänchen, 1. Dez. Wie wir varnemen, ist man in lei—
tenden Kreisen der Meinung, daß die Arbeiten des Reichstages bis
Weihnachten zu Ende gehen werden, und soll daher die Absicht
bestehen, den Landtag in den ersten Tagen des Monats Januar
vieder einzuberufen.
Die Muünchener „N. N.“ enthalten solgende wohlberechtigte
Rüge und Mahnung: In kurzer Zeit, am 1. Jan. 1876, wird
in Bayern die Markwährung gesetzlich eingeführt werden, nachdem
die übrigen Länder des süddeuischen Guldenfußes damit schon län
gere Zeit vorangegangen si d. Es ist klar, daß durch letz'eren
Umstand eine Mende guter und schlechter Silbermünzen der Gutden⸗
währung ihren Weg nach Bayern gefunden haben uad leider wird
jeute noch von Seite des Publikums sowohl als von Seite der
Behörden sehr wenig Vorlehrung getroffen, um die mit dem 1.
Januar außer Cours zu setzenden Sorten aus dem Verkehr zu
ziehen und die erwachsenden Verluste nach Möglichkeit zu be—
schränken. Trotzdem uns nur noch vier kurze Wochen von dem
Einsührungstermine treanen, sird bis heute von Seite der Be—
hdeden weder Emloösungsstellen bestimmt, noch publieirt. Die An⸗
ordnung, daß die königlichen Kassen ermächtigt werden, Scheide—
münze in allen Beträgen an Zahlung zu nehmen, hat, w'ie uns
bersichert wird, um deßwillen keinen großen Erfolg, weil davon
eben nur der Theil des Pablikums Gebrauch machen kann, welcher
Zahlungen an die Staatskassen zu leisten hat. Soll der Ueber⸗
zang in die neue Währung mit möglichst wenig Verlust, den ja
doch immer nur das Publikum zu tragen hat, bewerkstelligt werden,
o halten wir es einerseits für Aufgabe der Regieruug, mit Be—
timmung und Bekanntgabe eirer genügenden Anzahl von Einlöse⸗
dellen ichleunigst vorzugehen, andererseits sür Pflicht des Publikums
de' diesen E'nlösestellen sofott aach Eröffnung, unn nicht erst kurz
vor Ablauf des festgesetzten Terinines, Scheidemünzen und Gulden⸗
tücke zur Umwechslung zu bringen.
Berlin, 30. Nov. Der Reichstag setzte die weite Le⸗
ung des Etals fort und genehmigte dabei den Etat der Eisenbahn⸗
zerwaltung sowie den Etat der Reichsschuld ohne wesentliche Dedatte.
Der Antrag Schulze Delitzsch auf Diätengewährung an die
Keichsstagsabgeordneten wurde zuerst in erster Lesung erledigt und
in zweiter bei namentlicher Abstimmurg mit 171 gegen 58 Stim⸗
men angenommen. Nächste Sitzung Donnerstag.
Berlin. Ueber die Verhandlungen des Bundesrathes be
zuglich der Strafgesetznevelle wird der „Köln. 3.“ mitsetheilt
Boyern, Württenberg und Sachsen hätten den Wunsch ausgedrückt,
daß die gegenwärtige Revision auf diejenigen Punkte beschränkt
vürde, bei denen das Bedürfniß fofortiger Rev'sion außer Zweise!
lei. Wäre diesem Wunsch entsprohen worden, so würde die Zahl
der zur Aenderung und Einschaltung jetzt vorgeschlagenen Para⸗
draphen merklich kleinet ausgefallen sein. Bayera hob hervor,
eine allgemeine Revision des Strafgesetzbuches werde mit der Zeit
nicht zu vermeiden sein; dieser sollte man alle minder dringenden
Punkte vorbehalten, weil nur eine solche systematisch zu Werke çe⸗
jen könne. Nach der Aufassung Würtiembergs bedürfte dad
Strafgesetzbuch gerade bezüglich des Strafsystems entschieden einer
derbesserung (u. A. entsprechend dem Mil tärstrafgeseßbush, welches
bei den meisten Vergehen dem Riqchter die Wahl zwische nFestungs⸗
haft und Gefängniß gelassen hat.)
Karleruhe, 28. Nov. Der Geseßentwurf, durch welchen
das bis 31. Dec. nicht zur Einlosung gebrachte badische Staais⸗
dapiergeld für werthlos erkllärt wird, wurde in der Zweiten stam⸗
ner gestern mit dem von der Budgetcommission vorgeschlagenen
Zusatz angenommen: „Das Finanzministerium wird ermächtigt, bis
um 31. Dec. 1877 den Werth des ihm präfentirten badischen
Staatspapiergeldes zu ersetzen.“ Der Staatsverwaltung haite es
»hne ausdrückliche Aufnahme in das Gesetz für selbsidersländlich
zegolten, daß die Centralstelle zum Erfatz verpflichtet bleibe; das
Besetz bezweckte nur, im Jnteresse der Durchführ ing des Reichs⸗
nünzgesetzes d'e Noten außer Umlauf zu setzen und die Staats⸗
assen von der Verpflichtung zur Annahme zu befreien, schon um
des Schadens willen, der durch die Knnahme der zahlreichen und
jast unkenntlichen Falsifikate entstehe. Der Präsident des Finanz⸗
Min steriums bemerkte, daß, wenn man die Frist zur Einlösung
noch so weit erstrecken möge, dennoch nie alles Papiergeld eingehe;
sei doch jetzt noch Papiergetd im Betrage bon mehreren Hundert⸗
saufend Gulden nicht zur Einlösung gebracht, das zum Theil eben
gar nicht mehr existire.
Ausland.
Wien, 30. Nov. Die Frage der Heeres⸗;Verminderung ge⸗
angie heute vor das Plenum des Abgeordnetenhauses. Im Ein⸗
aufe befand sich die Petition des Wiener Gemeinderaihes um
stedect ion der Atmee, und das Haus bekundete seine Theilnahme
ain deren Inhalt, indem es die sofortige Verlesung der Petition
zeschloß.
Paris, 1. Dezember. Gestern ist wieder eine republika⸗
nische Privatversammlung, die in der Vorstadt Batigolles stattfin⸗
den sollte, von der Behörde verboten worden. Danach scheint die
Untersagung solcher Zusammen! ünfte zum System erhoben werden
zu sollen. -Mehrere Blätter wollen wissen, daß der Viceköͤnig
von Aegypten im Laufe dieses Vonats in Begleitung seines Sohnes
und seincs Ministers des Aeußern eine Reise nach Fraukreich und
Euglaud zu unlernehmer beabfichtige.
Bermischtes.
7 Zweibrücken. Bei den am 6. Dezember nächsthin
unter dem Vorfitze des Nppellationsgerichtsrathes Volff beginnen⸗
den Schwurgerichtsverhandlungen sür das letzte V'erteijahr 1875
werden folgende Fälle zur Aburtheilung kommen: 1. Am 6. Dec.,
Morgens halb 9 Udr, Anklage gegen Franz Müller, 22 Jahre
alt, ledigen Bäcker von Busenberg, Kantons Dahn, wegen borsätz;
licher Töoorung; Staatsbehörde: Staatsanwalt Hessert; Vertheidiger:
Anwalt Gebhard. 2. Am 7. Dec., Morgens halb 9 Uhr, An—
lage gegen Philipp'ne Flechsner, 26 Jahre alt, ledige Dienstmagd
yon Grethen, Kantons Dürkheim, wegen vorsätlicher Tödtung ihres
»einahe 1 Jahr alten Kindes Barbara Flechsne-; Staatsbehörde:
Staatsanwalt Petri; Vertheidiger: noch nicht bestimmt.
F Blieskastel, 29, Nov. (Pf. Zig.) Hr. Reniner
und Fabrikant Knaps von hier hatte bei einem kieinen Treibjagen
im Aischbacher Walde das seltene Glück, in einem kleinen Gesriebe
13 Wildschweine anzutreffen. Die in der Regel sichern Schüsse
der Herren E. Knapf und Ph. Longuet legten 2 Sypweine, jedes
bon etwa 100 - 110 Pid., nieder und verwundeten 3 Ziück schwer.
Füßf Stücdk flüchteten in den ganz in der Näse der Stadt gegen—
iber der Kirche gelegenen Garten des Bäcders Beresheim, wo sie
die aus der Schule bommende Jugend alsbald bemeckte und ver⸗
cheuchte.
Die Aklienbrauerei Rajser lautern, hat im ersten
Betriebsjahr einen Reingew'nn von 2900 fl. erzielt. Es wurde
irfchlo ssen, denselben zu Abschreibungen zu verwenden.
fBei im Reviere Dahrnn J. am 28. und 20. Nob, ab
gehaltenen Wildschwein-Treibjagen wurden 8 Sauen, am ersten