Zurgey und des Angeklagten bei der Leiche aus der Ferne mit an⸗
sahen, widerlegt.
Der Angeklagte blieb auch in der öffentlichen Sitzung bei
seinem Läugnen.
Der Bertreter der k. Staatsbehörde stellle in seinem Vortrag
die Beweismomente zusammen, indem er darauf hinwies«daß nach
den vorhandenen feststehenden Thatsachen nur der Angeklagte der
Thäter gewesen sein könne. Den Ausführungen der Vertheidigung,
daß der Angeklagte wenn er das Verbrechen begangen habe, wegen
seines Leidens nicht für zurechnungsfähig gehalten und für dasselbe
derantwortlich gemacht werden dürfe, trat die k. Staatsbehörde ent⸗
Jegen unter Hinweis auf das von dem k. Bezirlksarzte in Kaisers⸗
autern lin gründlichster Weise abgegebene Gutachten, wonach decr
Angeklagte wohl während. eines Ansalles bewußtlos und gänzlich
anfähig sei, gegen irgend Jemand etwas zu unternehmen, in der
uͤbrigen Zeit aber seiner Verstandesträfte vollstandig mächtig und
urtheilsfähig sei. Nach diesem Gutachten, sei bei dem Angellagten
in Folge seines Leidens nur eine erhöhte Reizbarkleit vorhanden;
diese könne aber den Angeklagten nicht sttafftei machen, sondern im
günstigsten Falle nur Veranlassung zur Annahme von mildernden
ümständen geben. Der Wahrspruch der Geschworenen lauteie auf
Schuldig“ unter Annahme inilderer Umstände, worauf der Gerichts⸗
hof die hoͤchste Strafe, welche hienach zuläͤssig war, fünf Jahre Ge⸗
aͤugniß, aussprach. F
f'Kaiserslautern. Ein Unglücdsfall ereignete sich
am verflossenen Samstag in einer hiesigen Bierbrauerei, indem ein
darin beschäftigter Arbeiter, Namens Beder, durch das Schachtloch
in den Keller fiel, was seinen Tod zur Folge hatte.
Waldfischbach, 2. Oct. Vorige Woche schoß doer
Blechschmied S'mon Stein dahier eine fremde Taube, welche sich
schon mehrere Wochen unter seinen Schlagtauben aufhielt und gauz
zahm wurde. Beim Rupfen sad man erst, daß es eine Brieftaube
war. Fünf Federn des rechten Flügels nagen verschiedene, sehr
schon ausgeprägte Stempel und Wappen mit verschiedenen Nummern.
Auf der langsten dieser Federn ist z. B. ein Stempel mit der In⸗
chrift· „Societo* les amis du roi Berghem lez Anvers“ und
die NRümmer 224 ganz deutlich ausgedrückt. Zwet Federn des
linken Flügels sind ebenfalls mit Nummern und verschiedenen, theils
senkrecht, iheils wagrecht stehenden Chiffern bezeichnte.
Laudau. Am 2. d8s: begann vor dem hiesigen Handelsge⸗
cicht der Proceß, welchen einige Actidnäre der falliten „Baumwoll⸗
—
dann A. Baum in Mainz) und der Kaiserslauterer Vorschußverein
gegen die gewesenen Mitglieder des Verwaltungsrathes dieser Actien⸗
—
erslautern, Fabrikant Jakob Raab und Heinrich Raab, bezw. dessen
Wiuwe, in Mainz, Gutsbeñtzer L. A. Jordan und Dr. A. Buhl
n Deidesheini, Hüttenwerkbesitzer K. Frhr. v. Gienanth auf Hoch stin
und Fabrikant Jul. Dingler 'n Zweibrücken) angestrengt haben. Die
slage der genannten Actionäre stützt sich auf die Behauptung, daß
die Verwaltungsraihsmitglieder die ihnen als solchen obliegenden
—öX
hätten, wo nichts verdient, vielmehr verloren wurde, was zur Folge
gehabt habe, daß schließlich die Actionäre an ihren Actien bedeuten⸗
den Verlust erlitten hätten, dessen Ersatz sie nun fordern; der Vor⸗
chußnerein aber will durch die erwähnte Dividendenvertheilung ein
die Meinung versetzt worden sein, daß er es mit einem zahlungs⸗
sähigen Schuldner zu thun habe; in dieser Meinung habe er Vor⸗
schüsse bis zum Betrag von 24,476 fl. gegeben, deren Rüchzahlung
ex nun von den Beklagten fordert, eventuell wenigstens Zahlung
enes Betrags, welcher dem Vorschußverein im Follimentsvorfahren
noch zugefallen wäre, wenn die zu der erwähnten Div dendenverthei⸗
ung derwendeten Gelder noch bei der Actipmasse gewesen wären.
Mach der „Ksisl. 3.“)
feFrankenthal. (Zuchtpolizeisitzung vom 26. Sept.) Adam
Jugenheimer, 58 J. a., Händler in Frankenthal, fuhr am 28.
Juni abhin von Osthofen per Bahn hierter zurück. Als der
Schaffner kam, zeigte er ihm ein 3.Kl.-Billet vor, welches am 26.
in Frankenthal gelbst worden und dessen Datum er ausgekratzt hatte.
Er wurde wegen Fälschung und Gebrauchs des Billets zum Zwed
der Täuschung in eine Gefaͤngaißstrafe von 2 Monaten verurtheilt.
Das Miuiärbezirtsgericht München hat am 2. ds. den
Gendarm Meier von dort wegen thätlchen Vergreifens an einem
Vorgesetzten (er hatte seinem Slationskommandanten mit der Faust
ms Gesicht geschlagen) zu 4 Jahren Zuchthaus, auf einer Festung
uu erstehen, verurtheilt.
p'Frankfurt, 2. Olt. Gestern konnte man auf der Zeil,
in der Ällerheiligengäss, und am Zoologijchen Garten auffallend
lleine Brödchen an Bendfaden an den Hausthüren aufgehängt sehen
und dabei die Namen der Bäcker, welche das winzige Gebäck ge⸗—
liefert. (Frf. Zig.)
pGSrerrin, 1. Oct. Die „N. Stett. Ztg.“ erzählt fol⸗
—XXED —XC
jfter Gäste aus seiner Nachbarschaft. Unlängst suchte ihn ein solcher
Hast zu bestimmen, seinen Einfluß gegen die Türkei geltend zu
machen und die Grausamkeiten in der Bulgarei eventutll durch eine
riegerische Unterstützung der Serben Einhalt zu gebieten. Der Fürst
erwiederie lachelnd darauf: „Wenn Sie mir beweisen koönnen, daß
die pommerschen Laudgüter durch einen Krieg mit der Türkei in
hremt Wertte um ein oder mehrere Procente sich hessern würden,
väre ich nicht abgeneigt, in Ihrem Sinne vorzugehen.“ Der
Rathgeber, — schwieg.“ — J
Berlkin, 2. Ott. Die neuen 100 Markscheine der Reichs-
vank sind vor Kurzem zur Ausgabe gelaugt. Von den gleich⸗—
werthigen Banknoten der preudischen Bank unterscheiden sich dieselben
hauptsächlich durch einen auf Rauhseite angebrachten rothgedruckten
steichsadier, sowie dadurch aus, daß die Nummer ebenfalls roih
vorgedruckt ist.
F Reichs-Oberhandelsgericht. In einem Rechtsstreit
wischen einem Kaufmann und der Bersisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗
Befellschaft, betr. die Ersatzpflcht dieser Bahn für ein dem Kauf⸗
nann abhanden gekonimenes Frachtgut hat das Reichsoberhandels-
nericht im Gegensatz zu der bisherigen —XEXV
Rechtssatz ausgesprochen, daß bei Streitigleiten über die Höhe der
xẽntschädigungssumme für ein abhanden gekommenes Frachtgut, welches
dem Nerinalsoß ron 20 Thlr. pro Centner unterliegt. der Absender
die Höhe des Gewichtz des abhanden gekommenen Gutes nachzu⸗
weisen hat.
4 Laut Verfügung des preuß. Handelsministers werden sämmt—
liche Placatfahrpliäne der deutschen Eisenbahnen. vom 15. October
d. J. wo der Winterfahrplan in Kraft trut, auf den Stationen
der eigenen Bahnstrecke in gelber Farbe angeschlagen sein, wogegen
die Fahrpläne der angrenzenden Bahnen sämmtlich weiß siade So⸗
zald der Reisende auf der Stalion, von welcher er abreisen will.
aach dem Fahrplan sucht, brauvt sich derselbe nur nach dem gelben
um zuschauen, um den richtigen ˖ zu treffen.
J Erfolg der Galvanoplastik. Der „Schl. —A
iber einen glüctichen Erfolg der Galvanoplastik folgende Muttheilung
zu: „Ein Knabe haue sich, wie dies nicht selten geschieht, eine
Schmintbohne? in den Gehörgang rechterseits gestedt, die bei allzu
zasiigan geftellten Ertrattionsversuchen bis in die Paukenhbhle gelangi
var und dort wie festgekittet festsaß. Dieser Noth, der man in
inem verwandten Falle durch Ablösung der˖ Ohrmuschel zu begegnen
senöthigt war, half Professor Dr. Voltolini durch Anwendung der
Halvanoplastik ab, mit deren Hilfe er mittelst eines eigens hierzu construir⸗
en Galoancauster oder Brenner die Bohne von innen heraus all
nählig durch Brennen im wahren Sinne des Wortes verödete, so
daß endlich au dem Tage, an dem vor vier Wochen die Bohne in
das Ohr gelangt war, die eine Hälfte derselben mit herauslam,
und am anderen Tage schon die andere Hälfte und die Schale
olgten. Da diese Cauteriesationen für den Patienten völlig schmerz⸗
os waren, konnten sie in einer Sitzung oft zwanzigmal hinter⸗
einander vorgenommen werden. Es iehrt dieser interessante Fall,
daß inan sich also selbst ber quellenden Körpern, welche in die Pauken⸗
höhle getathen, nicht mit deren Herausbeförderung zu überstürzen
zraucht, soawie daß, wenn alle anderen Mittel und Ipstrumente
nichts leisteten, die Galvanoplastik noch auf eine einfache, sichere
ind schmerzlose Weise solche derbrennliche Körper zu entfernen vermag.
FParis, 2. Okt. Wie das „Journal Officiel“ heute meldet,
jaben die vielen, bei der Polizei-Präfektur über die Fälschung der
Weine eingelaufenen Klagen diese Verwaltung bestimmt, eine strenge
leberwachung aller Weinwirihschaften, aller Weingroßhändler und
Natler anzußellen. Alle PolizeiKommissäre haben Befehl, in ihrem
etreffenden Viertel mit Hilfe eines Sachveiständigen die von Wein-
virthen und Händlern verkauften Weine zu untersuchen und die
Ztücke, welche ihnen verdächtig vorkommen, unter Siegel zu legen.
Fine Probe wird alsdann der Analyse einer chemischen Kommission
der „Aris et Metiers“ unterbreitet und das gerichtliche Verfahren
jegen die Schuldigen eingeleitet, det Wein selbst aber in die Rinn⸗—
jeine oder in die Seine geçcossen. Eine größere Masse gefälschter
Weine wurde in Paris berecits mit Beschlag belegt und führte auch
zu Beschlagnahmen bei den Händlern in den Deßzartements, welche
die Weine nach Paris geliefert hatten.
Phirlddelphie, 19. Sepibr. Ueber 230.000 zahlende
gesucher waren gestern in der Ausstellung. Im Ganzen ist die
Ausstellung bis jetzt 119 Tage offen gewesen uad hat 5,996,786
Besucher gehabt, darunter 4,083, 465 zahlende, deren Eintrittsgeld
'asi 2, 100,000 Doll. brachte. Die Gesammtzahl der Besvcher ist
iel größer als in Wien. Am 10. November Schluß. (A. 3.)
F Laut Mittheilungen aus Philadelphid ist der höchste Preis
Nahmaschinen der Singer-⸗Panufacturinge Campany in New York
zuerkannt worden.
Dienstesnachrichten.
Der Bezirksgerichtsrath Scherrer in Kaiserslautern wurde nach
dandau verseht, der 2. Staatsanwalt Brünings in Landau wurde
zum Bezirlsgerichtsrath daselbst, und der Bezjirksgerichtsassessor
Peilher in Landau zum 2. Staatsanwalt daselbst ernannt.