Full text: St. Ingberter Anzeiger

die Zunftgenossen besteuern. Die erhobenen Geldet wurden nebst 
den Urkunden und anderen Zunftsachen in einer gemeinschaftlichen 
Lade, die Zunftlade, aufbewahrt. 
Damit verband man noch Einrichtungen zur Unterstützung der 
Gesellen, Krankenkassen, Sterbeladen, Einrichtungen zur Fürsorge 
der Witiwen und Waisen ⁊c. ꝛc. Die Zunfteinrichtungen haben, 
trotz des darin verwaltenden Monopolgeistes, doch ohne Frage zur 
Eniwicklung des Gewerbebetriebes in den europäischen Staalen 
sehr wesentlich beigetragen. Schon der Umstand, daß sie sich so 
aligemein verbreiteten, bezeugt, daß sie keine wesenlose Form waren. 
Zuerst wirklen sie auf eine tüchtige und gediegene Ausbildung 
Die selbstständigen Handwerker waren wirklich, was sie sich nannten, 
„Meister“ in ihrem Fache. Sie lieferten auch meisterhafte Arbeit. 
Es war dies theils die Folge der Lehr⸗ und Wanderzeit, welche 
damals um so nöthiger war, als bei dem Mangel anderwentiger 
Bildungsmittel nur auf diese Weise eine vollständige Kenntniß des 
Hewerbes, seiner Betriebsformen und Hülfsmittel erlangt werden 
konnte, theils der Beschränkung auf einzelne Arbeitszweige, indem 
hier natürlich, wie überall, bei der Arbeitätheilung das Sprichwort 
Uebung macht den Meister“ seine Berührung fand. Die erschwerte 
Selbstständigmachung und die Einschrankung im Betriebe wirkten 
auf Verminderung Concurrenz und dann auf groͤßeren Wohlstand 
der Meister. Dieser Wohlstand mußte rückwirlend dem Gewerbe 
wieder zu Gute kommen, indem er den Meister befähigte, sich gute 
Werkzeuge und einen Vorrath von Rohstoffen zur zweckmäßigen 
Auswahl anzuschaffen. Auf diese Weise genossen auch die Kunden 
die Vortheile mit. 
So wurden durch die Zunfteinrichtungen zugleich technische 
und sociale Bortheile vou unberechenbarer Bedeutung gewährt. Die 
corparatide Verbindung wverlieh überdies dem Einzelnen Kraft und 
gab ihm Selbstgefühl. Er fühlte sich als Glied eines größeren 
Ganzen und erkannte sich dadurch in seiner Bedeutung für das 
Ganze des bürgerlichen Lebens. Dadurch wurde das Gewerbe 
selbst erhöht; es war eine Ehre, ein Handwerlsmeister zu sein. Auch 
hatie das Individium übetall die Unterstützung und den Beistand 
seiner Genossenschaft zu erwarten. Nicht isolirt, sondern Glied eines 
Ganzen, genoß es die Vortheile eines Ganzen. 
Indessen haben die Zunfteinrichtungen im Laufe der Zeit zu 
manigfachen Ausartungen und Klaçen Veranlafsung gegeben. Die 
Lehrlinge wurden von den Meistern oft mehr zu Hausatdeiten und 
Gesindediensten, als zur Ausbildurg in ihrem Gewerbe benutzt. Die 
Freisprechung derselben gab Veranlassung zu Trinkgelagen und Aus— 
schweifungen. Das Wandern der Gesellen gab vielfach Gelegenheit 
zu einem trägen vagabundirenden Leben. Die Verbindung der Ge⸗ 
jellen machte es möglich, sich zum Widerstand gegen diejenigen zu 
dereinigen, welche sich ihren Wünschen nicht fügten. Die Meister 
einer Stadt benntzten ihre Verbindung, theils um gewisse Rechte 
gegen andere Stüdte zu üben, burch die sie die gemeinsamen Inter⸗ 
ressen für beinträchtigt hielten, theils um deinen Fremden unter sich 
aufkommen zu lassen. Nur Meistersöhne, oder solche, die sich herbei— 
ließen. Meistertößter oder Wittwen von Meistern zu heirathen, wur⸗ 
Für Damen! 
Regenmäntel, neuester Fahon, sowie 
Regenräder sind in schönster Auswahl 
zu haben be 
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Vermiethung. 
Der untece Stock ig 
Wohnhauses dahier, vis-à-vis 
dem kgl. Landgerichte auf dem 
Markiplatze, in welchem bisher 
Wirthfschaft, Bäckerei 
und Metzgerei mit glen en⸗ 
dem Erfolge betrieben wurde, 
ist auf weitere drei Jahre zu 
hermiethen, beziehbar bis 1. 
Januar 1877. 
Näheres bei dem Eigenthümer 
P. Schmidt zu erfragen. 
Kesesse —75* 
esselschmiede 
vehmen an 
Weyland Meuth & Cie. 
St. Ingkert. 
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Flein gemachtee 
Buchen Brennholz 
WEEper Ctr. 1 Mark — 9 
ist zu haben bei 
Ph. Munzinger. 
32Bog., mit viel. in den Tert 
edruckten auatom. Abbild. 
Freis 1 Mark; erschienen be 
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den zugelassen, alle anderen aber zu sogenannten „Muthemeistern“ 
zebracht, und wenn diese während der Probezeit ihnen das Meister⸗ 
werden noch nicht verleidet hatten, so ließ man sie ein so unbrauch⸗ 
bares und kosispieliges Meisterstück aufertigen, und besuchte sie während 
der Anfertigung desselben so oft, unter dem Vorwande der Beauf— 
siatigung, zum Frühstück, daß der neue Meister, wenn er auch alle 
diese Hiadernisse beseitigt hatte, kein gefährlicher Mitbewerber mehr 
werden konnte. Diese Uebelstände, so sehr sie dem Handwerke nach— 
theilig wurden, hätten doch durch eine bessere Handhabung des In— 
nungswesens und durch eine strengere Aufsicht seitens des Staates 
und der Gemeinden wenigstens bis zu einem gewissen Maße beseitigt 
werden können. Seit dem Unfange des vorigen Jahrhunderts 
machten sich indessen Ansichten geltend, welche jeder Art des ge— 
nossenschafllichen Lebens feindselig waren und den Schwerpunkt aller 
Thätigkeit in das Individium verlegt wissen wollten. 
Diese Ansichten wendeten sich daher auch gegen die Zunftge— 
nossenschaften, zumal die Uebelstände, welche sie erzeugt hatten, vor 
Jedermanns Auge lagen, (Fortsetzung folgt.) 
Vermischtes. 
F Zweibrücken, 11. Dtt, Das Schwurgericht der Pfalz 
für das 4. Quartal 1876 wird am Montag den 11. Dezember 
dahier eröffnet; das Prasidium desselben ist dem kgl. Appelations— 
gerichtsrath Htrn. L. A. Molitor übertragen. 
Landau, 8. Ott. (K. A.) Nachdem der Proceß , Baum— 
wollspinnerei Kaiserslautern (Kampertsmühle)“ das hiesige Handels⸗ 
zericht die ganze verflossene Woche in Anspruch geaommen hat, sind 
nunmehr für die Fortsetzung des Plaidoyers Donnerstag der 12. 
und Freitag der 18. Oktlober fixirt worden. Alsdann wird wohl 
eine Vertagung des Processes eintreten. 
.München. Zu der Mittheilung des „Nüinb. K.“, daß 
zegen den Redalteur der „Neuesten Rachrichten“ eine Untersuchung 
ingeleitet sei wegen Majestätsbeleidigung, die in deren jüngstem 
Artitel gegen die Todesstrafe enthalten sein soll, bemerken die „Neueflen 
Nachrichten“, daß dexen Redalteur hierüder nicht das Mindeste be— 
kannt sei. 
rAusder Instruktiona«asfstunde. Unteroffizier: 
Das Haubajonnet macht das Geweht zur Stoßwaffe, es kaun aber 
zuch jurm Wirthschaftsgebrauch dienen. Meyer, was denten Sie sich 
inter Wrihschaftsgebrauch ? — Soldaue Wenn in einer Wirth— 
schaft Jemand übers Militär raisonnitt, hau' ich ihm mit dem 
Vajonnet eins über. 
Dienstes nachrichten. 
Rechtskandidat Otto Ley in Landau wurde zum funklionirenden 
Staatsanwaltssubstituten am Bezrksgericht Landau ernanm. 
Für die Redaction verantwortlich: F. X. Demetz. 
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das Gute so nahe!“ 
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allerhöchst sanctionirt; rühm— 
lictst bekannt, lieblich zu 
nehmen, das sichersie, gewiß 
auch dankbarfte Mittel, gegen 
Brust⸗ Hals und Lun⸗ 
genleiden, Bronchial⸗ 
verschleimung Husten 
Catarrh ꝛe. ꝛ⁊c. 
Die Resultate sind über⸗ 
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