Vegenzeugen über ein sehr umfängreiches Beweicthema und nach
Abgabe eines Gutachtens durch Sachverständige erließ das k. Be⸗
zicksgericht dahier unterm 8. Mai 1876 in Urtheil welches die
hellagte Eisenbadngesellschaft verurtheilts, an den Kläger zu bezahlen:
1) alis Ersatß des seiner Wiese zugtfügten dauernden Schadens
1300 fl. oder 2228 M. 58 Pf.a gegen welche Summe Kläger
die stritige Wiese der Eisenbahn in Besitz und Eigenthum abzu⸗
reten hade, mit Zinsen vom 1. Oltober an;
g) als Enlschadigung für' die unbrauchbare Crescenz der
Jahre 1867, 1888, 1868 und 1870 die Summe von 211 fl 24
. (362 M41 M) imit Zinsen vom Tage der Klage an;
3) die Prozeßkosten.
Gegen dieses Urtheil —ergriff die Eisenbahngesellschaft das
Nechtsmittel zur Berufung und beantragte im zweiten Rechtszuge
Dervollständigung des Expertengutachtens vom Jahre 1875 und
Ernennung neuer Sachverständigen. Durch Urtheil vom Heutigen
nahm das Berusungsgericht nach eingehender Prüfüng des Prozeß⸗
malerials durch den Ggerichtlichen Augenschein, die Zeugenverneh
mungen und die Gutachten der Sachverständigen als pollständig
zxwiesen an, daß die Wiese des Klägers bis unmittelhar vor Er⸗
hauung der fraglichen Eisenhahnstredde nicht verfumpft war und
mute, draubare Trescenz geboten hat, daß de aber lediglich in
Folge der durch die beklagte Gesellschaft hergestellten Eisenbahn⸗
bauten versumpfte und eine brauchbare Crescenz nicht mehr ergibt.
Die Eis⸗nbahngesellschaft wurde deßhalb mit ihrer Berufung abge⸗
wiesen unter Verurtheilung derselbden in die Koften des zweiten
Rechtszuges. Dieser langwierige Prozeß wird die unterlegene Ge⸗
fellschaft bezüglich der Kosten wohl auf nahezu 3000 M. zu stehen
ommen, ein Belrag, welcher den Werth der sirittigen Wiese allein
schon nicht unerheblich übersteigt.
7Landan, 28. März. Seit. Moniag Abend werden
—A 13 Jahre alten
naben auãa Böchingen vermißt. Aus den“ von den betreffenden
Familien angestellten Recherchen hat fich Folgendes ergeben: Am
Hontag nach Beendigung des Unterrichts hatten sich die Beiden
nach dem Haupibahnhof begeben, woselbst sie zunächst Billete nach
Winden nahmen. Von dort aus benatzten sie den Schnellzug nach
Basel. Auf Befragen hatten sie in Winden als Reisezweck den
Zesuch von Verwandten in Basel angegeben, ihten Schulkameraden
gegenüber erklärten sie, mach Australien auswandern zu wollen
und als nachstes Reiseziel hatten fie Genua genannt.“ Auf welche
Weise sich die briden Schlingel das Reisegeld verschafften, ist bis
setzt noch nicht aufgeklart, ebensowenig hatte man bis gestern Abend
aine Spur über ihr Verbleiben. Da fie jedoch unmöglich mit be⸗
deutenden Mitleln versehen sein können, so durste das Reiseprojelt
hdald eine unliebsame Unterbtechung ecfahren und die kühnen Tou⸗
risten per Schub in die Arme threr belümmerten Eltern abgeliefert
werden; die denn wohl auch das Mittel finden werden, denselben
das Reisefieber auszutxeiben. (Eilbore.)
F Frankenthal, 26. März. Die belanntlich zu sechs
Jahren Zuchthaus verurtheilte Neustadter Spitzeder, Lina Steiedh
ducde im November d. J. in Gant erklaärt. In dem Verfahren
wurde vieser Tage durch den Gantcommissär der Vertheilungsplan
aufgestellt; die zu vertheilende Masse deträgt nach Abzug der
Berichistosten 8554 M., die angemeldeten Forderungen dagegen
32,617 M. Es erhalten sonach die einzelnen Gläubiger eine
Dibidende von 0,67 Procent; die am meisten betheilige Wittwe
Frũnewald erhäli fur hre Forderung von 48,000 M. eine Divi⸗
dende von 2889 M. 4 Pf.
7 In dem Dorfe Wald bei Gunzenhausen warf verflossenen
Freitag ein dortiger Schmied einen verrosteten Flintenlauf, welcher
sch schon seit einer Reihe von Jahren unter seinem alten Eisen
hesanb, ins Feuer, um ihn zu anderen Zwecken zu verarbeiten. Es
dauerte nicht lange, so krachte ein Schuß und slürzte der 15j6hrige
Sohn des Schmiedes, welcher daneben stand, tödttich in den Unter⸗
leib getroffen zu Boden. In dem Lause befand sich, ohne daß
Jemand eine Ähnung davon baite, eine alts Ladung und war die⸗
salbe durch die Hitze losgegangen. Der Getroffene ist am zweiten
Tage darauf an der erhaitenen Wunde gestorben. Wieder einmal
eine Mahnung, keine Schußwoffe in die Hand zu nehmen, ahn
dieselbe genau untersucht zu haben und sollte die Wahrscheinlichkeit
riner Ladung auch noch so gering sein.
7 Mannheim, 27. März. Vor dem hiefigen Schwur⸗
gericht fand heute die Contumacial Verhandlung statt gegen Boron
enst v. Linden und Buchhändler Schabelitz in Zürich, wegen Hoch—
verraths, Kaiserbeleidigung und Bismarckbeleidigung, degangen dutch
die zin den hiesigen Buchhandlungen copfiscirte Broschüre: „Det
ruropäische Krieg, ein Mahnruf an die westeuropätschen Staaten“.
Die Geschwornen bejahten nach 1 Madiger Berathung die Frage
des Hochverraths für beide, die Frage der Kaiserbeleidigung wurde
füͤr beide verneint, die der Bismarckbeleidigung fUr beide bejaht.
Mildernde Umssände bezüglich des Hochverraths wurden bewilligt,
die ehrlose Gesinnung verneint. Der Antrag des Stautaanwalts
zutete für Linden auf- vier Jahre Festungshaft und dtei Jahre
Befangnih, für Scqhabeliß auf vier Jahre Festang und zwei Jahre
defängn'hh, wie quf Unbrauchbarmachung der — Ditr
herichtshof verhangte nach einstündiger Berathung gegen Linden
wei Jahre secht Monate Festung und sechs Monate Gefängniß,
gegen Schabelitz ein Jahr drei Moͤnate Festung und drei. Monaie
Zefaͤngniß, erkannte außßerdem auf Unbrauchbarmachung der Druck
hrift und Verdffentlichungsbefugniß für Bismarck. Die Verhand
ung dauerte bis 5 Uhr Abends. Um 64 Uhr beginnt die Ver—
handlung gegen Joachim Gehlsen und den Verleger Magron in
Bern wegen Bismarckbeleidigung:
Für den 7. April ist für Kasseleine Versammlung
deulscher Tabakinteressirten in Aussicht genommen. Einladungen
ind an. alle Handelskammern und kaufmannischen Corporatiouen
erzangen. Man beabsichtigt, eine gemeinsame große Demonstration
owohl gegen das Monopol wie gegen die Fabritksteuer hervorzu⸗
ufen. Man will so viel stat stisches Material zusammentragen,
mm eine selbststaͤndige Denkschrift daraus herzustellen, die man, als
lusdruck der Ansichten des gesammten deutschen Juteresses an der
nhedehhie dem; Reichstage und dem Reiskagzler zuzustellen
jedennkt.
u sae parht! Die Kolnitche Zennung und andare
ztoße Blätter enthaiten eine amtl'che Aufforderung Seitens det
eichsbank. Direltoriums an alle Besitzer von Banknoten der preu⸗
zischen Bank zu Einhundert Mark, diese Noten baldigst bei der
Keichsbank: Hauptlasse oder bei einer der Zweiganstalten der Reichs—
ank in Zahlung zu geben oder gegen Baargeld oder Reichsbank⸗
noten umzutauschen, da die Eiulbsung der aufgerufenen Noten nach
dem 1. April d. J. nur noch in Berlin bei der Reichsbank⸗Haupi-
tasse exfolgen wird.
Wiern,, Bor dem hiesigen Schwurgericht begann am
Montag voriger Woche die Verhandluug gegen die Wittwe Therese
Simmer und deren Eltern, die Eheleute Schulze. Der der Anklage
zu Grunde liegende Sachberhalt ist folgender: Therese Simmer,
rine Gistmischerin, deren Tränke zwar, so virl bekannk ist, noch
eine Vernichtung eines Leben, wohl aber wiederholt schwere
Zchädigung der Gesundheit herbeigeführt haben, wird von der
Staatsbehörde des Raubes, der schweren körperlichen Verletzung
uind des Betruges angeklagt. Die Anklage des Raubes wifft fie,
veil sie am 1. Juli v. J. die Dienstmagd Margarethe Knoll in
er Wohnung ihrer Dienstgeber, der Familie Detoma auf der
Wieden, durch ein Glas nut nargotischem, Pflanzenzift vermischten
dimbeersaftes in totale Bewußtlosigkeit versetzie und sodann aus
ʒer Detoma'schen Kasse baares Geid, ein Sparkassabuch, Pret'osen
und Order szeichen eniwendete. Erst am nachfolgenden Tage erlangke
zas Diensimädchen wieder den Gebrauch ihrer Sinne und vermochte
uf die Spur der Thäterin zu führen, welche dem Mädchen wohl
zicht mit Namen, aber doch dadurch bekaunt war, daß sie bei
hren Herrenleuten oft zu Besuch gelommen war. — Das zweite
Faktum, zum Nachtheil des Grafen Pompejus Coconinie Kronberg
»egungen, bildett xine Zusammensetzung von Betrug und schwerer
dr perlicher Verlezung. Therese Simmer hatte dem Grafen Coro⸗
nni zugesagt, ihm eine reiche Braut zu verschaffen und gewisser⸗
naßen als staution seine Unterjchrift auf einer Anzahl Wechfel⸗
Blankets verlangt, von denen eines als Wegselvaluta 100,000
Franck aufwießs. Sie hielt ihre Zusage nicht. Am 23. Januar
1877 setzte sie dem Grafen, als er sie in ihrem Hause in Döhling
zejuchte, ein Glas Liqueur vor, nach dessen Genuß der Graf schwer
nkraulte, um jeine Gedächtnißlraft zu schwächen und ihn zu hin⸗
dern, gegen die Giltigkeit der Wechsel Cinmendungen zu erheben.
— Gegen die Ellera der Therese Simmer, die Ehelenle Schulze,
st die Anklage erhoben, weil sie von dem geraubten Gelde, obͤwohl
ie dessen Quelle lannten, Geschenke annahmen. Auch der Gatte
der Frau Summer stand in Untersuchung, der ihn jedoch sein in⸗
wischen eingetreiener Tod entzog. Die Schlußverhandlung in dem
Brozesse konnte trotz der bereils vor mehreren Monaten abgeschlos⸗
enen Untersuchung erst für diesen Monat anberaumt werden, weil
die Niederluaft der Therese Simmer und ihre vollständige Erholung
bgewartet werden mußte. — Die Verhandlung vor den Geschwo—⸗
ænen, welche sechs volle Tage in Anspruch nahm, endele am Sonn⸗
ibend Adend nach 10 Uhr mit der Schuldigsprechung det Haupt⸗
ingeklagten in allen ihr zur Last gelegten Fallen und der dein⸗
gjemähen Verurtheilung zu 15 Jahren schweren Kerkers mit all⸗
nonatlich einem Fastiage in Einzelhaft. Zugleich wird dem Grafen
Foronini dir Ersatz der ihm im Cibilp.oceß entstandenen Kosten
ugesprochen, die füns Wegsel für null und nichtig erllärt, ferner
verden der Margarethe Knoll 300 fi., dem Detoma der angesprochene
Ersotz zuerkannt. — Ueber die mitangeklagten Eltern der Simmer
vurde dagegen das Nichtschusdig? ausgelprochen.
ur die Redaction verant vorilick J — — *
Sas der Menso sact. wi e et·———
Auf keinen Beruf findet diese Verheißung so ditekte Anwen⸗
zung wie auf die Landwirthschaft, — macht sich die Löahrheit diefet
Worte in den Folgen so unmittelbar geltend. — Was mützt Kumt⸗
ünget, was niltzt Kraftfutter, wenn dieje unentbehrlichen Hilfsmettel
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