Bekanntmachung.
11343. 5 2 — 2 c F v w
— Militär-Ersatzgeschäft für das Jahr 1878.
Musterung und Loosung de een sowie Prüfung und Verbescheidung der
gZuruͤckstellungsgesuche von Militärpflichtigen, Reservisten, Ersatzreservisten und
Landwehrmännern. —
Nach dem festgestelllen Geschäftsplane wird die, Ersatzkommission für den Aushebungsbezirk Zweibrücken in der Zeit vom 17.
April bis einjchließlich 26. April nächsttin — mit Ausnahme des auf den 10. April fallenden hl. Charfreilags, sowie der auf den
2i. und 22. April fallenden Osterfeiertage — läglich Vormittags um 8 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr im Saale des Wirthes
Martin Schmidt (Jägerslust) zu Zweibrücen znsammentreten, um am 17., 18., 20., 28. und 24. April die Mussteruug,
d. h. die Messung und Visitation der Milisärpflichtigen, am 25. April dieVBerbescheidung der Gefsuche sowohl der
Mil itärpflichtigen um Zurüdstellung, als auch der Reservisten, Erfotzreserbisten und Landwehrmänner um Versetzung hinter den letzten
Jahrgang der Reserbe, beziehungsweise Landwehr, und am 26. April die Lo osung vorzunehmen.
J. Zur Musterung haben sich einzufinden;
1. am Mittwoche den 17. April nächsthin die Militärpfl'chtigen der Bürgermeistereien Rohrbach und St. Ingbert.
2. am Donnerstage den 18. April nachsthin die Militärpfüchtigen der Bürgermeistereien Ensheim, Ommersheim,
Bebel sheim und Bleeskaftel. ... ..
am Samstage den 20. April nächsthin die Militärpflichtigen der Bürgermeistereien Aßweiler, Gersheim, RNieder⸗
würzbach, Niederauerdach, Einöd und Ernstweiler. 2— 3 88373 155
am Dienstage den 23. April nächsthin die Militärpflichtigen der Bürgermeisterelen Walsheim, Medelsheim, Groß⸗
steinhausen, Brenschelbach, Altheim. Mauschbach, Hornbach, Rimschweiler und Itheimn. u
am Vitiwoche den 20. April nächfihin die Militärpflichtigen der Bürgermeistereien Niederhausen, Knopp, Schmitls⸗
hausen, Reifenberg, Webenheim, Wittelbach und Zweibrücken. — en —
Zu erscheinen haben alle im Jahre 1858 geborenen Militärpflichtigen, sowie alle Militärpflichtigen früherer Altersllassen, über
deren Dienstpflicht noch nicht definitiv entschieden ist, das heißt, welche weder einem Truppentheile zur Ableistung ihrer gesetzlichen
Dienstpflicht überwiesen, noch zur Ersatzreserve designirt, auch nicht füt unbrauchbar oder unwürdig zum Militärdienste erllärt worden
ind, vorauszesetzt, daß die Militärpflichügen Angedörige des deutschen Reiches siud und sich gegenwärtig im Ausdebungebezirke Zweibrücken
ntweder dauernd oder nur vorübergehend aufhalsien. —
Von der Geftellungépflicht sind en tbeun den und brauchen doher zur Myssterung müscht zu »cceinen
1. die bereits als Einjährige oder Dreilährige freiwillig Dienenden,
2. die von den Truppentheilen als Freiwillige Engagirten, V
3. Diejenigen, deren Gesundheitszustand die persönliche Gestellung inmöglich macht, z. B. Gemüthskranke;: VBlödsinnig e, Krüppel.
Die Unmöglichkeit des Erscheinens muß jedoch durchein auf persönlicher Anschauung beruhendes Attest eines
Arzles und der Gemeindebehörde bestätigt und muß das ärztliche Zeugniß überdies, wenn der ausstellende Arzt nicht amilich
angeftellt ist, von der Gemeindebehörde beglaubigt sein. Wer an Epilepsie (Ffallsucht) zu leiden dehauptet, hat anf eigene
Koften 3 glaubgaste Zeugen hiefür zu stellen. * 2* 46 37
Diej⸗nigen, welchen entw.der wegen Ausbildung für ihren späteren Lebensberuf oder wegen dauernden Aufenthalts ini Ausla nde
Ausstand für das laufende Jahr oder länger dewilligt worden ist. — ——
Silie zum Ericheinen bei der Musterung verpflichteten Militärpflich tägen früherer Jahrgänge haben
hre im vorigen oder in, einem früheren Jahre empfangenen Roosunss juch einne mitzubringen. J —
Militärpflichtige, welche ungeachtet gegenwärtiger Belannimachung sich zur Musterung an dem oben für d'e betreffende Bürger⸗
meisterei, zu welcher fie gehören, bestimmten Tageen i ch stellen odet bei Aufrufung ihres Namens im Musterungslolale nicht anwesend
änd, werden gemäß 8 33 des Reichs-Wilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 an Geld'bis za 30 Marꝛk oder mit Haft bis zu 3 Tagen
Jestraft uad vrlieren die Berechtigung an der Loosung Theil zu nihmen, sowie den Anspruch auf Zurüchstellung und * Befreiung
ee rardienste Wer fich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unficherer Dienstpflichtiger be⸗
handelt, d. h. sofort zur Einstellung gebracht.
IL. Zu der am Donnerstage, den 28. Äpril nächsthin, Vormittags sattfindenden Prüfung und Verbejcheidung ber Gesuche
von Militärpfuchtigen um Zurücksteliung, sowie von Reservisten, Ersatzreservsten und Landwehrmännern um Verfetzung hinter den letzten
Jahrgang der Reserve, beziehungsweise der Landwehr. haben diejenigen Personen, zu deren Bunsten die Gesuche um Zurüdstellung von
Milifarpflichtigen eingereicht worden sind, z. B. die Eltern, Großelsern ꝛc. zu erscheinen, damit die Bezirls-Ersatzlommission jelbst zu
beurtheilen im Stande ist, ob diese Personen wirklich arbeits⸗, beziehungsweise aufsichtsunfähig sind oder niat. —
An demselbe Tage, Nachtuittags, werden die Listen gegenseitig mit einander verglichen und richtig gestellt. 8
III. Am Freitage, den 26. Apen nächsthin findel von Morgens 8 Uhr an die Loosung hiatt. Den Mititärpflicheigen ist es
freigestellt, ob sie zur Loosung persönlich erscheinen wollen oder. nicht. Für die abwelenden Militärpflichtigen wird ein Mitglied der
Beziris: Ersatzkommission das Loos ziehen. U —
in vugeb hemaßeg 81 giff. 2 der Milität-Erfat Ordnung andurch zur allgemeinen Kenntinß gebtacht.
Zweibrücken, den 19. März 1878. 734
Der Cipilvorßtzende der Bezirks-Ersatzkommission 3weibrücken.
80haféer. i
eckeccNebernahme und Empfehlung.
Dem geehrten hiesigen und auswariigen Publi⸗
aikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich die
Gastwirtbschaft von Herrn Georg selein über⸗
sommen babe. Ich empfehle mich in guten Speisen
ind Getränken und indem ich reelle Bedienung zu⸗
sichere, bitte um geneigtes Wohlwollen:
Hochachtungsvoll zeichntt
— J. Minß⸗cnann⸗
*Ca. 300 Konfirmander⸗
hon feinem schwarzem und dankelgrau kartirtem Tuche werden,
damit aufzuräumen, unterm Fabrilpreise, und zwar zu M. 12.
M. 14. und M. 16. — abgegeben.
. B. Altschüler, Herrenkleiderfabrik, J Frucht- Brod⸗ und
an der Aleranderéfkirche in Zweibrücken. Fleifch⸗Preise der Siadt
⏑ ———⏑
Redaktion Druck und Verlag von F. X. Demeß in Et Ingbert.
einige Aeuckerr Weizen — M. — pf. Korn
die mit Korn besamt waren, zu 09 M. 07 Pf. Gerste Zreihige
berpachten. Auch hat dieselbe 0 9 — gr d— rir
5 —M. — Pf. Spelz
zu Frühtartoffeln 27 sh — M. os pf.
Heu d. f. Stroh 2
Srau Johann Hager. gi0 pf. Katoffeh M.
Ith Juche einen u chisgen — gf. Weißbrod liß Kilog.
7 56 Pf. Kornbrod 8 Kil. 78, 2 Kil.
Fuhrknecht 52 Pf. ditto 1 Kilo. 26 pPf.
gegen guten Lohn. Gemischtbrod 3 Kilo. O M. 98 pf.
Aungust Schmitt, Paar Weck 100 Gramme6 Pf.
Gersbeimer Bliesmühle. Rindfl. 1. Qual. 66 Pf. 8.
Zual. 66 Pf. Kalbfi. 66 Pf.
amfl. 60 Pf. Schweinefl. 60 Pf
Rutter 1M. 06 Pf. per Pf. J