St. Ingberler Anzeiger.
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Deutsches Reich
Berlin, 6. Juli. Der Congteß beschloß definitiv die Ab⸗
irelung Batum's an Rußland. Die Erbrterung der griechischen
Frage wurde begonnen, aber nicht beendet. Die Frage der Ab⸗
sretung Kreta's schwebt wwüch. Die Grenzregulirung wird einem
zriechisch-ürkischen Separalabvkommen vorbehalten. Die rumänischen
Bertreter sind nach Wien abgereist.
Berlin, 7. Juli. (N. Irkf. Pri): Der Kongreß hat
zeftern Rußland den Besitz von Ardahan, Kars und Batum zuge⸗
sprochen, mit der Beschranlung, daß Batum Freihafen und die Fe⸗
ttung geschleiftwerde. — Auch die Dardanellenfrage wurde erledigt
anier Aufrechterhaltung des dermaligen Standes. Morgen sollen
»ie Grenzfragen abgeschlossen werden. — Die Unterzeichnung des
Zertrages wütde Donnerstaz oder Freitag erfolgen.
Die Resolution des Kongresses bezüglich Griechenlands lautet:
Der Kongreß ladet die Pforte ein, einen Vertrag mit Griechenland
abzuschließen behufs einer Bestimmung der Grenzen dieses Königreichs;
er hat. die Ueberzeugung, daß die Grenzberichtigung am besien sich
Jestalten würde, wenn die Grenzlinie von Salambria in Thessal en
zis Kalama in Epirus sich ersireckte. Die Mächte bieten ihre
Juten Dienste an, um ein Einvernehmen zwischen Griechenland und
der Pforte in allen Schwierigkeiten, die sich bei den Verhandlungen,
irgeben würden, herbeizuführen.
Aushland.
Paris, 7. Juli. Der „Soleil“ fagt in einem Kommen—
jar zu dem Werlke des Congresses: Mit Ausnahme von Fraukreich
und Deutschland nimmt, empfängt, erstrebt oder fordert jeder
kinzelne einen direlten oder indiretten Antheil an der Ernte. Die
Futeresselosigkeit Frankreichs ist nothwendig, aber die Interesse losig—
eit Deutschlands überrascht und beunruhigt uns. Bismarck habe
Furopa nicht an ein so chevalereskes Vorgehen gewöhnt. Was mag
zr sich als Antheil Deutschlands vorbehalten haben ? (Der sonst
o maßenvolle Autor-dieses Artikels ist Eduard Hervé, der für
den publizistischen Führer der orleanistischen Partei gilt.)
London, 7. Juli. Reuters Burcau mildet aus Koon⸗
tantinopel vom 6. d.: Rumänische und fürkische Kommissäre,
unter letzteren Kiamil Pascha und Reschid Pascha, werden unver⸗
üglich die Raumung Varna's und Schumla's bewerkstelligen. —
Die türkischen Kongreß-Delegirten in Berlin erhielten die Weisung,
nit den österteichischen Delegirten die Modalitäten der Ollupation
Bosniens festzustellen.
einen Kunden schon' die größten Hauptigewinne von Mark 860,000,
270,000, 246,000, 228,000, 183,000 180,000, 156,000, oftmals 152 000
180. 000, 90,000, sehr häufig 78,000, 60,000, 48,000 40,000, 36,000,
Nark ꝛc. ꝛc., vor Kurzem schon wieder vie große Prämie von 252,400 M.
und kurz vorher edenfalls die große Pramie von 246,000 Mark, über⸗
haupt in der letzten Zeit die Summe von weil uber ·2u. Mill. qusbezahlt, wodurch
iele Leute zu reichen Capitalisten geworden sind. Jetzt find nun wie der für einen
eringen Einsatz große Capitalien: zu gewinnen bis zu ev. 450,000 Mark,
»orauf; wir⸗ besonders aufmerlsam machen. Auch bezahlt dieses Haus
urch seine weitverbreileten Geschäftsverbindungen die Gewinne in jedem
Orte aus. Da durch“ die geiroffene großarlige Einrichtung in Ver⸗
nehrung und Vergrößerung der Gewinne eine große Betheiligung zu erwarten
st, möge man dem Glücke die Hand bieten und sich vertrauensvoll an die
irma Laz. Sams. Cohn in Hamburg wenden, bei der man gewissen⸗
aft und prompt bedient wird.““
seiner
Im Namen
Maiestät des Königs—
T. .. 2.
Urtheils⸗Ausfertigung.
Das kgl. bayerische Landgericht des Cantons St. Ingbert,
Bezirksgerichts Zweibrücken in der Pfalz, hat in seiner öffentlichen
bolizeigerichtssizung vom 26. Juni 1878, abgehalten in dem
Sitzungssaale des kgl. Landgerichts zu St. Ingbert, wo zugegen waren:
dudwig König,kgl. Landrichter des Cantons St. Ingbert,
Jutius Müllterr, igl. Polizeianwalt und G ustav Adolf
rieger, kgl. Landgerichtsschreiber, solgendes Urtheil erlossen:
In Sachen
Ludwig Bechtound, Geschäfisagent in St. Ingbert wohn⸗
haft, Kläger, in Peison erschienen
gegen
Frarz Adolf Echr ich, Geschäfisagent allda wohnhaft und
benfalls in Person erschienen, Beklagten.
Wegen Beleidigung
ꝛc. rc. rc.
Aus diesen Gründen
erklärt das kgl. Polizeigericht, den Beklagten der Beleidigung
»es Klägers, verübt am 8.. Juni abh'n in der Wirthschaft von
deinrich Schmiti dahier dadurch, daß er demselben den Vorwurf
nachte, er habe ihm anvirtraute Gelder bis jetzt nicht ausbezahlt
ür überführt und verurtheilt ihn zu einer Getdstrafe von sechs
Nark, umgewandelt sfüe den Fall der Nichtzahlung in eine Haft ˖
trafe von zwei Tagen und zu den sämmtlichen Kosien liquidirt zu
ieben Mart dreiundneunzig Pfennig und spricht zuzleich dem Klaͤ—
Jer die Befugniß zu, den verfüçenden Theil dieses Urtheils auf
dosten des Bellagten einmal innerhalb einer Frist von vierzehn
Tagen nach eingetretener Rechtskraft im St. Ingbenter Anzeiger“ zu
deröffenllichen.
Alles dies in Anwendung der 88 188, 194 und 200, Ziffer
laund 3 des Reichestrafgesetzbuches, 44, 58, Absatz 1 und Ziffer
2., 90 und 985 Ziffer Tdes Einführungsgesetzes und 161bis 163
der Straspro eßordnung.
ꝛc. ꝛc. ꝛc.
Also geurlheilt in erster Jostanz und verkündet am Tage und
Orte wie Eingangs dieses gemeldet.
Auf der Urschrift sind unterschtieben: König und Krieger.
Gegenwäctiges ist von Allen denen, die es angeht, alskald
n Vollzug zu setzen.
Fur richtige Ausfertigung ertheilt auf Verlangen des Klägers.
St. Ingbert, den 6. Inli 1878.
Derkgl. Landgerichtsschreiber:
8ez. Krieger.
Nro. 562, vol. 61, fob. 60 6(. 11 einregistrirt zu Blies⸗
astel am 6. Juli 1878 far achtzig Pfennig ohne renvoi. K gl.
Rentamt gez. Pfirmann.
Pro copia:
Derkgl. Gerichtsvollzieher:
Faßbender.
Bermilchtes.
In Edes heim wurde am 4. Juli, während ein Hoch⸗
jeitszuz durch die Straße zog, aus einem Hause geschossen und
zabei einem Herrn der Hut durchlöchert und er selbst am Kopfe
erwundet.
FWürzburg, 4. Juli. In der gestrigen Sitzung des
Bezirlsgerichtes dahier kamen fünf Fälle von Majesltätsbeleid güngen
ur Verhandlung. Gegen einen Knecht, welcher geäußert haben
soll: „Wenn nur Nobiling ein stärkeres Blei genommen hätte, so
väre es vielleicht doch durchgegangen,“ wurde die Abgabe der
Aklen en den Untersuchungsrichter beschlossen, weil nicht bewiesen
verden konnte, ob der Angeschuldigke nach dem Worte „wenn“
)as Wörtchen „nur“ gebraucht habe. Ein Wazenwärter wurde
u sechs Monalen Gefängniß, ein Seilergeselle von Kitzingen zu
inem Jaht und drei Monaten Gefängmiß, ein Buchdinder ju
inem Jahr und- sechs Monaten Gefängniß, ein Obsthändler ju
wei Jahren Gefängniß veturtheilt.
ienstesnochrichten.
Das ständige V'icariat Ensheim wurde dem Prvatv'eare
k. Hoffmann in Kusel und das Vecariat bei Pfarrer Weinmann
u Kusel dem Privatvicarte Joh. Kirchner in Essingen vom 16.
zuli an übertragen.
Fr die Redaction verantwortlich :x, e
„Die in unserem heutigen Blatte befindliche Gewinn⸗Mittheilung des
derrn Laz. Sams. Cohn in Hamburg ist ganz besonders zu beachten.
dieseß weltbekannte Geschäft besteht weit über 50 Jahre undbal