Full text: St. Ingberter Anzeiger

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St. Ingberter Anzeiger. 
der St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wö heutlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhallungsblatt, Sonntags mit illustrirter B ei⸗ 
lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donuerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betraͤgt vierteljahrlich 
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M 152. Donnerstag, den 26. September 1878. 
Deutsches Reich. 
Berlin, 24. September. Bezuglich des Firkulars, 
durch welches Deuifchland bei den Mächten die Sarmigkeit 
der Pforte gegenüber den Stipulationen des Berliner Verlrases zur 
Eprache brachte, schreibt die „Nordd. Allg. Zig.“: Die deutsche 
Regierung nahm zu der ganzen Sache lediglich in dem Streben 
Stellung, zur Herstellunge der Ruhe und des Friedens von 
Suropa beizutragen, und verhelte sich von Haus aus 
nicht die Moͤglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit, daß dieser Zirkular⸗ 
ischritt nicht bei allen Mächten sofort Anklang finde. Um eigenktlich 
deulsche Interessen habe es sich dabei nicht cehandelt. Es blies 
aber immer zu hoffen, daß die im Orient mäher betheiligten 
Mächte die gegebene Initiatve bald aufnehmen und se'ner Zeit 
demeinsame oder gleichzeitige Schritte beantragen würden. Deutschland 
wollte nur eine Änregung geben, welche die andern Mächte gerade 
in erster Linie aus Berlin erwarten donnten. Die Vermuthungen, 
als ob Deutschland seine Aktion über die eiste Anregung 
dinaus fortseßen wolle, würden sich als irrthümlich“ er 
weisen, zumal die Pforte schon in einigen Punkten der Ausführung 
es Bertrages näher getreten sei, z. B. Batun geräumt habe. 
kdenso falle in's Gewicht, daß die Ermordung Mehemed Ali's es 
iraglich erscheinen lafse, ob der Pforte nicht vielmehr die Macht 
als der gute Wille zur Ausführung des Berliner Vertrtages fehle. 
— Die seit Jahrespflicht gepflogenen Unterhandlungen mit Ruß 
iand wegen der Erleichterung des deutschrujsifchen Grenzverkehrs 
jaben nach der „A. 3.“ zur Aufstellung des Entwurfes einer 
convention geführt, deren Unterzeichnung in naher Zeit erwaͤrtet wird. 
Ausland. J 
Calcutta, 22. Sept. Eine englische Gesandischaft, ge⸗ 
zuthrt vom General Chamberiain, sollte sich zum Emir von Afha⸗ 
nistan begeben, um dort dem Einfluß Rußlands (das vor kurgem 
auch eine Gesandschaft dahin entsendet hatte) die Stange zu halien. 
Am 21. September verließ die Gesandtschaft Peschawer, um sich nach 
Alimusjed zu begeben; ein Offieter des Emir aber verbot ihr vi⸗ 
Weiterrese und besetzte die Hoͤhen eines Engpasses, durch welchen 
der Weg führt, mit Truppen. Darauf kehrte die Gesandischast nuch 
Peschawer zurück. J 
Die Beleidigung, welche der Emir Schir Ali von Asohan stan 
den Engländeru angethan hat, indem er hrer Gesandischaft den 
kintritt in sein Land verwehrte, soll mit Blui abgewaschen werden. 
Rach dem „Standard“ solle schon Befeht ergangen, vor der Grenze 
yon Afghanistan eine starke Streitmacht zusammenzuziehen. D'e 
„Times“ meint aber, vor dem Frühjahr könne der Feld ug nicht 
deginnen, und es sei ja möglich, daß bis dahin der Emr sich 
ines Besseren besinne. Die „Times“ nimmt als zweifellos an, 
»aß Rußland hinter dem Emir stecke; in Petersburg dagegen ver⸗ 
wohrt man sich eifrig gegen diese Unterstellung. 
durch Notariatzact dom 9. Mail. Is. um etwa 1380 M. aus freier Hand 
»erlaufte, von welcher Summe er aber nur 10 Me baar erhielt, während 
er Ubrige Theil zur Befriedigung seiner Gläubiger zurückbehalten wurde. 
zZeugen gegenüber sprach er sich dahin aus, daß ihn nur das Drängen der 
Witiwe Merz zur Veräußerung seiner Immobien gebrucht habe. Aber auch 
eine Früchte wurden ihm unterm 14. Juti 1. J. auf Anstehen anderer Gläu⸗ 
»iger gepfändet und deren Versteigerung auf den 26. Juni darauf festgesetzt. 
Am 23. Juni erschien er bei dem beir Nolar in Frankenthal und veriangßte 
Abrechnung über die Verwendung des Kaufpreises seiner Immobilien. Er 
hatte noch etwa 100 M. heraus zu bekommen gehofft, mußte aber zu seiner 
zroßen Enttäuschung erfahren, daß das Geld zur Befriedigung seiner Gläu— 
aiger nicht einmal ausreichte. Ingleich hörie er, daß auch Witlwe Merz aus 
dem Erlöse befriedigt worden sei. Die Nacht vom 23. auf den 24. Juni 
zatte der Angeklagte mit seiner Frau auf einem Tanzboden in Eppstein zu⸗ 
jebracht und dort gespruüchzweise in großer Erregung geäußert: „Derjenige, 
velcher fein Haus dem jehzigen Besitzer wieder abkaufe werde von ihm todt⸗ 
jeschofsen und dann schieße er fich selbft iodi.“ di⸗— Anklage findet hierin 
en Beweis, wie sehr er über seine schlimme Lage und die von der Wittwe 
MNerz hierzu gegebene Veranlassung aufgebracht gewesen sei; wenn er nun in 
olcher Stimmung in den naͤchsten Morgenstunden die Witlwe Merz in ihrer 
Wohnung, wie geschehen, überfaslen habe, so könne dies nur geschehen sein, 
im an der alten Frau Rache zu nehmen, vielleicht auch, um sie zu berau— 
en. Kurz vor der That hatte der Anaeklagte in mehreren Häusern in der 
ähe der Wohnung der Witltwe Merz gebettelt. Aus diesem uͤmftande wird 
efolgert, daß der Angeklagte fich vorher vergewissern wollte, ob die Gelegen⸗ 
eit zu seiner That günstig sei, daß also der auf die Wittwe Merz unter⸗ 
rommene Angriff ein überlegter war, und betrachtet man die Ärt und 
Veise der Aussuhruug — deren Ted bezweckte. Die Angegrifftne hatte 
rämlich vier verschiedene Stichwunden: eine 222 em. lange Hauiwunde am 
echten Daumen, eine solche an er linken Scite des Kinns, eine weitere am 
inlen Handgelenke, dann aber insbejondere eine vierte Stichwunde in der 
dänge von Lus emn. auf der vordern nfen Brustjeite, wo sie 7 em. tief in 
die Muslkulatur eingedrungen war. Diefer Stich würde nach dem ärzilichen 
Befunde, wenn er mehr senkrecht in die Brufl eingedrungen wäre, lebens⸗ 
efährlich geworden sein. Die Heilung aller Wunden erfolgte aber innerhalb 
Tagen. Gegen den Angeklagten liegen erhebliche Beftrafungen nicht vor. 
stur war er dem Müßiggange ergeben, und daher soll auch sein Vermögens⸗ 
ückgang rühren. 
Die Geschworenen verneinten die Frage bezüglich des Mordverfuchs und 
rkannten den Angeklagten des Todtschlag verfuches unter Verneinung der 
zrage nach Vorhandensein mildernder Umstände für schuldig. Ter Schwur⸗ 
erichtshof erkannte auf Grund Defsen auf eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren 
ind auf den Verluft der bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer 
Nach Schluß dieser Verhandlung schritt der Gerichtshof zur Abwandlung 
iner Kontumazialsache vhne Zeugen oder Geschworene. Der 24 Jahre alie 
kagner Mathäus Baͤppert von Hochdorf haite nämlich am Abende des 15. 
Fanuar abhin in der Kassenstraße in Ludwigshafen den Seifenfieder Johamm 
Nüller von da mit einer Wafse niedergeschlagen und dann dessen Geldlasche, 
velche mindestens 245 M. enthielt, demselben weggenommen. Er wurde 
eßhalb wegen Raubes vor die *8 Sesfion des Schwurgerichis verwiesen, 
oußte aber aus der Untersuchungshaft zu entweichen und konnte bisher nicht 
oieder verhaftet werden. Der Gerichtshof verurtheilte ihn in contumaciam 
u einer Zuchthausstrafe aus die Dauer von 8 Jahren und zum Verluste der 
urgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer. —W 
fBei Gelegenheit des Zweibrücker Pferde rennens wer⸗ 
den am 29. Seplember folgende Extrazüge gefahren: a. Von Neun⸗ 
irchen ab um 10 Ubr 38 Min, Vorm., in Homburg ab um 
1 Uhr 15 Min., Ankunft in Zw ibrücken um 11 Uhr 36 Min.; 
). von Zweibrücken ab um 9 ühr 30 Min. Abends, Ankunft in 
domburg um 9 Uhe 55 Min., in Neunkirchen um 10 Uhr 27 Min. 
n Saarbrücken um 11 Uhr 15 Min.; c. von Biebermühle ab 
Anschluß an Personenzug 261 von Zweibrücken) um 9 Uhr 
43 Min. Abends; Ankunft in Lapdau Westbahrhof 11 Uhr 
20 MWin. Landau Hauptbahnhof um 11 Uhr 38 Min. 
fFKaiserslautern, 28. Sept. (Zur Warnung) 
deute Morgen wurde von den Herren Dockor Heiner und Bezirks- 
hieratzt Bauwerler ein Stüd trichinsses Schweinefleisch untersucht, 
as einem amerilanischen Schinken, der in Ludwigshafen als trich'nos 
»efunden wurde, entnommen ist; in demstlden wurden nicht nur 
odie, sondern auch noch lebende Trichinen constatitt. 
Reustadit, 22. Sept. Da die Trauben durch Wurmfraß, 
strankhe t und Faulniß so tasch abnehmen „daß bes zur Herdstzeit 
m Ociober nichts mehr vorhanden wäre, so wurde auf den 23., 
24. und 25. d. Mis. eine allgemeine Vorlese gestattet. In meh⸗ 
teren Orten des Oberlandes soll die Weinlese aus demselben Grunbe 
chhon am 1. Oct. beginnen. 
fReustadi. Ju den Ausschuß des protestantisch n Ver⸗ 
ins der Pfalz wurden am vergangenen Sonntag gewählt: Die 
Herren Philipp Sirtccius von Aufweiler, Buͤrgermeiste Munzinger 
Bermisthtes. 
F, Aus dem Kanfon St. Jagbert ist Herr Müller 
bauck von Rohrkach als Geschworener einberufen. 
B3weibrücken, 28. Sepi. Schwurgerichts⸗Verhandlung gegen 
Jakob Vollmer II. 838 Jahre alt, Tagner von Eppfstein, wegen Mord 
dersuchs. Vertheidiger Rechtscandidat v. Besnard.) 
Die 84 Jahre alte Wittwe Merz in Frankenthal, welche in der Neugasse 
daselbst mit eiter verwittweten Tochter zusammenwohnt, wurde am Morgen 
des 24. Juni abhin, in ihrem nach der Straße gelegenen Wohn⸗ und Schlaf⸗ 
immer, in dem sie sich gerade allein befand, von einer Mannsperson von 
ainten überfallen und durch vier Messerftiche verletzt. Auf ihr Hiljegeschrei 
rat ihre Tochter unter die Zimmerthür uͤnd sah noch, wie der Eindringling 
uuf ihre Mutter losstach, weshalb sie in der Angst davon lief, um Hilfe zu 
jolen. Der Angreifer, der nur von der Straße aus durch eines der niederen 
Fenster, dessen oberer Fluͤgel offen war, in das Zimmer gelangt sein konnte, 
ilte nun durch den Hausgang, dessen von innen verschlossene Thuͤre er rasch 
ffnete, auf die Straße und ergriff die Flucht nach dem Canal zu, wurde 
edoch von mehreren Männern, welche den Hilferuf der Wulwe Merz gehört 
hatten, verfolgi, eingeholt und festzenommen, Es war der Angeklagte.“ Ber 
elbe schuldete seil Jannar 1873 der Winnwe Menz fuür bane Darlehen 
10o f. Dieselbe hatte zu Anfang des Jahres 1878 Verfoigung gegen ihn 
Angeleitet weil fie ihres Geldes bedurfle und der Schuldner auch schlecht 
tand. Letzierer ging fie wiederholt um Geduld an, jedoch vergeblich, so daß 
a (chl ießlich, um einer Zwangsbersteigerung vorzu beugen, seine Immobilien 
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