Full text: St. Ingberter Anzeiger

7f1. Hpt. 15,000 kl. G. 8 fi. 20,210 G. 21,20 B. Nassauer 25 fl. Hpt. 20,05 
tl. Gw. 48 fl. 101 G. — B. Neuchateler 10 frcs. Hpi. 12,000 kl. Gw. 12 fr⸗ 
—,oo G. 18,30 B. Neapeler 150 fres. Hptt. 35,000 kl. Gw. 150 fres. 68 E 
— B. Oldenburger 40 thlr. Hpt. 60,000 kl. Gw. 120 M. 149,00 G. 152,00 B 
Preußische Praͤmien 100 ihlr. Hpt. 228,000 ii. G. 345 Mi. 15850 6 
157,00 0 B. Pappenheim 7 f. Hpt. 9000 kil. Gw. 7 il. 16.28 G. 18,60 B. 
Schaumb. Lippe 25 thlt. Hpt. 36,000 kl. Gw. 138 Mk180 G. Schweden 
10 thlx Hptt. 80,000 kl. Gw. 89 Mk. —,o G. 48,00 B. Turk. 400 fr. incl 
5. v. April 1876 Hptt. 600,000 kl. Gw. 400 fres. 36 G. 39,00 B. Ungar. 
100 fl. Haupti. 100,000 kl. Gw. 136 fi. 17600 G. 179,00 B. Venediger 
30 fres. Hptt. 60,000 kleinster Gewinn 80 fres. 17,20 Brief. 
Soweit Vorrath and Bedarf reicht, bin zu den unter Brief notirten 
Toursen Verkäufer, zu den Geld-Coursen Käufer. A. Molling. 
— r di⸗ Riaion vera votiti.. . J 
Der Sommerkursus am International-Lehrinstitut 
zu Bruchsal beginnt am 21. April. Diese Handelsschule ist 
im Großherzogthum die einzige, welche zum einjährigen Militär⸗ 
Bekanntmachung. 
Nach dem Gesetze von 10. Märzel. J. über die Besteuernng 
des Gewerbebetriebs im Umherziehen unterliegen, so veit das Geseßz 
in Art. 2 und 3 nicht besondere Ausnahmen zuläßt, diejenigen Ge⸗ 
werbe, zu deren Ausübung im Unherziehen nach 8 55 der deut⸗ 
schen Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 ein Legitimations⸗ 
schein erforderlich ist, auch der Steuer vom Gewerbetrieb im Um—⸗ 
herz'ehen, gleichviel ob diese Gewerbe seither nach den Bestimmungen 
des Gewerbsteuergesehzets vom 1. Juli 1856 und des dazu gehörigen 
Steuertarifs mit Gewerbsteuer belegt waren oder nicht. 
Gemäß Art. 7 des neuen Gesetzes ist Jeder, der ein der 
Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen unterliegendes Ge⸗ 
werbe in Bayern ausüben will, bei Strafvermeidung (Art. 16) 
gehalten, dasselbe beim k. Rentamte zur Besteuerung auzumelden, 
und sihh fäür die jseweilige Betriebsbdauer (Att. 6 Abs. 1) mi 
einem Nachweise über Festsetzung der Steuer und deren Entrichtung 
ju versehen, und hat nach Art. 8 die Anmeldung und die Ein— 
holung. des Besteuerungsnachweises, sofern es zur Ausübung des 
GBewerbes in Bayern nach den Vorschriften der Gewerbescdnung 
des Legitimationsscheins einer bayer. Behörde bedarf, dem Autrage 
auf Ertheiluag des letzteren voranzugehen. J 
Im Hinblick auf 8 35 der zu diesem Geseze erlassenen mi⸗ 
nisteriellen Vollzugs-Vorschriften vom 16. März l. J. werden 
nunmehr die fämmilichen herumziehenden Gewerbtreibenden im 
Amtsbezirke Zweibrücken, so wohl diejenigen, welche jetzt erst einen 
Gewerbebetrieb im Umherziehen zu eröffnen gedenken, als auch alle 
diejenigen, welche schon für das Jahr 1879 in Bay⸗rn ein Ge— 
werbe im Umherziehen betreiben, und sich zur Zeit des Eintrittes 
der Wirksamkeit des neuen Gesetzes — 1. April 1879 — bereits 
im Besitße eines ven einer bayerischen Behörde ausgestellten oder 
mit dem Ausdehnungvormerle einer baierischen Behörde versehenen 
Legzitimationsscheines befinden, auch wenn sie ihrer Gewerbsteuerpflicht 
nach Maßgabe des Gewerbsteuergesetzes vom 1. Juli 1856 nachgekom⸗ 
men sind, hiemit aufgefordert, ihrer Steuerpflicht nach Piakgabe 
des neuen Gesetzes vom 10. März l. J. über die Besteuecung 
des Gewerbebetriebs im Umherziehen bei demuk. Rentamte ihres 
Wohnorteb unverzuglich nach ukommen, und sich für die jeweilige 
Betriebsdauer mit einem von dem k. Rentamte auszustellenden Nach 
weise über die Festsetzung der Steuet und deren Entrichtung zu 
dersehen, wohei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß nach 
Art. 16 des Gesetzes ein Jeder, welcher, ohne mit dem Nachweise 
über die Festsehzung der Steuer und deren Eatrichtung nach Maß 
gabe. der Vorschriften des neuen Gesetzez vom 10. März 1879 
dersehen zu sein, ein der Steuer vom Bewerbebetrieb im Unther 
ziehen unterworfenes Gewerbe betreibt, in eine dem zwei⸗ bis fünf⸗ 
fachen, bei Wanderlagern und Wanderauktionen dem fünfs bis zehn⸗ 
fachen Bettrage der Jahressteuer sür das betriebene Gewerbe gleich⸗ 
kommende Geldstrafe verfällt. 
Zweibrücken, den 5. Aptil 1879. 
Königl. dayer. Bezitlsamt, 
Damm, 
k. Regierungsralh. 
Raͤhe des Bahn⸗ Gegenüber den 
hofes. J Telegraphen Vureaux · 
„Restauration Rohre Zzweibrücken. 
Einem verehrten Publikum die etgebenste Peittheilung, daß ich 
das „deutsche Haus“ verlassen und gleiches Geschäft, ganz in der 
Nahe meines Frühern unter obiger Firma eröffnet habe. Bittend 
das mir bisher geschenkte Vertrauren auch auf mein neues Lokal 
übertragen zu wollen zeichne 
Ho dachtue 
Ein biaves Dienstmäd- 
chen für häusliche Arbeiten bis 
4. Mai gesucht. Ein solches dat 
auch kochen kann wird bevorzugt. 
Naͤhetes in der Exped. d. Bl. 
— — 
En braves Madchen, das 
kochen kaon und alle häuslicher 
Arbeilen dversteht, wird bis Juni 
u jungen Edeleuten gesucht. Wo, 
aßzt die Exped. d. Bl. 
dienst berechtigt. Dreimal sind sämmtliche Abiturienten der 
VL. Klaffe bestanden, leßtes Jahr 10 unter 18. A 
Der Rechts⸗Schutz“, Freisinniges Organ zur Beleh— 
rung und Aufklärung auf dem Gebiete des Rechtswesens, sowie zur 
hpopulären Beurtheilung richterlicher Entscheidungen ꝛc., erscheint 
vöchentlich einmal und ist durch die Post, sowie durch alle Buch⸗ 
Jandlungen und die Expedition, Berlin 8. W., Beuthstraße 18. 21, 
‚um Preise von M. 1.50 pro Ouartal zu bezieben. Rr. 14 ent⸗ 
jält u. A.: Ueber Bedeutung uund Characier der Rechtsmitiel, be⸗ 
onders der Appellation, in der neuen Deutschen Sirafproceß⸗ 
»rdaung von De. J. D. H. Temme (Fortsetzungh. Die Straf—⸗ 
pro zeß · Oednung. Das Bundesamt für das Heimathwesen. Straf⸗ 
barkett der Anstiftung. Stempeh-Defraudation. Gerichtsverhand⸗ 
lungen. Sprechsaal. Rath und Auskunft. Visionen (Criminal⸗ 
Rovelle ꝛc. ). Briefkasten. 
2 — b 
Gemũthlichkeit. 
Ostermontag, den 14. April 1879 im Saale des Hrn-⸗ 
Georg Jung, 
theatralische Abendunterhaltung 
zum Besten der hiefigen Armen und der Noth⸗ 
leidenden im Spessart. 
Anfang punkt 8 Uhr. 
I. Abpthei Iung: Gesang. 
Im Walde, Männerchor von E. Geßlein. 
Ich halt Dich treu im Herzen, von Joh. Helm. 
Getrennte Liede, von Ludwig Erk. 
Lied für eine Baßstimme mit Clavierbegleitung. 33 
II. Abtheilung: Theaber. —* 
A. Der blaue Montagg. 
Schwank in 2 Reten von H. Salingr.* 
B. Der Pflegmatikus. — 
Lustspiel in 1 Act von R.Benedirx. .738 
Billete à 50 Pfennig sind zu haben bei den Herren: Franz 
Woll, Joh. Weirich, Ferd. Ritter und Wilhelm 
Schmelzer Gorschußverein), auch Abends an der Kasse à 60 Pf. 
Zu recht zahlrescher Betheiligung ladet höflechst ein — 
Dor Rorstand. 
—XÑοÛÊäÊαä »ÄBuä ÛIBæ 
denen die gute Erriehur ihrer Kinder am Her- 
Pltern zen liegt, ferner KIn dergärtnerinnen, 
d PBPrzieherinnenund KIndergarten 
freunde sollten sien umgehend Prospect 
kommen lassen über Gorgens'“ Mutter- undRKindere' 
gartenbuch, welcher gratis und franco versandt vird vom 
Central⸗Verlae » nt⸗ichts- und Beschüftigungs— 
alerial 
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Soeben erschien im Verlage der K. R. Hof- und Verlags-Buch- 
handlung von Ad. Geste wit? in Wiesbaden; FPagiwses, Xö- 
niglicher Kanzleiratn und Ober-BSecretair am Appellafionsgerient 
NViesbaden: Der Selbst-Anvalt bei den ensche 
umtesericten in Civil-Proceeus-, 5Sr—un 
GOGBRCUFSSAChG;!aN. Ein unentbebrliches Handbuch für Jedermann 
wescher sich vor den Tints- und Schöffengerichten selbst vertreten uni 
die erforderlichen KIa gen, Prklärungen und Anträge 
SCIbSt anfertigen will oder muss. Prois brochirt 1 Mark, gebunden 
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Jofs. Hellenthal, bei M. Paul. 
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ATrbhoitSStu DO. 
Ostermontag 
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el⸗ und Filetmuster, Vorlagen für Weiß— 
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u 88 Lager vne bil⸗ Die einfache Ausgabe lostet pro Mo⸗ 
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Fr. Stutzmann. ucuh