Full text: St. Ingberter Anzeiger

iges Paischen in der Wohnung des Ballmann und das Geschrei der Ehefrau 
Brumann „au, ich hab' ja keines“ — nämlich offenbar Geld meinend —, 
reiß mir doch nicht die Seele beraus“. Das Vraufschlagen hörte aber nicht 
auf und der Ängellagte schrie: Gibst Du es bald her ? Das ist noch nicht 
illes⸗ Mehrere Kinder erzählen, sie hätten gesehen, wie der Angeklagte 
nit einem Besenstumpen, einen dicken Slocke und einem Waschblaule seiner 
Frau auf Kopf und Budel geschlagen habe. Die ganze Scene soll etwa 
Stunde lang gedauert haben. In der Nacht darauf um 1 Uhr kam 
Hallmann in die Wohnung seines Nachbars Stuber und verlangte, „er möge 
dicht machen und tit in seine Stube gehen, da seine Frau keine Antwort 
mehr gäbe.“ Als sie hinuberkamen, sah Stuber die Ehefrau Ballmann todt 
n Beue liegen, das Gesicht derselben war arg verschlagen und es kam ihm 
vor, als wenn eine schmutzige Masse uüber die Wunden geschmiert sei, damit 
man die Verletzungen nicht sehen sollte. Ferner sah Stuber verschiedene 
Zlulflecken im Zimmer, insbesondere auch an einem auf dem Boden liegen⸗ 
den Waschblaul. Eine Nachbarin, zu der die beiden später kamen, machte 
dem Angeklagten den Vorwurf, er habe seine Frau todtgeschlagen, worauf er 
sagte, er habe sie gar nicht geschlagen. Erstere rieih ihnen, nur Anzeige bei 
dem Bürgermeister zu machen, was sie auch am andern Morgen thaten. Dem 
Burgermeister kam die Sache sofort verdachtig vor und dieser schickte den 
deichenbeschauer in das Haus, der daselbst die Leiche mit einer Unmasse von 
Zexletzungen bedeckt fand. Der auf gemachte Anzeige sofort herbeigeeilte 
dandrichter von Otterberg constatirte dies gleichfalls, sowie auch zahlreiche 
Blutspuren im Zimmer und an dem Waschblaule. Eine vorgenommene 
Section ergab eine hochgradige Blutleere des Herzens, der Lungen und der 
andern Organe, die eine Folge der durch die vielen Verletzungen herbeige⸗ 
juhrten Blutungen war und den Tod herbeiführen mußte. Dieje Ver—⸗ 
ehungen bildeten auch allein die Todesursache und konnten nur mit einem 
tumpfen Instrumente beigebracht worden sein, insbesondere war der aufge⸗ 
jundene Waschblaul besonders dazu geeignet. Der Angeklagte, der jd ließlich 
die That eingestand, will aus Aerger daruber gehandelt haben, daß seine 
Frau sich in Branntwein berauscht habe. — Nach den Depositionen des kgl. 
Bezirksarztes Dr. Ullmann konnte es keinem Zweifel unierliegen, daß der 
Tod der Ehefrau des Angeklagten nur in Folge der ihr von dem Letzteren 
sugefügten Verletzungen eingetreten sei. Die Vertheidigung bestritt deßhalb 
bergeblich diesen Causalzusammenhang, denn die Geschworenen sprachen nach 
kurzjer Berathung den Angeklagten der Koörperverlezuͤng mit tödtlichem Er⸗ 
folge ohne Annahme mildernder Umstande schuldig. Urtheil: 9 Jahre 
Zuchthaus und Ehtenverlust in gleicher Dauer. 
Z8weibrüscken, 27. Juni. Verhandlung gegen V) Jalob Lenhart, 
53 Jahre alt. Bäcker und Mehlhändler von Edentoden wegen betrügerischen 
Banquerotts und 2) Georg Becker, 81 Jahre alt, Metzger aus Venningen, 
zuletzi in Edenkoben wegen wissentlicher Beihilfe zu diesein Verbrechen. Ver⸗ 
eter der k. Staatsbehoͤrde: Staatsanwalt Petri. Vertheidiger des Lenhart: 
Rechtskandidat Gink, des Becker: Rechtskandidat König. 
Seit dem Jahre 1853 betrieb der Angeklagte Lenhart zu Edenkoben ein 
tãdere igeschöft mii Mehlhandel. Allmählich kamen durch große Kinderzahl 
ind unordentliche Haushaltung die Verhältnisse desselben immer mehr her⸗ 
nier Uls er nun noch im Januar 1877 für seinen Schwiegersohn den 
Mitangeklaglen Becker, fuͤr den er sich verbürgt halte, 1817 Mk. als ersten 
Termin einer Hauskaufpreisschuld zahlen mußte, sah er fich genöthigt, sein 
igenes Wohn⸗ und Geschäftshaus zu veräußern. Der Erlös daraus, 4885 Mtk. 
zing schon damals dis auf 739 Mi. an Schuldentilgung darauf. Von da 
ging es immer weiter und schneller abwärts, Lenhart konnte seine Mehllie⸗ 
feranten nicht mehr bezahlen, es erfolgte ein Urtheil nach dem andern gegen 
ihn, und nachdem noch am j1. Marz Mehlhändler Levi von Edesheim pro— 
bisorische Moöbelbeschlagnahme hatte vornehmen lassen, erfolgte am 16. Marz 
die gerichtliche Ganterklärung auf Antrag mehrerer Gläubiger. Die Aktiva 
belrugen 4881 M., die Passiva mit Einrechnung der jetzt zu besprechenden 
angeblich an seinen Schwiegersohn geschuldeten 1000 M. 8080 M., also 
dar eine Ueberschuldung von 8180 Mik. vorhanden. Die Anklage legt 
un dem Angeklagten Lenhart folgende zwei, in der Abficht die Gläubiger zu 
detrügen, vorgenommene Handlungen zur Laft, bei denen Angeklagter Becher 
visentlich Hilfe geleistet habe. 1) Am 18. Februar erschien Ängeklagter 
Lenhart mit seiner Frau und dem Angeklagten Becker bei Notär Geenen in 
Jandau und ließ sich dort eine Schuld⸗ und Pfandverschreibung beurkunden, 
vonach die Eheleute Lenhart an ihren Schwie ersohn Becker far baares 
Darlehen die Summe von 1000 M. schulden. Schon einige Wochen früher 
voliie der Angeklogte Lenhart seine. Verwandten, die Geschwister Frank in 
Identoben, dazu verleiten, die Glaͤubigen einer derartigen fingirten Schuld⸗ 
verschreibung zu werden und ihm dann die 1000 M. nach beendigter Gant 
dieder auszůzahlen, war aber mit seinem Anfinnen entrüstit abgewiesen worden. 
Schon dieser Umstand macht wahrscheinlich, daß auch die Schuldverschreibung 
dom 13. Februar eine fingixte war, was nach der Anklage zur absolnten 
Bewißheit wird durch die Thatsache, daß der Schwiegersohn Becker in so 
hollstäͤndig zerrütteten und verjchuldeten Verhältnissen lebt, daß ein von ihm 
gegebenes Darlehen von 1000 Mek. in's Vereich der Unmöglichkeit gehört. 
Trotzdem behaupten beide Angellagten, es sei keine fingirte, sondern eine auf 
inem wirklichen Darlehen basirte Schuldverschreibung; die Aussage der Ge⸗ 
chwister Frank bezeichnet Lenhart als Lugen. 2) Als der l. Gerichtsvoll⸗ 
zieher Haas zu Edenkoben am 11. März abhin die obengenannte Mobiliar⸗ 
fändung vornahm, fehlte es an jedem nennenswerthen Mobiliar und ins⸗ 
hesondere war auch nicht der geringste Mehlvorrath vorhanden. Der Ange⸗ 
lagle Lenhart erklärte damals auf das Bestimmteste, es sei gar Nichts ver⸗ 
schleppt. Später aber fand man, durch einen anonymen Brief aufmerlsam 
genucht, bei einem Nachbarn verstedt 7 Saͤche Mehl — 164 M. werth — 
did 23 leere Mehlsäcke im Werthe von 6M. 90 Pf., die nach beiderseitigem 
Beständnisse vom Becker im Auftrage des Lehnhart hinübergeschafft worden 
and. Ebenso ist der Angeklagte Lehnhart geständig, einen Wagen, einen 
Pflug und ein Fuhrgeschirt in der Absicht, deren Werth den Gläubigern zu 
ntziehen, bei Seite geschafft zu haben. Die Geschworenen sprachen, da fie 
die gegebenen Indicien für nicht genugend erachteten, beide Angellagten wegen 
zZer angeblichen fingirten Schuldverschreibung frei und ebenso den Angeklagten 
Becer wegen Beihilfe bei der Verschleppung der Mehlsäcke und des Mehles. 
denhart wurde dagegen wegen der Verschleppung des Wagens und Pflugs 
unter Annahme mildernder Umftünde des betrügerischen Banlerotts für schul⸗ 
dig ertlärt und vom Gerichtshof zum Minimum 8 Monaten Gefängniß 
oerurtheilt. 
Zweibrücdcken, 28. Juni. Verhandlung gegen Barbara Speng⸗ 
er 885 Jahre alt, ledige Tagnerin aus Lug, Cantons Annweiler, wegen 
stindsmords, vertheidigt durch Rechtslandidat Schuler. 
Die Angellagte, welche mit ihrein 14 Jahre alten unehelichen Sohne 
and mehreren Geschwistern bei ihrem ganz unbemittelten Voter wohnte, be⸗ 
and sich seit Anfang diesez Jahres ersichtlich in anderen Umständen Da 
ies nach den Wahrnehmungen der Leute in den vorhergegangenen Jahrt 
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ekommen und allgeme in der Verdacht bestand, daß sie ihre Kinder jedesmal 
jach der Geburt gewaltsam beseitige, so wurde sie im Auftrage des Adjunkten 
‚on Lug von der Hebamme beobachteit. Als diese am 20. Mai abhin eine 
lenderung an der Angeklagten bemerkte, veranlaßte sie eine gerichtlich 
intersuchung, welche zur Auffindung einer Kindsleiche führte. Diese war 
m Stalie des Vater Spengler unter einem Krautfständer vergraben, seit eiws 
Tagen geboren und durch Erstickung umsz Leben gekommen, da der Schlund 
es Kindes bis zum Kehlkopf sich fest mit Moossireu verstopft zeigte. Die 
lngeklagte gestand auch beld zu, daß sie am 14. Mai zuvor im Stalle ge. 
oren, daß das Kind gelebt und daß sie ihm mit Streuwerk gewaltsam den 
Pund verstopft habe. Da im Keller noch Theile eines Kinderslelettes auf 
efunden und auch von Zeugen verschiedene Wahrnehmungen gemacht wurden 
Negt der Verdacht nahe, daß die Angeklagte, welche mit ihrem eigenen 
zater in einem sträflichen Verhältnisse stehen soll, vom Jahre 1878 an jchon 
viederholt geboren und das Kind jedesmal gewaltsam beseitigt habe. Der 
auf der Angeklagten ist selbstverständlich ein schlechter. Die Anklage wurd 
hon der k. Staatsbehörde aufrecht erhalten. Die Vertheidigung führte aus 
aß auch sehr dringende Verdachtsgründe gegen den Vater der Sprengler al⸗ 
Thäter sprächen. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte schuldig des 
kindsmordes ohne mildernde Umstände. Das Urtheil des Gerichtshofes 
lautete auf 8 Jahre Zuchthaus. 
Vermischtes. 
4 Die im 2. Quarial 1979/80, Juli — Sepember 1879 
in den einzelnen Garnisonen zahlbaren Verpflegungszuschüsse berechnen 
iich pro Tag: Speier: Mannschaft 19 Pjg., Unteroffiziere 29 Pfg. 
daiserslautetn, Germersheim. Landau: Mannschaft 20 Pfig, Unte 
Afiziere 80 Pfa.; Zweibrüden: Mannschaft 22.Pfg., Uateroffigte⸗ 
33 Pfennig. 9 
F Zweibrücken. Fuür das Rechnungsjogt 1878/79 
valten die Actionäre des hiesigen Gaswerkes 27 Mt. Dibide— 
auf die Actie von 100 fl. 
7 Die Veirsicherungs- Summe der beider in Kaisey, 
fauskern niedetgebrannten Mühlen der Kaisck- und Schalt“ 
Muhle, betxägt nach der „Pf. Voltsztg.“ 35400 Mt. 
fNeustadt, 2. Juli. In der heut stattgefurderen e⸗ 
chußsitzung des Pfalzischen Feuerwehrv rbaudes wurde der 3ust 
ur Abhailung des Verbandstages in Ludwegshaf'n bestimmi. ⸗ 
egentlich des Verbandstages findet auch eine Ausst urra 
Fruerlöschgeräthschaften staii. Die vorgelegenen Uaterstütun 
uche für Feuerwehren wurden, da die Rechnung bereita 
rlessen ist, sur die nächste Ausschußsihung zurückhel -gt. Ur 
dützungsgesuche für im Dienste verunglücte Feuerwehrleute le 
ier vor nad wurden dieselben nach den bestehenden Normen 
ed'gt. 
pSaargemünd, 29. Juni. Die „Saargemünder Zie 
chreibte Wie bestimmt verlautet, wird in der allernächsten 3 
e hier garnisonircude 5. Schwadron des 5. bayerischen Chevan 
egers Regiments einstweilen nach Germersheim in der Pfalz verler 
Man beabsichtigt nämlich, den als Rotzherd geltenden Siall i 
diesigen alten Casernement einer gründlichen Des niektion oder sog 
inem Umbau zu unterwerfen, weßhalb derselbe geräumt werd⸗ 
nuß. Man hofft jedoch, daß an der neuen Kaserne die Stallunge! 
venn auch nur durch Barackenbau, so erweitert werden, daß di 
scheidende Schwadron baid zurücklehren kann.“ 
In Waldinsssingen (Wuürttemberg) brannken ar 
28. v. Mts. 29 Haupt⸗ und Nebengebdude ab. Ein seinen 
Sohne zur Reltung behilflicher Voter fiel in die Flammen und 
alag kurz darauf den erhaltenen schweren Brandwunden. 
fGeroldshausen bei Würzburg, 80. Juni. We 
iegt unsere Flur so wüste, die noch gestern ein Bild des Segens 
ind des Landmanns Lust und Freude war! Das gestern Aben' 
sber die hiesige Gemarkung hingezogene Bewitler hat sich in furcht 
arem Hagelschlage entladen. Der ganze Erntesegen ist vernichte! 
Alles ia den Boden geschlagen. Hunderte von Bäumen sind dure 
en das Unweiter begleitenden Sturm gelknickt oder entwurzelt 
Ddie noch vor wenigen Stunden lachende Flur ist nunmehr en 
gild des Jammers und des Entsetzens. 
In Bamberg wurde ein Magistralsrath von einen 
Forstgehifen in dem Augenblicke getreffen, als er sich rechtswidr 
hohnenstangen aneignen wollte. Der forstfrevelnde Stadtvater 
sielt einstweilen Urlaub und wird sich wohl nicht mehr zum Nun 
ind Frommen seiner Vaterstadt den Kopf zerbtechen müssen. 
FAugsburg, 80. Jani. Der hiesige Magistrat hat be 
hlossen, durch ottspolizeiliche Vorschrift den Gebrauch von Bier 
ressionen und Bierspritzen zu verbieten. (Verdient allerwätt— 
Nachahmung.) 
Muünchen, 2. Juli. Das hiesige G.neralapditori 
biez in der heuligen Sihung die RNichtigkeilsbeschwerde des Frhin 
Schenk v. Geyern ab. 
Mäüanchen, 2. Juli. Kaufmann Streicher, wegen Ban 
erotis zu siebenjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, ist in Zurich 
erhaftet worden. 
Fmün hen, 2. Juls. Die Erdffnung der internat ounun 
Zunstausstellung ist nunmehr bistimmt anf den 19. Juli sest. eseh