iges Paischen in der Wohnung des Ballmann und das Geschrei der Ehefrau
Brumann „au, ich hab' ja keines“ — nämlich offenbar Geld meinend —,
reiß mir doch nicht die Seele beraus“. Das Vraufschlagen hörte aber nicht
auf und der Ängellagte schrie: Gibst Du es bald her ? Das ist noch nicht
illes⸗ Mehrere Kinder erzählen, sie hätten gesehen, wie der Angeklagte
nit einem Besenstumpen, einen dicken Slocke und einem Waschblaule seiner
Frau auf Kopf und Budel geschlagen habe. Die ganze Scene soll etwa
Stunde lang gedauert haben. In der Nacht darauf um 1 Uhr kam
Hallmann in die Wohnung seines Nachbars Stuber und verlangte, „er möge
dicht machen und tit in seine Stube gehen, da seine Frau keine Antwort
mehr gäbe.“ Als sie hinuberkamen, sah Stuber die Ehefrau Ballmann todt
n Beue liegen, das Gesicht derselben war arg verschlagen und es kam ihm
vor, als wenn eine schmutzige Masse uüber die Wunden geschmiert sei, damit
man die Verletzungen nicht sehen sollte. Ferner sah Stuber verschiedene
Zlulflecken im Zimmer, insbesondere auch an einem auf dem Boden liegen⸗
den Waschblaul. Eine Nachbarin, zu der die beiden später kamen, machte
dem Angeklagten den Vorwurf, er habe seine Frau todtgeschlagen, worauf er
sagte, er habe sie gar nicht geschlagen. Erstere rieih ihnen, nur Anzeige bei
dem Bürgermeister zu machen, was sie auch am andern Morgen thaten. Dem
Burgermeister kam die Sache sofort verdachtig vor und dieser schickte den
deichenbeschauer in das Haus, der daselbst die Leiche mit einer Unmasse von
Zexletzungen bedeckt fand. Der auf gemachte Anzeige sofort herbeigeeilte
dandrichter von Otterberg constatirte dies gleichfalls, sowie auch zahlreiche
Blutspuren im Zimmer und an dem Waschblaule. Eine vorgenommene
Section ergab eine hochgradige Blutleere des Herzens, der Lungen und der
andern Organe, die eine Folge der durch die vielen Verletzungen herbeige⸗
juhrten Blutungen war und den Tod herbeiführen mußte. Dieje Ver—⸗
ehungen bildeten auch allein die Todesursache und konnten nur mit einem
tumpfen Instrumente beigebracht worden sein, insbesondere war der aufge⸗
jundene Waschblaul besonders dazu geeignet. Der Angeklagte, der jd ließlich
die That eingestand, will aus Aerger daruber gehandelt haben, daß seine
Frau sich in Branntwein berauscht habe. — Nach den Depositionen des kgl.
Bezirksarztes Dr. Ullmann konnte es keinem Zweifel unierliegen, daß der
Tod der Ehefrau des Angeklagten nur in Folge der ihr von dem Letzteren
sugefügten Verletzungen eingetreten sei. Die Vertheidigung bestritt deßhalb
bergeblich diesen Causalzusammenhang, denn die Geschworenen sprachen nach
kurzjer Berathung den Angeklagten der Koörperverlezuͤng mit tödtlichem Er⸗
folge ohne Annahme mildernder Umstande schuldig. Urtheil: 9 Jahre
Zuchthaus und Ehtenverlust in gleicher Dauer.
Z8weibrüscken, 27. Juni. Verhandlung gegen V) Jalob Lenhart,
53 Jahre alt. Bäcker und Mehlhändler von Edentoden wegen betrügerischen
Banquerotts und 2) Georg Becker, 81 Jahre alt, Metzger aus Venningen,
zuletzi in Edenkoben wegen wissentlicher Beihilfe zu diesein Verbrechen. Ver⸗
eter der k. Staatsbehoͤrde: Staatsanwalt Petri. Vertheidiger des Lenhart:
Rechtskandidat Gink, des Becker: Rechtskandidat König.
Seit dem Jahre 1853 betrieb der Angeklagte Lenhart zu Edenkoben ein
tãdere igeschöft mii Mehlhandel. Allmählich kamen durch große Kinderzahl
ind unordentliche Haushaltung die Verhältnisse desselben immer mehr her⸗
nier Uls er nun noch im Januar 1877 für seinen Schwiegersohn den
Mitangeklaglen Becker, fuͤr den er sich verbürgt halte, 1817 Mk. als ersten
Termin einer Hauskaufpreisschuld zahlen mußte, sah er fich genöthigt, sein
igenes Wohn⸗ und Geschäftshaus zu veräußern. Der Erlös daraus, 4885 Mtk.
zing schon damals dis auf 739 Mi. an Schuldentilgung darauf. Von da
ging es immer weiter und schneller abwärts, Lenhart konnte seine Mehllie⸗
feranten nicht mehr bezahlen, es erfolgte ein Urtheil nach dem andern gegen
ihn, und nachdem noch am j1. Marz Mehlhändler Levi von Edesheim pro—
bisorische Moöbelbeschlagnahme hatte vornehmen lassen, erfolgte am 16. Marz
die gerichtliche Ganterklärung auf Antrag mehrerer Gläubiger. Die Aktiva
belrugen 4881 M., die Passiva mit Einrechnung der jetzt zu besprechenden
angeblich an seinen Schwiegersohn geschuldeten 1000 M. 8080 M., also
dar eine Ueberschuldung von 8180 Mik. vorhanden. Die Anklage legt
un dem Angeklagten Lenhart folgende zwei, in der Abficht die Gläubiger zu
detrügen, vorgenommene Handlungen zur Laft, bei denen Angeklagter Becher
visentlich Hilfe geleistet habe. 1) Am 18. Februar erschien Ängeklagter
Lenhart mit seiner Frau und dem Angeklagten Becker bei Notär Geenen in
Jandau und ließ sich dort eine Schuld⸗ und Pfandverschreibung beurkunden,
vonach die Eheleute Lenhart an ihren Schwie ersohn Becker far baares
Darlehen die Summe von 1000 M. schulden. Schon einige Wochen früher
voliie der Angeklogte Lenhart seine. Verwandten, die Geschwister Frank in
Identoben, dazu verleiten, die Glaͤubigen einer derartigen fingirten Schuld⸗
verschreibung zu werden und ihm dann die 1000 M. nach beendigter Gant
dieder auszůzahlen, war aber mit seinem Anfinnen entrüstit abgewiesen worden.
Schon dieser Umstand macht wahrscheinlich, daß auch die Schuldverschreibung
dom 13. Februar eine fingixte war, was nach der Anklage zur absolnten
Bewißheit wird durch die Thatsache, daß der Schwiegersohn Becker in so
hollstäͤndig zerrütteten und verjchuldeten Verhältnissen lebt, daß ein von ihm
gegebenes Darlehen von 1000 Mek. in's Vereich der Unmöglichkeit gehört.
Trotzdem behaupten beide Angellagten, es sei keine fingirte, sondern eine auf
inem wirklichen Darlehen basirte Schuldverschreibung; die Aussage der Ge⸗
chwister Frank bezeichnet Lenhart als Lugen. 2) Als der l. Gerichtsvoll⸗
zieher Haas zu Edenkoben am 11. März abhin die obengenannte Mobiliar⸗
fändung vornahm, fehlte es an jedem nennenswerthen Mobiliar und ins⸗
hesondere war auch nicht der geringste Mehlvorrath vorhanden. Der Ange⸗
lagle Lenhart erklärte damals auf das Bestimmteste, es sei gar Nichts ver⸗
schleppt. Später aber fand man, durch einen anonymen Brief aufmerlsam
genucht, bei einem Nachbarn verstedt 7 Saͤche Mehl — 164 M. werth —
did 23 leere Mehlsäcke im Werthe von 6M. 90 Pf., die nach beiderseitigem
Beständnisse vom Becker im Auftrage des Lehnhart hinübergeschafft worden
and. Ebenso ist der Angeklagte Lehnhart geständig, einen Wagen, einen
Pflug und ein Fuhrgeschirt in der Absicht, deren Werth den Gläubigern zu
ntziehen, bei Seite geschafft zu haben. Die Geschworenen sprachen, da fie
die gegebenen Indicien für nicht genugend erachteten, beide Angellagten wegen
zZer angeblichen fingirten Schuldverschreibung frei und ebenso den Angeklagten
Becer wegen Beihilfe bei der Verschleppung der Mehlsäcke und des Mehles.
denhart wurde dagegen wegen der Verschleppung des Wagens und Pflugs
unter Annahme mildernder Umftünde des betrügerischen Banlerotts für schul⸗
dig ertlärt und vom Gerichtshof zum Minimum 8 Monaten Gefängniß
oerurtheilt.
Zweibrücdcken, 28. Juni. Verhandlung gegen Barbara Speng⸗
er 885 Jahre alt, ledige Tagnerin aus Lug, Cantons Annweiler, wegen
stindsmords, vertheidigt durch Rechtslandidat Schuler.
Die Angellagte, welche mit ihrein 14 Jahre alten unehelichen Sohne
and mehreren Geschwistern bei ihrem ganz unbemittelten Voter wohnte, be⸗
and sich seit Anfang diesez Jahres ersichtlich in anderen Umständen Da
ies nach den Wahrnehmungen der Leute in den vorhergegangenen Jahrt
—
ekommen und allgeme in der Verdacht bestand, daß sie ihre Kinder jedesmal
jach der Geburt gewaltsam beseitige, so wurde sie im Auftrage des Adjunkten
‚on Lug von der Hebamme beobachteit. Als diese am 20. Mai abhin eine
lenderung an der Angeklagten bemerkte, veranlaßte sie eine gerichtlich
intersuchung, welche zur Auffindung einer Kindsleiche führte. Diese war
m Stalie des Vater Spengler unter einem Krautfständer vergraben, seit eiws
Tagen geboren und durch Erstickung umsz Leben gekommen, da der Schlund
es Kindes bis zum Kehlkopf sich fest mit Moossireu verstopft zeigte. Die
lngeklagte gestand auch beld zu, daß sie am 14. Mai zuvor im Stalle ge.
oren, daß das Kind gelebt und daß sie ihm mit Streuwerk gewaltsam den
Pund verstopft habe. Da im Keller noch Theile eines Kinderslelettes auf
efunden und auch von Zeugen verschiedene Wahrnehmungen gemacht wurden
Negt der Verdacht nahe, daß die Angeklagte, welche mit ihrem eigenen
zater in einem sträflichen Verhältnisse stehen soll, vom Jahre 1878 an jchon
viederholt geboren und das Kind jedesmal gewaltsam beseitigt habe. Der
auf der Angeklagten ist selbstverständlich ein schlechter. Die Anklage wurd
hon der k. Staatsbehörde aufrecht erhalten. Die Vertheidigung führte aus
aß auch sehr dringende Verdachtsgründe gegen den Vater der Sprengler al⸗
Thäter sprächen. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte schuldig des
kindsmordes ohne mildernde Umstände. Das Urtheil des Gerichtshofes
lautete auf 8 Jahre Zuchthaus.
Vermischtes.
4 Die im 2. Quarial 1979/80, Juli — Sepember 1879
in den einzelnen Garnisonen zahlbaren Verpflegungszuschüsse berechnen
iich pro Tag: Speier: Mannschaft 19 Pjg., Unteroffiziere 29 Pfg.
daiserslautetn, Germersheim. Landau: Mannschaft 20 Pfig, Unte
Afiziere 80 Pfa.; Zweibrüden: Mannschaft 22.Pfg., Uateroffigte⸗
33 Pfennig. 9
F Zweibrücken. Fuür das Rechnungsjogt 1878/79
valten die Actionäre des hiesigen Gaswerkes 27 Mt. Dibide—
auf die Actie von 100 fl.
7 Die Veirsicherungs- Summe der beider in Kaisey,
fauskern niedetgebrannten Mühlen der Kaisck- und Schalt“
Muhle, betxägt nach der „Pf. Voltsztg.“ 35400 Mt.
fNeustadt, 2. Juli. In der heut stattgefurderen e⸗
chußsitzung des Pfalzischen Feuerwehrv rbaudes wurde der 3ust
ur Abhailung des Verbandstages in Ludwegshaf'n bestimmi. ⸗
egentlich des Verbandstages findet auch eine Ausst urra
Fruerlöschgeräthschaften staii. Die vorgelegenen Uaterstütun
uche für Feuerwehren wurden, da die Rechnung bereita
rlessen ist, sur die nächste Ausschußsihung zurückhel -gt. Ur
dützungsgesuche für im Dienste verunglücte Feuerwehrleute le
ier vor nad wurden dieselben nach den bestehenden Normen
ed'gt.
pSaargemünd, 29. Juni. Die „Saargemünder Zie
chreibte Wie bestimmt verlautet, wird in der allernächsten 3
e hier garnisonircude 5. Schwadron des 5. bayerischen Chevan
egers Regiments einstweilen nach Germersheim in der Pfalz verler
Man beabsichtigt nämlich, den als Rotzherd geltenden Siall i
diesigen alten Casernement einer gründlichen Des niektion oder sog
inem Umbau zu unterwerfen, weßhalb derselbe geräumt werd⸗
nuß. Man hofft jedoch, daß an der neuen Kaserne die Stallunge!
venn auch nur durch Barackenbau, so erweitert werden, daß di
scheidende Schwadron baid zurücklehren kann.“
In Waldinsssingen (Wuürttemberg) brannken ar
28. v. Mts. 29 Haupt⸗ und Nebengebdude ab. Ein seinen
Sohne zur Reltung behilflicher Voter fiel in die Flammen und
alag kurz darauf den erhaltenen schweren Brandwunden.
fGeroldshausen bei Würzburg, 80. Juni. We
iegt unsere Flur so wüste, die noch gestern ein Bild des Segens
ind des Landmanns Lust und Freude war! Das gestern Aben'
sber die hiesige Gemarkung hingezogene Bewitler hat sich in furcht
arem Hagelschlage entladen. Der ganze Erntesegen ist vernichte!
Alles ia den Boden geschlagen. Hunderte von Bäumen sind dure
en das Unweiter begleitenden Sturm gelknickt oder entwurzelt
Ddie noch vor wenigen Stunden lachende Flur ist nunmehr en
gild des Jammers und des Entsetzens.
In Bamberg wurde ein Magistralsrath von einen
Forstgehifen in dem Augenblicke getreffen, als er sich rechtswidr
hohnenstangen aneignen wollte. Der forstfrevelnde Stadtvater
sielt einstweilen Urlaub und wird sich wohl nicht mehr zum Nun
ind Frommen seiner Vaterstadt den Kopf zerbtechen müssen.
FAugsburg, 80. Jani. Der hiesige Magistrat hat be
hlossen, durch ottspolizeiliche Vorschrift den Gebrauch von Bier
ressionen und Bierspritzen zu verbieten. (Verdient allerwätt—
Nachahmung.)
Muünchen, 2. Juli. Das hiesige G.neralapditori
biez in der heuligen Sihung die RNichtigkeilsbeschwerde des Frhin
Schenk v. Geyern ab.
Mäüanchen, 2. Juli. Kaufmann Streicher, wegen Ban
erotis zu siebenjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, ist in Zurich
erhaftet worden.
Fmün hen, 2. Juls. Die Erdffnung der internat ounun
Zunstausstellung ist nunmehr bistimmt anf den 19. Juli sest. eseh