Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Ingberler Anzeiger. 
Der St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlich) mi⸗ dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Bei⸗ 
lage) erscheint woͤchentlich vpiermalz Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis beträgt vierteljahrlich 
1AAO B einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1A 60 , einschließlich 420 Zustellgebuhr. Auzeigen werden mit 10 —, von Auswarts 
mit 15 H fur die viergespaltene Zeile Blattschrift oder deren Raum, Neclamen mit 80 Bpopro Zeile berechnet. 
M 174. 5 Wonntag, den 4q. November 
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7 Ibonuemenis für die Monate November 
und Dezember werden von allen Postanstalten, sowie in 
der Expedition oder von den Trägern, auf dieses Blatt 
entgegengenommen. 
in Erinnerung zu bringen: In Folge der Reichsgesetzgebung, speziell 
das Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich und de⸗ Reichsgesetzes 
über die Erwerbung und den Verlust der Bundese und Siaucan- 
gehörigkeit sind einzelne Bestimmungen der Gemeindeordnung für 
die Pfalz hinfällig geworden und mußten durch neue ersetzt werden. 
Es sind dies die Art. 11 Abs. 2; 12, 32 Abs. 4; 60, 77 und 
100 Abs. 2 der Gmde⸗Ordn. vom 29. April 1869. Die neue 
Fafsung des Art. 100 nach der durch Art. 6 des Gesetzes von 
1872 festgesetzten neuen Fassung lautet nun also: Wahlstimmbe⸗ 
zechtigt find alle Gemeindesürger mit Ausschluß jener, bei welchen 
die Ausübung des Bürgerrechis ruht; ferner derjenigen, welchen 
zurch rechtskräftiges richterliches Urtheü die bürgerlichen Ehrenrechte 
aberkannt sind, so lange dieser Verlust dauert, daun jener, welche 
nuf Grund der bisherigen bayerischen Strafgesetzgebung (Gesetz vom 
10. Nov. 1801) wegen eines Verbrechens, oder wegen Vergehens 
zes Diebstahls, der Ünterschlagung, des Beirugs, der Hehlerei oder 
er Fälschung verurtheilt worden find oder in Folge rechtskräftiger 
Ferurtheilung wegen eines andern Vergehens die in Ari. 28 Ziff. 
und 5 des bayerischen Strafgesetzbuches von 1861 bezeichnelen 
Fahigkeiten verloren haben, soferne nicht seit der vollendelen Ersteh⸗ 
ang oder Verjährung oder dem Erlaß der Strafe in den Fällen 
der Verurtheilung wegen Verbrechens zehn Jahre und in den üdrigen 
Fällen jünf Jahre abgelaufen sind ader früher vollständige Reha⸗ 
ililation erfolgt ist. Das Wahlrecht derjenigen, gegen welche das 
Bwantverfahren GFalliment) eingeieitei ist hbann vor rechtslkräftiger 
Beendigung dieses Versahrens nicht ausgeübt werden. (Pf. 83) 
fPirmasens, 29. Otlt. In Winzeln kam am letzten 
Sonntag ein fremder Steinklopfer in deirunkenem Zustande in die 
Wirthschaft von Sch. und verlangie noch ein Glässchen Schnaps. 
Plötzlich brach er zusammen und lonnte fich nicht wieder erheben. 
Der Wirth ließ ihn aus dem Zimmer bringen und auf eine Schütte 
Ztroh legen, indem er gleichzeitig dem Ortsadjunkten Anzeige er⸗ 
attete. Als dieser bald darauf fich einfand, um den Thatbe sland 
u constauiren, fand es sich, daß der Betreffende mitlerweile ge⸗ 
torben wat. (P. A.) 
7 Metz. Undbeliebte Gäste haben sich in der Nähe von Metßtz 
gezeigt. Der Feldhüter von Vallieres traf nämlich, wie der „M. 
3.“ von durchaus zuverlässiger Seite mitgetheilt wird, am Dienstag, 
den 28. d. M., gegen 6 Ühr Morgens drei Woͤlfe in den Wein⸗ 
zergen von Vallieres an, deren Anwesenheit er erst nach dem son⸗ 
derbaren Benehmen seines Hundes gewahrte. Auch mehrere Win⸗ 
jer, die in der Rühe waren, wurden der Wöolfe ansichtig. 
Grumbach, 26. Ott. Dem Kerzn. —A 
ichtet, daß in dem denachbarten, eine halbe Stunde von hier be⸗ 
egenen Orte Cappeln schon oͤflerß petroleumartige Flussigleiten 
aus der Erde herbortraten, somit die Vermuthung nahe liegt, daß 
an den betreffenden Stellen Petroleumquellen enthallen sind. 
kEdenso wurde hurch chemische Analyhse des einem Beige hiesiger 
hemarkung entgehenden Woassers lonstatirt, daß dasselbe starken 
dupfergehalt habe; ferner wurde in unmiltelbacer Nähe Eisenerz 
Jefunden; beide Theile lassen auf dort verborgene Erze schließen, 
velche ebenfalls einen Nachgrabebersuch reichlich lohnen könnten. 
rMunchen, 27. Oct. Die imernationale Ausstellung, 
velche gestern geschlossen wurde, war geradezu 100 Tage geöffnet. 
Man jchätt, daß sie im Ganzen bon 220,000 Personen besucht wurde. 
FVom Rhein, 21. Ott. Im Kreise Esssen nimmt 
das Auswanderungsfieber zu. Das Jiel der Auswanderung wird 
indessen ferner nicht Amerika, sondern Bosnien sein. Am 28.8. 
Mis. werden, so schreibt die „Ess. Zig.“, 21 Foamilien, 16 von 
Altendorf und 8 aus Essen, nach Bosnien überfiedeln, welches an 
Desterreich gefallen ist. Im Februarek. J. werden dann n och ca. 
30 Familien folgen, wesche eine deutsche Kolonie gründen wollen. 
Liele Bewohner Bosniens, darunter tütlkenfreundliche Edelleute und 
Butsbesitzer, wandern, weil sie sich mit dem osterreichischen Regi⸗ 
ment nicht einderstanden erklaͤren, aus, und verlaufen ihren Grund 
und Boden zu enorm billigen Preisen. 
, Wien, 16. Dek. Ein erschüllerndes Familien ⸗Erxeigniß 
pielte sich in den gestrigen Nachmittagsfunden ab. Der 171jäbrige 
u 
Deutsches Reich. 
München, 30. Ott. In Bezug auf Bekleidung unserer 
Truppen im Frieben ist ein neues Regiement allerhöchsi genehmigt 
worden, nach welchem künftig in Wegfall kommen? die silberne 
Trefsen· Einsassung auf den Schulterklappen der Zahl meiflers · Adspi⸗ 
ranten (d'eselben erhalten auf den Schulterklappen die Armeecorps⸗ 
Nummern L. und II), —die Kapitulantenschnur für die Unter⸗ 
oifiierschargen, — die Auszeichnungsborte füc die besten Schützen 
der Kavallerie, — die Schützeuschnüre nebst Signalpfeifchen bel 
der Infanterie, der Militäcschießschule und den Jägern — die 
zuünen Huppen bei der Jnufanterie. vd JF 
Berlin, 830. Ott. Der Staaisfteretair im Reichsjustiz⸗ 
amt, Friedberg. wurde zum preußischen Justizminister ernanm (au 
des erkrankten Leonhardt Sielle.) 
Berlin. Der Bundesrath hat bestimmt, daß auf die zoll⸗ 
amtliche Absertigung des nach der bayerischen Pfalz mit dem An— 
pruch auf Steu ervergütung ausgehenden Bieres die Bestimmungen 
für die Abfertigung des nach Bayern rechts des Rheins ausge⸗ 
führten Vieres Anwendung finden. 
Kaum hat Deutschland angefangen, seine Handelsinteressen in 
den Suüdseeinfeln durch Verträge sicher zu stellen, so rühr! 
man sich schon von verschiedenen Seiten, um das Mißtrauen gegen 
uns rege zu machen und dem deutschen auswärtigen Amte die aben⸗ 
teuerlichsten Annexiontplane zuzuschreiben. Die Mittheilungen, welche 
dem genannten Ressort darüber von seinen Vertreter in diesem Theile 
der Erde zugehen, beweisen, wie richtig gegenüber fremder Anmaß⸗ 
ung die nachdrüdliche Vertretung der deutschen Interessen ist. Unter 
den Belegen, welche die neueste Post von den Südseeinseln nach 
dieser Richlung hin gebtacht hat, ist besonders ein Artikel des 
„Sidney· Mornin⸗Herald“ vom 1. September d. J. bemerkt worden, 
welcher in der allerunverdlümtesten Weise die Zwecke des deutsch⸗ 
amoanischen Vertrages verdächtigt und für die Anner on Samdae 
durch die Engländer einfritt. Bekannilich befehden sich aus Samoa 
eine sogenannte lönigliche und eine gouvernementale Partei. Das 
genannte australische Vlatt nimmt nun Veranlassung, aus 
diejen inneren Zuständen zu, vewelsen, daß. die Samoa⸗ 
Bruppe eigentlich herrenloses Gut (a sort of no man's land) 
jei und daß daher von Jedem darcan Standrecht geübt werden 
koͤnne. Des Weiteten sucht das Blatt zu beweisen, daß, wenn 
Samoa nicht unter das britische Scepter gelange, es ganz ktlar sei, 
daß Jemand aaders seine Hand darauf legen würde, wobei kein 
Zweifel gelassen wird, daß unter diesein Andern Deutschland zu 
berstehen sei. Wie übrigens aus dem „Sidney Morning⸗Heralde 
hervorgeht, hat Sir Arthur Gordon, weicher als englischer Beboll 
nächtigter nach den Fedschi⸗eInseln gesendet worden ist, im speziellen 
direlten Auftrag der britischen Regierung Samoa berührt. Diese 
Thatsache dürfte das Blaut zu Prätensionen ermuthigt haben, au 
deren Berlidichtigung die in anderen Welttheilen gegenwärtig st 
lark engagirte englische Kolonialpolitit nicht denkt. Charakterinisch 
st der Artilel aber, um daraus zu erseben, wessen man sich unter 
Umständen zu gewärtigen hat. 
Bermischtes. — 
*Ein Berliner Schöffengericht mußle am 28. 
Otlober seine Sitzung deshalb ausfallen lassen, weil der eine der 
deiden einberufenen Schoöffen plötzuich verstorben war und es den 
unhergesandten Boten bis 23 ühr Nachmintags nicht gelang, ei⸗ 
nen Hülfsschoffen zur Stelle zu bringen. 
— Aus der Pfalz, 29. Oct. Angesichts der bevorstehen 
den Gemeinderathswahien und im Hinblicke auf die in manchen 
docalblattern, gelegentlich der bereits begonnenen Agitalion, hervor⸗ 
jetretenen irrigen Ansichten, sehen wir uns veraniaßt, Folgendes