das aus Bayhern im gleichen Zeitraume ausgeführte Bier abgehen.
Immerhin noch die nette ResteSumme von 145,541 M., welche
rüher doch auch in die Tasche der Brauer floß.
* — der am 8. März in Speyer begonnenen Einjährig⸗
Freiwilligen⸗Prüfung hatten sich 22 junge Leute angemeldet, von
denen jedoch 2 nicht erschienen sind.
In der Nähe des Forbacher Bahnhofes, auf dem Metzer
Schienengeleise, wurden am Montag Morgen fünf Rottenarbeiter
bon einem von Metz kommenden Schnellzuge erfaßt und auf jäm⸗
merliche Weise getödtet. Eine Hauptschuld mag der dichte Nebel
fragen, welcher die Unglücklichen hinderte, den Zug rechtzeitig zu
zemerken, da das Geräusch desselben im Momente der Katastrophe
von einem mit dem Schnellzug kreuzenden Güterzuge übertönt wurde.
— Aus Hall CWürttemberg) schreibt man. dem „Schw.
Merkur“: Ein meuchlerischer Angriff, den ein „armer Reisender“
heute Nachmittag auf den Besitzer der Stärkmühle hier in seinem
eigenen Hause mit einem Dolchmesser unternommen hat, brachte
eine nicht geringe Aufregung hervor. Die Verwundung wurde
pereitelt durch die Dazwischenkunft des Sohnes und eines Knechtes,
die Verhaftung des Uebelthäters gelang dem Polizeiwachtmeister,
nachdem derselbe durch den Kocher zu entkommen gesucht hatte.
Nach einem bei ihm vorgefundenen Papierfetzen ist er der ledige
Kupferschmied Karl Nägele von Neulautern. Ein Reisegenosse, der
gleichfalls Bettelns halber in's Haus gekommen war, ist entkommen.
ngesichts solcher fast täglich sich ereignender Vorkommnisse fragt
man sich überall: was wird, was muß noch kommen, bis man in
seinem eigenen Heim vor diesem schändlichen Stromerwesen wieder
Schutz und Ruhe hat?
FDurch den Brand in Donaustauf sind von 964 Ein—⸗
wohnern, welche das Städichen zählte, 600 bis 700 obdachlos ge—
worden; 110 Haupt⸗- und 105 Nebengebäude sind abgebrannt.
Auch Menschenleben sind dem Brande zum Opfer gefallen. Es
jerrscht großes Elend und allenthalben werden für die Verun—
zlückten milde Gaben gesammelt. Se. Maj. der König hat den—
selben 3000 M. aus der kgl. Cabinetskasse zugewendet.
F Zu den großartigen Festlichkeiten zur Feier der fünfzig—
jährigen Unabhängigkeit Belgiens sollen in Brüssel auch große
nternationale Musikfeste stattfinden; zahlreiche, zum Theil bedeu⸗
ende Preise sind für die besten Leistungen ausgesetzt. Als erster
Preis für den internationalen Wettstreit der Gesangvereine, der
am 8. und 9. August ausgefochten werden soll, sind 4000 Fr.
ind eine vom König gestiftete goldene Medaille bestimmt. Das
Festcomite rechnet auf eine große Betheiligung der rheinischen Gee
angvereine und Capellen.
F(Aus der Schule.) Erlebniß eines Kreisschul⸗In⸗
spektors. Auf seinen Visitationsreisen kommt ein Kreisschulinspektor
auf ein einsames Nest im Westrich. Es war Mittwoch Nachmittag
und sämmtliche Schulbuben im Wald, um Holz zu lesen. Der
Lehrer war wohl zu Hause, der Herr Inspektor hätte gerne ge—
prüft, allein was — machen? Schüler waren keine da. „Wissen
Zie,“ rief auf einmal unser gutmüthiger Lehrer aus, „ich will
Ihnen sagen, wie wir die Kinder möglichst schnell aus dem Wald
bringen, so daß die Prüfung noch vor sich gehen kann: Ich läute
Sturm!“ Gesagt — gethan. In Zeit von einer guten viertel
Stunde war die ganze Schuljugend versammelt und die Prüfung
'onnte vor sich gehen. (Thatsächlich geschehen.) (Fr T.)
Fur die Redaction verantwortlich: F. X. Demeß.
J
—
⸗ Feilbieten von Fleisch be⸗
Orts rechtigte Personen dürfen
Polizeibeschluß. zie von ihnen angezeigten
Preise nicht überschreiten
»der keine Erhöhung der⸗
selben eintreten lassen ohne
wenigstens 3 Tage vorher
der Ortspolizeibehörde da⸗
pon Anzeige gemacht oder
deren Bewilligung zu frü—
heren Aenderung ihrer Preise
erlangt zu haben.
Zu Art. 145 des Polizei⸗
?traf⸗Gesetz⸗Buches.
Bäcker, welche das zum Ver—
aufe ausgesetzte Brod nicht in
er herkömmlichen oder durch die
Irtspolizeibehörde bestimmt wer⸗
»enden Größe ausbacken, oder
zas Schwarzbrod nicht auf der
»bern Rinde mit dem ihnen
eigenthümlichen und der Orts⸗
polizei bekannten Zeichen ver—
ehen, unterliegen polizeilicher
Bestrafung.
Beim Verkauf von Fleisch darf
die Zuwaage nicht no0 des Ge—
vichtes übersteigen und muß von
derselben Fleischgattung sein.
Das Schlachten auf öffent⸗
icher Straße ist verboten. Die
rüheren in dieser Materie er—
assenen Ortspolizei⸗Beschlüsse
ind aufgehoben.
Worüber Proiokoll beschlossen
zu St. Ingbert am 31. Okto⸗
er 1879.
der Stadtrath.
s
—
Bekanutmachung.gratis.
4
6Gratis.
Nach Vorschrift des 8 139
der Konkurs-Ordnung für das
deutsche Reich, wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht, daß
der Unterzeichnete in dem Kon—
kurse Friedrich Hermann Laur,
Gerber in St. Ingbert, dem⸗
nächst die Vertheilung des Er—
löses aus den zu dieser Conkurs-
nasse gehörigen Immobilien vor—
aehmen wird.
Ein Verzeichniß der bei dieser
Vertheilung zu berücksichtigenden
Forderungen ist auf der Gerichts-
hhreiberei des kgl. Amtsgerichts
zt. Ingbert zur Einsicht der
Zetheiligten niedergelegt.
Die Summe der berüchsichtigt
verdenden Forderungen beträgt
36,197 Mk. 43 pf. und der ver⸗
ügbare Massenbestand 7670 Mk.
St. Ingbert, 11. März 1880.
Der Konkursverwalter:
Ph. Fitz,
Geschäüstsmann.
Handhabung
Dder Victualienpolizei.
Der Stadtrath von St.
Ingbert hat auf Grund der
J73 und 74 der Reichs-Ge⸗
werbe⸗Ordnung und zu Art. 148
und 145 des Polizei-Straf⸗
Gesetz-Buches und zur Ergän⸗
zung der früher erlassenen orts⸗
polizeilichen Vorschriften, folgen⸗
den Beschluß gefaßt:
Zu 8 73 der Reichs⸗Gewerbe⸗
Ordnung:
Bäcker und Verkäufer von
Bacwaaren sind verpflichtet, die
Preise und das Gewicht ihrer
Backwaaren durch einen von
außen sichtbaren und mit dem
polizeilichen Stempel versehenen
Anschlag am Verkaufslokale zur
Kenntniß des Publikums zu
dringen;
Zu 8 74 der Reichs-Gewerbe⸗
Ordnung:
Bäcker und Verkäufer von
Backwaaren haben in ihrem
Verkaufslocale eine Waage mit
den erforderlichen Gewichten auf⸗
zustellen und die Benützung der⸗
selben zum Nachwiegen der der⸗
kauften Backwaaren zu gestatten;
8 Zu Art. 148 des Polizei—
Straf⸗Gesetz⸗Buches.
1. ebenso sind Brod⸗ und Mehl⸗
händler, schenkberechtigte
Brauer und Bierwirthe,
Metzger und andere zum
Feilbieten von Fleisch be—
rechtigte Personen verpflich⸗
tet, die Preise ihrer Ver—
aufs⸗Gegenstände an oder
in ihren Gewerbslocalitäten
auf eine für die Käufer
sichtbare Weise anzuschlagen.
Bäcker, Brode und Mehl⸗
händler, schenkberechtigte
Brauer und Bierwirthe,
Mekaer und andere 2m
Ein F
hohes Alter
onnen selbst schwächliche Perso⸗
nen erlangen.
Nienand versäume deshalb,
V sosort dae nen erschienene
such anzuschaffen, welches die
inm hãufigsien auftretenden Krank
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Durch Entschließung hoher
agl. Regierung der Pfalz vom
31. Januar 1880 Nr. 2020 N.
vurde vorstehender Beschluß voll⸗
iehbar erklärt und geht an das
Volizei-Commissariat hier zur
vorgeschriebenen Publikation in
St. Ingbert und Schnappbach.
St. Ingbert, 9. März 1880.
Das Bürgermeisteramt:
gez.: Euster.
—V-WX—EXÜü——————‚—»—»—»———‘—— —i ——— — — —
Druck und Verlag von F. X. Demesß in Incbe
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Kartofel hat zu verkaufen
BarlI BVest.
Die von mir ge⸗
gegen Herrn Bild⸗
hauer Tauer gemachte Aeußer—
ing nehme ich als unwahr
urück. F2
St. Ingbert, 11. März 1880.
Rarhara ä—
Die Hauptblatter der
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rind von uns gepachtet &
nehmen Anzeigen mur
dureh uuas.
13