in ein Gefäß voll fiedenden Wassers und verbrannte sich derart,
vaß er zwei Tage später den erhaltenen Verletzungen erlag.
FAn den in Germersheim eben stattfindenden größeren
Festungsübungen für Artillerie betheiligt sich auch das in Metz
siegende 1. Bataillon des 2. Fuß⸗Art.Regiments.
F Forstmeister Hanus in Vil s eck wurde auf das Forst⸗
amt Speier versetzt.
4 Der Verbandstag der süd deut schen Arbeiter-Bildungs⸗
Vereine hat nach längerer Discussion folgende Kesolution angenommen:
„Der 5. Verbandstag der süddeutschen Arbeiterbildungs-Vereine
erklärt, daß die derzeitigen Einrichtungen der „Kaiser⸗Wilhelmspende“
den Ansprüchen und Anforderungen der arbeitenden Classe nicht
ntsprechen.“
WGur Warnung.) Wie die N. W. Z. meldet, verun⸗
glückte ein Eisenbahnpassagier bei Würz burg dadurch, daß er
ich an die Kupsthüre lehnte, welche nachgab, wodurch der Passa⸗
gier herausstürzte und sich die Hirnschale zerschmetterte.
F Das Präsidium des Bayerischen Veteranen⸗, Krieger⸗ und
stampfgenossenbundes hat die Abordnung eines Vertreters zu den
auf den 7. August in Aussicht genommenen Gedenkfeierlichkeiten an
den Gräbern der Gefallenen von Weißenburg und Wörth
beschlossen.
FIn Wien findet gegenwaͤrtig das erste österreichische
Bundesschießen statt, zu dem etwa 12,000 Schützen aus allen
Hauen Oesterreichs, aus Deutschland, der Schweiz u. s. w. erschienen
sind. Die Schützen aus Deutschland erfreuen sich einer besonders
freundschaftlichen Aufnahme seitens der Wiener. Ein bei dem
Schüßenbankei im Namen des deutschen Schützenbundes von Frohn⸗
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zu werfen haben, werden hiermit
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nüller (Fürth) ausgebrachter Toast auf die Allianz Oesterreichs und
Deutschlands wurde mit stürmischen Jubelrufen aufgenommen.
4Bei der Nationalfeier in Paris gehörte zu den Helden
des Tages auch ein gewisser Hauptmann Baratte, der vom Kriegs—
ninister besonders zu dem Feste geladen war. Derselbe hatte näm⸗
ich die Fahne des 99. Infanterie-Regiments, welche bei Sedan
jätte dem Sieger übergeben werden müssen, in Stücke zerrissen
ind unter einige Offiziere vertheilt. Mit dem Hanptstüd gelang
s ihm, als Betiler verkleidet, im Angesicht der deutschen Vorposten,
velche einige Schüsse vergeblich auf ihn abgaben, durch die Maas
u schwimnien und nach einem langen gefahrvollen Marsch die bel—
gische Grenze zu gewinnen, von wo aus er später nach Paris zurück⸗
tehrte und dem General Leflo das Fahnentuch einhändigen konnte.
F Eine Weltausstellung in Roem für 1885 bis 1886 wird,
vie die italienischen Blätter melden, daselbst ernstlich geplant.
F Aus Madrid ist in Wien eine Depesche vom 15. ds.
eingetroffen, welche meldet, daß Marshhall Bazaine, der Vertheidiger
ind Gefangene von Metz, in der spanischen Hauptstadt im Sterben
siege und mit den Sterbesacramenten versehen wurde. Seiner Um—
Jebung drückte er den Wunsch aus, man möge seine Leiche nach
Frankreich überführen, damit sie in heimischer Erde ruhe. Die
Zchriften des Marschalls hat dessen Gattin, eine geborene Merxi⸗
anerin, an sich genommen, und dieselben sollen nach dem Tod des
Marschalls veröffentlicht werden.
Fur die Redaction verantwortlich: F. X. Demeß.
Oberpolizeiliche Verschrift,
die Anlage von Kaminen aus Bimssandstein betr.
Die höchste Ministerial-Entschließung vom 19. Juli 1840 Rr.
12958 „die Beobachtung der allgemeinen Feuerordnung, hier die
Anlage enger Kamine betreffend'“ (Amtsblatt Nr. 58, Seite 359)
jat die Verwendung von Bimssandsteinen (Tuffsteinen) zur Her⸗
stellung von Kaminen nicht berührt. Da auch sonst eine allge—
meine polizeiliche Vorschrift über die Zulässigseit dieser Verwendung
von Bimssandsteinen im Regierungsbezirke der Pfalz zur Zeit nicht
besteht, so sieht sich die unterfertigte k. Regierung gemäß Art. 7
und Art. 102 Abs. 2 Ziff. 2 des Polizeistrafgesetzbuches zu fol⸗
gender oberpolizeilichen Vorschrift veranlaßt:
Art. J.
Kaminröhren, welche aus Bimssandstein (Tuffstein) hergesiellt
werden, müssen aus guter haltbarer Masse bestehen.
Kaminröhren aus diesem Material müssen die in den 882
und 4 der erwähnten höchsten Entschließung vom 19. Juli 1840
oorgeschriebene Lichtweite von wenigstens 20 Centimeter und eine
Wandstärke von mindestens 12 Centimeter haben und innen und
außen mit stark abgeriebenem Mörtelverputze versehen sein.
Art. 2.
Die Reinigung der Kamine aus Bimssandstein (Tuffstein) hat
wie jene der übrigen Kamine nach den Bestimmungen des unien
im Abdrucke folgenden 8 6 der höchsten Ministerial- Entschließung
oom 19. Juli 1840 zu geschehen.
Art. 3.
Gegenwärtige oberpolizeiliche Vorschrift tritt am 15. August
l. Is. in Wirksamkeit.
Speier, den 18. Juni 1880.
Königlich Bayerische Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
v. Braun,
al. Regierungs-Präsident.
Im Gberhauser'schen Saale
Freitag den 23. Juli:
Grohes MilitärConcer!
nusc führt von der Kapelle des Schlesw. Holst. Dragoner⸗
NRegiment« Nr. 13. Anfang 8 Uhr Abends. Entree 50 Pfq.
Sonntag den 25. Juli 1880.
— ⸗ 0 ——
Siebentes Sängerfest
oom Sängerbund des Sulzbachthales unter Mitwirlung von
10 Gesangvereinen und der vollständigen Kapelle der Grube
Heinitz zu
Elversberg.
Entree 30 Pfg. Damen frei.
Festplatz in der Näbe de«s Kaisfergartens.
Truck und Verlag von F. X. Demes iu St. Inabert.