St. Ingberler Anzeiger.
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1880.
M.
X
Donnerstag, den 9. September
Deutsches Reich.
Das bayerische Ministerium des Inneren bringt zur
Kenntniß, daß der „Kaiser-Wilhelmspende, allgemeinen deutschen
Stiftung für Alters- Renten- und Kapitalversicherung in Berlin“
unter'm 17. Aug. ds. Is. die Erlaubniß zur Ausdehnuug ihres
Beschaftsbetriebes auf das Königreich Bayern ertheilt worden ist.
Im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck der genannten Anstalt,
in deren Aufsichtsrath sich gemäß 8 15 des Statuts auch ein Ver—⸗
reter der bayerischen Staatsregierung befindet, wird den kgl. Re—
zierungen, den Diftriktspolizeibehörden und Gemeindebehörden in
Folge eines Ersuchens der Direktion der Stiftung empfohlen, die—
senigen Kreise der Bevölkerung, deren Interessen die Stiftung
hauptsächlich zu dienen bestimmt ist, über die Vortheile, welche eine
Zetheiligung an der Wilhelmsspende bietet, in geeigneter Weise
aufzuklären und die Bemühungen der genannten Direktion um
Zewinnung ausreichender lokaler Vertreter nach Thunlichkeit zu
unterstützen.
Die von Sr. Maj. dem Deutschen Kaiser zur Erinnerung an
den Tag von Sedan an die deutsche Armee erlassene Proklamation
ist den bayerischen Truppen durch besonderes Reskript des kgl.
Kriegsministeriums bekannt gegeben worden.
Der deutsche Kronprinz ist am 4. September Abends von
Augsburg nach Darmstadt abgereist. Zur Verabschiedung
hatten sich der Herzog Ludwig von Bahern, der Kriegsminister v.
Maillinger mit der Generalität, das Offizierkorps des ersten Ulanen—
xegiments, der Regierungspräsident v. Hörmann, die Stadtibehörde
und das Ausschußkomite, vom Bürgermeister v. Fischer geführt,
auf dem Bahnhofe eingefunden. Der Kronprinz verabschiedeie sich
von allen Anwesenden aufs herzlichste (von dem Prinzen Ludwig
durch Umarmung und Kuß) und dankte den Mitgliedern der Stadt⸗
behörde wiederholt für alle ihm während seines Hierseins erwiesenen
Ehren. Die zahlreich herbeigeströmte Bevölkerung brach bei der
Abfahrt in stürmische Hochrufe aus.
Die offiziöse „Nordd. Allg. Zig.“ bezeichnet auf Grund ihrer
Informationen die Nachricht einiger Blätter, daß Staatssekretär
Stephan zum Verkehrsminister, Geh. Rath Tiedemann zum Chef
des Reichsamtes des Inneren ernannt und Wirkl. Geh. Rath Her—
zog mit dem Vorsitz im Bundesrath betraut sei, und daß diese Er—
nennungen Anfang Oktober publizirt werden würden, als in ieder
hinsicht grundlos.
Es kann als gewiß angesehen werden, daß die nächste Zeit
teine Vorlage betreffend die Beschränkung der Wechsel—
fähigkeit bringen wird. Die erstatteten Gutachten haben auf den
Reichskanzler ihren Eindruck nicht 5 Es heißt, daß derselbe
mit einer etwas kurz angebundenen Aeußerung die „Geschichte“ als
für ihn abgethan erklärte, und so mag denn Graf Wilhelm Bis—
marck (Sohn des Reichskanzlers) auf seine weitere politische Lauf—
bahn die Lehre mitnehmen, daß das deutsche Privatrecht kein ganz
geeigneter Boden ist, um auf ihm das Roß der Reaktion zu fum—
meln. Auf alle Fälle verdient er Dank dafür, daß er durch seine
Anregung es ermöglicht hat, klarzustellen, wie ungemein feste Wur⸗
zeln das Prinzip der allgemeinen Wechselfähigkeit im ökonomischen
Leben Deutschlands geschlagen.
Die, Tribüne“, das Organ der neuen liberalen Gruppe
schreibt: „Die Bemühnngen, eine kräftigere liberale Partei in
Deutschland zu formiren als die bisherige es ist, haben ihrem
Ursprung und Zweck nach durchaus nichts mit einem Jank um
Personen oder theoretische Prinzipipienfragen gemein. Mit Genug—
thuung gewahren wir, daß täglich mehr Stimmen auch aus na⸗
tionalliberalen Kreisen kommen, welche zugeben, daß die in dem
neuen Manifest aufgestellten Grundfätze von allen Liberalen
unterschrieben werden können. Wenn das, wie wir vom ersten
Angenblick an betont haben, in der That der Fall ist, und wenn
andererseits über die im Volke weit verbreitete Forderung nach
fest e rem Auftreten der Liberalen kein Zweifel mehr herrschen
lann, so können wir den weiteren Aufbau der Partei geirost der
naͤchsten Zeit überlassen und sicher sein, auch diejenigen der bis—
zerigen Genossen schließlich an ihm theilnehmen zu sehen, die, sei
es aus Mißverständniß, sei es aus Zaghaftigkeit, Empfindlichkeit
der sonstigen aͤußeren Gründen, die Last der Fundamentirung des
Bebäudes vorläufig Anderen überlassen.“
Ausland.
Anläßlich verschiedener Angaben erklärt das Amtsblatt der
französischen Regierung: „Die Regierung ist weder gegenüber
dem Vatikan, noch gegenüber dem päpstlichen Nuntius oder irgend
einer anderen Person irgend eine Verpflichtung bezüglich der Aus—
ührung der Märzdekrete eingegangen. Ihre Aktionsfreiheit ist eine
»ollständige, und ihre Entschließungen hängen nur von ihr selbst
ab. Jede entgegengesetzte Behauptung entbehrt der Begründung.“
Die dritte französische Republik feierte am Sams⸗
tag den 4. Sept. ihren zehnten Jahrestag.
Die Wiener „Politische Korrespondenz' bringt eine Mit⸗
heilung aus Athen, wonach in den ersten Tagen der Kammer—
jession unzweifelhaft die Vorlage wegen Votirung einer Million
Franks zur Tilgung der Schuld an Bayern zu er—⸗
warten stehe.
Die englische Zeitung „Daily Telegraph“ meldet aus Kon⸗
stantinopel vom 7. ds. Mts: Die Pforte überreichte heute
Abend den Bolschaftern eine Note, wodurch die Mächte benachrich—
sigt werden, daß Dank den Bemühungen Riza's (des Bevollmäch⸗
tigten der Pforie) die Albanesen die Abtretung Dulcigno's
akzeptirt haben. Riza sei in Folge dessen beordert, Stadt und
Distrikt Dulcigno den Montenegrinern zu übergeben. Anderweite
Bestätigung dieser Nachricht liegt noch nicht vor.
Die Pforte hat die türkischen Botschafter angewiesen, Schritte
hei den Großzmächten zu thun, um dieselben unter Hinweisung
auf die Verwickelungen, welche die Flottendemonstration nach sich
ziehen könnte, zu bestimmen, von letzterer Abstand zu nehmen.
Schwurgericht der Pfalz.
11I. Quartal 1880.
6. Sept. (Fall Ra u sch. Schluß.) Der Angellagte ist ein aller, durch
Wermäßiges Branntweintrinken abgestumpfter Mensch und macht den Eindruck
zroßer Beschränktheit. Er leugnet hartnäckig, den Brand gelegt zu haben.
Vie Geschworenen konnten sich von der Schuld des Angeklagten nicht über⸗
eugen und verneinten sowohl die auf vorsätzliche, wie die auf fahrlässige
Brandstiftung gerichtete Frage, worauf der Angellagte freigesprochen uid
ofort in Freiheit versetzt wurde.
6. Sept. (Nachmittagssitzung.) Verhandlung gegen Jakob Klein, 22
J. a., Ackerer von Duttweiler, wegen Meineids. Vertreter der k.
Staatsbehörde: Staatsanwalt Kieffer; Vertheidiger: Rechtsanwalt Gebhart
Am 16. Sept. v. Is. wurde dem dem Löwenwirthe Breß in Duttweiler
zeßenüber wohnenden Aaron Weil, nachdem schon mehrmals Steine gegen
»essen Hofsthor gewocfen worden waren, durch ein Stein eine Fensterscheibe
ertrümmert. Weil hatte beobachtet, daß diese Steine aus dem im zweiten
Stocke des Wohnhauses des Wirthes Breß befindlichen Saal geworfen wurden.
kẽr machte deßhalb sofort dem Polizeidiener von Duttweiler und später auch
der Gendarmerie von diesem Unfug Anzeige. Die gepflogenen Recherchen er-
zaben, daß zur fraglichen Zeit außer der Dienstmagd des Breß der heutige
Angeklagte und zwei weitere Burschen Namens Frech und Schuck im Saale
inwesend gewesen waren. Bei der in Gegenwart des Bürgermeisters durch
den Gendarmen vorgenommenen Vernehmung des Klein gab derselbe an:
Er habe, während er mit der Magd sich unterhalten habe, gesehen, wie Schuck
und Frech Steine an die Wohnung des Weil geworfen hätten; daraufhin
sei er in die Wirthsstube heruntergegangen und habe er — kaum dort ange⸗
langt — bemerkt, daß eine Fensterscheibe bei Weil eingeworfen worden sei.
Bleich darauf seien Schuck und Frech auch die Treppe heruntergesprungen.
Schuck und Frech wurden nun unterm 19. Februar l. Is. wegen Wer⸗
ens mit Steinen und Sachbeschädigung vor das Schöffengericht in Neuftadt
zestellt und Klein als Zeuge gegen dieselben produzirt. Bei seiner eidlichen
VLernehmung in der Sitzung sagte nun Klein aus: Er wisse nicht, ob Frech
ind Schuck Steine gehabt und: damit gegen Weils Haus geworfen hätten
er habe Nichts gesehen.“ Da seine Aussage mit sichtlicher Befangenheit ge⸗
macht wurde, ermahnte ihn der k. Amtsrichter wiederholt, nur die Wahrheit
zu sagen; er blieb aber auf seiner Aussage bestehen. Als ihm seine frühere,
»em Gendarmen und Bürgermeister gegenüber gemachte Aussage vorgehalten
wurde, entgegnete er: „Was er dort angegeben habe, wisse er nicht mehr.“
A
ine spätere Sirung vertagt.
Waäahrend nun der k. Amtsrichter und die Schöffen im Berathungszimmer
über diese Vertagung sich beriethen, forderte der im Sitzungssaal zurückge⸗
hliebene Gerichtsschreiber den Polizeidiener von Duttweiler, der ebenfalls an⸗
vesend war, auf, dem Klein in's Gewissen zu reden, nachträglich die Wahrheit
ju sagen, denn er glaube, daß seine vorige Aussage unwahr sei, und wenn
dies erwiesen würde, blühe ihm Zuchthaus. Der Polizeidiener kam dieser Auf⸗