Full text: St. Ingberter Anzeiger (1880)

Zinsegnung der Leiche im großen Saal des Generalkommandos die 
Zaiserin, welche zur Zeit in Koblenz residirt. Alle Regimenter des 
8. Armeekorps hatten Deputationen geschickt und Kränze auf dem 
Brab ihres dahingeschiedenen Führers niedergelegt. 
In der Versammlung von Delegirten deutscher Gewerbekam⸗ 
mern zu Eisenach wurde eine Resolution angenommen, welche 
fich für den auf Antrag der Konservativen Seydewitz u. Gen. ge⸗ 
jaßten Beschluß des Reichstages vom 5. Mai d. Irs. betreffend 
die Bildung von Innungen und den Zweck derselben ausspricht. 
Ferner wurde eine Resolution betreffend das fakultative Verbot der 
Haltung von Lehrlingen für nicht gewerbsmäßig gebildete Lehr— 
meister nach den Beschlüssen des Reichstages vom 5. Mai d. J. 
mit einigen Aenderungen angenommen. 
Die „Elsaß⸗Lothring. Ztg.“ hebt in einem Ariikel über die 
Optantenfrage hervor, daß mit dem Worte „Optanten“ oft 
rrige Begriffe verbunden werden, und betont, unter Hinweis auf 
— 
tion vom 11. Dezember 1871, daß als Optanten nur solche Per— 
sonen zu betrachten sind, welche giltig optirten, das heißt Franzosen 
zeblieben sind und ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegt 
haben. In einer Reihe von Fällen seien aber Zweifel über 
die Giltigkeit von Optionen entstanden, die von den Bethei— 
ligten in gutem Glauben als giltig und wirksam angesehen 
wurden. Diese Fälle, soweit sie nicht bereits definitiv erledigt, 
»ezeichnet die Zeitung als das Gebiet, auf welchem es wün— 
schenswerth und unter Umständen möglich sei, bestehende Schwie— 
rigkeiten zu beseitigen. Personen, welche einfach ohne Optionser⸗ 
flärung ausgewandert, seien dagegen nicht als Optanten zu 
hetrachten und solche Fälle nicht nach den Bestimmungen des Frie— 
densvertrages, sondern nach den im Lande giltigen Gesetzen zu 
entscheiden. Die Zeitung erfährt, daß soeben eine kaiserliche Ordre 
an den Statthalter eingegangen ist, eine Kommission zur erneuten 
Prüfung der Staatsangehörigkeit der vorstehend näher bezeichneten 
Kategorien von Personen in den noch nicht erledigten Fällen ein— 
zusetzen und demnach hierüber Entscheidung zu treffen. 
Ausland. 
Erst vor Kurzem wurde auf die Annektion der Tahiti⸗ und 
Tonga⸗Inseln, auf Frankreichs Bestrebungen in Mittelafrika 
und an der Westküste Asiens, sowie in Ostindien hingewiesen. 
Jetzt hat Frankreich an der Ostküste Afrikas sich festgesetzt in der 
TadschurrasBai, gegenüber den englischen Besitzungen, in Obokh— 
Fine Gesellschaft hat sich in Paris gebildet, unter der Firma: 
„Compagnie francaise d'Obokh“, welche den Länderstrich von Oboth 
bis Massasuta erworben hat, also die ganze Küste von Abyssinien. 
Es zeigt sich darin wieder, wie die gegenwärtige französische Re— 
gierung auf jede Weise sucht, den französischen Einfluß auszu— 
dehnen und dem französischen Handel neue Absatzgebiete zu eröff⸗ 
nen, wobei sie allerdings von der gesammten öffentlichen Meinung 
in Frankreich unterstützt wird, während wir in Deutschland bekannt— 
iich das traurige Beispiel erlebt haben, daß unsere unheilbaren 
tinare die Regierung mit ihren Bestrebungen im Stich gelassen 
aben. 
Gegen die Hauptführer der irischen Landliga ist 
wegen Aufreizung zum Hochverrath Anklage erhoben worden; trotz⸗ 
dem hat sich die Seele der ganzen Agitation, Parnell, ungehindert 
für einige Zeit nach Süd⸗Frankreich begeben können. In Dublin 
deröffentlicht das amtliche Blatt inzwischen eine Bekanntmachung, 
durch welche die für die Verhaftung der Mörder des Lord Mounth— 
Morris ausgesetzte Belohnung von 100 auf 1500 Pfd. Sterl. er— 
höht wird. 
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Konstantinopel: 
Derwisch Pascha telegraphirt, die Umzingelung Dulcigno's sei vol⸗ 
endet und keinem Bewaffneten sei der Eintritt gestattet. Er werde 
Jeden, der den Eintritt erzwingen wolle, erschießen lassen. 
Vermijchtes. 
* St. Ingbert, 18. Nov. In der heutigen Sitzung 
des hiesigen Schöffengerichts kamen folgende Fälle zur Verhand— 
lung: Ein Mann von Herresohr erhielt wegen Körperverletzung eine 
Befängnißstrafe von 2 Monaten; ein Mann von hier wurde 
wegen Berufsbeleidigung zu einer Gefängnißstrafe von 8 Tagen, 
und ein anderer wegen Körperverletzung zu einer solchen von 5 
Tagen verurtheilt und wegen unerlaubter Auswanderung wurde 
ein Dritter von hier in eine Geldstrafe von 20 M. verfällt; 
schließlich erhielt ein Landstreicher wegen Landstreicherei eine Haft⸗ 
ttrafe von 30 Tagen. 
*St. Ingbert. In der Nacht von Mittwoch auf Don⸗ 
nerstag und am darauffolgenden Tage wurde der Hof Reichen⸗ 
brunn von einem starken Schadenfeuer heimgesucht. Nachts war 
das Vogelgesang' sche Haus daselbst total ausgebrannt. Am 
Donnerstag ergriff das Feuer die Oekonomiegebäude der Gebr. 
A 
ungedroschene Frucht und alles Heu darin zu Grunde gingen. 
Bei beiden Bränden war in lobenswerther Weise die Ober—⸗ 
ec 
vürzbacher Gemeindespritze thätig. Da sich aber ihre Hilfe 
zei dem letzten Brande als unzureichend erwies, so wurde am 
Donnerstag Mittag kurz nach 12 Uhr auch die hiesige Feuerwehr 
isllarmirt. Rasch eilte diese mit Spritze Nr. 1 zur Brandstätte. 
Ihrem thätigen Eingreifen und der Leistungsfähigkeit ihrer Spritze 
st es zu danken, daß das Wohnhaus und 1 Nebengebäude mit 
Heu gerettet wurden. Mit Ehren bestand bei dieser Gelegenheit 
unsere städtische Pflichtfeuerwehr ihre Feuerprobe. Erst gegen 9 
Uhr Abends kehrte sie von der Brandstätte wieder zurück, so lange 
hatte sie mit dem Ausräumen der brennenden Früchte zu thun. 
Hervorgehoben zu werden verdient auch der Eifer, mit dem die 
weibliche Bevölkerung von Oberwürzbach beim Wassertragen thätig 
war. — Wie wir hören, haben die Abgebrannten versichert. 
Ueber die Entstehung des Feuers ist nichts Näheres bekannt. 
Die Pfälzische Handels- und Gewerbekammer hat sich 
in ihrer letzten Gesammtsitzung auch mit der Währungsfrage be⸗ 
ichäftigt und im Hinb'ick auf die Tagesordnung des 9. deutschen 
Handelstages beschlossen: Gegenüber den mannichfachen Bestrebungen 
unsere Goldwährung aufzugeben und zur sogen. Doppelwährung 
iberzugehen, soll die vorgeichlagene Resolution — „Angesichts der 
jervortretenden Bestrebungen, eine Aenderung der Neichsgesetzgebung 
iber die Münzwährung herbeizuführen, erklärt der deutsche Handels⸗ 
rag, daß es zu einer schweren Schädigung der deutschen Wirthschafts- 
enteressen führen müsse, wenn unter den bestehenden Verhältnissen 
an den Grundlagen unserer Münzgesetzgebung gerüttelt würde“ — 
hrem ganzen Umfange nach gut geheißen werden. Abweichende 
Ansichten wurden nicht geltend gemacht. 
F Ueber die Beerdigung des k. Regierungsrathes und Bezirks— 
amtmannes Hrn. Augustin Damm zu Zweibrücken be— 
reichtet die „Zw. Ztg.“: Ein nnabsehbarer Leichenzug gab am Mitk 
woch Rachmittag beredtes Zeugniß von der allgemeinen Beliebtheit, 
deren der Mann sich im Leben erfreute, dessen irdische Hülle zur 
etzten Ruhestätte geleitet wurde. Aus allen Theilen des Bezirks 
varen Männer herbeigekommen, um dem Verewigten den letzten 
Tribut der Verehrung zu zollen. In Voraussicht der außerordent⸗ 
Uchen Betheiligung an der Beerdigungsfeierlichkeit hatte das Bür—⸗ 
germeisteramt die Anordnung des Zuges in die Hände genommen, 
und so ging die Aufstellung ohne die mindeste Störung von Statten. 
Dder Zug setzte sich folgendermaßen zusammen: Trommlerkorps hie— 
siger Vereine, Abtheilung Feuerwehr, männliche und weibliche Schul— 
sugend vom 3. bis 7. Schuljahr, vollständige Kapelle des k. 2. 
Jagerbataillons in schwarzer Kleidung, die Banner der hiesigen 
Vereine in Trauerflor, die funktionirende kath. Geistlichkcit, Träger 
der Orden des Entschlafenen, Leichenwagen (zu beiden Seiten des⸗ 
selben gingen Feuerwehrleute mit brennenden Fackeln), die leid— 
ragende Familie und die unmittelbaren Amtsangehörigen, die 
Ofsiziere der hiesigen Garnison, hiesige und auswärtige Beamten 
die gesammte hiesige prot. Geistlichkeit war im Ornat erschienen), 
der Stadtrath von hier sowie auswärtige Bürgermeister, Distrikts- 
uud Gemeinderäthe, Lehrer des Amtsbezirks, Gesangvereine, Ein⸗ 
wohner von hier und auswärts, Kampfgenossen⸗-, Kriegere und Turn⸗ 
dercin, Militär, Feuerwehr. Am Grabe sangen zuerst die Lehrer 
des Amtsbezirks, dann folgte die Zeremonie der Einsegnung. Hier⸗ 
nuf nahm der funktionirende Geistliche, Hr. Pfr. Huth, das Wort, 
um, wie er bemerkte, auf ausdrückliches Ecsuchen dem Verewigten 
einen Nachruf zu halten. In beredter Weise schilderte der Geist— 
iche die Vorzüge des Entschlifenen als Mensch und Beamter und 
hob hervor, daß seine Handlungen Denkmäler seien, welche sein 
ilndenken auf lange hinaus in seinem Amtsbezirk fortleben ließen. 
ton den 59 Jahren seines Lebens hat der Verewigte sast 30 Jahre 
n hiesiger Stadt verbracht, die ihm zur zweiten Heimath geworden. 
Der Rede des Geistlichen folgte ein Trauergesang der vereinigten 
Männerchöre und diesem ein Choral der Jägerkapelle, während 
essen Hr. Bürgermeister Märcker im Namen des hiesigen Stadt⸗ 
rathes einen Lorbeerkranz am Grabe niederlegte. Den Leichenwagen 
jatie der Stadtrath mit einer Guirlande schmücken lassen; ferner 
tellte aes zur Beisetzung der irdischen Hülle des Verewigten 
dessen Familie einen eigens ausgewählten Platz zur Verfügung, 
ind es besteht bei der staͤdtischen Verwaltung die Absicht, in that⸗ 
ächlicher Anerkennung der hohen Verdienste des Geschiedenen ihm 
uuf seinem Grabe ein Denkmal errichten zu lassen. 
In Irheim starb am 12. November Juliana Kügler, 
die Ehefrau des noch aktiven Feldschützen F. Ludwig, mit dem 
iie in B33jähriger Ehe lebte. Die Verstorbene und ihre beiden 
Eltern erreichien ein Ätter von zusammen 249 Jahren. Der Vater, 
an einem Beine hinkend, war s. Z. 62 Jahre, dabei lange Zeit 
der alleinige Polizeidiener der Stadt Zweibrücken, mit dem stän⸗ 
digen Wohnsitze in Irheim. Als unser hochseliger König Max 
Joseph 1816 seine Vaterstadt mit seinem Besuch beehrte und durch 
die Straßen wandelte, erblickte der leuiselige Monarch den ihm 
;rüher bekannten Polizeidienetr, und mit der Hand auf ihn deutend, 
cief er ihm lächelnd zu: „Guck, guck, der krumm' Kügler lebt ja 
zuch noch!“ (Zw. Ztg.) 
p der Stadtraih von Kirchheimbolanden hat am