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Pee St. Jugberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Vei⸗
lage) ericheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstaäg, Samstag und Sonntag. Der Abonnementépreis beträgt vierteljährlich
M 40 D einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1I A 60 H, einschließlich 420 Zustellgebuhr. Anzeigen werden mit 10 —, von Auswärts
mit 15 — fur die viergespaltene Zeile Blattschriit oder deren Raum, Reclamen mit 30 — pro Zeile berechnet.
M 49. ——— Samstag,- den 26. März —1881.
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Abonnements⸗Einladung.
Beim bevorstehenden Quartalswechsel erlauben wir uns zum
Abonnement auf den
Ht. Ingberter Anzeiger“,
„Ol. Ing Anzeiger,
mntliches Organ des kgl. Amtsgerichls St. Ingbert,
ergebenst einzuladen.
Der „Anzeiger“ wird auch im neuen Quartale fortfahren,
seine Leser über die politischen Tagesereignisse in kurzen,
zrientirenden Zusammenstellungen auf dem Laufenden zu erhalten;
zaneben wird auch ferner lokalen und provinziellen
Vorgängen unsere Beachtung zugewendet bleiben. Auch mit inter—
ssanten Fällen aus dem Gebiete der Rechtspflege, sowie mit den
vichtigsten Handels- und Verkehrsnachrichten wird der „Anz.“
eine Leser bekannt machen.
Das „Unterhaltungsblatt“ und die illustrirte Sonntagsbeilage
verden in spannenden Erzählungen, heiteren Anekdoten und Räth—
eln, eine unterhaltende und anregende Lektüre bieten.
Neubestellungen nehmen auswärts alle k. Postanstalten, hier
die Expedition und die Träger entgegen. Die bisherigen hiesigen
Abonnenten erhalten den „Anzeiger“ auch im neuen Quartale
fortgeliefert, wenn sie nicht vor Ende dsss. Monats aus—
xrücklich abbestellen. —
VDer Abonnementspreis und das Erscheinen des Blattes
rleiden keine Aenderung.
Inserate werden in den „Anzeiger“ zu dem bekannten Preise
nufgenommen, und sei derselbe einem geehrten Publikum zu Ver⸗
zffentlichungen aller Art geziemendst empfohlen.
Die Redaktion und Expedition.
Deutsches Reich. F
Se. Maj. der König von Bayern hatte den Deutschen
Kaiser zu dessen Geburtstag telegraphisch beglückwünscht.
Die von beiden Kammern des bayerischen Landtags be—⸗
chlossenen Aenderungen des Randtagswahlgesetzes haben
die Genehmigung Sr. Maj. des Königs erhalten und wurden
hereits in Nr. 10 des Gesetze und Verordnungsblattes bekannt
gemacht. Zugleich gibt das Ministerium des Innern bekannt, daß
die nach dem neuen Gesetz erforderliche erstmalige Herstellunn der
Wählerlisten bis 8. Mai ds. Is. geschehen muß und daß dieselben
jom 9. bis 23. Mai öffentlich aufzulegen sind.
Aus Berlin wird unterm 23. ds. berichtet: Es wird mit
Bestimmtheit und mit erklärlicher Genugthuung behauptet, Kaiser
Alexander IU. habe den Kronprinzen behufs vertraulicher
Besprechungen zu möglichst baldigem Eintreffen in Petersburg ein⸗
zeladen und es sei deshalb die Abreise des Kronprinzen schon
jestern Nachmittag erfolgt. Uebereinstimmend hiermit meldet die
Post“: „Der Kronprinz ist bekanntlich gestern Nachmittag nach
hetersburg abgereist, es war ursprünglich in Aussicht genommen,
die Reise mit dem Prinzen und der Prinzessin von Wales gemein⸗
am zu machen. Kaiser Alexander III. drückte indessen telegra⸗
hisch den Wunsch aus, daß der deutsche Kronprinz einige Stunden
bor dem englischen Fürstenpaare in Petersburg eintreffen möchte,
um Gelegenheit zu vertraulichen Besprechungen zu haben. Der
cronprinz ist infoige dessen allein von hier abgereist. Die Kund—
gebung des russischen Monarchen wird hier als ein äußerst gün—
liges Zeichen für die unverändert freundschaftliche Gesinnung Ruß⸗
lands angesehen.
Die Berliner „Provinzial-Korrespondenz“ schreibt anläßlich
der Reproduktion des vom 16. März datirten Rundschreibens an
die Vertreter Rußlands im Auslande: Dasselbe habe durch seinen
Inhalt und Ton überall einen sehr günstigen Eindruck hervor⸗
gerufen.
Der erste Glückwunsch, der dem deutschen Kaiser
nom Auslande dargebracht worden, war, wie die „N. A. Z.“
nittheilt, diejenige des Sultans von Zanzibar in Afrika.
Im Reichstag erklärte Minister Bötticher, daß in nächster
Session ein Gesetz wegen Regelung des Auswanderungswesens vor⸗
gelegt werden solle.
Die Innungsvorlage kommt im Reichstag vor dem Ver⸗
icherungsgesetz zur Verhandlung, weil man den Parteien Zeit zur
lärung der Ansichten über das letztere lassen will. Augenblicklich
ind die Differenzen noch so groß, daß das Zustandekommen der
Lorlage zweifelhaft ist.
Der im Druck erschienene Gesetzentwurf, betr. die Erhebung
on Reichsstempelabgaben, lautet bis auf den Paragraphen,
velcher die Ueberweisung des Ertrages an die Bundesstaaten „nach
»em Maßstabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Matricular⸗
eiträgen herangezogen werden,“ bestimmt, ganz so wie die Vorlage
der verflossenen Session. Wir wiederholen daher hier nur den
Tarif in seinen wesentlichen Bestimmungen. Inländische Actien
ind Antheilsscheine zahlen 5 vom Tausend, und zwar vom Nenn⸗
verth. Ausländische Actien und Antheilsscheine ebenso. Schluß-⸗
noten, Schlußzettel ꝛc. über den Abschluß oder die Pronlongation
zines Kaufe, Tausch- oder Differenzgeschäftes, welches zum Gegen⸗
tand hat 1) Wechsel, inländische Actien, Werthpapiere oder Waaren,
zei einem Werthe des Gegenstands des Geschäfts von 8300 bis
1000 M. zahlen 10 Pf.; 1000 bis 3000 M.: 25 Pf.; von mehr
ils 3000 M.: 50 Pf.; 2) ausländische Actien, Staats- oder Werth⸗
zapiere bei einem Werthe des Geschäftsgegenstandes von 300 bis
1000 M.: 25 Pf., 1001 bis 5000 M.: 50 Pf., von mehr als
5000 M.: 1 M. Rechnungen, Noten, Verzeichnisse, Geschäfts⸗
»ücherauszüge ꝛc. 300 bis 1000 M.: 10 Pf., mehr als 1000,
edoch nicht mehr als 5000 M.: 25 Pf, mehr als 5000 M.:
50 Pf. Hat das Geschäft ausländische Actien, Staats oder Werth⸗
dapiere zum Gegenstand, so sind für die obigen Summen zu ent⸗
richten 26 Pf., 50 Pf., 1 M. Quittungen über einen Betrag
yon méhr als 20 M. zahlen 10 Pf. Checks und Giroanweisungen
von über 20 M. ebenfalls 10. Pf. Loose öffentlicher Lotterieen sowie
Ausweise über Spieleinlagen bei öffentlich veranstalteten Ausspiel⸗
ungen von Geld⸗ oder anderen Gewinnen bezahlen 5 vom Hundert.
Befreit sind Loose inländischer Lotterieen oder Ausspielungen, wenn
der Gesammtpreis der Loose den Betrag von 1000 Mark nicht
übersteigt.
Der Oberpräsident von Westphalen zeigte dem Domkapitel
zu Paderborn an, daß der Domkapitular Drobe als Bisthums⸗
Herweser anerkannt worden ist. Der Eid ist demselben erlassen.
Die kommissarische Vermögensverwaltung hört sofort auf. Die ge—
sperrten Gehälter in der Diözese werden vom Januar dieses Jahres
ab nachgezalt.
Ausland.
Aus Petersburg wird der „Köln. Ztg.“ Folgendes über
die Sprenggeschosse, durch welche der Kaiser Alexander ermordet
worden ist, mitgetheilt. Es waren Cylinder aus Weißblech, 4/2
Zoll im Durchmesser haltend und 9 Zoll Höhe, die mit Dynamit
und mit Sprengöl (Nitroglycerin), mit Kohle vermengt, gefüllt
varen. In den Cylindern befanden sich zwei Glasröhren, eine
enkrecht, eine wagrecht angebracht, die auf jeden Fall brechen
nußten, wie auch immer das Geschoß geworfen wurde und fiel.
Die Glasröhren waren mit chlorsaurem Kali gefüllt, umgeben von
oncentriter Schwefelsäure, in dem Cylinderboden befand sich ein
nit Knallquecksilber gefülltes Piston. Wurde das Geschoß geworfen,
o mußte wenigstens eine Röhre zerbrechen, wodurch der chlorsaure
dali in Verbindung mit der Schwefelsäure trat. Der Sauerstoff
wurde frei und in diesem Moment ging folglich die Verbrennung
der Explosionsstoffe, welche schon durch das explodirende Knallqueck-
ilber entzündet waren, mit großer Heftigkeit vor sich; die Explosions⸗
toffe besaßen 120fache Pulverkraft.“
In Petersburg werden nach ihrer Ankunft daselbst der
deutsche Kronprinz und der Prinz von Wales im
Anitschkowpalast (der Wohnung des Thronfolgers), wo der Kaiser
gegenwärtig auch noch wohnt, absteigen. Es sind umfassende Maß—
egeln für die Sicherheit der fremden Gäste getroffen.
Dem „Figaro“ wird aus Petersburg geschrieben: Um sich
einen Begriff von der hier herrschenden Aufregung zu machen, will
ich Ihnen nur sagen, daß die Klinik für Geisteskrankheiten seit
dem Attentat 12 von plötzlichem Wahnsinn befallene Frauensper—
onen in Behandlung genommen hat. Diese Unglücklichen bilden