er doch keineswegs die Unterstützung abschaffen, welche einzelnen
Armen in vielen Familien zu Theil wird. Denn wenn in einem
Hause etwa an bestimmten Tagen Geldgaben oder Speisen u. s. w.
an bestimmte Arme, Kranke, Gebrechliche oder an alte Personen
verabreicht werden und die Empfänger dieser Wohlthaten das ihnen
Bestimmie abholen oder in Empfang nehmen, so gehören sie nicht
zu den eigentlichen Bettlern, sondern sie sind gleichsam die festen
Kunden der Wohlthätigkeit eines Hauses, und wer dem Vereine
gegen Bettelei beitritt ist nicht verpflichtet, derartige Unterstützungen
inzustellen. Dagegen müssen diejenigen Bettler, welche gewohn⸗
jeiis⸗ und gewerbsmäßig von eingesammelten Almosen sich er—
nähren, so bald als möglich von den Vereinsmitgliedern (nach 81
der: Statuten) abgewiesen werden.
Die⸗Noͤglichkeit alle Bettler mit gutem Gewissen abzuweisen
ist gegeben, sobald der Verein im Stande ist, alle wirklich Hilfs-
hedůrftigen so weit zu unterstützen, daß sie als entsprechend ver—
orgt angesehen werden können.
Je nachdem die Cassenverhältnisse des Vereins sich gestalten
lkann dessen Thätigkeit weiter ausgedehnt werden, oder muß sich die⸗
selbe mehr beschränken. In letzterem Falle werden zunächst die
bettelnden Handwerksbursche ins Auge gefaßt werden (gemäß 82
der Statuten). Gewiß wird Jedermann damit einverstanden sein,
daß dahin gewirkt wird, die Landplage der fechtenden arbeitsfähigen
aber oft arbeitsscheuen Bursche und Männer von den Häusern und
der Stadt ferne zu halten. Die Einleitungen hiezu sind bereits
getroffen. Sobald der Verein gegen Bettelei einige Mittel besitzt
oll den Stromern und Vagabunden die Bettelei dahier unmöglich
zemacht werden, und die dem Bedürfnisse entsprechende Unterstütz
ing der arbeitsuchenden Handwerksbursche beginnen.
Gestattet die Einnahme des Vereins eine weitergehende Thä—
igkeit, (nach 88 und 4 der Statuten) so soll den bettelnden
zindern und sonstigen Armen nach Kräften Hilfe gewährt werden,
vodurch der wirklichen Noth gesteuert und die Veranlassung zum
gettel gehoben wird. Der Verein, gegen Bettelei hofft, in Ge—
neinschaft mit der städtischen Armenpflege nach und nach allen
virklich Hilfsbedürftigen so weit unter die Arme greifen zu können,
aß Niemand unter den hiesigen Einwohnern mehr durch die Noth
in fremde Thüren getrieben wird.
Es ist anzunehmen, daß das Ziel des Vereins und der vom
ringendsten Bedürfnisse ausgehende, in vorsichtiger Weiterentwickel⸗
ing geplante Weg zum Ziele keinen Widerspruch finden wird.
die Bettelei kann ja von Niemand in Schutz genommen werden.
Es kommt nun vor Allem darauf an, daß die Zahl der
Bereinsmitglieder und die Ziffer der Beiträge sich auf eine Höhe
tellt, welche eine kräftige und ausreichende Unterstützung der durch—
eisenden und einheimischen Hilfsbedürftigen möglich macht. Wenn
virklich so viel als Beitrag für den Verein gezeichnet wird, wie
isher als Almosen an Bettler gereicht wurde, (gJ 6 der Statuten
im Schlusse) so wird der Verein die Aufgabe, die er sich gestellt
jat, voll erreichen können: er kann die Bewohner St. Ingberts
jon der Bettlerplage befreien, und den wirklich Hilfsbedürftigen
ausreichende Unterstützung bewilligen. —
Reichliche Saat bringt reichliche Ernte ; Ffkärgliche Saat bringt
kärgliche Ernte.
Vertragsmäßige
Wiederversteigerung.
Donnerstag, den 27.
Januar 1881, Nachmittags 2
Uhr, zu Id Inabert in
der Wirthschaft von ichael
haul werhen durch den uner. LungensHwindsunt geeitt
zeichneten Amtsverweser des kgl. rattheiten unb Lungens hwindfucht
Roiar Franz Sauer in St. hon Taufende geheilt Es beruht auf
Ingbert im Wege der vertrags⸗ eng anerne uern
— annd aetee anß e
gen Peter Heusser, Wirth rauch meines Nittels vollständig be⸗
haselbst, die nachbezeichneten Lie— dn eeee
e ——7
J esitze Anerkennung von Sr.
zu Eigenthum versteigert: ——— en
⸗ 2. I o
Plan⸗Nr. 3807 und 3898, —5— eeee de des deut⸗
31 a 1 qm Acker links in e
öÿ tet u. aufe inganzDeutsch-
— 8383328 an. 1881 qe an — —D— ——
**3 5* Fortwährend frisch mit Gebrauchsan ⸗
K. Auffschneider deifung in dilligster Vactung b. Herrn
Amtsverweser. Jean Peters in St. Ingbert.
* 1454
GemũthlichFoeit.
— 8tift ungsfest —
musikalische und theatralische Unterhaltung
im Jung'schen Saale:
u. a.
Der Singemeister und die WMWeistersänger.
omische Scene für Solostimme und 4stimmigen Männerchor mit
Klavierbegleitung von Richard Genée.
Hiesige Nichtmitalieder haben keinen Zutritt.
—B —
AUnwiderruflich
Leudwigashafener gewinggehung am 28. Februar
tur echt, wenn die beigedruckte
Schutzmarke auf den Eti⸗
auetten steht.
Bei Durchsicht des il Iustrirten
Buches: PVr. Airy's Heilmethode
werben sogar Schwertranke die
Ueberzeugung gewinnen, daß much
e, wenn nur die richtigen Mittel
zur Anwendung gengen noch
Zeilung erwarten dürfen, Es follte
haher jeder Leidende, selbst wenn bei
hm bislang alle Mediein erfolglos
ewesen sich vertrauensvoll dieser
ewãhrten Geilmethode zuwenden
ind nicht säumen, obiges Werk an⸗
uschaffen. Ein Auszug“ daraus
α ννο verfondt
j
—
— Idn
Malz⸗Extract und Carameüen
von L. HU. Pietseh Co-
Breslau.*
Husten und Heiserkeit.
Gefertigter fühlt fich aus Dankbar⸗
eit bewogen, im allgemeinen Interesse
zu bestätigen, daß die Präparate der
derren L. L Pietsoh & Co. in Bres⸗
au bei ihm gegen Husten und Heiser⸗
keit mit bestem Erfolge angewendet
worden sind.
·Triest, den 28. März 1880.
A. Richler.
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