Full text: St. Ingberter Anzeiger

sich nun vorsehen. Denn nach einer bezirksamtlichen Verordnung 
wird, falls die Ursachen zur Beanstandung bis zur ersten Nachbe⸗ 
schau, die etwa im Augus stattfindet, nicht beseitigt sind, Repara⸗ 
lur resp. Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes auf Kosten 
des Eigenthümers und gerichtliche Bestrafung desselben erfolgen. 
S. Ingbert. Da in nächster Woche (14. Juli) die 
Wahlmanner⸗Wahlen vorgenommen werden, so glauben wir auf 
einige Bestimmungen des nabidirten bayerischen Landtagswahlgesetzes 
aufmerksam machen zu sollen. Wählbar zum Wahlmann ist jeder 
baherische Staatsangehörige, welcher das 25. Lebensjahr zurückge⸗ 
legt hat und dem Staat seit mindestens sechs Monaten eine direkte 
Sieuer entrichtet und gegen den nicht eine jener Thatsachen vorliegt, 
die ihn auch von der Berechtigung des Wählens ausschließen 
würden (Stehen unter Curatel, Concurs, öffentlicher Armenunter— 
stützung, Verlust der Wahlfähigkeit durch strafgerichtliches Urtheil). 
Dir Wahlbarkeil ist ferner dadurch bedingt, daß der als Wahlmann 
zu Wählende seinen Wohnsitz in dem Uhrwahlbezirk oder in der 
Femeinde hat, zu welcher dieser Bezirk gehoört, und daß er in die 
Wäaͤhlerliste eingetragen ist. An ein bestimmtes Glaubensbrkennt⸗ 
niß ist die Wählbarkeit so wenig gebunden wie die Wahlberechtigung. 
Die Wahl ist geheim, sie wird durch verdeckte in eine Urne nieder⸗ 
zulegende Zettel ohne Unterschrift ausgeübt. (Früher mußten sie 
nerschrieben sein.) Die Stimmzettel müssen von weißem Papier 
und duürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Sie 
konnen die Namen der zu Wählenden gedruckt oder geschrieben 
enthalten; werden sie geschrieben, so hat dies außerhalb des Wahl⸗ 
lokales zu geschehen. Nur diejenigen gelten als gewählt, welche die 
absolute Suͤmmeumehrheit haben, d. h. die nächste volle Zahl über 
die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Ungültig sind Stimmzettel, 
welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem Kennzeichen 
versehen sind, oder aus denen die Person des Gewählten uicht 
— —— die einen Protest oder Vorbe⸗ 
halt enthalten, oder die mehr Namen enthalten, als zu wählen 
nd. Unlesbare Namen sind ungiltig, ebenso die Ramen von nicht 
dählbaren Personen. Der erste Wahlgang bei der Wahlmänner⸗ 
wahl (Urwahl) muß mindestens vier Stunden lang dauern. 
Frhält im ersten Wahlgang nicht die volle Zahl der in dem Ur⸗ 
wahlbezirke zu wählenden Wahlmanner die absolute Mehrheit, so 
wird sofort nach Ermittelung des Ergebnisses ein zweiter Wahlgang 
Inberaumt, nöthigenfalls ein dritter, vierter c. bis für alle die 
absolute Stimmenmehrheit erreicht ist. — Wer nicht in der Wähler⸗ 
liste steht und nicht ccweislich den Verfassungseid geleistet hat, wird 
nicht zum Wählen zugelassen. So lange Jemand dem aktiven 
Heer angehört, kann er sein Wahlrecht nicht ausüben, ausgenommen 
Hiervon sind die Militärbeamten. Jeder Wähler muß volljährig 
jein. Wählen kann man nur in der Gemeinde, in welcher man 
seinen Wohnsitz hat. Hat man blos Grundbesitz in einer Gemeinde, 
ohne dort zu wohnen, so kann man dort nicht wählen. (Früher 
war das anders.) Bei Beginn des ersten Wahlganges wird dem 
Wahlkommissär ein aus sieben Mitgliedern bestehender Wahlaus⸗ 
schuß beigegeben. Eine bestimmte Form, wie derselbe ernannt 
werden soll, ist nicht vorgeschrieben. 
F Die kgl. Kreisregserung der P falz hat für die Volks— 
schulen aus Rüchsicht auf die Gesundheit der Schüler Folgendes 
angeordnet: 1) die Hausaufgaben sind jederzeit mit Rücksicht auf 
das Alter und Geschlecht der Schüler zu controsliren. Für die 
Zeit zwischen deni vor⸗ und nachmittägigen Unterricht dürfen Haus⸗ 
aufgaben nicht gegeben werden. Von einem nachmittägigen Unter⸗ 
richte des folgenden Tages darf die Fertigung der zu gebenden 
Hausaufgaben höchstens eine Stunde über einen schulfreien Nach— 
mittag oder einen ganzen schulfreien Tag höchstens zwei Stunden 
in Ansprach nehmen. 2) Der Korperhaltung der Schüler beim 
Lesen, beim Zeichnen, bei schriftlicher Beschäftigung und in der 
Ruhe ist zur Verhütung körperlicher Nachtheile überhaupt und zur 
Schonung und Erhaltung der Sehkraft insbesondere die vollste 
Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die zum Schutz gegen schädliches Licht 
vorhandenen Vorrichtungen als Rouleaux, Blendläden und dgl., 
ind entsprechend in Anwendung zu bringen. Die Kinder sind vor 
Zugluft im Schulzimmer sorgfältig zu bewahren. Eine allzudichte 
Halsumhütlung ist selbst im Winter während des Aufenthaltes in 
den Schulräumen nicht zu gestatken. 83) Die in 8 98, Ziff. 5 der 
pfälzischen Lehrordnung festgesetzten Unterrichtspausen sind pünktlich 
einzuhalten. Während derselben, sowie nach Beendigung des vor— 
und nachmittägigen Unterrichtes sind nach dem Weggang der Schüler 
die Lehrzimmer durch Oeffnen der Fenster und Thuͤren entsprechend 
zu lüfien. 4) der Reinlichkeit in den Schullokalen und Aborten 
ist erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und der Sinn für Reinlich⸗ 
zeit bei den Schülern in jedmöglicher Weise zu fördern. 
In Betreff einer der „Zw. Ztg.“ entnommenen und in der 
vor. Nr. unseres Blattes enthaltenen Notiz ging dem genannten 
Blatte nachstehende „Amtliche Berichtigung“ zu: 
„Mit Rücksicht auf die vom 6. Juli in der Zweibrücker 
Zeitung gebrachte Notiz über die angebliche Bestrafung eines 
Lheban ledets der hiesigen Garnison wird Folgendes erklärt: 
Der betreffende Mann befand sich augenscheinlich in nich 
nüchternem Zusiande und mußte beordert werden, vom Pferde zu 
eigen und der Uebung zu Fuß beizuwohnen, da er die ihm bei 
der Reitübung ertheilten Anweisungen fortgesetzt nicht befolgte. 
Der Waͤhrheii völlig zuwiderlaufend ist: 
1. Daß der Soldat veranlaßt wurde, gegen die Sonne zu 
sehen, denn es wurde ihm keine Richtung bestimmt, nach welcher 
er die Front zu nehmen hatte, vielmehr war ihm ausdrüclich be— 
fohlen worden, zu „rühren,“ wenn die Abtheilung zu Pferd rühri. 
2. Daß der Soldat, nachdem er ohnmächtig niedergefallen, 
vieder aufgerichtet worden sei, um die Strafe in der früheren 
Stellung wiener fortzusetzen, sondern der betreffende Mann, welcher 
ingefähr von früh 928 Uhr bis 814 Uhr zu Fuß war, wurde 
erst unwohl, nachdem er den ihm zugewiesenen Platz verlassen hatte. 
um mit der Eskatron einzurücken. 
Im Uebrigen hätte es demselben vollständig freigestanden, 
hei eintretendem Unwohlsein sich zum Austreten zu melden. So— 
fort nach Eintreten des Schwächeanfalls, der nach ärztlicher Aus- 
age weder Sonnenstich noch Hitzschlag war, wurde der Mann aus 
neaine Anordnung in ein Zimmer verbracht und ärztliche Hilf⸗ 
cequirirt. 
3. Daß der Mann in das Lazareth verbracht worden sein 
oslte; vielmehr fand der nach circa 15 Minuten eingetroffene Arzt 
feinerlei Krankheitssymptome, Kopfweh ausgenommen, vor, weßhalb 
er eines Verbringens ins Lazareth nicht bedurfte. 
Weitere Schritte zur gerichtlichen Verfolgung der betreffenden 
Veröffentlichung werden vorbehalten. 
Ddas Kommando der 4. Eskadron k. 5. Chevaurleger⸗ Regiment 
„Prinz Otto“. 
Der vom Gewerbeverein Kaisers lautern veranstalteie 
Frtrazug nach Fränkfurt findet am 17. Juli statt. Der Preis des 
Billetes richtet sich nach der Betheiligung, soll aber keinesfalls 3 M 
äbersteigen. 
'Die in Kaiserslautern am Sonntag sattgehabie 
dauptversammlung der pfälzischen Creditgenossenschaften war sehr 
ahlreich besucht. Sämmtliche Vereine des Verbandes waren ver⸗ 
delen. Aus den Verhandlungen heben wir folgende Punkte kurz 
jervor: Die Berichterstattung uͤber die Thätigkeit der einzelnen Ver⸗ 
ine zeigt ein befriedigendes Resultat. Zur Prüfung einer vorge⸗ 
chlagenen Aenderung des Vereinsstatuts betreffs der Besteuerun⸗ 
ser Genossenschaften wird eine Commission von 5 Mitgliedern ge 
vählt. Herr Dr. Schneider beleuchtet hierauf die Vorschläge be⸗ 
reffs der Abänderungen zum Genossenschaftsgesetz und betont, daß 
die wirklich praktischen schon vom Genossenschaftsanwalt befürwortet 
ind verlangt worden; die von conserbativer Seite durch v. Mirbaqh 
eautragte Zulassung von Mitgliedern zur Genossenschaft auf Grund 
zeschränkler Solidarhaft würde sich kaum vermeiden lassen, we ⸗ 
halb man sich nicht ablehnend dagegen verhalten solle, wenn auch 
vohl nur 10 pCt. der Genossenschaftsvereine davon Gebrauch 
nachen würden. Gegen die vom Abgeordneten Ackermann und Ge⸗ 
—V —— communale Beauffsichtigung der 
genossenschaft sprach sich der Redner entschieden aus, doch schlaͤgt 
r vor, einen eigenen Revisor des Verbandes anzustellen, womit die 
zeste Opposition gegen die konservative Anträge gegeben sei. Schließ⸗ 
ich gelangte folgende Resolntion zur Annahme: Es ist den Credit 
zereinen, insbesondere den länger bestehenden, zu empfehlen, darauf 
—XV Herabsetzung des Eintrittsgeldes auf ein 
Minimum und Ermäßigung der Theilzahlungen auf Stammantheile 
er Eintritt in die Genossenschaften erleichtert wird; b. daß Vor⸗ 
schüsse an Landwirthe auf längere Zahlungsͤtermine gewährt werden 
in soweit den Vereinen ausreichende oder unkündbare Capitalier 
ur Verfügung stehen. Die beiden folgenden Punkte, Regelung de⸗ 
Zuschusses und der Provision auf einem die Mitglieder billig be 
jandelnden Standpunkte, sowie Instruktion des Vorstandes, wurden 
on der Tagesordnung abgesetzt. Als Ort des nächsten Verbands⸗ 
tages wurde Zweibrüden gewählt. 
4 Nach einer der „Pf. P.“ aus Grünstadt zugeganger 
Nachricht ist am Donnerstag Morgen der 60jaͤhrige Bäcker Geor— 
Wilhelmi von Kleinkarlbach in Folge eines Streites von seinen 
Zöhnen erschlagen worden. 
FAm 8. Juli haben sich über verschiedene Gegenden der 
Pfalz heftige Gewitter entladen, die besonders dadurch gefährlich 
burden, daß der Blitz an den meisten Orten, die von Gewitter 
jeimgesucht wurden, einschlug. In Steinbach am Donnersbet 
chlug der Blitz im Schulhaus ein, drang durch den Giebel in den 
Zchulsaal und zertrümmerte einige Bänke und das Klavier. Der Lehrer 
vucde zu Boden geworfen, kam jedoch ohne Verletzung davon Zuum 
Hhlück hatten ungefähr fünf Minuten zuvor die Schuͤler den Sag 
verlassen. In Sembach schlug der Blitz in einen Stall eir 
ind iodiete 2 Kühe. Auf dem Randederhofe bei Neuhems 
hach steckte er ein Gebäude in Brand. In Gerolsheim zün 
dete er in einem Stalle. In Ihl bes heim schlug er in ein 
Zaus ein, glücklicherweise ohne Jemanden zu verletzen. Auf dem 
Jaͤhnhofe in Ederzheim richtete er Zerstörungen an der Tele⸗