ðSl. Zugherter Amzeiger
Amtliches Organ des könial. Amtsgerichts St. Inabert.
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d St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchenltich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag'und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs—
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M 35.
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
In der bayerischen Abgeordneten⸗
ammer gelangte am Mittwwoch der von dem
1bg. v. Hafenbrädl mit eiserner Beharrlichkeit immer
ind immer wieder aufgewärmte Antrag auf Be—
eitigung des 7. Schuljahres zur Berathung. Der
Ibg. Strauß verwies dabei auf die vernichtende
zritik hin, welche der Antrag bereits im vorigen
dandtage durch einstimmige Ablehnung der Reichs⸗
rathstammer erfahren habe und bemerkte dahei sehr
richtig, daß nur die Dummheit und Gewissenlosig⸗
eit der Eltern eine solche Maßregel verlangen
nne. Daß der Antrag in der Reichsrathskammer
wieder abgelehnt wird, kann als sicher betrachtet
verden. Die Sitzung wurde, nachdem noch der
Ibg. Frhr. v. Hafenbrädel gesprochen, auf Freitag
17. ds.) vertagt.
Die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Um⸗
erzichen, hier die Distrikts- und Gemeindeumlagen
etreffend, hat das bayerische Finanzministerium
ezüglich der Frage, an welchem Ort für einen
erumziehenden, in Bayern fseinen Wohnsitz nicht
abenden Gewerbetreibenden die Steuerpflicht be⸗
ründet ist, nachfolgende Direktiven gegeben: In
er Regel ist die Absicht in Bezug auf den Be⸗
riebsort eine unbestimmte, nicht auf eine einzelne
zemeinde, sondern auf einen eine Mehrzahl von Ge⸗
aeinden umfassenden Bezirk gerichtete. In diesem
zall ist, um zur Feststellung des Veranlagungsortes
a gelangen, von der Präsumtion auszugehen, daß
jer herumziehende Gewerbetreibende in jener Ge⸗
neinde den Betrieb beginnt, wo er nach Erfüllung
er gesetzlichen Vorbedingungen in die Möglichkeit
ersetzt wird, sein Gewerbe auszuüben. Als Be—
riebsort gilt hiernach im Falle der Nothwendigkeit
iner Amtshandlung seitens der Verwaltungsbehörde
insichtlich der Legitimationsscheinpflicht jene Gemeinde,
a welcher diese Amtshandlung vollzogen wird,
zußerdem jene Gemeinde, in welcher das den Be⸗
euerungsnachweis ausstellende Rentamt seinen Sitz
sjat. Ausnahnisweise kann in einzelnen Fällen die
Absicht, den Betrieb in einer bestimmten Gemeinde
u eröffnen, aus den vbwaltenden Umständen un⸗
weifelhaft hervorgehen. Dies wird dann vorkommen,
venn der Legitimationsschein nur 'mit Erstreckung
es Betriebes auf einen bestimmten Ort erholt wird,
der wenn die Absicht des Betriebsbeginnes nach
er Art des Unternehmens sich auf einen bestimmten
Itt oder auf bestimmte örtliche Gelegenheit beschränkt
z. B. bei wandernden Schauspieltruppen oder bei
eer Darbietung von künstlerischen Leistungen und
*„chaustellungen auf Messen und Märkten). In
olchen Fällen bemißt sich der Ort der Steuerpflicht
sach der aus den obwaltenden Umständen zweifel⸗
os erkennbaren Msicht des Gewerbetreiben den.
(Zur Innungsfrage.) Das dem Bundes⸗
ath vorgelegte Normal-Innungsstatut umfaßt Be—
timmungen über Namen, Sitz und Bezirk, über
ije Aufgaben der Innung, Mitgliedschaft, all gemeine
kechte und Pflichten der Innungsmitglieder, Aus—
ritt und Ausschluß aus der Innung, Innungsver-
ammlungen, Aemter, Vorstand, Ausschüsse für
ehrlingswesen, Herbergswesen, Gesellenausschüsse,
ehrlingswesen, Vermögensverwaltung, Kassen⸗ und
skechnungslegung in 76 Paragraphen. In einer
forbemerkung zu den beigegebenen Erläuterungen
u den einzelnen Paragraphen heißt es: „Das
dormal⸗ Innungsstatut ist weder für die Entschließ⸗
maen derjenigen, welche eine Innung errichten oder
Samstag, 18. Februar 1882.
7 FJahrg
—7
ceorganisiren wollen, noch für die Entscheidung der
Behorden, denen die Genehmigung der Innungs—
tatuten obliegt, verbindlich; es soll nur eine An⸗
eitung zur Aufstellung eines den gesetzlichen Er—
'ordernissen entfprechenden Statuts geben. Dabei
st eine nur ein Gewerbe umfassende Innung von
nittlerer Ausdehnung vorausgesetzt. Die Abän—⸗
derungen, welche nöthig werden, wenn die Innung
nehrere Gewerbe umfaßt, werden leicht zu formuliren
ein.“ Die Aufgaben der Innung bezeichnet der
J 2 des Entwurfes, wie folgt: „Die Innung ist
hestimmt, die gemeinsamen gewerblichen Interessen
hrer Mitglieder zu fördern. Zu dem Ende wird
iie in erster Linie die ihr nach 8 97 der Gewerbe⸗
ordnung obliegenden Aufgaben zu erfüllen suchen
ind außerdem folgende Zwecke verfolgen: 1) Die
Vervollkommnung des Gewerbebetriebes der Innungs
neister und der Gesellen derselben durch Veran—
taltung von Vorträgen, Errichtung einer Modell⸗
ind Mustersammlung, einer Fachbibliothek, einer
Fachschule; 2) die Abhaltung von Meister⸗ und
Besellenprüfungen und Ausstellung von Zeugnissen
zarüber; 3) die Errichtung eines gemeinsamen Roh—
tofflagers, einer gemeinsamen Verkaufshalle für die
Innungsmeister, die Beschaffung verbesserter Werk⸗
euge und Apparate, die Anschaffung von Hilfs-
naschinen zur gemeinsamen Benutzung für die
Innungsmeister; 4) die Errichtung einer Vorschuß⸗
asse für die Innungsmeister; 5) die Errichtung
einer Kranken⸗ und Sterbekasse für die Innungs⸗
neister und deren Angehörige, für die Gesellen und
dehrlinge der Innungsmeister; 6) die Errichtung
eines Schiedsgerichtes zur Entscheidung der in
J 120 a der Gewerbeordnung bezeichneten Streitig⸗
eiten zwischen den Innungsmeistern und ihren Ge⸗
ellen.“
Es soll beschlossene Sache sein, den preußischen
Volkswirthschaftsrath am 28. Februar zu
herufen. Demselben wird hauptsächlich das umge⸗
arbeitete Arbeiter⸗Unfallversicherungsgesetz, vielleicht
auch die Subhastationsordnung vorgelegt werden.
Breslau, 15. Febr. Wie der öüchlesischen
Polkszeitung aus Rom gemeldet wird, hätte der
Papst den Probst Herzog in Berlin, welcher
zuf der Vorschlagsliste des Breslauer Domkapitels
tand, zum Fürstbischof von Breslau ausersehen und
tände die Präkonisation in der nächsten Zeit bevor
Ausland.
London, 15. Febr. Ueber den Stand der
Arbeiten an dem Panama⸗Kanal sind sehr schlechte
sachrichten eingetroffen. Die bisher verausgabten
40 Millionen Francs haben zu keinem praktischen
Ergebniß geführt; unter den Arbeitern herricht sehr
zroße Kränklichkeit.
Dem „Berliner Tageblatt“ geht folgende Mit—
heilung aus Petersburg zu: Unter dem Vor—
itze des Kaisers Alexander 111. fand am Donners-
ag den 9. d. M. in Gatschina ein Ministerrath
tatt, in welchem zunächst die zerfahrenen inneren
Angelegenheiten des Reiches den Gegenstand einer
ängeren eingehenden Berathung bildeten. Alsdann
'am die auswärtige politische Lage, die herrschende
panslavistische Strömung und speziell die gegen—
vaͤrtige bedrängte Situation der an die aufstän—
dischen Provinzen Oesterreich⸗ Ungarns angrenzenden
Fürstenthümer zur Sprache. Der Leiter des aus⸗
värtigen Amts, Herr v. Giers, hielt hierüber einen
angeren Vortrag, beleuchtete die auswärtige Situa⸗
ion und empfahl dringend energische Maßnahmen
gegen die außeroffiziösen Betheiligungen an der In—
urrection und die Verhinderung aller offenen und
geheimen, den Aufständischen zu Theil werdenden
Unterstützungen. v. Giers motivirte eingehend diese
Directive unter Hinweis auf die Ereignisse in Oester⸗
reich und sagte unter Anderem: „Rußland müsse
den Aufstand wenigstens solange als eine interne
Angelegenheit Oesterreich-Ungarns betrachten, bis
dieses Land nicht thatsächlich daran gehe, die
Occupation Bosniens und der Herzegowina in eine
Annection umzugestalten.“ Hierauf erhob sich der
Minister des Innern, Ignatiew, zu einer gehar⸗
nischten Gegenrede, in welcher er die Ausführungen
des Herrn v. Giers von A bis Z bekämpfte. Herr
v. Giers replicirte wiederholt, was den Grafen Ig⸗
natiew immer wieder zu neuen Dupliken heraus—
forderte, welche allesammt darin culminirten, daß
es die heilige Pflicht Rußlands sei, den bedrängten
Fürstenthümern jede nur mögliche moralische Unter⸗
fützung angedeihen zu laffen; „es hieße,“ rief er
immer heftiger werdend, „die historische Mission
Rußlands feige verleugnen, wollte das Czarenreich
die stammverwandten Völkerschaften ganz im Stiche
lassen, den hartbedräugten Fürsten jede Unterstützung
entziehen und dieselben dem Wohl⸗ oder Uebel—
wollen Oesterreichs preisgeben.“
Die Berliner „Tagespost“ brachte vor einigen
Tagen eine Mittheilung uber die angebliche Ent—
deckung eines nihilistischen Attentats, wodurch der
russische Kaiser am 17. Februar im Schlaf—
simmer zu Gatschina mittelst Dynamit ermordet
werden solle. Der Inhalt der Notiz beruht nach
ingestellten Ermittelungen ledialich auf Mostification.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 17. Febr. Wie aus der
betreffenden Annonce in heutiger Nr. ds. Bl. zu
ersehen, findet am nächsten Sonntag Nachmittag im
Saale des Schwesternhauses auf der Meß wieder
ein Kindertheater statt. Die letzten Vorstel⸗
lungen sind gewiß noch in' so angenehmer Erinner⸗
ing. daß an einem zahlreichen Besuche nicht zu
weifeln ist, um so mehr, da der Erloös zum größten
Theil für den Kirchenbaufonds dahier bestimmt ist.
* St. Ingbert, 17. Febr. Wie uns mit⸗
getheilt wird, hält der Verein „Gemüthlichkeit“
für seine Mitglieder an Fastnacht-Sonntag einen
Masken⸗Ball, an Fastnacht-Dienstag veranstaltet er
eine Kappenfahrt durch die Stadt.
— Nach dem vorlaufigen Rechnungsergebniß
der Pfäl zischen Bahnen hat die baverische
Staatskasse für 1881 2,151,000 Mk. zuzuschießen
404,000 Mk. mehr als im Jahr 1880). Im
Budget waren für die Jahre 1880j181 zusammen
5,400,000 Mk. eingesetzt, so daß immer noch 112
Millionen gegen den Budgetansatz erübrigt werden.
Für 188283 find 1,930, 000 Mtk. pro Jahr
dudgetirt, wobei die bedeutende Ersparung (etwa
1)2 Million pro Jahr) für die (etzt convertirten)
Prioritätsanlehen in Rechnung kommt. Wird nun
selbst das ungünstigere Betriebsergebniß von 1881
allein für die nächsten zwei Jahre zu Grunde gelegt,
io kann an der Budgetforderung der Regierung die
Summe von 280,000 Mtk. pro Jahr gestrichen
werden.
— Otterberg. Dieser Tage wurde den hie—
igen Lehrern durch das Bürgermeisteramt ein
Beschluß des kgl. Bezirksamtes vom 21. Januar
letzthin eröffnet, durch welchen in Betreff der Lehrer—
gehalte der Beschluß des hiesigen Stadthraths vom
7. Sept. 1880, sofern er die Disziplinarverhält—
nisse der Lehrer verletzt, aufgehoben ist. Der Stadt—
rath hatie in jenem Beschlusse gesagt, daß die von