Full text: St. Ingberter Anzeiger

ðSl. Zugherter Amzeiger 
Amtliches Organ des könial. Amtsgerichts St. Inabert. 
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d St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchenltich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag'und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs— 
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M 35. 
Politische Uebersicht. 
Deutsches Reich. 
In der bayerischen Abgeordneten⸗ 
ammer gelangte am Mittwwoch der von dem 
1bg. v. Hafenbrädl mit eiserner Beharrlichkeit immer 
ind immer wieder aufgewärmte Antrag auf Be— 
eitigung des 7. Schuljahres zur Berathung. Der 
Ibg. Strauß verwies dabei auf die vernichtende 
zritik hin, welche der Antrag bereits im vorigen 
dandtage durch einstimmige Ablehnung der Reichs⸗ 
rathstammer erfahren habe und bemerkte dahei sehr 
richtig, daß nur die Dummheit und Gewissenlosig⸗ 
eit der Eltern eine solche Maßregel verlangen 
nne. Daß der Antrag in der Reichsrathskammer 
wieder abgelehnt wird, kann als sicher betrachtet 
verden. Die Sitzung wurde, nachdem noch der 
Ibg. Frhr. v. Hafenbrädel gesprochen, auf Freitag 
17. ds.) vertagt. 
Die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Um⸗ 
erzichen, hier die Distrikts- und Gemeindeumlagen 
etreffend, hat das bayerische Finanzministerium 
ezüglich der Frage, an welchem Ort für einen 
erumziehenden, in Bayern fseinen Wohnsitz nicht 
abenden Gewerbetreibenden die Steuerpflicht be⸗ 
ründet ist, nachfolgende Direktiven gegeben: In 
er Regel ist die Absicht in Bezug auf den Be⸗ 
riebsort eine unbestimmte, nicht auf eine einzelne 
zemeinde, sondern auf einen eine Mehrzahl von Ge⸗ 
aeinden umfassenden Bezirk gerichtete. In diesem 
zall ist, um zur Feststellung des Veranlagungsortes 
a gelangen, von der Präsumtion auszugehen, daß 
jer herumziehende Gewerbetreibende in jener Ge⸗ 
neinde den Betrieb beginnt, wo er nach Erfüllung 
er gesetzlichen Vorbedingungen in die Möglichkeit 
ersetzt wird, sein Gewerbe auszuüben. Als Be— 
riebsort gilt hiernach im Falle der Nothwendigkeit 
iner Amtshandlung seitens der Verwaltungsbehörde 
insichtlich der Legitimationsscheinpflicht jene Gemeinde, 
a welcher diese Amtshandlung vollzogen wird, 
zußerdem jene Gemeinde, in welcher das den Be⸗ 
euerungsnachweis ausstellende Rentamt seinen Sitz 
sjat. Ausnahnisweise kann in einzelnen Fällen die 
Absicht, den Betrieb in einer bestimmten Gemeinde 
u eröffnen, aus den vbwaltenden Umständen un⸗ 
weifelhaft hervorgehen. Dies wird dann vorkommen, 
venn der Legitimationsschein nur 'mit Erstreckung 
es Betriebes auf einen bestimmten Ort erholt wird, 
der wenn die Absicht des Betriebsbeginnes nach 
er Art des Unternehmens sich auf einen bestimmten 
Itt oder auf bestimmte örtliche Gelegenheit beschränkt 
z. B. bei wandernden Schauspieltruppen oder bei 
eer Darbietung von künstlerischen Leistungen und 
*„chaustellungen auf Messen und Märkten). In 
olchen Fällen bemißt sich der Ort der Steuerpflicht 
sach der aus den obwaltenden Umständen zweifel⸗ 
os erkennbaren Msicht des Gewerbetreiben den. 
(Zur Innungsfrage.) Das dem Bundes⸗ 
ath vorgelegte Normal-Innungsstatut umfaßt Be— 
timmungen über Namen, Sitz und Bezirk, über 
ije Aufgaben der Innung, Mitgliedschaft, all gemeine 
kechte und Pflichten der Innungsmitglieder, Aus— 
ritt und Ausschluß aus der Innung, Innungsver- 
ammlungen, Aemter, Vorstand, Ausschüsse für 
ehrlingswesen, Herbergswesen, Gesellenausschüsse, 
ehrlingswesen, Vermögensverwaltung, Kassen⸗ und 
skechnungslegung in 76 Paragraphen. In einer 
forbemerkung zu den beigegebenen Erläuterungen 
u den einzelnen Paragraphen heißt es: „Das 
dormal⸗ Innungsstatut ist weder für die Entschließ⸗ 
maen derjenigen, welche eine Innung errichten oder 
Samstag, 18. Februar 1882. 
7 FJahrg 
—7 
ceorganisiren wollen, noch für die Entscheidung der 
Behorden, denen die Genehmigung der Innungs— 
tatuten obliegt, verbindlich; es soll nur eine An⸗ 
eitung zur Aufstellung eines den gesetzlichen Er— 
'ordernissen entfprechenden Statuts geben. Dabei 
st eine nur ein Gewerbe umfassende Innung von 
nittlerer Ausdehnung vorausgesetzt. Die Abän—⸗ 
derungen, welche nöthig werden, wenn die Innung 
nehrere Gewerbe umfaßt, werden leicht zu formuliren 
ein.“ Die Aufgaben der Innung bezeichnet der 
J 2 des Entwurfes, wie folgt: „Die Innung ist 
hestimmt, die gemeinsamen gewerblichen Interessen 
hrer Mitglieder zu fördern. Zu dem Ende wird 
iie in erster Linie die ihr nach 8 97 der Gewerbe⸗ 
ordnung obliegenden Aufgaben zu erfüllen suchen 
ind außerdem folgende Zwecke verfolgen: 1) Die 
Vervollkommnung des Gewerbebetriebes der Innungs 
neister und der Gesellen derselben durch Veran— 
taltung von Vorträgen, Errichtung einer Modell⸗ 
ind Mustersammlung, einer Fachbibliothek, einer 
Fachschule; 2) die Abhaltung von Meister⸗ und 
Besellenprüfungen und Ausstellung von Zeugnissen 
zarüber; 3) die Errichtung eines gemeinsamen Roh— 
tofflagers, einer gemeinsamen Verkaufshalle für die 
Innungsmeister, die Beschaffung verbesserter Werk⸗ 
euge und Apparate, die Anschaffung von Hilfs- 
naschinen zur gemeinsamen Benutzung für die 
Innungsmeister; 4) die Errichtung einer Vorschuß⸗ 
asse für die Innungsmeister; 5) die Errichtung 
einer Kranken⸗ und Sterbekasse für die Innungs⸗ 
neister und deren Angehörige, für die Gesellen und 
dehrlinge der Innungsmeister; 6) die Errichtung 
eines Schiedsgerichtes zur Entscheidung der in 
J 120 a der Gewerbeordnung bezeichneten Streitig⸗ 
eiten zwischen den Innungsmeistern und ihren Ge⸗ 
ellen.“ 
Es soll beschlossene Sache sein, den preußischen 
Volkswirthschaftsrath am 28. Februar zu 
herufen. Demselben wird hauptsächlich das umge⸗ 
arbeitete Arbeiter⸗Unfallversicherungsgesetz, vielleicht 
auch die Subhastationsordnung vorgelegt werden. 
Breslau, 15. Febr. Wie der öüchlesischen 
Polkszeitung aus Rom gemeldet wird, hätte der 
Papst den Probst Herzog in Berlin, welcher 
zuf der Vorschlagsliste des Breslauer Domkapitels 
tand, zum Fürstbischof von Breslau ausersehen und 
tände die Präkonisation in der nächsten Zeit bevor 
Ausland. 
London, 15. Febr. Ueber den Stand der 
Arbeiten an dem Panama⸗Kanal sind sehr schlechte 
sachrichten eingetroffen. Die bisher verausgabten 
40 Millionen Francs haben zu keinem praktischen 
Ergebniß geführt; unter den Arbeitern herricht sehr 
zroße Kränklichkeit. 
Dem „Berliner Tageblatt“ geht folgende Mit— 
heilung aus Petersburg zu: Unter dem Vor— 
itze des Kaisers Alexander 111. fand am Donners- 
ag den 9. d. M. in Gatschina ein Ministerrath 
tatt, in welchem zunächst die zerfahrenen inneren 
Angelegenheiten des Reiches den Gegenstand einer 
ängeren eingehenden Berathung bildeten. Alsdann 
'am die auswärtige politische Lage, die herrschende 
panslavistische Strömung und speziell die gegen— 
vaͤrtige bedrängte Situation der an die aufstän— 
dischen Provinzen Oesterreich⸗ Ungarns angrenzenden 
Fürstenthümer zur Sprache. Der Leiter des aus⸗ 
värtigen Amts, Herr v. Giers, hielt hierüber einen 
angeren Vortrag, beleuchtete die auswärtige Situa⸗ 
ion und empfahl dringend energische Maßnahmen 
gegen die außeroffiziösen Betheiligungen an der In— 
urrection und die Verhinderung aller offenen und 
geheimen, den Aufständischen zu Theil werdenden 
Unterstützungen. v. Giers motivirte eingehend diese 
Directive unter Hinweis auf die Ereignisse in Oester⸗ 
reich und sagte unter Anderem: „Rußland müsse 
den Aufstand wenigstens solange als eine interne 
Angelegenheit Oesterreich-Ungarns betrachten, bis 
dieses Land nicht thatsächlich daran gehe, die 
Occupation Bosniens und der Herzegowina in eine 
Annection umzugestalten.“ Hierauf erhob sich der 
Minister des Innern, Ignatiew, zu einer gehar⸗ 
nischten Gegenrede, in welcher er die Ausführungen 
des Herrn v. Giers von A bis Z bekämpfte. Herr 
v. Giers replicirte wiederholt, was den Grafen Ig⸗ 
natiew immer wieder zu neuen Dupliken heraus— 
forderte, welche allesammt darin culminirten, daß 
es die heilige Pflicht Rußlands sei, den bedrängten 
Fürstenthümern jede nur mögliche moralische Unter⸗ 
fützung angedeihen zu laffen; „es hieße,“ rief er 
immer heftiger werdend, „die historische Mission 
Rußlands feige verleugnen, wollte das Czarenreich 
die stammverwandten Völkerschaften ganz im Stiche 
lassen, den hartbedräugten Fürsten jede Unterstützung 
entziehen und dieselben dem Wohl⸗ oder Uebel— 
wollen Oesterreichs preisgeben.“ 
Die Berliner „Tagespost“ brachte vor einigen 
Tagen eine Mittheilung uber die angebliche Ent— 
deckung eines nihilistischen Attentats, wodurch der 
russische Kaiser am 17. Februar im Schlaf— 
simmer zu Gatschina mittelst Dynamit ermordet 
werden solle. Der Inhalt der Notiz beruht nach 
ingestellten Ermittelungen ledialich auf Mostification. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 17. Febr. Wie aus der 
betreffenden Annonce in heutiger Nr. ds. Bl. zu 
ersehen, findet am nächsten Sonntag Nachmittag im 
Saale des Schwesternhauses auf der Meß wieder 
ein Kindertheater statt. Die letzten Vorstel⸗ 
lungen sind gewiß noch in' so angenehmer Erinner⸗ 
ing. daß an einem zahlreichen Besuche nicht zu 
weifeln ist, um so mehr, da der Erloös zum größten 
Theil für den Kirchenbaufonds dahier bestimmt ist. 
* St. Ingbert, 17. Febr. Wie uns mit⸗ 
getheilt wird, hält der Verein „Gemüthlichkeit“ 
für seine Mitglieder an Fastnacht-Sonntag einen 
Masken⸗Ball, an Fastnacht-Dienstag veranstaltet er 
eine Kappenfahrt durch die Stadt. 
— Nach dem vorlaufigen Rechnungsergebniß 
der Pfäl zischen Bahnen hat die baverische 
Staatskasse für 1881 2,151,000 Mk. zuzuschießen 
404,000 Mk. mehr als im Jahr 1880). Im 
Budget waren für die Jahre 1880j181 zusammen 
5,400,000 Mk. eingesetzt, so daß immer noch 112 
Millionen gegen den Budgetansatz erübrigt werden. 
Für 188283 find 1,930, 000 Mtk. pro Jahr 
dudgetirt, wobei die bedeutende Ersparung (etwa 
1)2 Million pro Jahr) für die (etzt convertirten) 
Prioritätsanlehen in Rechnung kommt. Wird nun 
selbst das ungünstigere Betriebsergebniß von 1881 
allein für die nächsten zwei Jahre zu Grunde gelegt, 
io kann an der Budgetforderung der Regierung die 
Summe von 280,000 Mtk. pro Jahr gestrichen 
werden. 
— Otterberg. Dieser Tage wurde den hie— 
igen Lehrern durch das Bürgermeisteramt ein 
Beschluß des kgl. Bezirksamtes vom 21. Januar 
letzthin eröffnet, durch welchen in Betreff der Lehrer— 
gehalte der Beschluß des hiesigen Stadthraths vom 
7. Sept. 1880, sofern er die Disziplinarverhält— 
nisse der Lehrer verletzt, aufgehoben ist. Der Stadt— 
rath hatie in jenem Beschlusse gesagt, daß die von