Full text: St. Ingberter Anzeiger

zuicsau ist oft beklagenswerth! Zuerst werden sie 
shl dann gedruckt, dann gepreßt, gebunden, auf⸗ 
Zitten, aufgelegt — ogft gegeitzelt. zerfleischt. 
usen und schließlich müssen sie es sich noch zur 
e rechnen, wenn sie recht oft angeführt werden! 
d wie viele werden eingestampft! 
5. In Bezug auf die Geschäfts- und 
Zahlungs-Bedingungen. 
8 1. Sofort nach Ablauf des Einreichungs- 
ermines sind von einer Commission die nicht leistungs⸗ 
ähigen Firmen auszuschließen, wovon die Betreffen— 
en unter Angabe des Grundes schriftlich in Kennt⸗ 
niß gesetzt werden sollen. Die Zurückgewiesenen 
önnen vor Eröffnung der Submission Recurs er⸗ 
reifen. Der Zuschlag erfolgt dann an den Min⸗ 
estbietenden. Bei gleichen Angeboten entscheidet 
as Loos; Nachgebote sind unzulässig. 
82. Bei Arbeitsleistungen oder Material⸗ 
eferungen sind die Ausmaaße möglichst genau an⸗ 
ugeben und sollen, wo nothig, Detailzeichnungen 
jenauen Einblick in die Arbeit gewähren. 
83. Ein Mehr oder Minder von 5 pCt. für 
Nateriallieferung und 10 pCt. für Arbeitsleistungen 
t zulässig. Was darüber hinausgeht, bleibt be⸗ 
onderer Vereinbarung vorbehalten. Für jede Unter⸗ 
hreitung ist im Falle nachweisbaren Schadens dem 
lebernehmer entsprechende Vergütung zu gewähren. 
8 4. Für Nichteinhaltung der Lieferungs oder 
Urbeitstermine, sowie für hiedurch entstandenen nach⸗ 
deislichen Schaden können angemessene Conventional⸗ 
trafen festgesetzt werden und zwar in einem Pro⸗ 
entsatze der noch restirenden Arbeit oder Lieferung. 
)agegen kann der Uebernehmer eine Entschädigung 
»eanspruchen, wenn ohne sein Verschulden die Ter— 
nine nicht eingehalten werden können. In beiden 
zällen entscheidet, falls Streitigkeiten entstehen sollten, 
iber die Höhe der Prozentsätze ein Schiedsgericht. 
85. Bei einer Vermehrung der Arbeitsleistung 
der Lieferung, welche in den Bedingungen nichit 
orgesehen ist, kann der Uebernehmer eine eni⸗ 
drechende Verlängerung des Ausführungs⸗ oder 
tblieferungs⸗Termines beanspruchen. 
86. In allen Streitigkeiten zwischen den Con⸗ 
cahenten entscheidet, ausschließlich der ordentlichen 
„erichte, ein Schiedsgericht. Jeder Contrahent 
pählt hiezu ein Mitglied; falls sich diese über den 
Ztreitfall, sowie über die Person eines Obmannes 
cicht einigen können, erfolgt dessen Wahl durch den 
horstand des Amisgerichtes. 
87. Jede fertiggestellte und angenommen⸗ 
Arbeit oder Lieferung ist womöglich sofort, späte⸗ 
tens innerhalb eines Vierteljahres abzurechnen. 
Abschlagszahlungen haben bei längerer Dauer der 
Urbeit bis zu 80 pCt. der geleisteten Arbeit oder 
ieferung zu erfolgen. Die Auszahlung der Rest⸗ 
umme geschieht sofort nach der definitiven Ab⸗ 
echnung. 
8 8. Bei allen Arbeitsleistungen oder Material⸗ 
ieferungen kann nach Ermessen des Vergebers ent⸗ 
prechende Caution verlangt werden. Dieselbe soll 
öchstens 10 pCt. der Uehernahmssumme betragen 
ind kann geleistet werden: 
a. Durch Baarzahlung, welche auf die Dauer 
der Cautionszeit mit 4PCt. zu verzinsen ist. 
h. Durch Werthpapiere oder Unterpfand. 
d. Durch Abzug an der ersten Ratenzahlung. 
Die hinterlegte Caution ist zurüdzuzahlen, wenn 
ie Arbeit tauglich befunden und angenommen worden 
st. Bei Arbeiten oder Lieferungen mit Garantie 
uch dem Vollendungstermine, erfolgt die Rückgabe 
er Caution sofort nach Ablauf der Garantiezeit. 
8 9. Die Correspondenzen erfolgen gegenseitig 
ortofrei. 
). In Bezug auf technische Bedingungen. 
8 1. Die Arbeitsleistungen oder Lieferungen 
ind genau nach den gegebenen Vorschriften, Plänen, 
zeichnungen ⁊c. auszuführen. Strengste Controle 
st in erster Linie Sache des Vergebers. In Streit⸗ 
allen entscheidet auf Verlangen der Contrahenten 
— 
yon Sachverständigen. Der unterliegende Theil hat 
ich dem Ausspruche desselben zu unterwerfen und 
rägt in solchen Fällen die Kosten. 
8 2. Die Kosten der Prüfung des Materials 
nuf Güte oder Festigkeit trägt der Vergeber. Für 
den Fall aber die Arbeit oder Lieferung zurückge— 
viesen wird, hat diese der Uebernehmer zu bestreiten. 
In den speziellen Bedingungen muß ausdrücklich 
ingegeben sein, in welcher Weise solche Proben statt⸗ 
ufinden haben. 
— 
Submisstonswesen. 
wie in diesem Blatte bereits mitgetheilt, findet 
diesjahrige Delegirtentag des pfälzischen Gewerbe⸗ 
reinsberbandes Sonniag, den 28. d. Mis., in 
serslautern statt. Auf der Tagesordnung stehen: 
daß Submissionswesen, 2. das gewerb— 
de Fortbildungsschulwesen der Pfalz. 
Diskussion über Punkt Jl ist folgender Ent⸗ 
iuf der Submissionsbedingungen, wie er von 
Spezialkommission vorberathen und einstimmig 
genommen wurde. zu Grunde gelegt; das End⸗ 
gemiß soll der pfälzischen Handels- und Gewerbe⸗ 
mer zur Weiterbehandlung übermittelt werden. 
Allgemeine Bestimmungen. 
8 1. Auf dem Verordnungswege dürften all⸗ 
emeine Bestimmungen zu erlassen sein, durch 
elche 7 Submissionswesen einheitlich geregelt 
rden soll. 
— J Das allgemeine, öffentliche Submissions⸗ 
etjahren soll die Regel bilden. 
83. Im Interesse des Gewerbestandes sollen 
sentliche Versteigerungen von Submissionen auf 
heitsleistungen oder Lieferungen nicht statt⸗ 
iden. 
zesondere Submissionsbedingungen. 
In Bezug auf das Ausschreiben von Sub— 
missionen. 
1. Alle Arbeiten oder Lieferungen auf Sub⸗ 
ijfion sollen in öffentlichen Blättern bekannt ge⸗ 
hben werden. 
82. Die Submissionsobjecte sind in diesen 
zanntmachungen genau zu beschreiben. 
83. Die Zeit, während welcher die Sub—⸗ 
sions⸗Angebote einzureichen sind, soll nicht zu 
tz bemessen sein, sie soll sich mindestens über 
ierzehn Tage erstrecken. 
84. Der Zujschlagstermin soll möglichst kurz 
u stellen sein; im Falle der Zuschlag nicht sofort 
jolgen kann oder wenn hiezu die Zustimmung 
ner höheren Behörde erforderlich ist, soll der defi— 
nn Zuschlag in längstens vierzehn Tagen er⸗ 
Agen. 
85. Der Ablieferungstermin muß im Aus— 
xeiben genau angegeben werden und ist, dem 
mfange der Arbeiten oder Lieferungen entsprechend, 
nöglichst weit zu greifen. 
6. Die Preisansätze bleiben den Submit- 
uten üͤberlassen; Gebote nach Prozenten finden 
ccht statt. 
87. Die Kosten für Submissionsausschreib⸗ 
igen trägt der Vergeber. 
8. Im Ausschreiben wird bemerkt, daß das 
cdingnißheft, Plan und Zeichnungen zu den Selbst⸗ 
sen den Submittenten abgegeben werden. Hiebei 
slen die dem Uebernehmer hiefür erwachsenden 
ren womöglich angegeben werden. 
I 9. Die Erofsnung der Submission findet 
Begenwart der zu diesem Zwecke erschienenen 
ubmittenten zu einer im Ausschreiben genau be⸗ 
umten Stunde statt. 
J 10. Der Name und Wohnort des Sub—⸗ 
pen ist auf dem Couvert deutlich anzugeben 
sind die Gesuche spätestens vier Tage vor der 
uissions⸗ Eroffnung ein zureichen 
Sterbefälle. 
Gestorben: in Landau Joseph Hausler, 
7 J. a.; ebendaselbst Frau Mina Rudel, geb. 
zossung; in Beeden Maria Hoffmann. 20 
3. a.; in Iggelheim Jakob Christ J., Adjunkt; 
n Ebertsheim Ph. Jakbob Bauer, 89 J. a. 
nn Spey er der Stadteinnehmer Philipp Ludwig 
aulus, 60 J. a.; in Freinsheim Joseph 
Zorner, 30 J. a; in Großniedesheim 
Johannes Waldemann U., 65 J. a.; in Stt. 
Fohann a./S. Sophie Piepmaher geb. Stein⸗ 
nann, 86 IJ. ⸗ 
—mensee nachrichten. 
Die katholische Pfartei Elmstein wurde dem 
Administrator dieser Pfarrei, Priester Karl Ferd. 
Ihrist übertragen. 
Versteigerungs⸗& Submissions⸗ 
Anzeigen. 
Donnerstag, den 6. April, Vorm. 10 Uhr zu 
Zweibrücken vor der Wohnung des Zieglers 
einrich Hoffmann Zwangsversteigerung von 17000 
Stück gebrannten Ziegeln und 16000 Stück ge— 
rannten Backsteinen. — 
Dienstag, 11. April, Vorm. 11 Uhr. Sub—⸗ 
nission zur Anlieferung von 530 ebm Kalkpflaster⸗ 
teinen. 440 ecbm Pflastersand und zur Ausführung 
»on 2900, qm Pflasterarbeiten durch das kgl. 
dafenamt zu Malstatt, woselbst Naäheres zu er⸗ 
ahren. — 
Mittwoch, 12. April, Vorm. 11 Uhr Sub⸗ 
nifsion zur Vergebung der zu 1000 Mt. veran⸗ 
chlagten Reparaturarbeiten im Wohnhause des Dr. 
». Treskow zu Ewersberg durch den Kreis⸗Bau— 
meister L. Israel in Ottweiler, bei dem auch Näheres 
zu erfahren ist. — 
Donnerstag den 183. April, Nachm. 3 Uhr, 
Verpachtung der Feldjagd des vormaligen 
Hemeindebannes Neuweiler, incl. des Distrüts 
untere Bruchwiese“ Bannes Sulzbach auf 6, 9, 
2 Jahre durch das Bürgermeisteramt Sulzbach. — 
Freitag, 14. April, Vorm. 11 Uhr, auf dem 
Vege der Submission Vergebung der Anlieferung 
on 120,000 kg gewöhnlichem Rübsl durch 
ie königl. Bergfaktorei zu St. Johann, bei 
velcher Näheres zu erfahren. — 
Samstag, 15. April, Vorm. 9 Uhr, zu Sulz⸗ 
»ach in der Wirthschaft von Wittwe Kirst Ver—⸗ 
teigerung der Hölzer aus der Oberförsterei 
Fischbach. — 
Montag den 17. April, Vorm. 10 Uhr zu 
Ballweiler in der Wirthschaft von Heinrich 
raun Wohnhaus⸗, Garten⸗ Acker⸗ und Wiesen. 
zersteigerung. 
Faur die Redatlion veranwortich F. Deme 
„Amerika“. 
Diese mit Beginn des neuen Jahres in den 2. Jahrgang tretende Zeitschrift, 
bringt wahrheitsgetreue Mittheilungen (mit Illustrationen) aus dem 
geistigen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Leben in den Vereinigten Staaten, 
und ist bestimmt für Alle, welche an dem mächtig emporblühenden Saats⸗ 
wesen jenseits des Oceans Interesse nehmen. Besonders geeignet für Clubs, 
Lesezirkel, Gast- und Caféhäuser, wie auch für jedes Privathaus. 
Dieselbe erscheint am 1. 10. und 20. jeden Monats. — Abonnement: ganzjährig fl. 4 
— 8 Mk., halbjährig fl.2 — 4Mk., incl. Franko⸗Zusendung per Post. 
herausgegeben vn Otto Maaß in Wien , L. Wallfischgasse 10. 
Probenummern werdengratis und franco an Jedermann versendet, der seine Adresse 
per Correspondenzlarte deutlich geschrie hen dem genannten Herausgeber einjchickt. 
Baherische Landeszeitung 
und 
Münchener börsenhalle mit Verloosungsblatt 
tscheint jeden Tag, auch Sonntags, in täglich 2 Ausgaben. Sie ent⸗ 
solt neben dem Reuesien auf politischem Gebiet ein reichhaltiges inter⸗ 
hantes Feuilleton, Originalromane der bedeutendsten bayerischen und 
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ich auszeichnende Mittheilungen aus den Gebieten des Handels, Finanz⸗ 
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