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Asberter Alzeiger
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
Der St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗
dlatt und Sonntags mit S8seitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 14 40 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 60 H, einschließlich
03 Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen,
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 13 Z, bei Neclamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
M 83.
Erhebung einer allgemeinen Verufs—
statistis.
Das k. bayer. Staatsministerium des Innern,
Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und
handel, hat betreffs der Erhebung einer allgemeinen
herufsstatistik für den Umfang des deutschen Rei—
hes (nach 8 1 des Reichsgesetzes vom 13. Februar
1882), wozu als Tag der statistischen Aufnahmen
hom Bundesrathe der 5. Juni 1882 bestimmt
purde, Darlegungen und Anordnungen erlassen,
welche in 9 Abtheilungen 31 Paragraphen ent⸗
zalten. Die für den 5. Juni d. J. angeordnete
zlgemeine Erhebung bezweckt die Ermittelung der
herufsverhältnisse der Bevölkerung in Verbindung
nit einer Ermittelung der landwirthschaftlichen und
ewerblichen Betriebe. Die allgemeine Erhebung
er Berufsverhältnisse der Bevölkerung geschieht nach
daushaltungen. Hiebei gelten einzeln lebende,
elbstständige Personen als Haushaltungsvorstände
dann, wenn fie eine besondere Wohnung und eigene
Hhauswirthschaft haben. Innerhalb jeder Haus⸗
Jjaltung erstreckt sich die allgemeine Erhebung der
zerufsperhältnisse auf die Einzelaufführung aller in
er Nacht vom 4. auf den 5. Juni 1882 in der
daushaltung und den dazu gehörigen Räumlich—
eilen anwesenden Personen, die 14 Jahre alt und
darüber sind, sowie für Lohn arbeitende oder die—
nende Kinder unter 14 Jahren, aller aus der
haushaltung vorübergehend abwesenden Personen,
die 14 Jahre alt und darüber sind, sowie für
Lohn arbeitende oder dienende Kinder unter 14
Jahren. Die nicht für Lohn arbeitenden oder die⸗
nenden Kinder unter 14 Jahren sind nach dem
Beschlechte ausgeschieden bei jeder Haushaltung nur
der Zahl nach anzugeben. Bei der Erhebung der
andwirthschaftlichen Betriebe wird von der Haupt⸗
frage ausgegangen, ob unmittelbar von der Haus—
haltung aus Landwirthschaft betrieben, d. h. eine
bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange,
andwirthschaftlich -— als Acker, Gartenland (mit
Uusschluß der Ziergärten), Wiese, Weide zum
Wein⸗, Obst⸗, Gemüse⸗, Tabak- ꝛc. ⸗Bau — be—⸗
wvirthschaftet wird. Die Erhebung über die ge⸗
werblichen Betriebe durch Gewerbekarten erstreckt sich
aur auf solche Gewerbebetriebe, welche a) mit einem
»der mit mehreren thätigen Mitinhabern (Kom—
hbagnons) oder mit einem oder mit mehreren Ge⸗
hilfen oder Arbeitern, oder b) mit Verwendung
ines Triebwerkes (Kraft- oder Umtriebsmaschine),
ꝛas durch Wind, Wasser, Dampf, Gas oder Heiß⸗
uft bewegt wird, oder eines Dampfkessels ohne
draftübertragung, welcher den allgemeinen polizei⸗
ichen Bestimmungen über die Anlegumg von vampf—
tesseln unterliegt, oder eine Lokomobile oder eines
dampfschiffes ausgeübt werdenDie Erhebung
ecfolgt gemeindeweise; die Ausführung derselben
iegt der Gemeindebehörde ob. — Die geprüften
hhlformulare und Kontrollisten sind nach Zähl—
— und Nummern geordnet sobald als thunlich,
ür Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern
ber längstens bis zum 22. Juni, für größere Ge⸗
nden längstens bis zum 5. Juli 1882 an das
heebte Bezirksamt einzusenden. Diese Fristen
n nicht üͤberschritten werden. Das gesammte
* ungsmaterial ist mit dem Amtsbogen sobald
Ir immer moglich, shätestens bis 15. Juli
gin I das k. statistische Bureau einzusenden.
9 rstreckung dieser Frist verbietet sich mit Rück—
den für den Abschluß der Bearbeitung
aterials vorgesetzten Termin. Unter „Ge⸗
windedehörde“ ist in den Landestheilen rechts des
Samstag, 29. April 1882.
—17. Jahrg.
Rheines a) mit Gemeinden mit magistratischer Ver⸗
fassung der Magistrat, b) in den übrigen Ge—
meinden der Gemeindeausschuß, in der Pfalz der
Bemeinderath begriffen.
Ausland.
Paris, 26. April. Die „Agence Havas“
erklärt die Nachricht von der Verhaftung eines
ranzösischen Offiziers in München mit Namen
Braillie für falsch; dieser Name käme in der franzö—
ischen Armeeliste nicht vor. Wenn Jemand ver—⸗
jaftet worden, so sei es kein französischer Offizier;
»em Vernehmen nach sei es Jemand von belgischer
Nationalität.
Aus Paris wird berichtet: Der Rekrutirungs⸗
zesetz⸗ Ausschuß hielt am Mittwoch unter dem Vor—⸗
itz Gambetta's seine erste Versammlung. Das
Zrinzip der dreijährigen Dienstzeit wurde nahezu
instimmig angenommen. Gambetta setzte in längerer
Rede auseinander, daß es nothwendig sei, den
Finjährig-Freiwilligendienst zu unterdrücken und
zerade die gebildeten Elemente der Nation drei
Jahre lang in der Armee zu erhalten.
Aus Rom wird die ernstliche Erkraukung
des Papstes gemeldet, welche sich seit Sonntag
o verschlimmert haben soll, um Besorgnisse einzu—
lößen. Seine Umgebung sagt zwar, der Zustand
Sr. Heiligkeit sei nicht augenblicklich gefährlich;
aber seine lange Eingezogenheit im Vatikan zerrüttet
jeine Gesundheit und verursacht, weil er immer an
diel Bewegung gewöhnt war, merkliche Schwäche.
Er habe seinen sonst so guten Appetit verloren und
eine Verdaulichkeit sei ernstlich gestört. Früher an
rühzeitiges Aufstehen gewöhnt, vermöge er jetzt nicht
»or 9 oder I0 das Bett zu verlassen, uͤnd im
shanzen klage er außerordentlich uͤber Mattigkeit.
kine große Anzahl von wichtigen Audienzen müßte
aher auf unbestimmte Zeit hinaus vertagt werden.
Seine Aerzte dringen auf unverzügliche Luftver⸗
inderung in einer hochgelegenen Gegend. Der Papst
ragte seinen Leibarzt: „Ist das unumgänglich,
Ddoktor?“ und von demselben eine bejahende Ani—
vort erhalten, äußerte der Papst: „Wir wollen
ehen, ob unsere Pflichten es erlauben.“ Am
Dienstag hielten die Haupt⸗-Cardinäle eine Con⸗
erenz, um zu berathen, wie das Kirchenoberhaupt
am besten zu überreden ist, den Vatikan zu ver—
assen; aber es wird befürchtet, ihre Bemühungen
verden vergeblich sein und an der Weigerung des
Papstes scheitern.
London, 26. April. (Strike.) Auf der
ennbahn bei Wrexham hielten vorgestern etwa
3000 strikende Bergleute von Nord-Wales eine
hersammlung, in welcher einstimmig beschlossen
vurde, die Arbeit nur zu den alten Lohnsähen
vieder aufzunehmen. Sollten die Grubenherren bei
hrem Entschlusse, die Lohne um 5 pCt. herabzu⸗
etzen, stehen bleiben, so werden neue Ruhestörungen
efürchtet. Mittlerweile wird von allen Punkien
Dilitär herangezogen, um die Ordnung aufrecht zu
rhalten.
(Englands Lage in Süd-Afrika.) .Die
dreuzzeitung, welche von deutschen Missionären in
Züdafrika gewöhnlich über die dortigen Vorgänge
zut orientirt wird, beschäftigt sich sehr eingehend
nit der Lage der Engländer daselbst und kommit zu
'olgendem Schlusse: Es erwächst den Engländern in
Züdafrika von drei Seiten her, von den Portugiesen,
»en europäischen Holländern und den Amerikanern,
eine neue Concurrenz. Die alte Afrikanerpartei
ieht in diesen willkommene Bundesgenosse gegen
den verhaßten Nationalfeind und rafft sich zu solcher
knergie auf, daß in Heidelberg (Transbaal) bereits
ine nationale Handelsvereinigung zu Stande ge⸗
ammen ist und daß nicht zu zweifeln ist, daß das
igliche Regiment in Südafrika auf dem durch den
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
München, 26. April. Wie wir vernehmen
chreitet die Untersuchung in der bekannten Landes⸗
derrathsaffaire, welche allenthalben großes Aufsehen
erregt und vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung
ommen wird, rasch vorwärts und soll das bereits
erhobene Beweismaterial ein ziemlich ergiebiges sein.
Baron de Graillier soll zur Zeit der Wagner⸗
Tyclus⸗Vorstellungen, welche im vorigen Jahre am
viesigen königlichen Hoftheater gegeben wurden,
hierher gekommen sein und seit dieser Zeit in München
derweilen. Wie man sich erinnert, sind zu den er—
vähnten Vorstellungen zahlreiche Fremde aus Frank—
reich nach München gekommen, und soll nunmehr
zegründeter Verdacht bestehen, daß unter denselben
sich mehrere Emmissäre befunden haben. Der mit⸗
verbündete Brunner, welcher als ein Schweizer be—
bezeichnet wurde ist keineswegs aus der Schweiz,
sondern ein geborener Münchener, der Sohn eines
ZStrohutfabrikanten dahier; der weitere Genosse
Baron Kreittmayer, ein Nachkommen des bekannten
zayerischen Gesetzgebers gleichen Namens, dessen
Vonument am Promenadeplatz steht.
Aus München wird dem „Pf. K.“ unterm
26. d. geschrieben: Prinz Luitpold, welcher den
Landtag am 18. September vorigen Jahres als Be—
oslmächtigter S. M. des Königs feierlichst eröffnete
st auch mit der Schließung desselben betraut worden,
velche kommenden Samstag mit dem üblichen großen
Leremoniell im Sitzungssaale der 2. Kammer statt⸗
inden wird. Beide Kammern wollen am Freitog
hre Schlußsitzung abhalten. Zur Berathung der
von den Kammern erzielten Gesammtbeschlüsse und
uur Berathung des Landtagsabschiedes wird am
Freitag eine Sitzung des Staatsrathes ftattfinden.
München, 27. April. Die Abg.⸗Kammer
nahm in ihrer gestrigen Abendsitzung den Etat der
hirekten Steuern nach dem Vorschlag des Finanz⸗
russchusses, wonach ein minimaler Zuschlag bei
illen direkten Steuergattungen eintritt, ferner die
einzelnen Artikel des Finanzgesetzes an. Die
)efinitive Abstimmung über das letztere erfolgt heute
Was den Steuerzuschlag betrifft, so wird derselbe,
da das jetzt festgestellte Budget mit nur einem kleinen
Defizit abschließt, kaum nennenswerth sein.)
Berlin, 26. April. (Fürst Bismarch) soll
sich, dem Vernehmen nach, auch in diesem Jahre
vieder zur Cur nach Kissingen begeben.
(Die Verwendung giftiger Farben.)
leber den Entwurf einer Verordnung betr. die
Verwendung giftiger Farben hat der Bundesrath
beschlossen, daß als giftige Farben im Sinne der
Lerordnung alle diejenigen Farbstoffe und Zube—
eitungen angesehen sein sollen, welche Antimon
Spießglanz), Arsenik. Baryum, ausgenommen
Zchwerspat (schwefelsauren Baryt), Blei, Chrom,
uusgenommen reines Chromoxyd, Caunium, Kupfer,
Quecksilber, ausgenommen Zinnober, Zink, Zinn,
Bummigut, Pikrinsäure enthalten. Ein Antrag
Sachsens, den im Verordnungsentwurf vorgesehenen
Termin in Bezug auf das Verkaufen und Feilhalten
von Spielwaaren bis zum 1. April 1884 hinaus⸗
uschieben, war abgelehnt worden.