Vertragsmäßige
Wiederversteigerung.
Freitag, den 3. Oktober
nächsthin, Nachmittags 2 Uhr, zu
St. Ingbert in der Wirthschaft von
Dauiel Baumann (Cafe Oberhauser)
werden gegen Rudolf Munzinger,
Bierbrauer, in St. Ingbert wohnhaft,
wegen Nichtbezahlung des Erwerbs⸗
preises, auf Eigenthum vertragsmäßig
wiederversteigert.
Steuergemeinde St. Ingbert: —
Plan Nr. 4323 und 4323*
(1 Tagw. 63 Dez.) 55 42 54 qm
Acker im Rodt neben Bäcker Hager
und Michael Haas.
Von Plan Rr. 4377, 4378,
4379, 4380 und 4381 (1 Taꝗw.
72 Dez.) 58 a 61 qm Acker allda
die Hälfte des rechts der Chaussée
gelegenen Stückes nach St. Ing—
bert zu.
St. Ingbert, 17. September 1884.
HKemmer,
k. Notar.
Versteigerung.
Montag, 6. Oktober 18834,
Nachmittags 2 Uhr, zu St. Ing⸗
bert in der Wirthschaft von Daniel
Baumann (Cafe Oberhauser) läßt
herr Jakob Dercum, Schreiner,
früher in St. Jngbert, jetzt zu Eden⸗
oben, auf Eigenthum versteigern:
Steuergemeinde St. Ingbert:
Blan Nr. 736 und 787, 197/10 Dez.
Fläche, ein zweistöctiges Wohn⸗
haus mit Hofraum, Brunnen
und Pflanzgarten, gelegen zu
St. Ingbert in der Kohlenstraße
reben Carl Hofmann und dem
Diakonissenhause.
Das Wohnhaus enthält 10 Zimmer,
Züche, Keller, Mansardenzimmer und
eine geräumige Schreinerwerkstätie. —
Das Anwesen kann bis zum Tage der Ver⸗
steigerung auch durch Herrn Geschäfts⸗
mann Fittzz dahier aus freier Hand
erkauft werden.
St. Ingbert, 24. Sept. 1884.
KRemmer, k. Notar.
—m
M 888.
D7
Geminn-Nuule-Umlaulch.
— Zum Umtausch von Bad Kissinger Gewinn-Loosen emofehlen sich:
München-Giesinger Kirchenbau-Loose 12 Mk.
letzte Collecte mit hohen Treffern reichlichst ausgestattet.
Haupttressfer: 50000, 10000, 5000 Mark ete. im Ganzen
—— 13200 Geldgewinne 161500 Mark.
Da— 4909.
Kaiserslauterer Kirchenbauloose — 2 Mfk.“
18000 Baargewiune 130000 Mark. Haupttreffer: 40000, 10000, 5000 M. ꝛc.
— —Loose 1 Mk. der ill. Münchener Pferde-Lotterie.
Hauptgewinnst: Eine vollständige, elegante Equipage mit 4 Pferden im Werthe v. 10000 M⸗.
Die Geswinne vorstehender Lotterieen werden ohne jeden Abzug verabfolgt. I
Loose versenden alle bekannten Verkaufsstellen J. Weyrich, Franz Woll und die Haupt⸗Agentur
Jul. Goldschmit in Ludwigshafen a. Rh.
Bekanntmachung.
Vollzug des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter betr.
Mit Erlaß vom 12. August abhin hat hohe k. Regierung den
»xtsüblichen Tagelohn für die Gemeinden der Distrikte des Bezirks
Zweibrücken festgesetzt.
Auf Grund dieser Festsetzung sind durch das kgl. Bezirksamt
— zZweibrücken für die Gemeinden der Bürgermeisterei St. Ingbert die
deh-wöchentlichen Krankenversicherungs-Beiträge und das Krankengeld für
T7Trunksaueht — Arbeitstag berechnet:
i seitigt nach 10jahr. Praxis
8 3. —— ohne Vemnact beinagen
orwissen, unter Garantie 7Th. a. Krankenkassebeiträge per Woche
lonetzky, Berlin, Brunneustr. 53, 1. für erwachsene männliche Arbeite. 158
rfinder d. Riccutm u. —e— W weibliche * .. 09,
nue. * 2 *
a jugendliche männliche Arbeiter .. 96,
Jachabpmor beachte man nicht, da weibliche .. 06,
oleche nur Schwindel treib. Aupreis d. Krankengeld per Arbeitstag:
menta. Curen s. d. Schwindelp. erwachsene männliche Arbeiter. 80,
E weibliche ... 50,
iugendliche männliche, .. 3793,
4., weibliche .308
149 des Reichsgesetzes:
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungs
pflichtige Person, für welche die Gemeinde-Krankenversicherung
eintritt, oder welche einer OrtsKrankenkasse angehört, spätestens
am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und
spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsver⸗
hbältnisses wieder abzumelden.
Die An⸗-⸗ und Abmeldungen erfolgen für die Gemeinde
Krankenversicherung auf dem Polizei⸗Bureau.
Obstmarkt zu Zweibrücken
am 27., 28., 29. und 30. September 1334.
Ausstellnug des Obstes in der Fruchthalle.
mienstag, den 30 Septenber Hauptverkaufstag.
— M r.
Freitag, den 26. September 1884.
im Saale des Cafe Oberhauser,
Grosses Vokalkonzort.
§
50 des Reichsgesetzes:
Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind ver⸗
pflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde⸗
Kranken · Versicherung oder eine Orts-Krankenkasse auf Grund
zesetzlicher oder statuarischer Vorschrift zur Unterstützung einer
hor der Anmeldung erkrankten Person gemacht haben.
des Reichsgesetzes. (Auszug):
Die Arbeitgeber sind verpflichtet. die Beiträge im Voraus ein—
zuzahlen.
Die Beiträge sind solange fortzuzahlen, bis die vorschrifts⸗
mäßige Abmeldung (8 49) erfolgt ist, und für den betreffenden
Zeittheil zurückzuerstatten, wenn die abgemeldete Person inner⸗
halb der Zahlungsperiode aus der bisherigen Versicherung aus—
scheidet.
81 des Reichsgesetzes:
Wer der ihm nach F 49 oder nach den auf Grund des 82.
Abs. 2, erlassenen Bestimmungen obliegenden Verpflichtung zur
An⸗- oder Abmeldung oder der ihm nach F 76 obliegenden
Anzeigepflicht nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis uu
20 M bestraft.
5t. Ingbert, den 24. Sept. 1884.
Das Bürgermeisteramt:
IA
Unter Anderem: Arie a. d. Oper „Waffenschmied“ für Sopran. Jäger⸗
lied a. d. Oper „Nachtlager“ für Baryton. „Mandolinata“, italienisches
AV Soprang
Näheres die Abendprogramme.
—S Entree: 1. Platz 75 Pfg., 2. Platʒz 830 Pfg. —
dassenöffnung 7 Ubr. — Anfanaga 8 Ubrt — Ende 10 Uhr
das euele in Herren⸗Hüten,
in schwarz und in den neuen Farben,
wphüte. Knock about· Iüto
serner Knaben- und Kinderhüte 8
roßer Auswahl empfiehlt billigst
VV—
eue
mit der BertIgung zum einjahrigen Militardienst: 851 Zöglinge
hestanden. FPensionat mit strenger Disciplin. Massige Preise. Pro-
gramm übersendet die Direction des Intornational-Lehr-
itätiate in α
Druck und Verlag von F. xX. Demetz in St. Inabert.