Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Kæl. Kreisbaugewerkschulo 
LRaiserslautern. 
Anstalt zur Ausbildung junger Gewerbtreibender im Baus und W 
Jewerbe. Beginn des Unterrichis 1884,88 Montag, den 3. November 
im Gebäude des pfälz. Gewerbemuseums in 5 mit Werstätten verbundenen 
Fachabtheilungen; Dauer von November bis Ende März. Als Bauschule für 
Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dach- und Schieferdecker, Mosaik⸗ 8 
Cementarbeiter; als Modellirschule für Modelleure, Stuccateure, Sandstein⸗ und 
Marmorbildhauͤer, Töpfer und dergl.; als Schule für Holzarbeiter, für Dreherng 
Bau⸗ und Kunstschreiner, Holz· und Elfenbeinschnitzer; als Schule für Metall- 
arbeiter, für Schlosser, Schmiede, Ciseleure, Spengler und Metallschläger, Gold. 
und Silberarbeiter, Eisen- und Gelbgießer; als Malschule für Zimmer- und 
Dekorationsmaler, Porzellan- und Glasmaler, Stoff- und Musterzeichner, Litho⸗ 
graphen und dergl. Der Unterricht ist soweit nöthig theoretisch, sonst vorzugs⸗ 
weise praktisch, so daß außer im Zeichnen und Entwerfen auch in der kunst⸗ 
und stilgerechten Ausführung unterrichtet wird. Im Sommer Fortsetzung des 
selben, wenn der Schüler als Lehrling oder Arbeiter in die Lehrwerkstätten des 
pfälzischen Gewerbemuseums tritt. Inscription unter Vorlage amtlich beglaubigter 
Schuͤl⸗ und Lehrzeugnisse Freitag den 31. Oktober auf dem kal. Rektorate 
von 9 bis 12 Uhr Vormittags und 4 bis 6 Uhr Nachmittags. Schulgeldbe⸗ 
trag 20 Mk. nebst 10 Mtk. Werlstattsgebühr, gelegentlich der Juscription zu 
entrichten. Befreiung auf Grund eines Dürftigkeitszeugnisses. Lehrprogramm 
und Statuten beziehbar durch die Tascher'sche Buchhandlung 8— 
gegen portofreie Cinsendung von 40 Pfg. 
Kgl. Rektorat: 
——— — 6. SEpas.· 
Frachtbriefe für Kepoͤhnliches Gut 
„Cilgut 
zu haben bei — 
143 Von heute ab ss bestandig soden 
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Sauerbraten, § 
Pöckelfleisch das Pfd. zu 34 Pfg. 
dauchfleijch 33 Pfg. 
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A ugtist HIager. 
F. X. Demetz. 
Allerheiligen. 
Grün gefärble Mooskränze, reich 
mit Blumen verziert, mit Trauerschleifen, 
von 50 Pfg. bis 2 Mk. per Stück. 
Wienerkränze (ovale Form), von 
weißen Statice und mit Stoffblumen 
gebunden, 83 Mt. per Stück. 
Trauerkränze, von lebendem 
Grün und lebenden Blumen, 2 bis 3 Mk 
oer Stück. 
Kränze, von lebendem Grün mit 
Edelweiß-Verzierungen, von 1.50 bis 
2.50 Mtk. das Stück. 
Blumenkissen, von 8 Mk. bis 
zu 12 Mk. je nach Größe. 
Ferner: 
Weißblühende CEhrysan⸗ 
themum (Winterastern), in Töpfen 
zum Auspflanzen auf Gräber mit circa 
30 —- 100 vollkommenen schönen Blüthen, 
50 Pfg. das Stück. 
Vorstehendes ist stets zu jeder Zeit 
zu haben bei J. KIahmn- Gäriner, 
51. Ingbert, Pfarraasse Nr. 1560 
—— 
Fachsehulo fur 
Mittweida. Waschinen-Technirer 
7 Aufnahme: 
Xvranearrtene e 
3 
Zur Anfertigung 
ron billigen u. sauberen aller 
n Buchdruck und Litho- 
graphie vorkommenden 
Deuckarbeiten 
imt holagenagelten foaten 
nehzchohe Tuchaohlen 8 Frauen a 
AgohuUhe sbutιεο MαÛÄx, ferner: 
2 mit durehateppi. Tuch· 
abtossel eoblen u.ĩmitirt Ledet · 
nslage s. Frauen Dutrend Bi/ Mk., mit 
ruchsohl. sur Frauen Dutzerid a2/ AIX. 
AIliger lief. ¶ Hgeolhardt, Zeits. 
empfiehlt sieh die 
Buclt- 
und Steindruckerei 
F. X. Doemotz 
Vorlagdes Bt. Ingberteranzeiger) 
8t. Ingbert. 
Ofene 
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ztaubfreie J 
waræze 
von 
Reinhold Diezmann, Plauen i. V. 
empfiehlt à Packet 15 Pfg. Herr 
Jakob Fries. 
Bekanntmachung. 
Wollzug des Reichsgesetes über die Krrankenversicherung der Arbeiter betr.) 
Mit Erlaß vom 12. August abhin hat hohe k. Regierung den 
ortsüblichen Tagelohn für die Gemeinden der Distrikte des Bezirks 
Zweibrücken festgesetzt. 
Auf Grund dieser Festsetzung sind durch das kgl. Bezirksamt 
Zweibrücken für die Gemeinden der Bürgermeisterei St. Ingbert die 
wöchentlichen Krankenversicherungs-Beiträge und das Krankengeld für 
jeden Arbeitstag berechnet: 
Demnach betragen: 
a. Krankenkassebeiträge per Woche 
J. für erwachsene männliche Arbeite. 15 8 
F weibliche ..09, 
jugendliche männliche Arbeite . . 06, 
F weibliche .. 06, 
d. Krankengeld per Arbeitstag: 
erwachsene männliche Arbeite.. 80, 
weibliche F .. 50, 
„ jugendliche männliche , .. 3713, 
4., weibliche F .. 30, 
19 des Reichsgesetzes: 
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungs⸗ 
pflichtige Person, für welche die Gemeinde⸗Krankenversicherung 
eintritt, oder welche einer Orts-Krankenkasse angehört, spätestens 
am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung auzuwelden und 
spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsver- 
qdältnisses wieder abzumelden. 
Die An- und Abmeldungen erfolgen für die Gemeinde— 
Krankenversicherung auf dem Polizei-Bureau. 
N des Reichsgesetzes: 
Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind ver⸗ 
pflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde⸗ 
Kranken ⸗Versicherung oder eine Orts-Krankenkasse auf Grund 
zesetzlicher oder statuarischer Vorschrift zur Unterstützung einer 
vor der Anmeldung erkrankten Person gemacht haben. 
des Reichsgesetzes. (Auszug): 
Die Arbeitgeber find verpflichtet, die Beiträge im Voraus ein— 
zuzahlen. 
Die Beiträge sind solange fortzuzahlen, bis die vorschrifts⸗ 
näßige Abmeldung (8 49) erfolgt ist, und für den betreffenden 
Zeittheil zurückzuerstatten, wenn die abgemeldete Person inner⸗ 
hdalb der Zahlungsperiode aus der bisberigen Versicherung aus⸗ 
cheidet. 
des Reichsgesetzes: 
Wer der ihm nach J 49 oder nach den auf Grund des82. 
Abs. 2, erlassenen Bestimmungen obliegenden Verpflichtung zur 
An- oder Abmeldung oder der ihm nach 8 76 obliegenden 
Anzeigepflicht nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 
20 A bestraft. 
5t. Ingbert, den 24. Sept. 1884. 
Das Bürgermeisteramt: 
Fuster. 
Einladung zum Abonnement auf das boliebto Journal 
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Dio Arbeoitsstubo. 
Zeitschrift für leichte und geschmackvolle Handarbeiten wit 
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Prscheint in 2 Ausgaben: 
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ungen und Postämter entgegen;2 Probehefte franco gegen Einsendung von 
20 Pf. in Briefmarken. 
Zerlin. VW. Postamt 62. Die Verlacsbuchrandlung: F. GPRHARDI. 
Druck und Verlag von F. X. Demetz in St. Ingbert.