vifion eingelegt, die nunmehr vom Kammergericht
zurückgewiesen worden ist.
— Dem am 12. d. M. in Speyer tagenden
weiteren Ausschusse des pfälzischen Feuer
wehr-Verbandes lagen nicht weniger als 72
Unterstützungsgesuche zur Bescheidung vor. Von
letzteren betrafen indessen nur zwei körperliche Be—
schädigungen bei Dienstverrichtungen; der von dem
Ausschuß gewährte Unterstützungsbetrag beläuft sich
zusammen für 49 Tage Arbeitsunfähigkeit auf
M. 95. Einen auffallenden Gegensatz zu den bei
den Feuerwehren des rechtsrheinischen Kreises des
Königreiches vorkommenden Unfällen bilden die
verhältnißmäßig seltenen und meist leichten dienst
lichen Beschädigungen pfälzischer Feuerwehrleute.
Während im jenseitigen Bayern die Kranken—
Unterstützungen in der letzten Zeit für jeden Kreis
jährtich durchschnittlich den Betrag von M. 6000
erforderten, belaufen sich dieselben in der Pfalz in
einem Juhre auf wenig mehr als M. 200, ohne Zweifel
eine Folge der günstigen baulichen Zustände unserer
Provinz, nicht minder aber auch die Wirkung des
bei uns zur Durchführung gekommenen Prinzips
des pflichtigen Feuerlöschdienstes im Gegensatz zu
den jenseits in erster Linie zur Thätigkeit berufenen
freiwilligen Feuerwehren, — und alles dies troß
der in der Pfalz sich wieder mehrenden Brandfälle
und trotz eines Feuerwehrheeres von 7000 Mann.
In der Ausschußsitzung wurden weiter an 57
Feuerwehren Beihilfen zur Mannschafts-Ausrüstung
bewilligt im Gesammtbetrage von M. 6065.
— Zweibrücken, 16. Okt. In der Lum—
penfabrik des Herrn Wohlgemuth, welche an der
die Bubenhauser mit der Ludwigs-Straße verbin—
denden Straße auf Bahnland steht, brach heute
früh nach 6 Uhr Feuer aus. Da von dem Fabrik—
personal und der Feuerwehr rasch eingeschritten
wurde, war dasselbe bald gelöscht, sodaß kein großer
Schaden entstand. Der Eigenthümer hat versichert
Das erste Wasser brachte eine Ochsenfuhre der Bier—
brauerei Buchheit an die Brandstätte. (3. 3.)
— Se. M. der König haben zur Feier der
vor 50 Jahren vollzogenen Grundsteinlegung der
Festung Germersheim unterm 9. d. M. ge⸗
nehmigt, daß am 18. Oktober, als dem Festtage
die Militärgebäude, Festungsfronten, Vorwerke der
Festung und die Schiffbrücke in den Landesfarben
beflaggt, die Standbilder König Ludwig J. und
des Festungsbaudirektors Schmauß am Ludwigs—
thore daselbst mit Loubgewinde geschmückt werden;
ferner daß eine Garnisonsparade mit feierlicher An—
rede des Festungskommandanten, hierauf Festessen
in den Offiziersspeiseanstalten und Aufbesserung
der Menage fur Unteroffiziere und Soldaten statt⸗
finde. (M. Fr.)
— Speyer, 14. Okt. Anstellungsprüfung
der Schuldienstexpektanten. Geographie. 1) Welche
Gebirge scheiden das Stromsystem der Rhone von
dem des Po, des Rheines, der Seine, der Loire
und der Garonne? 2) Wie viele Seegruppen können
wir in Europa unterscheiden und welches sind die
wichtigsten Seen in jeder Gruppe? 8) Welches sind
die Eigenthümlichkeiten der senkrechten Gliederung
und der Flüsse Amerikas? (Kurze Angaben). 4) Der
Golfstrom: Entstehung, Breite, Geschwindigkeit,
Temperatur und Farbe, seine Richtung und sein
Ende, Bedeutung für Europa. Geschichte. 1) Der
zweite punische Krieg. (Veranlassung, kurzer Ver—
lauf und Friedensbedingungen.) 2.) Kurze An—
gabe der Ursachen der französischen Revolution.
3) Kurfürst Maximilian J. von Baiern. 4) Welche
geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an folgende
Jahreszahlen? nach Chr.: 486,711, 1066, 1829
1572, 1679, 1697, 1745, 1779, 1795, 1797,
I1801,. 1827, 1830, 1859. 1864. (EEFr. 3
ist jetzt 5 Jahre alt. Die „Köln. Ztg.“ wirft aus
diesem Anlasse einen Rückblick auf dessen Thätig—
keit, kann ihm aber kein. schönes Geburtstagslied
singen, denn es habe die erwartete neue Aera deut—
scher Jurisprudenz nicht eröffnet. Der Gründe
führt die „Köln. Ztg.“ mannigfache auf. Beson—
ders falle ins Gewicht, daß das Reichsgericht be⸗
reits bei seiner Schöpfung eine Ueberlastung an
Rückständen habe, zu denen schließlich auch noch die
neue Aufgabe der Ausgestaltung der deutschen
Justizgesetze herangetreten sei. Diese Umstände
hätten naturgemäß auch die äußere Bildung des
Gerichtes erschwert. Die Mitglieder seien nicht
„ausgewählt“, sondern nach den Bedürfnissen der
Justizverwaltungen der Einzelstaaten „abgegeben“
Das deutsche Reichsgericht
worden. Es entziehe sich der Untersuchung, ob
cichtig sei, was Fama behaupte, es seien „nicht
die schwächsten Kräfte“ der aufgelösten obersten
Gerichtsböfe gewesen, welche in den Justizstellen
der Einzelstaaten zurückgeblieben oder zurückbehalten
worden seien. Fast in alle Senate seien außerdem
Mitglieder gelangt, welche, sich in der neuen Ge—
schäftsaufgabe als Neulinge fühlend, nur wenig
befähigt gewesen seien, als Richter höchster Instanz
zu wirken. Ja, man habe sich eine zeitlang als
Anekdote erzählt, daß manche Mitglieder der Straf—⸗
enate erst dann ein Bedürfuiß gefühlt hätten, ein
Fremplar des Strafgesetzbuchs zu erwerben, als sie
bestimmt wurden, in Strafsachen in oberster Jistanz
Recht zu sprechen!! Es habe sich wie im Allge—
neinen, so im Reichsgericht eben auch der Uebel—
tand gezeigt, daß Deutschland mehr cidvilistisch
Furisten erzeuge, denn Kriminalisten; daher eine
allgemeine Abneigung, in Strafsenaten zu arbeiten
und die Kommandirung der Neulinge in dieselben
und in den Strafurtheilen eine unrichtige Vorliebe
und Breite der Behandlung civilistischer Fragen,
welche letztere dadurch einen bedenklichen Antheil
an der Entscheidung bekämen. Dort habe auch die
Kritik der Fachpresse den Hebel angesetzt und der
unbefangene, nur der Sache, nicht den Personen
nahesteheude Beobachter werde ferne davon sein, zu
hehaupten, alle reichsgerichtlichen Urtheile seier
ztücklich gewesen. Im Civilrecht habe das Reichs
gericht mit alten und veralteten Gesetzbüchern ꝛc
zu thun gehabt, denn das neue deutsche gemeine
Tivilrecht sei ja ein frommer Wunsch, der wie ein
Irrlicht dem deutschen Juristen vorschwebe. Das
Reichsgericht habe übrigens in vielen Materien ein
‚raktisches Verständniß für die Bedürfnisse der
Rechtssicherheit gezeigt und es stehe fest, daß kein
nenschlicher Gerichtshof vor Mißgriffen bewahrt
leibe. Mildernde Umstände könne man nach alie
»em plaidiren, aber die Hoffnung, daß das zweite
ZQuinquennium eine Besserung bringe, bestehe
nmischt, denn die Hauptrichtung der Prarxis habe
ich festgestellt. Alles in Allem könne man sagen:
„die Uebelstände sind nicht so groß, als sie im
Lichte der Kritik zuweilen erscheinen; die bestehenden
lebelstände hat zum geringern Theile das Reichs—
gzericht verschuldet. Abhilfe mag, soweit dies er—
'orderlich ist, eine Revision der Prozeßordnungen,
besonders der Strafprozeßordnung, gewähren; die
Praxis wird Abhilfe nicht oder nicht mehr herbei—
ühren können.“
4 Am 15. Oktober wurde kurz nach 5 Uhr
Morgens auf dem Bahnhofe Brebach in einem
soeben von der Maschine eines Arbeitszuges befah⸗
renen Geleise eine Frau mit abgequetschtem linken
Fuße und mehreren Verletzungen am Kopfe und
der Brust aufgefunden. Angestellte Ermittelungen
haben ergeben, daß die Frau in augenblicklicher
Heistesstörung ihre in der Nähe befindliche Woh—
iung verlassen hat und quer über die Bahnhofs—
Geleise gegangen ist, wo sie von der Maschine er—
faßt und verletzt wurde. S. 3.)
F Neunkirchen, 14. Okt. In einem hiesigen
Kohlenbergwerke sind am Freitag 7 Bergleute durch
Verschüttungen verunglückt. Einer blieb sofort todt;
die anderen sechs erlitten Bein- und Armbrüche.
Am Samstag Abend sind einige Bergleute durch
Zufall der Verschüttung entgangen; wäre dieselbe
eine Sekunde früher erfolgt, so könnte man jetzt
»ielleicht noch mehr Todte beweinen. Es kommen
jetzt shier jeden Tag einige Rutschungen in den
Bergwerken vor. (Gg.)
FIn Kleinblittersdorf sind am Sams—
tag zwei Wohnhäuser und eine gefüllte Scheune
einer Feuersbrunst zum Opfer gefallen. (S. 3.)
F Schloß Philippsruhe, 15. Okt. Das
landgräfliche Hofmarschallamt macht folgende Mit—
theilung: „Dem Allmächtigen hat es gefallen,
Seine Königliche Hoheit den Landgrafen Friedrich
Wilhelm Georg Adolph von Hessen gestern Abend
82 Uhr zu Frantfurt a. M. aus dieser Zeitlich—
keit abzurufen.“
F München. Die deutsche Molkerei-Aus—
stellung, welche am 12. d. ihren Schluß erreichte,
war im Ganzen von 15,770 Personen besucht. —
Der Stadtmagistrat hat für Wiederherstellung des
großen Saales im alten Rathhause zu den schon
früher genehmigten 40, 000 Mark weitere 30,000
Mark bewilligt.
F München, 15. Okt. In Uniform und
trammen Schrittes betritt der Taglöhner Ferd.
Vermischtes.
Simanseder von Haidhausen, Ecsatzreservist, der
Herichtssaal, um sich wegen Diebstahls zu veran
worten. Auf die Frage des Herrn Vorützenden
„Haben Sie am 17. Juli aus dem Keller des
Matzgers Ludw. Reischl einen Goldbrabanter Hahn
gestohlen?“ antwortet der Angeschuldigte mit traf.
tiger Stimme: „Ja wohl.“ Auf die weitere Frag
„Was haben Sie sich dabei gedacht?“ lautet sein
Antwort: „Ich habe mir gedacht, das ist was zum
kssen.“ — Der Gerichtshof schenkte den Angahe
Simanseder's vollen Glauben und verurtheilte den
elben wegen Uebertretung der Entwendung eine
Henußmittels zu 14 Tagen Haft.
4 Am 17., 18. und 19. Oktober wird in
Sissenach und auf der Wartburg eine allgemein
deutsche Studenten-Versammlung tagen, um übhel
ine zeitgemäße Reform des studentischen Lebens zu
jerathen. Namentlich gilt es, über eine Einschränkun—
resp. gänzliche Aufpebung des Zweikampfes auf de
Lniversitäten schlüssig zu werden. Angehörige allet
dniversitäten, zahlreiche Vertreter und Milglieden
der einderufenden Reform- und neuen Burschen
chaften, sowie anderer befreundeter Verbrüderungen
Jaben ihr Erscheinen zugesagt, nachdem schon seit lamg
hurch Anschlag in den Universitäten Anhänger um
Begner eingeladen waren.
F Berlin, 15. Okt. Bei dem gestern Abend
ausgebrochenen Feuer in dem Depot der großen
Berliner Pferdebahn in Schöneberg wurde, wie jeht
eestgestellt ist, ein Theil des Depois in Asche geleg
Von den circa 400 Pferdeständen blieben 296 jn—
takt. Sämmtliche Pferde wurden gerettet, sowei'
bis jetzt zu übersehen ist. Zehn Wagen verbrann
ten. Die verbraunten Vorräthe sind nicht sehr be—
deutend, da in dem abgebrannten Theile nur Tages—
rationen lagerten. Die Gesellschaft erleidet keiner
Schaden, da Alles versichert war. Gegenwärlig
befindet sich eine Kommission auf der Brandstelle
um die Höhe des Schadens festzustellen. Der Be
trieb ist in keiner Weise gestört. Die verbranntel
Bebäude waren nicht Eigenthum der Pferdebahn
Jesellschaft, sondern gemiethet.
F Der Evangelische Oberkirchenrath in Berlin
hat durch die Provinzial-Konsistorien den Geist—
lichen seines Aufsichtskreises untersagen lassen
bei Beerdigungen von Selbstmördern im Tala
anwesend zu sein. Eine Ausnahme von diesem
Bebote ist nur dann zulässig, wenn durch ärzktlich
Zeugnisse festgestellt ist, daß der Selbstmörder vor
jer an Geistesstörung gelitten hat und der Selbst
mord als eine Folge von Geistesstörung vermuthet
verden kann.
F Eine eigenthümliche Verletzung hat sid
dieser Tage in Essen ein junger Mann zugefügt
Derselbe hatte die Gewohnheit, sich das Feuer zur
nicht mehr brennenden Cigarre durch einen Strich
an die Hose anzuzünden. Während eines Gespräche
hatte er in der einen Hand das Streichholz, in
der andern ein Federmesser, mit welchem er in der
Zerstreutheir sich einen so tiefen Schnitt in die
Lende beibrachte, daß nach der „Rh.«W. Z.“, ein
Arzt zur Hilfe gerusen werden mußte, um die lane
zeschlitzte Wunde zuzunähen.
'Stolp, 9. Ott. Wie noch der Aberglaub—
auf dem Lande herrscht, zeigt folgende Affaire: Im
Jahre 1882 statrb in dem Dorfe Woblanste die
Schwiegermutter des Taglöhners Mielke und im
Jahre darauf vier seiner Kinder. Dieser Umstand
brachte den abergläubigen Menschen zu der Annahme
daß seine verstorbene Schwiegermutter ein „Neun⸗
öder“ sein müsse, vor dem man erst Ruhe habe.
wenn man der Leiche den Kopf abgestochen. Er
derständigte sich deshalb mit den Taglöhnerr
Damaschke und Fischer, und begaben sich diese dit
Männer nun in der Nacht vom 12. zum 13. Mai.
mit Spaten versehen, nach dem Friedhof, öffneten
das Grab und den Sarg, sahen aber von dem Ab⸗
stechen des Kopfes ab, da, wie sie angaben, de
Nountödter sich nicht mehr rührte.“ Gegen all
hrei wurde infolge dessen die Anklage erhoben, Miell
entging jedoch seiner Strafe, denn er folgte nach
inem hälben Jahre seinen Kindern in den Tod
während Damäschke gestern von der hiesigen Straf
tammer mit 10 Tagen Gefängniß bestraft wurde
gegen Fischer, der nicht erschienen war, wurd
wangsweise Ladung beschlossen.
x Eine spaßhafte Wahlanekdote erzählt du
„Sonneberger Wahlzeitung“. In verschiedener
Orten des Herzogthums, schreibt sie, kommt es vor
aß die Landbewohner sich im Wirthshaus rasiren
assen. — So saß kürzlich ein Bauer schon halt
afirt in der Gaststube, während ringsherum flot