Full text: St. Ingberter Anzeiger

sowie die Herren Grewenigund Buchheidt als 
Ersatzleute. 
Der St. Johannis · Verein — ein Institut, welches 
nach langjährigem Schlafe, vom Herrn Bezirksamt ⸗ 
mann Dr. Sqhlagintweit zu frischem Leben erweckt 
worden — halte einen Capitalstock von Mark 
435 3,70, welcher geteilt wurde, und wovon Mark 
2507,67 auf den Canton St. Ingbert entfielen. 
Dem Herrn Vorsitzenden wurde füͤr seine aner⸗ 
kennenswerthen Bemühungen auf dem Gebiete der 
Wohltatigkeit der Dank der Versammlung ausge⸗ 
sprochen, was um so gerechtfertigter ist, weil es 
gerade den Bemühungen des Herrn Bezirksamt⸗ 
mannes zu danken ist, daß die Schnappacher 
leinkinderbewahranstalt, aus Centralfonds des 
St. Johannis ⸗Vereins die ansehnliche Unterstütz⸗ 
ung von Mk. 300 erhielt; es wäre zu wünschen, 
venn noch recht Viele dem Verein beitreten würden. 
Als Cantonal · Ausschußmitglieder wurden erwählt: 
deinrich, Dengel, Ferdel. Jacob 
und Buchheidt. * 
Hierauf schloß die außerordentliche Sitzung des 
Districisraies, und trat der Districtsausschuß zu⸗ 
ammen, behufs Entwurfs des ordentlichen Budgets 
oro 1886, welches im Laufe des Herbstes dem 
Districtßzrate vorgelegt werden wird. 
— Seit: 1. Oklober werden keine unfrankirten 
Packete mit oder ohne Werthangabe mehr nach 
Frankreich angenommen, sondern es müssen diese 
Sendungen oͤhne Ausnahme vom Absender frank ⸗ 
rt sein. — 
— Zweibrücen, 28. Sept. Vorm. 8 Uhr. 
Berhandiung gegen Math. Ettmüller, 37 J. 
alt, Ackerer von Rödersheim, wegen Nothzuchtsver⸗ 
such und Mord. Vertreter der kgl. Staatsbehörde 
detr 1. Staatsanwalt Scherrer, Vertheidiger Herr 
—X J 
Am 4. Juli abhin, Vormittags gegen 8 Uhr, 
zing der Angeklagte von zu Hause weg, gegen die 
hoqchdorfer Straße zu, um in den Weinbergen 
seines zu Roßweiler wohnenden Bruders einen Ab⸗ 
weisestein richtig zu stellen. Unterwegs bemerkte er 
die Barbara Ostermayher von Rodersheim seitwärts 
grasend. Derseibe ging jedoch in die oben besagten 
Weinberge, wo er sich nur kurze Zeit zu thun 
machte und kehrte dann an den Grasrain zurück, 
in dem die Ofiermayer beschäftigt war, die er ver⸗ 
mlaßte, mit ihm auf den in der Nahe gelegenen 
Acker seines Bruders zu gehen, wo er ihr Kirschen 
Jeben wollte. Ahnungslos folgte die als sehr 
zutmüthige Natur geschilderte Ostermaher dem An⸗ 
geklagten und nachdem dieselben ewa 150 Schritte 
Jegangen waren, gelangten fie zu dem oben er⸗ 
wahnien Udker. Daselbsi suchte nun der Angeklagte 
jeinen Plan zu verwirklichen, stieß jedoch auf großen 
Widerstand Seitens der Oslermayer, die sich mit 
aller Macht zur Wehr setzte und drohte, ihn zur 
Anzeige zu bringen. Dies letztere brachte an dem 
Angeliagien eine Wandlung hervor der nunmehr 
seinen früheren Vorsatz offenbar aufgab und fich zu 
zer scheußlichen That hinreißen ließ, lediglich um 
die Zeugin seines Verbrechens. aus der Welt zu 
schassen und so der gerechten Strafe zu entgehen. 
Mit einer Rohheit sondergleichen stach er auf 
ein Opfer zu, zuerst in den Hals und als sich die 
Betroffene zur Wehre setzte, in die Hände und 
Arme, und als dies nicht zum Ziele führte, ergriff 
er eine Siegel und hieb nun auf die wehrlos Da⸗ 
iegende ein, kniete fich dann auf dieselbe und trieb 
ni Gewalt die Spitze in die rechte Halsseite. 
Den Leichnam der Ermordeten schleppte er dann 
ns Korn und ging ohne Erregung von dannen. 
Am Nachmittag stahl er sich noch einmal zu der 
Stelle und bedeckte die entbloöͤßten Glieder mit einem 
Sachke. Ohne eine besondere Unruhe zu zeigen, 
erlebte er den Rest des Tages und schlief die 
Nacht ruhig. Anderen Tages detheiligte er sich 
ogar an der angeordneten Streife und war der 
Ecste, welcher die Leiche auffend. Den hinzuge 
tommenen Personen zeigte er die rechte Halsseite 
mit den Worten: „Das sind die Haupiftiche.“ 
Alsbald lenkte sich der Verdacht der Bewohner von 
Rödersheim auf den Angeklagten. Der Umstand, 
daß er zuerst die Leiche aufgefunden, in Verbind⸗ 
ung mit den von ihm gemachten verdächtigen 
heußerungen bezüglich der vorhandenen Fußspuren, 
nsbesondere aber die Bemerkung über eine an der 
Innenseite seiner rechten Hand ersichtliche Verletzung. 
zie da lautete: „Da könne man meinen, er sei 
er Thater!“ führten zu seiner Verhaftung. Nach 
mfanglichem Leugnen gestand er am Morgen des 
z uli den Tod de Offermader verursacht zu 
jaben. Eine Spur von besonderer Erregtheit war 
dei dem Angeklagten nicht zu finden. Kalt und 
lefaßt findet er für seine Unthat keine Worie, als: 
Es ist geschehen!“ Ja, seine thierische Natur 
rat bei ihm sogar in dem Grade hervor, daß er 
vährend der Sektion fich im Nebenzimmer das 
xssen gut schmecken ließ. » 
Die Sektion ergab, daß der Kehlkopf durch 2 
Stiche durchschnitten war und sich weitere 22 Haut⸗ 
erletzungen vorfanden. Die beiden Halswunden 
varen offenbar mit einem Messer beigebracht. wäh⸗ 
end die übrigen Verletzungen von der Sichel her⸗ 
ührten. Der Tod der Ostermayer ward dadurch 
Jerbeigeführt, daß sich nach Trennung des Schid⸗ 
norpels Blut in den Kehlkopf und die Bronchien 
ergossen, in Folge dessen eine Erstickung dem Leben 
derselben ein Ende machte. 
In dieser Thathandlung erblickt die Anklage ein 
Verbrechen des Mordes gemäß 8 211 des R.Str. 
B.⸗B. in realer Konkurrenz mit einem Verbrechen 
des Nothzuchtsversuches in Gemäßheit der 88 177 
und 73 loc. cit. J 
Der Angeklagte gesteht die That zu, will jedoch 
mn höchsten Grade der Erregung und ohne Ueber⸗ 
egung gehandelt haben. Durch die Beweisaufnahme 
vurde derselbe als verschlossener Mensch charakterisirt, 
velcher jeden Verkehr mit der Außenwelt stets mied. 
Das ärztliche Gutachten über den Geisteszustand 
rgab, daß keine Veranlafsung vorliege, anzunehmen, 
aß der Angeklagte in einem Anfalle oon Geistes⸗ 
jörung die That vollbracht habe. Derselbe sei zwar 
ein unter dem Niveau der gewöhnlichen Bildung 
dehender Mensch und sei es wahrscheinlich, daß er 
zei Ausführung der That mit Ueberlegung nicht 
gehandelt haben loͤnne. 
Die k. Staatsbehörde hält die Anklage in ihrem 
ollen Umfange aufrecht und betont als Hauptbe⸗ 
veismittel der dem Angeklagten zur Last gelegten 
Zerbrechen dessen unumwundenes Geständniß. Hin⸗ 
ichtlich des Verbrechens des Nothzuchtsversuchs 
eien außerdem am Thatorte Spuren ersichtlich, 
velche auf einen stattgehabten harten Kampf schließen 
ießen. Die Hauptstrafthat indessen, mit deren 
Zeurtheilung fich die Geschworenen heute zu befassen 
sätten, sei das dem Angeklagten zur Last gelegte 
Berbrechen des Mordes. Als Erfordernisse hiefür 
erlange der 3211 des R.⸗Str.G.B. die Tödtung 
ines Menschen mit Vorsatßz und Ueberlegung. 
Die Vertheidigung findet es unerfindlich, wie 
nan auf Grund des erbrachten Beweises hin das 
Berbrechen des Mordes konstruiren köͤnne. Der 
Angellagte habe damals einen gefaßten Entschluß 
ealisiren wollen, sei aber auf heftigen Widerstand 
Jestoßen und schließlich sei ihm noch gedroht worden, 
zaß er beanzeigt werden solle. Jetzt habe ihn die 
S„trafe übecmannt, er habe das Messer gezogen 
ind der Ostermaher eine Anzahl Stiche versezt. 
Daß er die Absicht gehabt habe, fie zu toͤdten, 
onne nicht bestritten werden, aber er habe sich 
eineswegs gefragt, wie er am besiten diesen Ent⸗ 
chluß zur That reifen lasse. Unter diesen Um⸗ 
taͤnden koͤnne doch wahrlich von Ueberlegung nicht 
ie Rede sein. In Anbetracht der geringen geistigen 
xkᷣntwiclung des Angeklagten, sowie des Keumüthigen 
Bestandnisses und der straffreien Vergangenheit des⸗ 
elben seien Milderungsgründe vorhanden. .* 
Die Geschworenen bejahten von den sechs an 
ie gerichteten Fragen die auf Nothzuchtversuch und 
Todischlag lautenden, verneinten hingegen die nach 
nildernden Umständen, worauf der Gerichtshof den 
Angeklagten (wie bereits in vor. Nr. gemeldet), 
zu einer Gesammtzuchthausstrafe von 12 Jahren 
erurtheilte unter Aberkennung der bürgerlichen 
Fhrenrechte in die Dauer von 10 Jahren. Fuür 
zas Verbrechen des Nothzuchtsversuchs war auf eine 
Zuchthausstrafe von 3, für das des Todtschlags 
zuf eine solche von 10 Jahren erlannt. 
— Zweibrücken, 29. September, Vormit⸗ 
ags 8 Uhr. Verhandlung gegen Jofeph 
Neyerhöffer, 21 Jahre alt, Ackerer in Nie⸗ 
ersch lettenbach, wegen Koͤrperverletzung mit nach⸗ 
jefolgtem Tode. Vorfitßender Herrek, Oberlandes⸗ 
erichtsrath Erbelding; beisitzende Richter die Herren 
Il. Landgerichtsräthe Bauer und Mohr; Gerichts⸗ 
vreiber Herr k. Sekretär Groß; Vertreter der k. 
ztaatsbehoͤrde Herr 3. Staatsanwalt Wildt; Ver⸗ 
heidiger Herr Rechtsanwalt Löͤw. Am Abend des 
30. Juli abhin gegen 9 Uhr kamen mehrere Mäd⸗ 
hen und Burschen auf ihrer Heimkehr aus dem 
deichslande, wo sie in Arbeit standen, durch den 
Irt Niederschlettenbach und hielten vor der Greb'⸗ 
hen Wirthschaft daselbst an. Hier gerieth nur 
ein gewifser Klein aus Bundenthal mit dem Acder 
wendel drohiich von da in Disput, der joge 
anglich ohne weitere Folgen verlief, da Adjunt 
ßrießmer die Burschen zur Ruhe verwies. Der 
Skandal loctte einige Burschen von Niederschletien 
hach herbei, die von der Treppe der besagten Wirth⸗ 
chaft aus die Streitenden beobachteten. Fuhrmann 
Burkard, auf dessen Wagen die Bundenthaler 
Burschen Aufnahme gefunden, fuhr auf Veran— 
assung des Schneiders Walker, der mit seiner 
Tochter und zwei anderen Mädchen, sowie dem nun— 
nehr verstorbenen Tagner Friedrich Dauenhauer von 
Bundenthal auf dem Wagen geblieben war, nach 
Zundenthal weg, waͤhrend die übrigen Burschen 
on da fich zu Fuß auf den Heimweg machien. 
Es soll nunmehr, wie die Niederschlettenbachet 
Burschen behaupten, seitens der sich entfernenden 
gzundenthaler Schimpfworte gefallen sein, mit der 
Aufforderung, „fie sollten nur einmal herkommen, 
venn fie etwas wollten.“ Hingegen stellten die 
stiederschlettenbacher auf, jene seien ihnen, als fn 
jon dec Greb'schen Wirthschaft weggegangen, ge⸗ 
'olgt und hätten mit Prügeln nach ihnen geworfen. 
Nachdem nunmehr die Bundenthaler Burschen ihren 
orausfahrenden Wagen ereicht hatten, wurde die 
doosung zum Halten ausgegeben und bemerbkten 
jierbei einige, sie drauchten sich doch von den 
stiederschlettenbacher nicht todtwerfen zu lassen. 
Sofort ging man nun von Seite Ersterer aus der 
either gewahrten Defensivstellung in die Offensibe 
iber. Unter der Führung des Joseph Klein, welchet 
nit einem Sensenwurf bewaffnet war und des 
Friedrich Dauenhauer waren die Verfolger erreicht. 
dlein rannte mit seinem Sensenwurf gegen einen 
»er Niederschletienbacher und will der Angeklagte 
s gewesen sein, der von diesem Stoße auf die 
grust getroffen worden sei. Kapm hatte nun 
dauenhauer, der Nichts in der Hand hielt, gerufen: 
Was wollt Ihr denn,“ als er auch schon von 
»em Angeklagten einen Schlag mit einem Prügel 
iuf den Kopf erhielt, wodurch er sofort bewußtlos 
u Boden flürzte. Die infolge des mit kolossaler 
Wucht geführten Schlages hervorgerufenen schweren 
Berletzungen verursachten noch in der nämlichen 
Racht den Tod des Dauenhauer, der nicht mehr 
um Bewußtsein zurückgekommen war. Hienadhh 
hat sich der Angeklagte eines Verbrechens gemäß 
z223 und 226 des R.⸗St.G. schuldig gemaqt 
ind steht heute zur Verantwortung seiner That vor 
en Geschworenen. Der Angeklagte giebt zu, den 
õdtlichen Streich nach dem Dauenhauer mit einem 
rrinesdicken Prügel geführt zu haben, behauptet 
iber, fie seien züuvor seitens der Burschen von 
Hundenthal mit Steinwürfen traktitt worden; ihm 
Jabe ein gewisser Klein von da einen Stoß verseht 
nit einem Sensenwurfe. Dies habe ihn zum 
Draufschlagen veranlaßt, wobei er zufälliger Weise 
den Dauenhauer getroffen habe. Der Angeklagit 
vird durch die Zeugen im Allgemeinen als ein 
zrader Bursche geschildert, der sich nur hie und da 
twas vorwißig zeige. Die Section der Leiche des 
dauenhauer ergab, daß der Tod infolge der Ver · 
etzungen eintreten mußte. Die Geschworenen be· 
ahten sowohl die Schuldfrage, als auch die Frage 
ach mildernden Umftanden, worauf der Gerichtshof 
ʒen Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe in der 
Dauer von drei Jahren verurtheilte. 
Imsbach, 28. Sebi. Jagerpech (nigt 
Zatein) st es gewiß, wenn fiatt einem Hasen die 
stase äines bieberen Landmannes zum Sthweißen 
zebracht wird. So geschehen in unserer Nahe. (Pf. B) 
Otterberg, 30. Sept. Nächsten Sonn⸗ 
ag, den 4. Oltober, Nachmittags 4 Uhr, findet 
it feierliche Einweihung des Pfarrer Reiffelschen 
hzrab⸗ Dentmals statt. vasselbe ist von den Herren 
hebr. Menges in Kaisersiautern ausgeführt und 
rird vorausfichtlich die schonste Zierde Unseres Fried- 
sofes bilden. — 
Sreinfeld, 20. Sept. Deute Reh 
ourden Herrn Kaufmann A. Hundemer Ler 
sier mittelft Einsteigens aus seinem verschstnn 
Fomptoir 600 M. gestohlen. Der Thater ist no 
nicht ermittelt. icch 
— Neupifotz, 27. Sept. Herr Gaswin 
Salomon dahier hat von einem seiner Birnban — 
70 Koͤrbe voll Birnen geerntet, welche zermah j 
ind ausgepreßt 700 Liser Most ergaben. 
in uberzus lohnendes Ergebniß von einem einzs 
Baume! Möge man darum aller Orts den schoͤn 
Denkspruch nicht vergessen: Ft 
.Auf leeren Raum 
Pflanz' einen Baum