sowie die Herren Grewenigund Buchheidt als
Ersatzleute.
Der St. Johannis · Verein — ein Institut, welches
nach langjährigem Schlafe, vom Herrn Bezirksamt ⸗
mann Dr. Sqhlagintweit zu frischem Leben erweckt
worden — halte einen Capitalstock von Mark
435 3,70, welcher geteilt wurde, und wovon Mark
2507,67 auf den Canton St. Ingbert entfielen.
Dem Herrn Vorsitzenden wurde füͤr seine aner⸗
kennenswerthen Bemühungen auf dem Gebiete der
Wohltatigkeit der Dank der Versammlung ausge⸗
sprochen, was um so gerechtfertigter ist, weil es
gerade den Bemühungen des Herrn Bezirksamt⸗
mannes zu danken ist, daß die Schnappacher
leinkinderbewahranstalt, aus Centralfonds des
St. Johannis ⸗Vereins die ansehnliche Unterstütz⸗
ung von Mk. 300 erhielt; es wäre zu wünschen,
venn noch recht Viele dem Verein beitreten würden.
Als Cantonal · Ausschußmitglieder wurden erwählt:
deinrich, Dengel, Ferdel. Jacob
und Buchheidt. *
Hierauf schloß die außerordentliche Sitzung des
Districisraies, und trat der Districtsausschuß zu⸗
ammen, behufs Entwurfs des ordentlichen Budgets
oro 1886, welches im Laufe des Herbstes dem
Districtßzrate vorgelegt werden wird.
— Seit: 1. Oklober werden keine unfrankirten
Packete mit oder ohne Werthangabe mehr nach
Frankreich angenommen, sondern es müssen diese
Sendungen oͤhne Ausnahme vom Absender frank ⸗
rt sein. —
— Zweibrücen, 28. Sept. Vorm. 8 Uhr.
Berhandiung gegen Math. Ettmüller, 37 J.
alt, Ackerer von Rödersheim, wegen Nothzuchtsver⸗
such und Mord. Vertreter der kgl. Staatsbehörde
detr 1. Staatsanwalt Scherrer, Vertheidiger Herr
—X J
Am 4. Juli abhin, Vormittags gegen 8 Uhr,
zing der Angeklagte von zu Hause weg, gegen die
hoqchdorfer Straße zu, um in den Weinbergen
seines zu Roßweiler wohnenden Bruders einen Ab⸗
weisestein richtig zu stellen. Unterwegs bemerkte er
die Barbara Ostermayher von Rodersheim seitwärts
grasend. Derseibe ging jedoch in die oben besagten
Weinberge, wo er sich nur kurze Zeit zu thun
machte und kehrte dann an den Grasrain zurück,
in dem die Ofiermayer beschäftigt war, die er ver⸗
mlaßte, mit ihm auf den in der Nahe gelegenen
Acker seines Bruders zu gehen, wo er ihr Kirschen
Jeben wollte. Ahnungslos folgte die als sehr
zutmüthige Natur geschilderte Ostermaher dem An⸗
geklagten und nachdem dieselben ewa 150 Schritte
Jegangen waren, gelangten fie zu dem oben er⸗
wahnien Udker. Daselbsi suchte nun der Angeklagte
jeinen Plan zu verwirklichen, stieß jedoch auf großen
Widerstand Seitens der Oslermayer, die sich mit
aller Macht zur Wehr setzte und drohte, ihn zur
Anzeige zu bringen. Dies letztere brachte an dem
Angeliagien eine Wandlung hervor der nunmehr
seinen früheren Vorsatz offenbar aufgab und fich zu
zer scheußlichen That hinreißen ließ, lediglich um
die Zeugin seines Verbrechens. aus der Welt zu
schassen und so der gerechten Strafe zu entgehen.
Mit einer Rohheit sondergleichen stach er auf
ein Opfer zu, zuerst in den Hals und als sich die
Betroffene zur Wehre setzte, in die Hände und
Arme, und als dies nicht zum Ziele führte, ergriff
er eine Siegel und hieb nun auf die wehrlos Da⸗
iegende ein, kniete fich dann auf dieselbe und trieb
ni Gewalt die Spitze in die rechte Halsseite.
Den Leichnam der Ermordeten schleppte er dann
ns Korn und ging ohne Erregung von dannen.
Am Nachmittag stahl er sich noch einmal zu der
Stelle und bedeckte die entbloöͤßten Glieder mit einem
Sachke. Ohne eine besondere Unruhe zu zeigen,
erlebte er den Rest des Tages und schlief die
Nacht ruhig. Anderen Tages detheiligte er sich
ogar an der angeordneten Streife und war der
Ecste, welcher die Leiche auffend. Den hinzuge
tommenen Personen zeigte er die rechte Halsseite
mit den Worten: „Das sind die Haupiftiche.“
Alsbald lenkte sich der Verdacht der Bewohner von
Rödersheim auf den Angeklagten. Der Umstand,
daß er zuerst die Leiche aufgefunden, in Verbind⸗
ung mit den von ihm gemachten verdächtigen
heußerungen bezüglich der vorhandenen Fußspuren,
nsbesondere aber die Bemerkung über eine an der
Innenseite seiner rechten Hand ersichtliche Verletzung.
zie da lautete: „Da könne man meinen, er sei
er Thater!“ führten zu seiner Verhaftung. Nach
mfanglichem Leugnen gestand er am Morgen des
z uli den Tod de Offermader verursacht zu
jaben. Eine Spur von besonderer Erregtheit war
dei dem Angeklagten nicht zu finden. Kalt und
lefaßt findet er für seine Unthat keine Worie, als:
Es ist geschehen!“ Ja, seine thierische Natur
rat bei ihm sogar in dem Grade hervor, daß er
vährend der Sektion fich im Nebenzimmer das
xssen gut schmecken ließ. »
Die Sektion ergab, daß der Kehlkopf durch 2
Stiche durchschnitten war und sich weitere 22 Haut⸗
erletzungen vorfanden. Die beiden Halswunden
varen offenbar mit einem Messer beigebracht. wäh⸗
end die übrigen Verletzungen von der Sichel her⸗
ührten. Der Tod der Ostermayer ward dadurch
Jerbeigeführt, daß sich nach Trennung des Schid⸗
norpels Blut in den Kehlkopf und die Bronchien
ergossen, in Folge dessen eine Erstickung dem Leben
derselben ein Ende machte.
In dieser Thathandlung erblickt die Anklage ein
Verbrechen des Mordes gemäß 8 211 des R.Str.
B.⸗B. in realer Konkurrenz mit einem Verbrechen
des Nothzuchtsversuches in Gemäßheit der 88 177
und 73 loc. cit. J
Der Angeklagte gesteht die That zu, will jedoch
mn höchsten Grade der Erregung und ohne Ueber⸗
egung gehandelt haben. Durch die Beweisaufnahme
vurde derselbe als verschlossener Mensch charakterisirt,
velcher jeden Verkehr mit der Außenwelt stets mied.
Das ärztliche Gutachten über den Geisteszustand
rgab, daß keine Veranlafsung vorliege, anzunehmen,
aß der Angeklagte in einem Anfalle oon Geistes⸗
jörung die That vollbracht habe. Derselbe sei zwar
ein unter dem Niveau der gewöhnlichen Bildung
dehender Mensch und sei es wahrscheinlich, daß er
zei Ausführung der That mit Ueberlegung nicht
gehandelt haben loͤnne.
Die k. Staatsbehörde hält die Anklage in ihrem
ollen Umfange aufrecht und betont als Hauptbe⸗
veismittel der dem Angeklagten zur Last gelegten
Zerbrechen dessen unumwundenes Geständniß. Hin⸗
ichtlich des Verbrechens des Nothzuchtsversuchs
eien außerdem am Thatorte Spuren ersichtlich,
velche auf einen stattgehabten harten Kampf schließen
ießen. Die Hauptstrafthat indessen, mit deren
Zeurtheilung fich die Geschworenen heute zu befassen
sätten, sei das dem Angeklagten zur Last gelegte
Berbrechen des Mordes. Als Erfordernisse hiefür
erlange der 3211 des R.⸗Str.G.B. die Tödtung
ines Menschen mit Vorsatßz und Ueberlegung.
Die Vertheidigung findet es unerfindlich, wie
nan auf Grund des erbrachten Beweises hin das
Berbrechen des Mordes konstruiren köͤnne. Der
Angellagte habe damals einen gefaßten Entschluß
ealisiren wollen, sei aber auf heftigen Widerstand
Jestoßen und schließlich sei ihm noch gedroht worden,
zaß er beanzeigt werden solle. Jetzt habe ihn die
S„trafe übecmannt, er habe das Messer gezogen
ind der Ostermaher eine Anzahl Stiche versezt.
Daß er die Absicht gehabt habe, fie zu toͤdten,
onne nicht bestritten werden, aber er habe sich
eineswegs gefragt, wie er am besiten diesen Ent⸗
chluß zur That reifen lasse. Unter diesen Um⸗
taͤnden koͤnne doch wahrlich von Ueberlegung nicht
ie Rede sein. In Anbetracht der geringen geistigen
xkᷣntwiclung des Angeklagten, sowie des Keumüthigen
Bestandnisses und der straffreien Vergangenheit des⸗
elben seien Milderungsgründe vorhanden. .*
Die Geschworenen bejahten von den sechs an
ie gerichteten Fragen die auf Nothzuchtversuch und
Todischlag lautenden, verneinten hingegen die nach
nildernden Umständen, worauf der Gerichtshof den
Angeklagten (wie bereits in vor. Nr. gemeldet),
zu einer Gesammtzuchthausstrafe von 12 Jahren
erurtheilte unter Aberkennung der bürgerlichen
Fhrenrechte in die Dauer von 10 Jahren. Fuür
zas Verbrechen des Nothzuchtsversuchs war auf eine
Zuchthausstrafe von 3, für das des Todtschlags
zuf eine solche von 10 Jahren erlannt.
— Zweibrücken, 29. September, Vormit⸗
ags 8 Uhr. Verhandlung gegen Jofeph
Neyerhöffer, 21 Jahre alt, Ackerer in Nie⸗
ersch lettenbach, wegen Koͤrperverletzung mit nach⸗
jefolgtem Tode. Vorfitßender Herrek, Oberlandes⸗
erichtsrath Erbelding; beisitzende Richter die Herren
Il. Landgerichtsräthe Bauer und Mohr; Gerichts⸗
vreiber Herr k. Sekretär Groß; Vertreter der k.
ztaatsbehoͤrde Herr 3. Staatsanwalt Wildt; Ver⸗
heidiger Herr Rechtsanwalt Löͤw. Am Abend des
30. Juli abhin gegen 9 Uhr kamen mehrere Mäd⸗
hen und Burschen auf ihrer Heimkehr aus dem
deichslande, wo sie in Arbeit standen, durch den
Irt Niederschlettenbach und hielten vor der Greb'⸗
hen Wirthschaft daselbst an. Hier gerieth nur
ein gewifser Klein aus Bundenthal mit dem Acder
wendel drohiich von da in Disput, der joge
anglich ohne weitere Folgen verlief, da Adjunt
ßrießmer die Burschen zur Ruhe verwies. Der
Skandal loctte einige Burschen von Niederschletien
hach herbei, die von der Treppe der besagten Wirth⸗
chaft aus die Streitenden beobachteten. Fuhrmann
Burkard, auf dessen Wagen die Bundenthaler
Burschen Aufnahme gefunden, fuhr auf Veran—
assung des Schneiders Walker, der mit seiner
Tochter und zwei anderen Mädchen, sowie dem nun—
nehr verstorbenen Tagner Friedrich Dauenhauer von
Bundenthal auf dem Wagen geblieben war, nach
Zundenthal weg, waͤhrend die übrigen Burschen
on da fich zu Fuß auf den Heimweg machien.
Es soll nunmehr, wie die Niederschlettenbachet
Burschen behaupten, seitens der sich entfernenden
gzundenthaler Schimpfworte gefallen sein, mit der
Aufforderung, „fie sollten nur einmal herkommen,
venn fie etwas wollten.“ Hingegen stellten die
stiederschlettenbacher auf, jene seien ihnen, als fn
jon dec Greb'schen Wirthschaft weggegangen, ge⸗
'olgt und hätten mit Prügeln nach ihnen geworfen.
Nachdem nunmehr die Bundenthaler Burschen ihren
orausfahrenden Wagen ereicht hatten, wurde die
doosung zum Halten ausgegeben und bemerbkten
jierbei einige, sie drauchten sich doch von den
stiederschlettenbacher nicht todtwerfen zu lassen.
Sofort ging man nun von Seite Ersterer aus der
either gewahrten Defensivstellung in die Offensibe
iber. Unter der Führung des Joseph Klein, welchet
nit einem Sensenwurf bewaffnet war und des
Friedrich Dauenhauer waren die Verfolger erreicht.
dlein rannte mit seinem Sensenwurf gegen einen
»er Niederschletienbacher und will der Angeklagte
s gewesen sein, der von diesem Stoße auf die
grust getroffen worden sei. Kapm hatte nun
dauenhauer, der Nichts in der Hand hielt, gerufen:
Was wollt Ihr denn,“ als er auch schon von
»em Angeklagten einen Schlag mit einem Prügel
iuf den Kopf erhielt, wodurch er sofort bewußtlos
u Boden flürzte. Die infolge des mit kolossaler
Wucht geführten Schlages hervorgerufenen schweren
Berletzungen verursachten noch in der nämlichen
Racht den Tod des Dauenhauer, der nicht mehr
um Bewußtsein zurückgekommen war. Hienadhh
hat sich der Angeklagte eines Verbrechens gemäß
z223 und 226 des R.⸗St.G. schuldig gemaqt
ind steht heute zur Verantwortung seiner That vor
en Geschworenen. Der Angeklagte giebt zu, den
õdtlichen Streich nach dem Dauenhauer mit einem
rrinesdicken Prügel geführt zu haben, behauptet
iber, fie seien züuvor seitens der Burschen von
Hundenthal mit Steinwürfen traktitt worden; ihm
Jabe ein gewisser Klein von da einen Stoß verseht
nit einem Sensenwurfe. Dies habe ihn zum
Draufschlagen veranlaßt, wobei er zufälliger Weise
den Dauenhauer getroffen habe. Der Angeklagit
vird durch die Zeugen im Allgemeinen als ein
zrader Bursche geschildert, der sich nur hie und da
twas vorwißig zeige. Die Section der Leiche des
dauenhauer ergab, daß der Tod infolge der Ver ·
etzungen eintreten mußte. Die Geschworenen be·
ahten sowohl die Schuldfrage, als auch die Frage
ach mildernden Umftanden, worauf der Gerichtshof
ʒen Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe in der
Dauer von drei Jahren verurtheilte.
Imsbach, 28. Sebi. Jagerpech (nigt
Zatein) st es gewiß, wenn fiatt einem Hasen die
stase äines bieberen Landmannes zum Sthweißen
zebracht wird. So geschehen in unserer Nahe. (Pf. B)
Otterberg, 30. Sept. Nächsten Sonn⸗
ag, den 4. Oltober, Nachmittags 4 Uhr, findet
it feierliche Einweihung des Pfarrer Reiffelschen
hzrab⸗ Dentmals statt. vasselbe ist von den Herren
hebr. Menges in Kaisersiautern ausgeführt und
rird vorausfichtlich die schonste Zierde Unseres Fried-
sofes bilden. —
Sreinfeld, 20. Sept. Deute Reh
ourden Herrn Kaufmann A. Hundemer Ler
sier mittelft Einsteigens aus seinem verschstnn
Fomptoir 600 M. gestohlen. Der Thater ist no
nicht ermittelt. icch
— Neupifotz, 27. Sept. Herr Gaswin
Salomon dahier hat von einem seiner Birnban —
70 Koͤrbe voll Birnen geerntet, welche zermah j
ind ausgepreßt 700 Liser Most ergaben.
in uberzus lohnendes Ergebniß von einem einzs
Baume! Möge man darum aller Orts den schoͤn
Denkspruch nicht vergessen: Ft
.Auf leeren Raum
Pflanz' einen Baum