Full text: St. Ingberter Anzeiger

Angriffs datr. Es hält schwer, zu sagen, welche 
Schußmaßregeln man der neuen Waffe gegenüber 
reffen soil. Fur Kustenvertheidigungszwecke scheint 
sie die wichtigste Waffe zu sein, welche je er⸗ 
unden ist.“ *»3 
4 Eine pikante kleine Geschichte, deren 
Deld der Romanschriftsteller Bulot ist, macht gegen⸗ 
vartig, wie die „W. Allg. Z.“ mittheilt, in Paris 
die Runde. Bulot entfernte sich am 12. d. M. 
zus seiner Wohnung, indem er seiner Gattin, die 
hn zuruckhalten wollte, sagte: „Laß mich, ich muß 
Romanstoff auf der Straße suchen, ich habe eine 
Bestellunge“.Spöttisch fragte Madame Bulot: 
„Und findest Du den Romanstoff nicht daheim 7* 
Nein“, meinte lakonisch ihr Gatte. Als Bulot 
im Mitternacht nach Hause kam, erwartete ihn der 
tortier mit der Meldung, Madame Bulot sei mit 
nem Operetten -Teuoristen durchgegangen, habe 
indeß einen Brief für ihren Gatten zurückgelassen. 
In dem Schreiben fanden sich bloß die Worte: 
Du suchtest Romansioff. Bitte, theile mir doch 
ieser Tage auf der leßten Seite Deines Journals 
mier der Chiffre, Mitarbeiterin“ mit, ob Du diesen 
erwerthen kannsi.“ Im Morgenblatt des 14. d. 
M. fanden sich unter dem erwaͤhnten Erkennungs⸗ 
seichen nur die Worte des Gatten und Dichters: 
Nicht verwendbar, weil schon zu abgedroschen!“ 
4 Was die Tournüre ist! Eine Tour⸗ 
züre ist in der Jurisprudenz: Eine Kebertreibung 
des wirklichen Sachverhalts; in der Medizin: ein 
“„ymptom gestorter Hirnfunklion; in der Theols 
ine fundhafte Verunstaltung des menschliche 9 
)ers; in der Philosophie; das negative Sein 
ositiven Sein; in der Philologie: eine 
Kachsilbe am einheimischen Stamme; in dier * 
dichte ein Auswuchs in der zweiten dälste d 
19. Jahrhunderts; in der Physik: eine ann 
Berrückung des Schwerpunktes; in der —R 
eine an unpassender Stelle angebrachte Dekoralion 
n der Aesthetik: ein Merkmal des verirrten —— 
Jjeitssinnes; im Welthandel: eine Täuschung n 
Jublikums durch Kunstmittel; im Allgemeinen: , 
lühender Unsinn. 
jür die Redaktion verantworlich: F. X. Deme 
Geschäfts-Uebernahme u. Empfehlung. 
wibengzrermit die ergebene Mittheilung, daß ich mein seit vielen Jahren -be— 
. Zufolge allerhoöchster V 
Ministerial-⸗Entschließung 
xx Ziehung 
Hasßtfurt **2* 
— Metzgerei⸗Geschäft — 
an meinen Sohn abgetreten habe. ———— 
Si. Ingbert, 1. Oltober 1887. V 
Hochachtungsvoll — 
Unter Bezugnahme auf obige GeschäftsUebertragung beehre ich mich 78 
anzuzeigen, daß ich die von meinem Vater seit vieien Jahren mit gutem Er⸗ 
olg beiriebene Metzgerei übernommen habe und für eigene Rechnung fort⸗ 
ühren werde. 
Es wird mein ganzes Bestreben sein, durch reelle und gute — 
meine Kunden stets zu befriedigen und möchte ich Sie höfl, bitten, das bisher 
neinem Vater geschenkte Vertrauen auch auf mich gütigft übertragen zu wollen. 
Indem' ich bei Bedarf mich beste.s empfohlen halte, empfehle ich mich 
Hochachtungsvol 
128* 
—— 
L. 
Dezember 18872. 
Mark bei allen Loosverkaufstellen. 
Die Gen.-Agentur A. u. B. Schuler in München. 
F 188378 
Neuheit!!“ Neuheit!! 
Vphofj isg! 
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Sigm. Günsberger, 
Wien II, Theresiengasse 1. 
94 75 
A 
wieder cnce perCsandon r 
Betanntmachung, 
betreffend die Erhebung einer Nachsteuer von Branntiwein. 
Heit dem 1. Otlober ds. Is tritt in Bayern das Gesetz vom 24. Juni 1887, be⸗ 
reffend die Besteuerung des Branntweins, in Kraft. 
Nach den Vorschriften dieses Gesetzes und den hiezu ergangenen Ausführungsbe⸗ 
limmungen unterliegt aller am 1. Oltober d. J. innerhalb des Gebietes der Branntwein⸗ 
jeuergenieinschaft, in welche mit dem bezeichneten Tage auch Bayern eintritt, im freien Ver⸗ 
ehr befindliche Branntwein der Verbrauchssabgabe in Form einer Nachsteuer von 0,30 Mk. 
n das Liler reinen Alkohols, und zwar gleichviel, ob derselbe im Gebiete der deutischen 
Branniweinfieuergemeinschaft erzeugt ist, oder aus anderen dieser Gemeinschaft bisher nicht 
mgehorigen deutschen Siaaten oder aus dem Zollvereins⸗Auslande herstammt. 
Der Nachsteuer unterliegen auch Arrakl, Rum, Cognac, Obstbranniwein, Branntwein⸗ 
assenzen, Liqueure und sonstige versetzte Branntweine. ** 
Die Knmeldung des am 1. Hktober 1887 im freien Verkehr befindlichen naqhstener 
Aflichtigen Branntweines resp. die Entrichtung der Naͤchsteuer liegt dem Eigenthumer des 
Branntweines ob. I 
Ein jeder, welcher am 1. Oltober 1887 im freien Verkehr befindlichen undenaturirten 
Branntwein Spiritus, Liqueure, Punschessenzen und sonstige mit Ingredienzen irgend welcher 
Art vermischte geistige Geiränke, Obstbranntwein, parfümirien Spiritus, ferner sogen. Brannt⸗ 
beinessenzen, Arrak, Rum und Cognac, sowie Mischungen von Branntwein mit anderen 
Fluüffigkenten) besitzt, hat diesen Vorrath — gleichviel, ob er ihn in seinen eigenen oder in 
sremden Raumen aufbewahrt — spätestens bis zum 8. Oltober 1887 bei der Steuerhebe⸗ 
elle seines Bezirks (Hauptzollamt, Nebenzollamt, Kufschlageinnehmerei) schriftlich nach Menge, 
vahrer Alkohoistarke und Aufbewahrungsort mittelst Deklaration in doppelter Ausfertigung 
mumelden und sich hierzu eines von der Bezirkshebestelle zu liefernden Formulars zu be⸗ 
ienen, wobei gleichzeilig die etwaigen besonderen Anträge wegen Niederlegung, Denaturirung 
u. s. w. des Brannitweins zu stellen sind. w 
z&ti den mit Zucker versetzten geistigen Getraͤnken braucht die Sturke nicht deklarirt 
u werden. 
Einer Anmeldung bedarf es nicht, sofern der gesammte Vorrath bei Gewerbtreibenden, 
welche die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Brannt⸗ 
vein haben, 40 Liter reinen Alkohols, bei anderen Haushaltungsvorständen 10 Liter reinen 
Altohols nicht übersteigt. In allen anderen Fällen ist der gesammte Vorrath einschließlich 
er steuerfrei bleibenden Mengen anzumelden. 
Parfumerien in kleinen Umschließungen bis zum Gewicht von 1 xKg sind von der 
tzerpflichtung zur Anmeldung frei. 
Sollie sich anmeldungspflichtiger Branntwein während der ersten Tage des Monats 
Ottober 1887 auf dem Transporte befinden, ohne daß derselbe bereits der Nachsteuer unter⸗ 
egen hat oder anderweit angemeldet worden ist, so liegt die Anmeldung und bezw. Ent⸗ 
eichtung der Nachsteuer dem Waarenempfänger ob, welcher die Anmeldung sofort nach er⸗ 
jolgier Ankunft ües Branntweines zu bewirken verbunden ist. 
Hinterziehungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen Erhebung der⸗ 
telben gegebenen Vorschriften wetden nach Maßgabe der hinsichtlich der Verbrauchsabgabe ge⸗ 
roffenen Strafbestimmungen geahndet. Eine Hinterziehung der Nachsteuer liegt auch —— 
hor, wenn die Menge des Branntweins oder der Liqueure u. s. w. oder der Stärkegrad 
des Braͤnntweins aoͤsichtlich zu gering angegeben wird. 
Hievon werden die Interessenten zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt. 
Landanu, den 30. September 1887. v 
Koͤnigl. Hauptzollamt. 
finden gegen hohen Lohn dauerne 
Arbeit bei BlRauth, Schreinermeiste 
in Dudweiler. J 
Sonntag, den 2. und Mon 
tag, den 3. Oktober findet ou 
Kirchweihe 
zu Breitenbergerhos 
datt, wozu höfl. einladet 
F. Klein. 
Das bedeutende 
Bettfedern-Lager 
Aarry Uuna in Altona b Hambun 
versendet zollfrei gegen Nachnahn 
(nicht unter 10 Pfd.) gute neue Beh 
edern für 60 Pf. das Pfd., vorzüglih 
gute Sorte 1,25 Pf., prima Halbdaumn 
nur 1.660 Pf., prima Ganzdaunen 
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Verpackung zum Kostenpreis. — 
Bei Abnahme von 50 Pfd. 5 pbl 
Rabatt. — Umtausch gestatiet. 
Prima Inlettfstoff, doppelbu 
zu einem großen Bett, (Decke, Unter 
beit, Kissen und Pfühl) zusammen inn 
nur 11 Marfk 
Wer 60 Pfennig 
—VVV 
per Post ein geb. Band des in we 
iesten Ktreisen bekannten und beliebtn 
Schwäbischen Heimgartens 
mit sehr spannenden Romanen un 
ausgewahltem vermischten Theil. C 
dichten, Rathsein ac. c. gugesandt. 6 
gibt nichts Passenderes und Billigerrn 
füct Lesefreunde. 
Borchert KSchmid 
in Kaufbeuren· 
Hiezu Illuftrirtes Son⸗ 
ags blatt Nr. I. 
11 
eichtes Zahnen der Kinder.« 
Zu haben in den Apothelen. 
Apothekor 
Rademann, Forbaoh, Lothæ.