Aufwand, welchen der Kreis alljährlich noch zu
dem Staatszuschuß von 40,000 Mk. aufbringen
nüsse, eiwa 30,000 Mk. betrage und hierdurch die
Pfalz gegenüber den jenseitigen Kreisen, wo das
GBestütswesen auf Rechnung des Staates gepflegt
werde, übermäßig belastet sei und daß schließlich
eine einheitliche Leitung des Gestütswesens in den
Händen der Organe der kgl. Staatsregierung der
Pferdezucht in der Pfalz eben so förderlich sein
würde, als die jetzige selbstständige Verwaltung der
reisanstalt. Von einer definitiven Beschlußfassung
zlaubt der Landrath jedoch zur-Zeit noch absehen
zu sollen, behält sich aber vor, auf diese Frage
gelegentlich wieder zurückzukommen.“ Um nun zu
einer allgemein befriedigenden Lösung dieser für
unsere Pfalz hochwichtigen Angelegenheit beizutragen,
stellen wir an die Sachverstandigen und Interessen-
ten das freundliche Ersuchen, ihre Meinung zu
jußern, damit der Landrath die Stimmung des
Publikums kennen lernt und sie bei der Besprech⸗
ing bei den nächsten Landrathsverhandlungen ve?
werthen kann.
—* Die kgl. Regierung der Pfalz, Kammer
des Innern, erläßt auf Grund des 8 366 ZFiffer
10 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich
und gemäß Artikel 2 Ziffer 6 des Polizeistrafge—
setzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871
jur Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen
Wegen, Straßen und Plätzen nachstehende ober—
polizeiliche Vorschriften: 81. Fuhr—
werke, welche nach eingetretener Dunkelheit auf
oͤffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen verkehren,
müssen mit einer hellerleuchteten Laterne
versehen sein. Das Licht muß wenigstens von
vorne und an der linken Seite des Fuhrwerks
sichtbar sein. Vorstehende Anordnungen erstrecken
sich auch auf Velozipede und auf die mit
Läutwerk versehenen Fuhrwerke. Bei geschlossenen
Wagenzäügen genügt die Beleuchtung des ersten
und letzten Wagens auf die in Abs. 2 bezeichnete
Weise. — 8 2. Jedes Güterfuhrwerk, welches auf
Staatsstraßen, auf Distrikts- mit Einschluß der
sonkurrenzstraßen oder auf Forststraßen fährt, muß
mm der linken Seite mit einer leicht sicht—
baren Tafel versehen sein, welche auf schwar⸗
zem Grunde in deutlicher und unverwischbarer
weißer Schrift Namen und Stand des
Eigenthümers angibt. Wenn jemand mehrere
solcher Fuhrwerke besitzt, müssen dieselben auf der
hezeichneten Tafeb außerdem durch Nummern unter⸗
schieden sein. Ausgenommen von den Bestimmungen
der vorerwähnten beiden Absätze sind die Wägen
der kgl. Postverwaltung, sowie die dem Betriebe
der Landwirthschaft dienenden Fuhrwerke
beim Verkehr zwischen den Wirthschaftsgebäuden
und denjenigen Grundstücken des Fuhrwerksbesitzers,
welche mit den Wirihschaftsgebäuden in der näm⸗
lichen oder in der anstoßenden Gemeinde gelegen
sind. — 88. Der Gebrauch eintheiliger
Leitseile ist verboten für die Pferdegespanne,
welche auf den oben in 8 2 Absatz 1 bezeichneten
Straßen verkehren. — 84. Vorstehende Bestimm⸗
ungen des 8 1 treten mit 1. Januar 1889, jene
der 88 2 und 3 mit 1. Maärz 18809 in Wirksamkeit.
—*Die Ministerien der Finanzen und
des Innern haben zur weiteren Veranlassung
nachstehende Entschließung erlassen:
1. Zum Nachweise der erfolgten Anmeldung
derjenigen Hunde, für welche in Gemäßheit der
Bestimmung in Art 8 Abs. 2 des Gesetzes vom
31. Jan. 1888, betr. die Abänderung des Gesetzes
dom 2. Juni 1876 über die Erhebung einer Ge⸗
bühr für das Halten von Hunden, eine Gebühr
nicht zur Erhebung kommt, ist eine Bescheinigung
zu ertheilen, welche das Alter, das Geschlecht, die
Farbe und Anzeichen der Hunde anzugeben hat.
2. Es entspricht der Absicht des Gesetzes vom
31. Januar 1888, für jeden Hund, welcher an
Stelle eines nach Art. 8 Abs. 2 dieses Gesetzes
gebührenfrei belassenen und alsdann verendeten Er⸗
satzzyundes im gleichen Jahre, wie der letztere, an⸗
geschafft worden ist, in diesem Jahre eine Gebühr
nicht zu erheben.
—* Mit Ende dieses Jahres läuft die letzte
Frist ab, bis zu welcher die aAlteren Gewicht's—
stüche (Ejs, JPfund ꝛc.) in den früheren Fotmen
im öffentlichen Verkehr angewendet werden durften.
Vom 1. Januar en. J. an dürfen nur noch Ge⸗
vichtsstücke mit den gesetzlichen Bezeichnungen nach
Kilogramm im Gebrauch sein. Gewerbelreibende
moͤgen bei Zeiten die alten Gewichtsstücke durch
neue ersetzen, damit sie kein Schaden trifft. Aus—
runft über die Zulässigkeit der geführten Gewichte
st bei den Königl. Aichämtern zu erbitten.
— Kindsbach, 22. Nov. Gestern Abend
im 7 Uhr brannten die Scheuern und Ställe von
dudwig Glas und Peter Schwarz total
nieder. Zum großen Glück wehte kein Lüftchen,
onst wären die Gebäulichkeiten von Gastwirth
—AVO
daub der Flammen geworden. Die Feuerwehr
„on Landstuhl kam zur Hilfe. Glas hat Nichts
yerfichert. (Pf. A.)
— Kaiserslautern. Die hiesige Stadt⸗
emeinde nimmt ein Anlehen behufs Erbauung
iner Wasserleitung ꝛc. zu 435,000 Mk. zu 31
»Ct. verzinslich, binnen 61 Jahren rückzahlbar,
nuf. Es gelangen Stücke von 100, 500, 1000
und 2000 M. zur Ausgabe.
— Pirmasens, 22. Nov. An die prote-
zantischen Lehrer dahier ergeht eben folgendes
zchreiben des hiesigen Dekanats:
Bei der massenhaft anwachsenden Schuljugend
ind den beschränkten Kirchenräumen hier können
nur die Schüler und Schülerinnen der obersten
dlassen (6. und 7. Schuljahr) zum regelmäßigen
dirchenbesuche angehalten und müssen so vertheilt
verden, daß die eine Hälfte im Vormittags-,
sie andere im Nachmittags⸗-Gottesdienst alter⸗
rirend erscheint. Außer dem Herrn Kantor hat
venigstens einer der Herren Knaben⸗ und Mäd⸗
henlehrer die betreffenden Schüler⸗ und Schüler⸗
unen nach gesetzlicher Bestimmung beim Gottes⸗
ienste zu überwachen, da die Unruhe und das
rußgetrampel der Kinder nachgerade so überhand
limmt, daß die erwachsenen Gemeindeglieder mit
decht über diese Störung beschweren, die sie die
zredigt nicht hören und verstehen lassen. Herr
Oberlehrer Müller wird demgemäß ersucht, mit
en betr. Herrn Lehrern in oben angedeuteter
Weise zu ordnen und den Turnus der über—
vachenden Herren Lehrer im Vor und Nach⸗
nittags-Gottesdienst zur ersorderlichen Kontrole
nir anzugeben.
Achtungsvoll Diffine, Dekan.
— Altdorf. 20. Nov. Für jeden Jäger
ind Vogelfceund dürfte Nachstehendes von großem
Interesse sein. Der Landwirth Philipp Welde von
sier hat, wie die „Gegenwart“ in Edenkoben meldet,
sor einigen Tagen in hiesiger Gemarkung, Gewann
Krautäcker“ (gegen Geinsheim hin), ein Steppen ⸗
uhn angetroffen. Da ihm das Fremdariige dieses
Thieres auffiel, so erkundigte er sich und zur
rößten Freude Ihres Correspondenten beschrieb er
n schönster —* das Steppenhuhn. Daß dasselbe
inserm Feldhuhn ähnelt, hat er sofort erkannt, aber
uch, daß es nur die Größe einer starken Taube
esitzt, lehmaelb und mit zahlreichen dunklen Bändern
ind Flecken belebt ist. Vor allem fielen ihm die
ürzeren Beine auf. Ich zeigte ihm eine Abbild-
ing der Steppenhühner und sogleich bestätigte er
ie vollkommene Uebereinstimmung seines von ihm
zgesehenen Vogels mit dem Bilde. Es läßt sich
eicht denken, daß Herr Welde unseren Einwanderer
jon den weiten Steppen der Tatarei und Mongolei
u fangen suchte, was ihm wohl aber nicht gelang,
za fich letzterer vor dem Erhaschen immer auf eine
urze Strecke entfernte. Soviel mir bekannt, ist
ies der erste Fall, daß das Vorhandensein von
S„teppenhühnern in unserer Gegend constatirt wird.
— Von Herrn Chr. Ft. Maurer, Direktor
der höheren Töchterschule in Landau, ist nach der
„Pf. Pr.“ im Verlage der Buchhandlung Crusius
n Kaiserslautern eine Schilderung des Krieges
on 1870/71 mit zahlreichen Abbildungen und 5
„chlachtplanen erschienen. Das genannte Blatt
veiß über das Buch viel Rühmliches zu sagen.
— Neustadter Thal, 21. Nov. In der
Kacht vom 19. zum 20. ds. wurde auf dem
zrundstück der Familie J. J. Marx in Lambrecht
in Act abscheulicher Roheit verübt. Fünfzig junge
Ibstbäumchen, erst vor einem Jahre angepflanzt,
vpurden nämlich von einem ganz verkommenen
„*ubject ohne alle Veranlassung theils abgeschnitten,
heils ausgerissen und ruinirt. Das Buürschchen
jab durch sein Umherschwärmen in jener Nacht
elbst Veranlaffung zum Verdacht, hat auch bereits
in Gestaändniß abgelegt. Es sitzt jetzt hinter Schloß
ind Riegel. MN. Bzt.)
— Speyer, 21. Nov. Se. Kgl. Hoheit
Zrinz Luitpold haben Allergnädigst zu genehmigen
jeruht, daß der zum Kgl. Belgischen Gene—
alkonsul für die Pfalz ernannte J. J.
Farkuyvels in Köln ‚zund der zum Kgl. Belgischen
donful für die Pfalz ernante P. Diffius i
eim in dieser dienstüchen G in Rann
k stlichen Eigenschaft anerkam⸗
— Eine für Bau-Untern
ie Eigenthümer von —z nitun fün
cheidung hat das Oberlandesgericht in Dindut
at. In, den Johren 1s77 iwn
saben die Wirthe Wanner und Walter in Fre 80
Jeim zwei Wohngebäude errichtet, welche
zorgeschriebenen Baulinie abwichen. Erstin de
Jahre wurde der bauordnungswidrige —6
Anzeige gebracht. Das Amtsgericht Dusthein
zas Landgericht Frankenthal als —*—
erkannten auf Freisprechung, weil unterdesfen
ährung eingetreten sei. Gegen dieses Urtheil le
zie Staatsanwaltschaft Berufung an das —*
andesgericht ein, da von einer —X 9
zie Rede sein könne, so lang der ordnungswidrig
Zustand fortdauere. Das Oberlandesgericht 94
ich dem staatsanwaltlichen Antrag an, hob
erstrichterlichen Urtheile auf und dverurtheill⸗ die
zeiden Wirthe zu je 1 Mark Geldstrafe und Vꝛ
jeitigung des ordnungswidrigen Zustandes.
— Naudach, 21. Nob. Upgserer gesttigen
Rotiz über das Verschwinden des Bäckers Schu
st noch nachzutragen, daß mit demselben noch ein
Weiterer verduftet ist: der Viklualienhändler dun
enhäuser, genannt „Zacherle“. Dieser fuhr m
Pferd, und Wagen zu Hause weg, angeblich un
dartoffeln zu holen, versilberte jedoch beide zu Op
jersheim und nahm dann Reißaus, Frau un
dinder in den kümmerlichsten Verhältnissen zurüs
assend. GCG.M)
— Grünstadt, 21. Nov. Die „Gr. zig
chreibt: Es wird gewiß die Thatsache in hohen
Hrade interessiren, auf welche unseres Wissens biz
etzt noch nirgends aufmerksam gemacht wurde, deh
zie Urgroßmutter des verstorbenen Kaisern
Wilhelm J. in dem ca. eine Stunde von hie
zelegenen früher gräflich Leiningen'scher
S—chlosse zu Heidesheim geboren ist. Di
elbe hieß Maria Luise Albertine, war die Tocht
»ꝛes Grafen Christian Karl Reinhard von Leiningen
Zeidesheim und später die Gemahlin des Prinze
Heorg Wilhelm von Hessen-Darmstadt; ihre Tochh
er Friederike wurde die erste Gemahlin des Hen
ogs Karl von Mecklenburg-Strelitz und die Mutlen
er nachherigen Königin Luise von Preußen, be—
anntlich Mutter Kaiser Wilhelms J. Die Goß
nutter der trefflichen Königin Luise starb 89 dJahr
ilt am 11. März 1818 bei ihrem Schwiegerhon
u Strelitz.
Vermischtes.
F Aus Saarbrücken schreibt die dorn
Zeitung: Eine der interessantesten Schaustellungen
zie seit längerer Zeit auf dem Landgerichtsplatz
ehen waren, ist die seit einigen Tagen daselh
efindliche Bude der Ftau Wallenda mit de
2 dressierten und 6 in der Dressur begriffenen
Wolfen aller Arten. Diese Bestien sind so det
iert, wie man es nur von den gelehrigsten Hunden
u sehen gewohnt ist. Man muß die Vorstellunge
elbst sehen, um zu ermessen, wie viel Ausdaue
Zlugheit und Mut dazu gehört (und noch der
von einer zarten Dame), die falschen bödartig
Tiere so weit zu bringen, doß sie auf Winken
Wort gehorchen.
fAusdem Hanauerland, Elsab—
Nov. O du vielgeschmähter diesjähriger „Neut
vas hast du andgerichtet? Gehi da unlängst
Mann in den Wald, um Holz aufzulesen.
rommt bei seinem Umherstreifen auch in die 9
der Schweineheerde seines Dorfes, die sich in lu
iche Reahen gelagert, deren Huͤter aber, o Shr
ken sestwäris regungslos in dem Gebusch lit
ZSehen und heimkehren, um es der Orksobrigl
mzusagen, ist das Werk eines Augenblics., Mor
und Todichlag Ein Wagen, mi den schönh
Zugochsen despannt, solt die irdische Hulle det kr
Hlagenen in das Dorf bringen. Feierlich, wie s
ich n einem soichen Folle geziemt, näheri sich.Me
Zůg dem Orie der graufigen That. Noch lig
der Erschlagene, den Kopf zur Erde gewandt, m
ind jchauernd will keiner dem Leichnam sich nahmn
kndlich faßt einer das Herz er geht darauf
r höri ein verdächtiges Geräusch, das, je u
r lommt, dem, so man im gewöhnlichen
Schnarchen nennt, nicht unähnlich klingt; er nnn
twas an dem Leichnam, und, o Entsetzen —
Zrausen! der „goͤttliche Sauhirt“ schlägt die de
n eeeschut' iitg in auer G.müthoruhe die Se