Full text: St. Ingberter Anzeiger

Aufwand, welchen der Kreis alljährlich noch zu 
dem Staatszuschuß von 40,000 Mk. aufbringen 
nüsse, eiwa 30,000 Mk. betrage und hierdurch die 
Pfalz gegenüber den jenseitigen Kreisen, wo das 
GBestütswesen auf Rechnung des Staates gepflegt 
werde, übermäßig belastet sei und daß schließlich 
eine einheitliche Leitung des Gestütswesens in den 
Händen der Organe der kgl. Staatsregierung der 
Pferdezucht in der Pfalz eben so förderlich sein 
würde, als die jetzige selbstständige Verwaltung der 
reisanstalt. Von einer definitiven Beschlußfassung 
zlaubt der Landrath jedoch zur-Zeit noch absehen 
zu sollen, behält sich aber vor, auf diese Frage 
gelegentlich wieder zurückzukommen.“ Um nun zu 
einer allgemein befriedigenden Lösung dieser für 
unsere Pfalz hochwichtigen Angelegenheit beizutragen, 
stellen wir an die Sachverstandigen und Interessen- 
ten das freundliche Ersuchen, ihre Meinung zu 
jußern, damit der Landrath die Stimmung des 
Publikums kennen lernt und sie bei der Besprech⸗ 
ing bei den nächsten Landrathsverhandlungen ve? 
werthen kann. 
—* Die kgl. Regierung der Pfalz, Kammer 
des Innern, erläßt auf Grund des 8 366 ZFiffer 
10 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich 
und gemäß Artikel 2 Ziffer 6 des Polizeistrafge— 
setzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871 
jur Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen 
Wegen, Straßen und Plätzen nachstehende ober— 
polizeiliche Vorschriften: 81. Fuhr— 
werke, welche nach eingetretener Dunkelheit auf 
oͤffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen verkehren, 
müssen mit einer hellerleuchteten Laterne 
versehen sein. Das Licht muß wenigstens von 
vorne und an der linken Seite des Fuhrwerks 
sichtbar sein. Vorstehende Anordnungen erstrecken 
sich auch auf Velozipede und auf die mit 
Läutwerk versehenen Fuhrwerke. Bei geschlossenen 
Wagenzäügen genügt die Beleuchtung des ersten 
und letzten Wagens auf die in Abs. 2 bezeichnete 
Weise. — 8 2. Jedes Güterfuhrwerk, welches auf 
Staatsstraßen, auf Distrikts- mit Einschluß der 
sonkurrenzstraßen oder auf Forststraßen fährt, muß 
mm der linken Seite mit einer leicht sicht— 
baren Tafel versehen sein, welche auf schwar⸗ 
zem Grunde in deutlicher und unverwischbarer 
weißer Schrift Namen und Stand des 
Eigenthümers angibt. Wenn jemand mehrere 
solcher Fuhrwerke besitzt, müssen dieselben auf der 
hezeichneten Tafeb außerdem durch Nummern unter⸗ 
schieden sein. Ausgenommen von den Bestimmungen 
der vorerwähnten beiden Absätze sind die Wägen 
der kgl. Postverwaltung, sowie die dem Betriebe 
der Landwirthschaft dienenden Fuhrwerke 
beim Verkehr zwischen den Wirthschaftsgebäuden 
und denjenigen Grundstücken des Fuhrwerksbesitzers, 
welche mit den Wirihschaftsgebäuden in der näm⸗ 
lichen oder in der anstoßenden Gemeinde gelegen 
sind. — 88. Der Gebrauch eintheiliger 
Leitseile ist verboten für die Pferdegespanne, 
welche auf den oben in 8 2 Absatz 1 bezeichneten 
Straßen verkehren. — 84. Vorstehende Bestimm⸗ 
ungen des 8 1 treten mit 1. Januar 1889, jene 
der 88 2 und 3 mit 1. Maärz 18809 in Wirksamkeit. 
—*Die Ministerien der Finanzen und 
des Innern haben zur weiteren Veranlassung 
nachstehende Entschließung erlassen: 
1. Zum Nachweise der erfolgten Anmeldung 
derjenigen Hunde, für welche in Gemäßheit der 
Bestimmung in Art 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 
31. Jan. 1888, betr. die Abänderung des Gesetzes 
dom 2. Juni 1876 über die Erhebung einer Ge⸗ 
bühr für das Halten von Hunden, eine Gebühr 
nicht zur Erhebung kommt, ist eine Bescheinigung 
zu ertheilen, welche das Alter, das Geschlecht, die 
Farbe und Anzeichen der Hunde anzugeben hat. 
2. Es entspricht der Absicht des Gesetzes vom 
31. Januar 1888, für jeden Hund, welcher an 
Stelle eines nach Art. 8 Abs. 2 dieses Gesetzes 
gebührenfrei belassenen und alsdann verendeten Er⸗ 
satzzyundes im gleichen Jahre, wie der letztere, an⸗ 
geschafft worden ist, in diesem Jahre eine Gebühr 
nicht zu erheben. 
—* Mit Ende dieses Jahres läuft die letzte 
Frist ab, bis zu welcher die aAlteren Gewicht's— 
stüche (Ejs, JPfund ꝛc.) in den früheren Fotmen 
im öffentlichen Verkehr angewendet werden durften. 
Vom 1. Januar en. J. an dürfen nur noch Ge⸗ 
vichtsstücke mit den gesetzlichen Bezeichnungen nach 
Kilogramm im Gebrauch sein. Gewerbelreibende 
moͤgen bei Zeiten die alten Gewichtsstücke durch 
neue ersetzen, damit sie kein Schaden trifft. Aus— 
runft über die Zulässigkeit der geführten Gewichte 
st bei den Königl. Aichämtern zu erbitten. 
— Kindsbach, 22. Nov. Gestern Abend 
im 7 Uhr brannten die Scheuern und Ställe von 
dudwig Glas und Peter Schwarz total 
nieder. Zum großen Glück wehte kein Lüftchen, 
onst wären die Gebäulichkeiten von Gastwirth 
—AVO 
daub der Flammen geworden. Die Feuerwehr 
„on Landstuhl kam zur Hilfe. Glas hat Nichts 
yerfichert. (Pf. A.) 
— Kaiserslautern. Die hiesige Stadt⸗ 
emeinde nimmt ein Anlehen behufs Erbauung 
iner Wasserleitung ꝛc. zu 435,000 Mk. zu 31 
»Ct. verzinslich, binnen 61 Jahren rückzahlbar, 
nuf. Es gelangen Stücke von 100, 500, 1000 
und 2000 M. zur Ausgabe. 
— Pirmasens, 22. Nov. An die prote- 
zantischen Lehrer dahier ergeht eben folgendes 
zchreiben des hiesigen Dekanats: 
Bei der massenhaft anwachsenden Schuljugend 
ind den beschränkten Kirchenräumen hier können 
nur die Schüler und Schülerinnen der obersten 
dlassen (6. und 7. Schuljahr) zum regelmäßigen 
dirchenbesuche angehalten und müssen so vertheilt 
verden, daß die eine Hälfte im Vormittags-, 
sie andere im Nachmittags⸗-Gottesdienst alter⸗ 
rirend erscheint. Außer dem Herrn Kantor hat 
venigstens einer der Herren Knaben⸗ und Mäd⸗ 
henlehrer die betreffenden Schüler⸗ und Schüler⸗ 
unen nach gesetzlicher Bestimmung beim Gottes⸗ 
ienste zu überwachen, da die Unruhe und das 
rußgetrampel der Kinder nachgerade so überhand 
limmt, daß die erwachsenen Gemeindeglieder mit 
decht über diese Störung beschweren, die sie die 
zredigt nicht hören und verstehen lassen. Herr 
Oberlehrer Müller wird demgemäß ersucht, mit 
en betr. Herrn Lehrern in oben angedeuteter 
Weise zu ordnen und den Turnus der über— 
vachenden Herren Lehrer im Vor und Nach⸗ 
nittags-Gottesdienst zur ersorderlichen Kontrole 
nir anzugeben. 
Achtungsvoll Diffine, Dekan. 
— Altdorf. 20. Nov. Für jeden Jäger 
ind Vogelfceund dürfte Nachstehendes von großem 
Interesse sein. Der Landwirth Philipp Welde von 
sier hat, wie die „Gegenwart“ in Edenkoben meldet, 
sor einigen Tagen in hiesiger Gemarkung, Gewann 
Krautäcker“ (gegen Geinsheim hin), ein Steppen ⸗ 
uhn angetroffen. Da ihm das Fremdariige dieses 
Thieres auffiel, so erkundigte er sich und zur 
rößten Freude Ihres Correspondenten beschrieb er 
n schönster —* das Steppenhuhn. Daß dasselbe 
inserm Feldhuhn ähnelt, hat er sofort erkannt, aber 
uch, daß es nur die Größe einer starken Taube 
esitzt, lehmaelb und mit zahlreichen dunklen Bändern 
ind Flecken belebt ist. Vor allem fielen ihm die 
ürzeren Beine auf. Ich zeigte ihm eine Abbild- 
ing der Steppenhühner und sogleich bestätigte er 
ie vollkommene Uebereinstimmung seines von ihm 
zgesehenen Vogels mit dem Bilde. Es läßt sich 
eicht denken, daß Herr Welde unseren Einwanderer 
jon den weiten Steppen der Tatarei und Mongolei 
u fangen suchte, was ihm wohl aber nicht gelang, 
za fich letzterer vor dem Erhaschen immer auf eine 
urze Strecke entfernte. Soviel mir bekannt, ist 
ies der erste Fall, daß das Vorhandensein von 
S„teppenhühnern in unserer Gegend constatirt wird. 
— Von Herrn Chr. Ft. Maurer, Direktor 
der höheren Töchterschule in Landau, ist nach der 
„Pf. Pr.“ im Verlage der Buchhandlung Crusius 
n Kaiserslautern eine Schilderung des Krieges 
on 1870/71 mit zahlreichen Abbildungen und 5 
„chlachtplanen erschienen. Das genannte Blatt 
veiß über das Buch viel Rühmliches zu sagen. 
— Neustadter Thal, 21. Nov. In der 
Kacht vom 19. zum 20. ds. wurde auf dem 
zrundstück der Familie J. J. Marx in Lambrecht 
in Act abscheulicher Roheit verübt. Fünfzig junge 
Ibstbäumchen, erst vor einem Jahre angepflanzt, 
vpurden nämlich von einem ganz verkommenen 
„*ubject ohne alle Veranlassung theils abgeschnitten, 
heils ausgerissen und ruinirt. Das Buürschchen 
jab durch sein Umherschwärmen in jener Nacht 
elbst Veranlaffung zum Verdacht, hat auch bereits 
in Gestaändniß abgelegt. Es sitzt jetzt hinter Schloß 
ind Riegel. MN. Bzt.) 
— Speyer, 21. Nov. Se. Kgl. Hoheit 
Zrinz Luitpold haben Allergnädigst zu genehmigen 
jeruht, daß der zum Kgl. Belgischen Gene— 
alkonsul für die Pfalz ernannte J. J. 
Farkuyvels in Köln ‚zund der zum Kgl. Belgischen 
donful für die Pfalz ernante P. Diffius i 
eim in dieser dienstüchen G in Rann 
k stlichen Eigenschaft anerkam⸗ 
— Eine für Bau-Untern 
ie Eigenthümer von —z nitun fün 
cheidung hat das Oberlandesgericht in Dindut 
at. In, den Johren 1s77 iwn 
saben die Wirthe Wanner und Walter in Fre 80 
Jeim zwei Wohngebäude errichtet, welche 
zorgeschriebenen Baulinie abwichen. Erstin de 
Jahre wurde der bauordnungswidrige —6 
Anzeige gebracht. Das Amtsgericht Dusthein 
zas Landgericht Frankenthal als —*— 
erkannten auf Freisprechung, weil unterdesfen 
ährung eingetreten sei. Gegen dieses Urtheil le 
zie Staatsanwaltschaft Berufung an das —* 
andesgericht ein, da von einer —X 9 
zie Rede sein könne, so lang der ordnungswidrig 
Zustand fortdauere. Das Oberlandesgericht 94 
ich dem staatsanwaltlichen Antrag an, hob 
erstrichterlichen Urtheile auf und dverurtheill⸗ die 
zeiden Wirthe zu je 1 Mark Geldstrafe und Vꝛ 
jeitigung des ordnungswidrigen Zustandes. 
— Naudach, 21. Nob. Upgserer gesttigen 
Rotiz über das Verschwinden des Bäckers Schu 
st noch nachzutragen, daß mit demselben noch ein 
Weiterer verduftet ist: der Viklualienhändler dun 
enhäuser, genannt „Zacherle“. Dieser fuhr m 
Pferd, und Wagen zu Hause weg, angeblich un 
dartoffeln zu holen, versilberte jedoch beide zu Op 
jersheim und nahm dann Reißaus, Frau un 
dinder in den kümmerlichsten Verhältnissen zurüs 
assend. GCG.M) 
— Grünstadt, 21. Nov. Die „Gr. zig 
chreibt: Es wird gewiß die Thatsache in hohen 
Hrade interessiren, auf welche unseres Wissens biz 
etzt noch nirgends aufmerksam gemacht wurde, deh 
zie Urgroßmutter des verstorbenen Kaisern 
Wilhelm J. in dem ca. eine Stunde von hie 
zelegenen früher gräflich Leiningen'scher 
S—chlosse zu Heidesheim geboren ist. Di 
elbe hieß Maria Luise Albertine, war die Tocht 
»ꝛes Grafen Christian Karl Reinhard von Leiningen 
Zeidesheim und später die Gemahlin des Prinze 
Heorg Wilhelm von Hessen-Darmstadt; ihre Tochh 
er Friederike wurde die erste Gemahlin des Hen 
ogs Karl von Mecklenburg-Strelitz und die Mutlen 
er nachherigen Königin Luise von Preußen, be— 
anntlich Mutter Kaiser Wilhelms J. Die Goß 
nutter der trefflichen Königin Luise starb 89 dJahr 
ilt am 11. März 1818 bei ihrem Schwiegerhon 
u Strelitz. 
Vermischtes. 
F Aus Saarbrücken schreibt die dorn 
Zeitung: Eine der interessantesten Schaustellungen 
zie seit längerer Zeit auf dem Landgerichtsplatz 
ehen waren, ist die seit einigen Tagen daselh 
efindliche Bude der Ftau Wallenda mit de 
2 dressierten und 6 in der Dressur begriffenen 
Wolfen aller Arten. Diese Bestien sind so det 
iert, wie man es nur von den gelehrigsten Hunden 
u sehen gewohnt ist. Man muß die Vorstellunge 
elbst sehen, um zu ermessen, wie viel Ausdaue 
Zlugheit und Mut dazu gehört (und noch der 
von einer zarten Dame), die falschen bödartig 
Tiere so weit zu bringen, doß sie auf Winken 
Wort gehorchen. 
fAusdem Hanauerland, Elsab— 
Nov. O du vielgeschmähter diesjähriger „Neut 
vas hast du andgerichtet? Gehi da unlängst 
Mann in den Wald, um Holz aufzulesen. 
rommt bei seinem Umherstreifen auch in die 9 
der Schweineheerde seines Dorfes, die sich in lu 
iche Reahen gelagert, deren Huͤter aber, o Shr 
ken sestwäris regungslos in dem Gebusch lit 
ZSehen und heimkehren, um es der Orksobrigl 
mzusagen, ist das Werk eines Augenblics., Mor 
und Todichlag Ein Wagen, mi den schönh 
Zugochsen despannt, solt die irdische Hulle det kr 
Hlagenen in das Dorf bringen. Feierlich, wie s 
ich n einem soichen Folle geziemt, näheri sich.Me 
Zůg dem Orie der graufigen That. Noch lig 
der Erschlagene, den Kopf zur Erde gewandt, m 
ind jchauernd will keiner dem Leichnam sich nahmn 
kndlich faßt einer das Herz er geht darauf 
r höri ein verdächtiges Geräusch, das, je u 
r lommt, dem, so man im gewöhnlichen 
Schnarchen nennt, nicht unähnlich klingt; er nnn 
twas an dem Leichnam, und, o Entsetzen — 
Zrausen! der „goͤttliche Sauhirt“ schlägt die de 
n eeeschut' iitg in auer G.müthoruhe die Se