Auges, welche drei Wochen hindurch Beschwerden
verursachte. Die Verbrennung erfoigte durch ein
erhitztes Sandkörnchen, welches aus der Hornhaut
entfernt wurde. Für die Herstellung der Knall⸗
bonbons wird nämlich Knallsilber benutzt, welches
in geringer Menge auf Pergamentstreifen gestrichen
wird; dieses explodirt aber erst bei einer Erhitzung
auf 120 Grad. Um nun die nothwendige Reibung
zu erzeugen, wird der Streifen mit Knallsilber auf
einem anderen von Sandpapier gerieben.
NA Neuhäusel, 5. Dez. Heute Nacht
brannte Scheune und Stallung des Ackerers Christ.
Fey vom Abstäberhof nieder. Auch das Wohn⸗
haus wurde noch theilweise von den Flammen zer⸗
stört. Die Mobilien sind verfichet.
2 3weibrücken, b. Dez. Schwurge⸗
richt beim k. Landgericht Zweibrücken.
IV. Quartal. Vormittags 29 Uhr. 5. Fall:
Builino wegen Meineids.
Ende 1885 fand zwischen dem Angeklagten
und einigen Bahnbediensteten auf der Station Harx-
heim ein Gespräch statt, bei dem der Weichenwär⸗
ter Ch. über einen Freund des Guilino, den Mül⸗
ler K. eine Aeußerung gebraucht haben soll, des
Sinnes, als habe K. eine Ohm Wein versprochen,
wenn man ihn in den Gemeinderath wähle, dieses
Versprechen aber nicht gehalten. So wenigstens
wollte Guilino verstanden haben und machte auch
hierbon dem K. Mittheilung, welcher dann den Ch.
im Wege der Privatklage wegen Beleidigung be—
langte. Am 9. Dezember 1885 kam diese Klage
por dem Schöoöffengerichte Kirchheimbolanden zur
Verhandlung. Hier schworen nun 3 Bahnbedien⸗
slete, die das Gespräch angehört halten, Ch. habe
gesagt: „der Müller K. hätte auch ein Ohm Wein
bezahlt, wenn er in den Gemeinderath gekommen
wäre“, während Guilino auf seinen Eid hin die
Aussage in obigem Sinne fixirte. Da nun die
andern Zeugen alle dem widersprachen und man
glaubte, der heutige Angeklagte sage wissentlich die
Unwahrheit, damit Ch. verurtheilt werde, wurde
gegen ihn Voruntersuchung wegen Meineids eröff⸗
net und nach Schluß derselben die Hauptverhand⸗
lung vor dem Schwurgerichte eröffnet durch Beschluß
vom 5. April 1886. Miittlerweile war aber der
Angeklagte am 31. März dess. Is. nach Amerika
berschwunden. Im Laufe dieses Jahres kam der⸗
selbe nun wieder zurück und stellte sich freiwillig.
Der Angeklagte behauptet heute, wie auch früher,
er habe die Aeußerung eben so aufgefaßt und seine
eidliche Aussage nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht.
Den Geschwornen liegen 2 Schuldfragen 1)
auf Meineid 2) event. auf fahrlässigen Falscheid
zur Beantwortung.
Die k. Staatsbehörde führt aus, daß sie es in
das Ermessen der Geschwornen stelle, ob sie es als
erwiesen annehmen wollten, daß der Angeklagte
wissentlich die Unwahrheit beschworen hade.
Jedenfalls habe er das aber fahrlässiger
Weise gethan. Nachdem er vom k. Amesrichter in
irchheimbolanden auf den Widerspruch aufmerksam
gemacht worden war, wäre es seine Pflicht gewesen,
sich zu besinnen und seine Aussage nicht so prãzis
zu machen, wo er doch einsehen mußte, daß er fich
geirrt habe; auch hade er durch sein Ausreißen
aach Amerika sein schlechtes Gewissen bekundet.
Die Vertheidigung hebt hervor, daß die kgl.
Staatsbehörde selbst einen Meineid nicht annehme;
dann könne aber auch keine Rede sein von Fahr⸗
lässigkeit. Es sei überhaupt nicht festgestellt, wie
die Aeußerung des Weichenwärters gelautet dabe
und Guilino habe eben geglaubt, daß er recht ge
hört und so habe er es auch beschworen. Zu der
Reise habe den Angeklagten nur seine grenzenlose
Aufregung und Raihlosigkeit getrieben, indem er
sich nur auf diese Weise einer ungerechten Bestraf⸗
ung zu entziehen glaubte. Im übrigen sei er ja
freiwillig zurückgekehrt.
Urtheil, wie bekannt, Freisprechung.
2 Zweibrüden, 6. Dez. 6. Fall. Peter
Schweitzer, 22 J. a., Schuster von Thal⸗—
zischweiler wegen Todschlagsversuch.
Gerichtshof: HH. k. Oberlandesgerichtsrath v.
Jan, kk. Landgerichtsruͤthe Gugel und Gulden, k.
Sekretär Wagner. Vertreter der k. Staatsbehörde:
D. k. II. St.A. Wagner. Vertheidiger: H. Rechts⸗
anwalt Trier. Geschworne: HH. Ladenberger, Franz,
Berberich, Kailitz, Beutel, Rabung, Langenbahn,
Brill, Hartmann, Metzner, Wernher, Zorn.
Det Angeklagte hatte seit laͤngerein mit der
Dienstmaad B. kin Liebesverhältniß. JIn letzier
Zeit war es hie und da zu Uneinigkeiten gekommen,
die wohl in der Eifersucht des Mädchens ihre Ver⸗
inlassung hatten. Im August nun war der An—
zeklagte von Pirmasens, seinem damaligen Wohn⸗
rte, nach Thaleischweiler zu einer Kindtaufe ge⸗
jangen und hatte sich da einige Tage aufgehalten.
Bei seiner Rückkehr erzählte ihm seine Schwester
cherzweise, er solle nur zu der B. gehen, die sei
öse, da er so lange geblieben; an diesem Abend
— 16. August — siecktte er seinen Revolber zu
sich, ging vor das Haus, wo die B. diente und
ieß sie zu sich rufen. Hier fragte er, ob sie ihn
m Verdachte habe, daß er ihr untreu geworden
— und, als sie das bejahte — ob er sie erschießen
olle. Das Mädchen hielt das für Spaß, sagte
meinetwegen? — da gab Schweitzer ca. 5 Schüsse
auf sie ab. Einer traf sie in die linke Brust und
einer in den Kopf. Zwei Kugeln konnten in die
Brust nicht eindringen und fanden iich in den
tleidern. Der Schuß in den Kopf zerschlug nach
ärztlichem Gutachten das Schädelbein, ohne das
Behirn zu verletzen und war lebensgefährlich. Das
Maädchen lag 4 Wochen im Spital, kam wunder⸗
zarer Weise mit dem Leben davon und erscheint
heute als Zeugin. Die zwei Kugeln konnten nich!
ntfernt werden und haben sich im Körper verkap
elt. Nach dem Gutachten des H. k. Landgerichts⸗
arztes, der den Angeklagten 12 Wochen lang be⸗
obachtet hat, ist demselben die Zurechnungsfähigkeit
nicht abzusprechen.
Den Geschwornen liegt eine Frage auf Versuch
des Todschlags vor; der Vertheidiger beantragt
erner eine Frage auf Körperverletzung und beide⸗
nale auf mildernde Umstände.
Die Anklage führt eingehend aus, daß der An⸗
geklagte, wenn er auch von der That nichts mehr
zu wissen vorgebe, dennoch zurechnungsfähig ge⸗
wesen sei, ebenso sei er nicht sinnlos betrunken ge⸗
vesen, wie dies sein Benehmen vor und nach der
That beweise, seine Absicht könne mit einer solchen
Waffe nur auf den Tod der Geliebten gerichte!
gewesen, sein und sei daher die Annahme einer
bloßen Körperverletzung unmöglich. Mildernde Um—⸗
tände seien bei der entsetzlichen Rohheit der Thaf
aicht am Platze.
Die Vertheidigung stellt dagegen auf, bei dem
Fehlen sachlichen Motives und dem gänzlichen Un—
»ermögen des Angeklagten, sich über den Vorgang
lar zu werden, könne man nur zu der Ueberzeug⸗
ing kommen, daß derselbe zur Zeit der Begehung
yer That in einem Zustande hochgradiger Erregurg
jehandelt habe, die seine Zurechnungsfähigkeit aus
chließen mußte. Schlimmstenfalls könne man aber
tur zu der Annahme kommen, daß Schweitzer seine
Keliebte nur verletzen nicht aber tödten wollte.
Mildernde Umstände seien aber hier auf alle Fälle
—
en nur für gemindert zurechnungsfähig halten
oͤnne.
Nachdem die Geschwornen die erste Frage ohne
Annahme mildernder Umstände hejaht hatten, ver⸗
urtheilte der Gerichtshof den Angeklagten zu einer
Zuchthausstrafe von 8 Jahren unter Ab⸗
erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer
jon 5 Jahren und verfügte die Einziehung des
ur That benützten Revolders.
— Zweibrücken, 7. Dez. Am Donners⸗
ag den 18. Dezember, Nachmittags 2 Uhr, findet
»ahier im Lokale des Herrn Glaser eine Ver—
ammlung der Mitglieder der Norddeut⸗
chen Hagelversicherungsgesellschaft
ehufs Gründung eines Bezirksvereins stait.
Die Tagesordnung enthält nach der Ztg. u. a.
olgende Punkte: 1. Bildung des Bezirksvereins,
2. Wahl des Bezirksdirektors und dessen Stellver⸗
reters, 8. Wahl eines Delegietten zur General—
dersammlung und zweier Stellvertretet, 4. Wahl
on Taratoren, 5. Mittheilung des diesjährigen
Beschäfts · Resultates, 6. Bericht über die General—
ersammlung vom 20. Februar d. J. und 7.
Nittheilung und Besprechung einer Denkschrift der
Direltion über die Norddeulsche Gesellschaft und
hre Bedeutung für die Landwirthschaft.
— Großsteinhausen, 5. Dez. Wie man
ꝛeine Wirishausrechnung begleichen kann. ohne in's
Portemonnaie zu greifen, davon hat ein Reisender
ieser Tage ein Beispiel hinterlassen. Genannter
Reisender“ regalierte nämlich wie man der 3. 3.
nitteilt, in der Schmidt'schen Wirtschaft dahier
ꝛeulich abends eine größere Anzahl hiesiger Ge—
ingpe reinsmitglieder mit einigen Fäßchen Bier,
»nn: »das Singen ist sein Leben!“ Da der kunsi—
sinnige Mann bereits Nachtquarti
so bezahlte er einstweilen 8 e J elt han
dem Wirte bedeutend, daß er am lhenid
alles übrige bereinigen werde. Vorsichtshal⸗ orge
schloß der, wie es scheint, etwas aenn ber
wordene Wirt sorgfältig von außen di Ie —
Schlafstube, in welcher der Reisendede de
)es Gerechten schlief. Allein der seltsame qe
cheint nicht allein eine ausgeprägte Vorlieb ba
mehrstimmige Gesangsvorträge zu besitzen e
nuch der edlen Kunst der Turnerei bein err
ein; dena während der Nacht war er —*
Fenster verschwunden, ohle die geringste Nach b
—X gedenkt Zeche i
Rachtherberge zu bezahlen. un
— Pirmasens, 6. Nob. Im Kaufmane;
schen Verein hält am nächsten tn 5
Herr v. Vinzenti (aus Wien) einen Vorlrag
„Nach der Hauptstadt der Hölle.“
— Pirmasens. Vor Kurzem berlor ei
hiesiger Bürger auf dem Bahnhof 800 Mk.n
Papiergeld. Der Finder, ein armer Bahnarbeite
ist eine ehrliche Haut und lieferte die Scheine he
der Bahnverwaltung pflichgetreu ab. Der Ven
lierer, ein reicher Mann, meldete sich, nahm da⸗
Geld in Empfang und empfahl sich. Den Finder
lohn hat der Andere heute noch zu erhalten
— Landau, 5. Dez. Gesiern hat in Gegen
vart des Herrnek. Bauamtmanns Scheidemand
zus Munchen die Uebernahme des Sammelbecin
inserer Wasserleitung auf der XX
höhe von Seiten der städtischen Verwaltung statt
Jefunden. Damit ist auch der Betrieb der Wasser
eitung in die Hände der Stadt übergegangen.
C. A)
— Weingarten, 4. Dez. Durch Undor
ichtigkeit im Umgange mit Patronen ereignete sit
)er Unfall, daß dem auch in weiteren Kreisen de
'annten eifrigen Jäger Herrn Adjunkten Mid
Oh mer von Weingarten eine Patrone explodir
Der Schuß drang oberhalb des linken Auges ein—
glücklicherweise ohne durchzuschlagen.
— Haßloch, 5. Dez. Der Preis für Tobal
bewegte sich bei den Verkäufen in den letzten Tagen
don 22 — 25 M., es wurde sogar in einzelnen
Füällen bis zu 27 Mark verkauft, ein Beweis, daß
der Haßlocher Tab ak immer noch wie früber ein
gesuchter Artikel ist.
— Haßloch, 5. Dez. Wie die N. Zig
erführt, ist man an zuständiger Stelle damit be
schaftigt, für die Futtergelder der Fohlen in
uinserem Fohlenhof eine Aenderung dahin eintreten
zu lassen, daß der Preis derselben bedeutend herah
zjemindert werden soll. Im jenseitigen Batem
zesteht nämlich schon längst die Bestimmung, daf
yro Fohlen und Tag 50 Pf. Futtergeld von den
Privatbesitzern erjoben wird, während der Siau
die Mehrkosten selbst trägt. Eine diesbezüglihe
Aenderung bei uns in der Pfalz würde gewiß jeder
Pferdezüchter mit Freuden begrüßen, denn daß
Futtergeld nach jetziger Norm beläuft sich pro Tat
und Pferd über JI Mark.
— Ludwigshafen, 5. Dez. Aus de
Werkstätte für Feinmechanik des Herin Fr. Lut
dahier ist wieder eine weitere Exfindung hervotge
gangen. Eine Meßbvorrichtung für tropfbare und
zasförmige Flüsfigkeiten. Herr Lux hat bereit
Patent angemeldtt.
— Ludwigshafen, 6. Dez. Kurzlich he
in Gewerbetreibender auf dem Hemshofe eine Geld
rosle mit 50 Mark verloren. Der Finder hat sih
aun gemeldet; es ist ein Metzger aus Oppau.
Am heutigen Tage feierte Herr —W
Dr. ÄAugust Clemm mit seiner Gattin das deß
er silbernen Hochzeit im engsten Familien—
reise. Zahlreiche Glücwuͤnsche aus Rah und dern.
zegleitet von den prachtvollsten Blumenspenden, haden
das Jubelpaar schon in aller Frühe erfreut.
— Ludwigshafen a. Rh. Dieser Tah
erweilie Herr Oberpostrath Seifert von München
jier, der in Sachen der Ausdehnung des LTele
graphen⸗ und Telephonnetzes die Pfalz hetreffent
aähere Erhebungen gepflogen hat. Infolge Steigerunt
des Telegraphenverkehrs ist zunächst eine direlt
telegraphische Verbindung mit Metz und Paris
Aussicht genommen und soll mit' dem Bau der
Leitung alsbald begonnen werden, ferner soll aud
das Telephonnetz in den Städten und auf ilemen
Orten eine noch größere Ausdehnung als seithe
erfahren.
— Im Leiningerthale hat sich r
Verschönerungasverein und zWwar a