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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
erSr⸗Ingberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ aumd Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs ˖ Blatt und Mitiwochs und Samstags ml⸗
nn rirten Beilagen. Tas Blatt loßet dierieljährlich 1.M 60 einschließlich Trögerlohn; durch die Pofst bezogen Aιν, einschließlich 40 ñ Zuftellungsgebühr. Die
Anrüca ungogebühr sur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum betragt dei Inseraien aus der Pfalz 10 —4, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Erpedition
Auslunst ertheilt, 1Ib, Reklamen 80 5. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
291. Samstag, 29. Dezember 1888.
Einladung zum Abonnement
uf den täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feie r
age erscheinenden
„St. Ingberter Anzeiger“
Der „Si. Ingberter Anzeiger“ besißt eine ansehnliche
herbreitung in den Orten der Westpfalz und dem benach⸗
arlen preußischen Gebiete. Politische Nachrichten werden
m „St Ingberter Anz.“ mit möglichster Raschheit ver⸗
reiiet, außerdem bringt der „Anzeiger“ allwöchentlich eine
linsche Uebersicht. Treu national und patriotisch steht er
um angestammten Herrschethause und zu derjenigen Partei,
helche für Erhaltung der nationalen Güter eintritt. Den
nichtpositischen Theil sucht der St. Ingberter Anzeiger auf
aß Anziehendste zu gestalten durch stele aufmerksame Be⸗—
rachtung und sachliche Besprechung lokaler Vorgänge und
derhältnisse, kleinere landwirtsch. und gemeinnützige Artikel
ic. Ac. Wochentlich fuhrt derselbe zwei 8feitige illustrirte
Zonntagsblätter, serner anliegend ein Unterhal⸗
tungsblatt“ (2 mal wöchentlich) mit gediegenen Romanen.
leintren Erzählungen, Gedichten, Räthseln. Der St.
hiht. Arzeiger- eignet sich als wirlsamstes Inuseralions⸗
der Preis des Blaites erleidet auch jezt keine Ver⸗
moerung und stellt sich pierteljährlich auf 1,60 M., ein⸗
chliehßlich Trägerlohn, durch die Post bezogen 1,75 M.,
anschließlich 40 Pfg. Zustellungsgebühr. Denjenigen Abon⸗
jenten, weiche den St. Ingberler Anzeiger durch die Träger
halten, wird derselbe auch im nächsten Quartal fortge⸗
iiefert, jalls nicht vor Ablanf dis. Monats ausdrückliche Ab⸗
xestellung erfolgi. Bestellungen durch die Post wollen baldigst
emacht werden.
Zu fleißigem Abonnement laden ein
Hochachtungsvollst
Redaktion und Expedition
des St. Ingberter Anzeigers.
Politische Uebersicht.
* Gleich nach der Wiedereröffnung des
teichstages will die freiwillige Kommission
ur ein Gesͤtz bezüglich des Verkehrs mit Wein
sre Thätigkeit beginnen.
Um die Zeit der Wiedereröffnung der Reichs—
nagsfitzungen wird auch der Reichskanzler
wieder in Berlin erwartet, und man glaubt nach
wie vor voraussetzen zu dürfen, daß er sich an den
ilsdann bevorstehenden koloniulpolitischen Verhand⸗
ungen betheiligen und das neue Aktionsprogramm
eer Regierung darlegen wird.
»Zwbie verlautet, finden zur Zeit im preußischen
zultusministerium Erörierungen statt, welche
y auf die Verwendung der während der Dauer
es Sperrgesetzes aufgesammelten Beträge von
iber 16 Millionen Mark beziehen. Nach 8 9 des
Besctzes vom 22. April 1875, der nach der No—
eller von 1880 aus ersterem Gesetz allein noch
jbrig geblieben ist, war über die Verwendung der
sesperrien Geldern besondere gesetzliche Bestimmung
borbehalten, und es ist nicht ausgeschlossen, daß
etzt für den Landtag ein Gesectzentwurf hierüber
vorbereilet wird. Man darf als sicher annehmen,
aß die Verwendung fur katolische kirchliche Zwecke
n Aussicht genommen ist. Fraglich erscheint noch
sb der Gesetentwurf dem Landiag bereits zu Be⸗
ann der Session vorgelegt werden wird.
»Der Besuch des Konigs von Ita⸗
ien in Berkin wird — wie der Römische Kor⸗
eppondent des „Bl. Tgbl.“, entgegen den Nach⸗
ichten anderer Blätter, meldet — nicht schon im
zanuar, zum Geburtstage unseres Kaisers, erfolgen,
sondern mit Rücksichten auf die Etiquette und aus
ideren Gründen erst dann, wenn der Czar und
der Kaiser von Oesterreich ihre Besuche unserem
taiser⸗Hofe abgestattet haben werden. Den König
Humbert wird Crispi begleiten.
* Ueber das Schicssal Stanley's und
Emin⸗Paschas aäußert die Nordd. A. Z. nach⸗
digende Ansicht: „Das Dunkel, welches über dem
Schicksal Stanley's und EmindPaschas schwebt,
ist noch immer nicht gelichtet. Im Gegenteil, die
während der letzten Tage aus Afrika eingegangenen
Nachrichten sind geeignet, noch mehr Zweifel daran
aufkommen zu lassen, daß beide Forscher vereinigt
und daß sie beide, oder daß auch nur einer der—
selben wirklich in Sicherheit ist.“
* Der fruhere rusfische Minister Graf Loris⸗
Melikow ist in Nizza, 62 Jahre alt, gestorben.
Derselbe war der Sohn eines armenischen Kauf—
manns und früh in das Heer eingetreten. An den
Kaulasuskämpfen, am Krimkriege und im Orient-
krieg hatte er thätigen Anteil; in letzterem führte
er den Oberbefehl in Asien und sltürmte Ardahan
und Kars. Nach dem Mordanschlag im Winter⸗
palast übertrug ihm Kaiser Alexander II. die
Leitung der „obersten Exccutiocommission“, in welcher
Stellung er so ziemlich allmächtig war. Er ver⸗
juchte überale Grundsätze aufzustellen, aber der
Mordanschlag des 18. März 1881 auf den Kaiser
machte auch diesen Plänen ein Ende. Am 16.
Mai desselben Jahres wurde er durch den Grafen
Ignatiew ersetzt und ist seildem nicht mehr in die
Deffentlichkeit getreten.
DSeutsches Reich.
Stuttgart, 28. Dez. Die Königin ist heute
morgen mit Sonderzug nach Nizza abgereist, um
den Rest des Winters daselbst zu verbringen.
Berlin, 27. Dez. Die neuesten aus Ost-
afrika eingegangenen Nachrichten melden wieder
Zaͤmpfe, welche bei Bagamoyo stattgefunden haben
sollen. Die deutschen Schiffe sollen dabei abermals
Mannschaften von ihrer Besatzung haben landen
sassen. Uebrigens wird jetzt darauf aufmerksam
zemacht, daß über das Schickhsal der deutschen Be⸗
Lehlshaber der Stationen in Usagara und der Kin⸗
Janistationen, Niel sen und Giese bisher nichts
dekannt geworden. Die deutsch-ostafrikanische Ge⸗
sellschaft hat mehrere Versuche gemacht, hierüber
Näheres zu erfahren, sämmiliche sind indessen fehl⸗
geschlagen. Anfangs November scheinen sie noch
Jjelebt zu haben, was sodann aus ihnen geworden,
ist volllommen unklar. Ueber das Verhältniß, in
welchem Wisßmann zum Auswärtigen Amt gegen⸗
wäruig steht, sind die widersprechendsten Nachrichten
herbreitet. Im Gegensatz zu anderen Mittheilungen
hält die „Krzzig.“ daran fest, daß er zur Dienst-
eistung beim AÄuswärtigen Amt commandiert sei.
Die „Börsenztg.“ will wissen, daß er bereits zum
Reichskommissar für Ostafrika designiert sei.
Berlin, 28. Dez. Der Kaiser hat den
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attachs zur kaiserlichen Botschaft in Paris komman⸗
zirten Major Freiherrn v. Hoiningen genannt
Hduene zu leinem Flügeladjutauten ernannt; doch
ist Major v. Huene in seinem militärischen Kom—
mando in Paris belassen worden.
Berlin, 28. Dez. Dem Bundesrathe
sstt nunmehr auch die allgemeine Rechnung für das
Fiatsjahr 188485 nebst den dazu gehörigen Spe—
sialrechuungen und Bemerkungen des Rechnungs—
hofes zur Entlastung zugegangen.
Ausland
London, 28. Dez. Der Kölnischen Zeitung
wird von hier telegraphirt: Der Petersdurger
Berichterstatter der „Times“ meldet: Nachdem
chon in der Presse angedeutet worden, es sei thö—
rticht, anzunehmen, daß Morier, der jetzige bri⸗
ische Botschafter in Petersburg, der 1870 Gesand—
er in Darmstadt war, die deutsche Armee an
Frankreich verrathen habe, da die englische
Regierung Moriers etwanige Meldungen an
Bazaine übermittelt haben müßte, hat Morier in
nachdrücklichster Weise erklärt, daß er weder durch
Depesche, noch durch Privatbrief, noch durch Tele⸗
zramm während des deutschefranzösischen Krieges
rgend einer öffentlichen oder Pribatperson irgend
welche muthmaßliche Bewegungen des deutschen
Heeres mitgeteilt habe, (wie die „Köln. 3.“
aufgestellt hatte), aus dem einfachen Grunde,
weil er nichts mitzuteilen gehabt und keinerlei
Moglichkeit, solche Nachrichten zu erhalten, besessen
habe. Die Berliner Vertreter der „Times“ und
des „Daily Telegraph“ machen auf die Wiedergabe
des Ärtikels der Kölnischen Zeitung durch die Nord⸗
deutsche Allg. Zeitung aufmerksam.
London, 28. Dez. Dem Reuter'schen Büreau
wird aus Teheran unter dem 26. d. M. gemeldet:
die persische Regierung entwirft als
Anhang zu dem Rundschreiben vom 80. Oktober,
wodurch der Karunfluß dis Ahvaz dem internatio⸗
nalen Verkehr geöffnet wird, eine neue Note, welche
den fremden Handel im Allgemeinen hemmt, jedoch
als besonders gegen den englischen Handel gerichtet
angesehen wird. Die Note begrenzt die fremde
Schiffahrt auf den Teil des Karunflusses unterhalb
Ahbaz und beschränkt den Aufenthalt fremder Schiffe
in Abvaz auf 24 Stunden. Die Note untersagt
den Verkauf, sowie die Verpachtung des Grundbe⸗
fitzes an Ausländer und verbietet den persischen
Unterthanen, irgend welche Arbeiten mit Hilfe frem⸗
den Kapitals zu unternehmen.
Rom, 28. Dez. Der bisherige Vicelönig
von Indien, Lord Dufferin, ist heute in
Brindisi eingetroffen und nach Neapel weitergereist,
wo er mehrere Tage zu verweilen gedenkt.
Rom, 28. Dez. Die „Agenzia Stefani“ hält
gegentheiligen Verficherungen gegenüber die Nachricht
aufrecht, daß die tunesische Regierung die sofortige Ratu⸗
ralisirung der ausländischen Beamten als Fran⸗
zosen oder Tunesen verlange, widrigenfalls die⸗
jelben verabschiedet werden würden.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*— St. Ingbert, 29. Dezember.
Militärisches. Vizefeldwebel, die sich zur
Wahl als Reserve⸗ oder Landwehroffiziere stellen
wollten, brauchten bisher nur eine einmalige acht⸗
wöchige Uebung bei ihrem Regimente abzuleisten.
Nach einer jetzt ergangenen Verordnung kann kein
Bizefeldwebei sich zur Wahl als Reserve⸗ oder
Landwehrlieutenant mehr stellen, der nicht wenigstens
zwei achtwöchige militärische Uebungen ausgeführt
Jat. Die Einstellung als Reserve- oder Landwehr⸗
„ffizier wird demnach künftig, da man in einem
Jahre nicht zweimal zur Uebung eingezogen wird,
um ein Jahr später erreicht werden als früher.
Ddie Gewerbetreibenden machen wir noch⸗
nals auf die gesctzliche Bestimmung aufmerksam,
vponach vom 1. Januar 1889 ab nur Gewichts⸗
stücke des Kilogrammsystems in Gehbrauch sein dürfen,
ind alle alteren, dem Pfund⸗System angehörigen
Gewichtsstücke in den früheren Formen im öffent-
lichen Verkehr gesetzlich verboten find.
*— dDie deuische Reichsbank ermäßigte
neuerdings am 24. d. Mts. den Zinsfuß für
den Ankauf von Wechseln im offenen Markte von
4 pCt. auf 8*4 pCt.
*— Der Anstand auf fremdem Jagd—
revier in der Absicht, von dort aus das auf
das eigne Revier übergetretene Wild zu erlegen,
ist nach einem Uriheil des Reichsgerichts, —A