Full text: St. Ingberter Anzeiger

Wochenmarkt verkauft werden: Häfner-, Büttner⸗, 
und Korbwaren nebst sonstigen Gewerbeerzeugnissen 
nach bisheriger Uebung, worüber noch ortspolizei⸗ 
icher Beschluß des Gemeinderates zu fassen ist. 
Durch diese Kgl. Ministerialverfügung ist nicht 
illein das berechtigte Interesse der ortsansässigen 
Zaufleute gewahrt, sondern auch dem konsumieren⸗ 
den Publikum gegen vorkommende geringwertige 
»der Ausschußware durch fremde, unbekannte Händler 
nöthige Schutz geboten. 
— Speyer, 14. Mai. Ueber die Behand⸗ 
lung der Gesuche um Verleihung von Stipendien 
aus dem durch den Landtagsabschied im Jahre 
1831 begründeten Stipendienfonds bestehen folgende 
Vorschriften, welche von der Kgl. Regierung zur Dar— 
nachachtung bekannt gegeben werden: 1. Die Gesuche 
um Verleihung von Stipendien aus obenbezeichnetem 
Fonds müssen mit legalen Zeugnissen über Dürftig⸗ 
eeit und siuliches Verhalten belegt sein und spätestens 
im Monate Jauli bei den nachgenannten Stellen 
und Behörden eingereicht werden. Bittsteller, welche 
ihre Gesuche verspätet oder unmittelbar bei dem 
gl. Staatsministerium des Innern für Kirchen⸗ 
und Schulangelegenheiten oder endlich mit mangel⸗ 
haften Belegen versehen einreichen, haben deren 
Nichtberücksichtigung zu gewärtigen. 2. Die Uni⸗ 
versitätsstudierenden mit Einschluß der im nächsten 
Jahre in die Praxis übertretenden Rechtskandidaten 
und Mediziner haben ihre Gesuche stets bei dem 
Senate jener Universität einzureichen, an welcher 
sie studieren. Hiebei haben die Studierenden jedoch 
zugleich anzugeben, ob und an welche andere Lan⸗ 
desunversität sie etwa im nächsten Jahre überzu—- 
reten beabsichtigen. 8. Die in Praxis übertreten⸗ 
den Rechtskandidaten, sowie die bereits in Praxis 
hefindlichen Juristen haben in ihren Gesuchen an⸗ 
zugeben, bei welchem Gerichte oder bei welcher Be⸗ 
hörde sie das nächste Jahr einzutreten beabsichtigen. 
4. Die bereits in Praxis befindlichen Rechtskandidaten 
qaben ihre Gesuche bei den Kgl. Regierungen, 
dammer des Innern, in deren Regierungsbezirk sie 
zurzeit der Bewerbung praktizieren, einzureichen. 5. 
Die Studierenden der Gymnasialoberklassen und 
Lyzeen haben ihre Gesuche unter Angabe der Uni— 
dersität, welche fie zu besuchen gedenken, bei den 
hnen vorgesetzten Rektoraten einzureichen. 6. Zum 
Nachweise der Würdigkeit haben sich sämtliche Be—⸗ 
werber der vorschriftsmäßigen Stipendienprüfung 
zu unterziehen. 
.. Weisenheim da. B., 12. Mai. Seit 
einiger Zeit grassiren hier verschiedene ansteckende 
Zrankheiten, denen schon Viele zum Opfer gefallen 
ind. Namentlich die Schuljugend liegt zum größten 
Teile krank darnieder, so daß sämtliche Schulen 
bis auf Weiteres geschlossen werden mußten. 
— Ludwigshafen, 13. Mai. Redakteur 
J. P. Schwarz, vor Kurzem Chefredakteur des 
„Pfälzischen Kurier“, ist vor ca.8 Tagen in Mann⸗ 
jeim verhaftet worden und befindet sich z. Z. in 
Untersuchungshaft. Die Ursache der Verhaftung 
dildet ein Vergehen im Sinne des 8 183 des 
R.St.G.B. Bekanntlich stand Schwarz wegen 
desselben Vergehens vor drei Wochen vor der Straf⸗ 
ammer in Frankenthal, wurde aber freigesprochen, 
da Zweifel bestanden, ob Schwarz in Folge hoch⸗ 
zradiger Betrunkenheit und notorischer Kturzsichtig⸗ 
ieit sich der Tragweite seiner die Sittlichkeit ver⸗ 
etzenden Handlung bewußt gewesen bezw. die An⸗ 
wesenheit dritier Personen übersehen hatte. 
(Gen. A.) 
— Erben in der Pfalz gesucht) 
Das am 15. Dezember 1805 in Kandel (Rhein— 
falz, Bayern) geborene, am 14. April in Wies⸗ 
haben verstorbene Fräulein Henriette Barbe Karoline 
Müller, Tochter des Friedensrichters Louig 
Müller und der Julie geb. Markert aus Kandel, 
Jat über ihren Nachlaß, so viel bis jetzt bekannt, 
jetztwillig nicht verfügt. Diejenigen Personen, welche 
krbansprüche auf das nachgelassene Vermögen er⸗ 
jeben, werden in öffentlichen Blättern aufgefordert, 
ihre Ansprüche näher bei dem königl. Amtsgericht 
Wiesbaden Abteilung IV., zu begründen. 
Die Stra ßenbahn Neustadte LambreqqQt⸗ 
Fran keneck Neidenfels⸗Elmstein. 
Neustadt, 13. Mai. Im GEinverständnisse 
mit dem kgl. Bezitksamt hatte das hiesige Bürger⸗ 
neisteramt auf heute Vormittag in den Kaisersaal 
)es Saalbaues eine Versammlung einberufen be—⸗ 
jufs Besprechung der Concessionsgesuchseingabe be⸗ 
reffs der Straßenbahn Neustadt Lambrecht Franken⸗ 
c⸗Neide nfels⸗Elmstein. Zu dieser Versammlung 
zatten sich died Interessenten recht zahlreich einge- 
unden. Verktreten waren die Gemeinden Eden⸗ 
oben, Elmstein, Esthal, Frankeneck, Hambach, 
Zelmbach, Lambrecht, Lindenberg, Neidenfels, Neu— 
tadt und Rhodt. Herr Bürgermeister Krafft führte 
den Vorsitz. Nachdem die Liste der Anwesenden 
iestgestellt war. gab Herr Max Mayer, Vorsitzender 
der hiesigen Lagerhausgesellschaft, zunächst einige 
Mittheilungen über die Vorgeschichte des Unterneh⸗ 
nens. Ursprünglich war nur die Linte Neustadt- 
dambrecht⸗Frankeneck-Neidenfels in's Auge genom- 
nen. Auf den Rath des Herrn Bürgermeisters 
Hoßler von Frankeneck wurde jedoch die Zweiglinie 
ꝛambrecht⸗Elmstein wegen des großen Holzreichthums 
ener Gegend hinzugenommen. Die Ausführung 
»es Unternehmens haben in die Hand genommen 
Senderop u. Cie. (Berlin), Karl Egells (Berlin) 
und M. Pollak u. Cie. (Frankfurt a. M.) Be— 
riebsdirektor Senderop (Lippstadt) hat sich mit der Hin 
ufügung dieser Zweiglinie einverstanden erklärt, nach 
)em im Allgemeinen die Rentahilität des Unter 
iehmens nachgewiesen worden ist, und den Rath 
ertheilt, aunmehr die Erlaubniß zur Vornahme der 
jenerellen Vorarbeiten beim kgl. Staatsministerium 
nachzusuchen. Hinfichtlich der Rentabilität wurde 
erwähnt, daß allein über Frankeneck 50 — 60,000 
Ster Holz verladen werden. Das Concessionsge⸗ 
such wird von der ausführenden Firma eingereicht 
und zur Unterstützung desselben eine Eingabe der 
Interessenten angefügt, in welcher die Herstellung 
dieser Straßenbahn als ein dringendes Bedürfniß 
dezeichnet wird. Herr Oberingenieur Platz schloß 
Reran einige technische Ausführungen. Die Bahn 
oll bei dem Mohr'schen Bierkeller (vielleicht auch 
um Marktplatz beginnen und gleich mit Dampf be⸗ 
rieben werden. Die Bahn wird schmalspurig ge⸗ 
haut, jedoch können wie bei der Straßenbahn 
Mannheim-Weinheim die Originalwagen der Voll- 
bahnen ohne Verladung benützt werden. (Ist. 3.) 
Vermischtes. 
F.Reichsgerichts Erkenntniß. Hin— 
ichtlich der Befugniß zur Vertretung des Reichs— 
Militärfiskus in Prozessen hat das Reichsgericht zum 
rsten Male eine prinzipielle Entscheidung von weit— 
ragender Bedeutung gefällt, deren Ergebniß in 
rolgenden Sätzen ausgesprochen ist: „Nach der 
Reichsbverfassung sind die Kontingentsverwaltungen 
der Einzelstaaten, vorbehaltlich der sich aus der 
Verfassung selbst ergebenden Beschränkungen, zur 
elbstständigen Verwaltung des Militärwesens und 
nsbesondere zur selbstständigen wirthschaftlichen 
UIrmeeverwaltung auf Rechnung und in Vertretung 
des Reiches berechtigt, sie sind in dieser Beziehung 
den Reichs⸗Militärfiskus sowohl beim Abschluß von 
stechtsgeschäften, als im Prozeß zu vertreten be— 
ugt, und in Folge dessen ist eine Vollmacht des 
Reichskanzlers zur Führung eines Prozesses bezüg 
ich der dem Ressort der Militärverwaltung unter⸗ 
iegenden Gegenstände nicht erforderlich, vielmehr 
nuß die Frage, welche spezielle Behörde die Landes 
'ontigentsverwaltung in einem einzelnen Prozeß zu 
vertreten habe, in Ermangelung reichsgesetzlicher Be⸗ 
timmungen nach dem Landesrecht beurtheilt werden.“ 
FGonderzug nach den Niederwald. 
Anläßlich der Pfingstfeiertage wird am Montag 
den 21. d. Mts., ein Sonderzug mit 2. und 83. 
Wagenklasse zwischen Saarbrücken und Bingerbrüch 
u ermaäßigten Fahrpreisen abgelassen, welcher die 
Station Saarbrücken um 5 Uhr 20 Minuten früh 
derlaßt, an allen größeren Stationen anhält und 
um 9 Uhr 2 Minuten Vormittags in Bingerbrück 
intrifft. Der Rückzug wird die Station Binger— 
hrück um 7 Uhr 20 Minuten Abends verlassen 
in gleicher Weise an den Zwischenstationen anhalten 
und um 10 Uhr 59 Min. wieder in Saarbrücken 
eintreffen. Die Fahrpreisermäßigung wird darin be— 
stehen, daß alle Theiinehmer an diesem Zuge von 
den Stationen] Saarbrücken bis Oberstein ein⸗ 
chließlich, für Hin⸗ und Rückfahrt nur den Betrag 
der einfachen Billets zu bezahlen haben, sofern 
sie nach Kreuznach oder Bingerbrück fahren. Von 
allen übrigen Reisenden ist der volle Billetpreis zu 
hezahlen, wenn nicht Gesellschaften von mindestens 
30 Personen besondere Anträge um Fahrpreiser⸗ 
näßigung stellen. Die auf Der Rückseite mit dem 
Schwarzstempel bedruckten Billets zu ermäßigten 
Preisen dürfen nur zwischen Bingerbrück und 
Münster a. St. bei andern Zügen benutzt werden, 
gelten im Uebrigen für Hin˖ und Rückahrt nur 
hei den Vergnügungszügen, haben also besonders 
hvei dem um 6 Uhr 55 Min. von Bingerbrück ab— 
ahrenden Schnellzuge 329 keine Gültigkeit. 
F München, 11. Mai. Dem G 
lang ist in der Nacht vom 10 qufh thn 
theilweise reichlich Schnee gefalleg i 
die Post von Partenkirchen nach w d 
Morgen ihren Weg mittelst Eqhlnunn 
konnie. Um Totz. Benediltdeuren ain — 
zeringer Sdneefall auf den Bergen nug 
)erselbe nicht bis ins Thal herab. — * 37* 
hat heute Früh zwischen 6 und 7 Ihe —J 
ratur nur 4 Grad R. betragen. 34 
München. Beide Gemein 08 
aus dem Reservefonds 5000 —5 
haltung eines Kellerfestes für den su gu 
fichtigten internationalen Preßcongreß um w ñ 
Mark zur Grunderwerbung für ein —* 
der Baaderstraße bewilligt. ihu 
F Kürzlich feierte in Altenstadtard 
Schwaben) ein hochbetagtes Ehepaar, di 
and seine Frau Regine, das seltene Fuhh 
mantenen (60.) Hochzeit. Beide Leute In 
trotz ihres Alters — er steht hoch in u 
zigern und sie hat das 100. Lebensjahr dereitz 
cchritten — bester Gesundheit; Herr Maher so 
heute noch ohne Brille. 
F, Stuttgart, 7. Mai. (Allgemeinerd 
scher Versicherungs⸗Verein.. Im Monn 
1888 wurden 303 Schadenfälle angemelder. 
zwar 271 äußere Verletzungen und 32 ue 
Erkrankungen. Von den Unfällen hatten 
sofortigen Tod und 25 eine gänzliche oder hih 
Invalidität der Verletzten zur Folge. Ma 
Mitgliedern der Sterbelasse starben in diesmnd 
nat 33 Neu abgeschlossen wurden im Ma 
April 1373 Verficherungen über 5188 Puspe 
Alle vor dem J. Januar 1888 eingetretenen he⸗ 
incl. der Todes⸗ und Invaliditäts-Falle sin 
auf die von 26 noch nicht genesenen Persene 
ständig reguliert. 
F.Stuttgart, 11. Mai. Der Congu 
deutschen Papiervereins, welcher seinen & 
Dresden hat und dessen Tendenz der Shu 
Papier⸗ und Schreibmaterialen-Handels vot S 
zurch Schwindelfirmen und das Streben ih 
Concurrenzkampf möglichst zu mildern, tagter 
in Stuttgart. Die Generalversammlung wu 
40 Delegirten, meist aus Nord⸗ und Mittelden 
land befncht. Den Vorsitz führte H. Guer 
Benndorf. Die Mitgliederzahl beträgt 4 
ca. 700. Der Verein bekämpft haupisächlich 
den von Lehrern selbst betriebenen — 
Heften, Büchern ꝛc. Eine deim preußischen Cud 
ninister v. Goßler eingereichte Beschwerde hier 
wurde zurückgewiesen, der Verein erwärkhet n 
daß die Behörden ihn unterstützen werden. 
dann wurde die versuchsweise Bestellung 
Rechtsraths zur Führung von Rechtsstreitig 
des ganzen Vereins in Berlin beschlossen. Ve 
ich diese Einrichtung, so sollen auch in den üb 
größeren Städten Syndicate errichtet werden 
Antrag des Mitteldeutschen Zweigvereins au 
chmelzung des Papiervereins mit dem Schu 
iür Papierindufirie wurde fallen gelassen. 
Ort für die nächste Generalversammlung 
man einstimmig Hamburg.. 
FStraßdurg, 11. Mai. Es wit 
zegenwärtig unter siarkem Andrang des Publt 
vor der Sirofkammer des hiesigen Landgerict 
—A 
jolgender: Am 8. Novbember 1887 lief de 
Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige en 
Inhaltes, daß einige Tage vorher der Wirth r 
Mathis in dem denachbarten Dorfe Egboß 
durch ein Versehen des behandelnden Arzt 
Flocken, Kantonalarzt in Straßburg, vetgifte 
den und in Folge dessen gestorben sei. 9 
wurde auch bekannt, daß der von — 
Flocken behandelte Luxhofwirth Hertet in b 
burg, der wie Mathis an Gliederweh lit,“ 
denselben verdächtigen Umständen gestorber 
Die Leiche des Maihis ist amtlich obduzirt w 
und sodann auch, nach erfolgter Ausgrabun— 
jenige des Herter. Flocken wurde am 26.* 
berhaftet, später gegen eine Sicherheitsleiftun 
20,000 Mark vorlaͤufig freigelassen und un 
cndigter Voruntersuchung wiederum verhate 
ist der fahrlässigen Tödtung beschuldigt J 
begangen, daß er in beiden Fällen in stather 
mnstati tinctura colechici das ungleich 
vittende extraetum colchici verwendet und 
exfolgter Entdeckung des Irrthums, in Ben 
derter keine Anstalten getroffen hat, um ꝛ 
senten noch zu retten Das Mitlel kam