Jugherter Anzriger
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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Angberter Anzeiger⸗ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und heiertage. Z mal wochentlach mit Unterhaltungs-Slatt und Freitags und Samstags mit acht
— 5 — — *2 — en —— 1 8 60 ee reee 8 7 F, *8 1 4 9 9 e Zustellungsgebühr. Die
ebuͤhr fur arwmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz ei außerpfalzischen und soichen auf welche die Erpedition
aungeg Auskunst ertheilt, 13 ⸗, Reklamen 80 3. Bei 4maliger Einrüuckung wird ne dreimalige berechnet. i⸗
—106. Donnerstag, 24. Mai 1888. 23. Jahrg.
Politische Uebersicht.
Nach einer langen schweren Zeit voll Trauer
vl Sorge ist mit der an diesem Donnerstag
idenden Vermählung des Prinzen
urich von Preußzen mit der Prinzesfin
ie bon Hessen wieder ein Fest- und Freudentag
da deutsche Kaiserhaus wie für die ganze
ite Ralion gekommen. Wohhl ist die Erinner-
cu den Heimgang Kaiser Wilhelms noch im⸗
insch und wohl wohnt noch immer die Sorge
zeiset Friedrich im Herzen des deutschen Vol-
nd es verbieten sich hiermit rauschende Freu⸗
undgehungen zum Vermählungstage des hoch⸗
uͤhen Paares von selbst, aber die anhaltende
ie Wendung im Befinden Kaiser Friedrichs
ch den Untergrund für die gehobenere Stim-
h in welcher man am Berliner Hofe das Hoch⸗
ist des zweiten Sohnes des Kaiserpaares be⸗
unnd die in der Nation ihren Widerhall findet,
zin dieser wieder hoffnungsfreudigeren Stimm⸗
ghiingen denn auch Deutschland's Stämme dem
een Paare ihre innigsten Glück- und Segens⸗
ihe zu der Vereinigung für's Leben dar. —
dbelannt, reisen die erlauchten Neuvermählten
am Abend des Donnerstag nach Schloß Erd⸗
unddorf in Schlesien ab, um hier die Flitter⸗
zen zu verbringen und später ihre Residenz in
früheren herzoglichen Schlosse in Kiel zu nehmen,
duder belgischen Deputirtenkammer
adlich die so lange in der Schwebe gewesene
der Maasbefenigung zum Abschluß gelangt.
abl Stimmen nahm die Kammer am Sonn ˖
d die Vorlage über die Stärkung der militär⸗
in Vertheidigungsmittel Belgiens und die Be⸗
hung der Maaslinie an, während sich 16 De⸗
re det Abstimmung enthielten. Od freilich die
en finanziellen Opfer, welche fich Belgien durch
nlege der Maasbefeftigungen auferlegt, auch
n Zwed erfüllen werden muß noch dahingestellt
un wenigstens haben gewichtige militaͤrische
innen die Befestigung der Waas als nutzlos
Senien bezeichnet im Falle dafselbe in einen
alden Krieg verwickelt werden sollte.
in bedeutsames Ereigniß aus der heurigen
. ix repräsentirt die Eröffnung der
minie Belgrad⸗Saloniki, womit dem
eilchr ein gang neues Gediet erschlossen wird.
Angstsonnabend Abend langte der erste Er-
9 Paris in Saloniki an und dieses
— ward in der aegaischen Hafenstadt
glaͤnzendes Banket der officielien Kreise
WMp Auf —AX
Saloniki ward das Passiren des ersten
on der Bevölkerung als ein großes Fest
ungeheuere Menschenmassen hatten sich
noe Siclion eingefunden, Militait war in
* — die Stationsgebäude trugen
Noarn Guirlandenschmuck und wiesen deuische,
an m türlische Willkommen⸗ Inschriften
vil die türtischen Behörden beobachteten
eim Passiren des Zuges eine freundliche
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derli Deutsches Reich.
chle m 23. Mai. Aus Charlottenburg wird
whann das Befinden des Kaisers Friedrich
n 7 underändert ist. Die Nacht ist be⸗
uin — usem Der Kaiser bewegte fich heute
u bæ im Schloßpark. Für den Nagh
un b Ausfahri nach Berlin geplant. Die
es kaiserlichen Hoflagers nach Schloß
Friedrichskron soll, wie man hört, anfangs nächster
Woche erfolgen. Auch gilt ein Aufenthalt in Hom⸗
zurg während des Hochsommers nicht für ausge⸗
chlossen.
Berlin, 23. Mai. Gegen 6 Uhr fuhr Kaiser
Friedrich mit der Kaiserin Victoria in geschlossenem
Wagen die Linden entlang. Der Wagen hielt kurze
Zeit vor dem Palais der Kaiserin Augusta und fuhr
dann nach dem hiesigen früheren kronprinzlichen
Palais. Auf dem ganzen Wege wurden dem Kaiser⸗
daare stürmische Huldigungen dargebracht. Die
Menge drängte sich immer wieder dicht an den
Wagen heran, um ihrer Begeisterung Ausdruck zu
gzeben. Der Kaiser danktie sichtlich gerührt.
Der „Reichsanzeiger“ meldet die Verleihung
des Roten Adler⸗Ordens 2. Classe mit Stern und
Fichenlaub an Professor Rudolf Virchow. (Der
freisinnige Gelehrte war bereits im Besitz des Roten
Adler⸗Ordens 83. Classe mit der Schleife.
Ausland
Wien, 23. Mai. Das Wiener Polizeipräsi⸗
hium hat das demonstrative Singen der „Wacht
im Rhein“ verboten. — Nach einer Meldung des
Krakauer „Czas* werden in Russisch-Podolien an
y)er Bahn Militärbaracken nach osterreichischem Muster
nufgeftellt werden. Anschlagzettel in den podolischen
Ortschaften zeigen an, daß wegen bevorstehender
großer Manvber nächst der galizischen Grenze Trup⸗
penverschiebungen und Zusammenziehungen flatt⸗
finden werden.
Wien, 23 Mai. Dem Abgeordnetenhause
waren zwei gleichlautende, mit 47 648 Unterschriften
dersehene Bittschriften zugegangen, in welchen ein
Zollbüundniß mit Deutschland behufs der zollfreien
kinfuhr von Aderbauerzeugnissen verlangt; wird.
Der Abgeordnete Schönerer beantragte, diese Bitt-
schriften drucken zu lassen und dem volkswirtschaft⸗
lichen Ansschusse zur beschleunigten Berichterstattung
zuzuweisen. Beide Antcäge wurden abgelehnt.
Rom, 283. April. Der seit lange ge⸗
plante Besuch des Kaisers Franz Josef von Oester⸗
reich bei Koͤnig Humbert wird in naͤchster Zeit,
vahrscheinlich anläßlich der Manöver, in Boloane
Ibgestattet werden.
Lokale und de Lachrichten.
* St. Ingbert, 24. Mai. Für die Mit⸗
zlieder der Gesellschaft „Harmonie“ wird morgen
Nachmittag von 5 Uhr ab im Grewenig'schen Garten
ein Concert stattfinden. Die Gesellschaft hat hierzu
einen Teil der Kapelle des 70. Infant.Regiments
rus Saarbrücken engagirt. Dem Concerte wird im
Saale der Frau Wtb. Grewenig eine Tanzunter⸗
jaliung folgen.
*St. Ingbert, 24. Mai. Wie wir hoören,
st die Mariannenthaler Glashütte in Schnappach
Firma A. Wagner) an der Münchener Kunstge⸗
verbe⸗Ausstellung mit verschiedenen Glasmalereien
hetheiligt.
2 Zweibrücken, 283. Mai. In der heu⸗
tigen Sitzung der Strafkammer des hiefigen Land⸗
gerichts kam ein Fall von St. Ingbert zur Ver⸗
handlung. Angeklagt waren nämlich die Gebrüder
Heib von da, Johann, Ludwig, Peter u. Andreas
wvegen Verbrechens des Diebstahls bezw. Mittäter
schaft bei demselben, letzterer auch wegen Privat⸗
urkundenfälschung und Betrugs. Durch das theil⸗
veise Geständniß der Angeklagten und die Aus—
agen der Zeugen wurde erwiefen, daß diest
Hesellschaft von Weihnachten 1887 bis Mitte Fe⸗
ruar d. J. ihren Bierbedarf dadurch deckte. daß
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der ältere Bruder Johann, der als Hülfsarbeiter
auf der Güterexpedition verwendet wurde, zu nächt⸗
ticher Zeit aus den ihm bekannten Bierwagen der
Fisenbahn, einigemale durch Ablöͤsen der Plomben,
Fässer von je 20 Liter entnahm, während abwech⸗
selnd die genannten Brüder Wache standen. Von
dem reichlichen Vorrat wurde fröhlich gezecht und,
was man nicht sofort vertilgen konnte, in Flaschen
zelegt. die Johann H. zu diesem Zwecke von den
Wagen der Aclienglashütte entnahm. Die leeren
Fässer mußten dann als Brennholz dienen, wäh⸗
rend die Eisenteile beim Händler derkauft wurden.
Der auffallende Biervorrat der Gehrüder und ihre
Freigebigkeit damit ihrer Hausfrau gegenüber, der
ae allerdings auch noch zwei Flaschen Wein ent⸗
wendeten, erregte Verdacht und bei einer Haussuch—⸗
ung fand man eines der vermißten Bierfässer als
Nrautbütte verwendet. Außerdem hatte sich Andreas
in den Besitz von Stiefeln auf billige Weise ver⸗
setzt, indem er dem Schuhhändler Linn einen an⸗
Jeblich von seinem Meister geschriebenen Zettel des
Inhalts, daß dieser für die Zahlung gutstehe, prä⸗
entirte, worauf Linn ihm das Gewünschte verab⸗
reichte, ohne jedoch Zahlung spaäter dafür erhalten
zu haben. Nachträglich erfuhr er denn, daß der
zetr. Meister nichts von einer solchen Garantie über⸗
nahme wisse nnd natürlich Andreas H. den Zettel
selbst verfaßt und mit der falschen Unterschrift ver-
sehen hatte.
Das Gericht verurteilte deshalb den Johann
Heib wegen eines Verbrechens des fortgesetzten
Diebstahls gem. 8 248 Zff. * R.Str.G.⸗B. zu
einer Zuchthausstrafe von einem Jahre und sechs Mo⸗
naten, indem es dem Antrage der k. Staatsbehörde
auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf
die Dauer von dier Jahren, in Anbetracht der bis⸗
herigen straflosen Vergangenheit dieses Angeklagten
richt stattgab, ferner den Ludwig Heib zu einer
Befangnißstrafe von 14 Tagen, den Peter Heib zu
einer solchen von einem Monat unter der Annahme,
zaß diese sich nur der Mitiäterschaft bei einem Ver⸗
gehen des einfachen Diebstahls schuldig gemacht
haiten, indem nicht erwiesen ist, daß sie von der
erschwerenden Art und Weise, wie ihr Bruder sich
die Fässer verschafft, Kenntniß hatten, den Andreas
Heib unter eben dieser Voraussetzung zu einer Ge⸗
Angnißstrafe von 14 Tagen und wegen eines Ver-
gehens der Privaturkundenfälschung, verübt in
dealer Conkurrenz mit einem Vergehen des Be⸗
ruges, unter Annahme mildernder Umstände zu einer
Gefüngnißstrafe von 4 Monaten, zusammengefaßt
in eine Gesammigefängnißstrafe von 4 Monaten
und 8 Tagen.
Die Kosten wurden zu us dem Johann H.,
je U12 dem Ludwig und Peter H. und zu —
dem Andreas H. zur Last gelegt.
— Albersweiler, 22. Mai. Am verflossenen
Samstag Abend zog ein starkes Gewitter, von
Hagei begleitet, über unsere Nachbargemeinde Eusser ⸗
hal, das leider auf Feldern und in Weinbergen
hedeutenden Schaden angerichtet und die Hoffnun⸗
Jen der armen Bewohner auf eine gute Ernte
jroßtentheils wieder vernichtet hat. Seit drei
Tagen weht ein rauher Nordwind über unsere
Fluren und alle Anzeichen zu einem trochenen Jahr-
Jang sind vorhanden. Dabei lechzen Saaten und
Futlerkräuter nach Regen; auch ist das Graben
n den Weinbergen durch die große Trocenheit sehr
erschwert. CG. T.)
— Speyer, 28. Mai. In der Nacht von
Sonntag auf Montag wurde dem Gewächshaus