Full text: St. Ingberter Anzeiger

ʒi. Fugherter Amzeiger. 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
berter Anzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wöochentlich mit Unterhaltungs -Blatt und Fre itags und Samstags mit ach 
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ugtee Mebuͤhr fur die Agespallene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Abei außerpfalzischen und soichen auf welche die Erpedition 
sirückung astunst ercheü, iß eklamen 30 3. Bein mauger Einrucdung wird nur dreimalige berechnet. 
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Mittwoch, 13. Juni 1888. 
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und Facultäten Frankreichs gestaltete sich ebenfalls 
ehr herzlich. 
* Der Unterstaatsseeretär für Ir⸗ 
land, Oberst King ˖Harman, ist am Sonntag früh 
gestorben. Man darf einigermaßen gespannt sein, 
ver zum Nachfolger King⸗Harmans auf dessen 
Posten berufen werden wird, denn das Unterstaats— 
sectetariat für Irland erheischt eine energische und 
in ihrem ganzen Auftreten consequente Persönlichkeit. 
Seutsches Reich. 
Berlin, 11. Juni. Ueber das Befinden des 
Zaisers verlouten schon seit einigen Tagen minder 
zünstige Nachrichten. Die Schlingbeschwerden sind 
noch nicht ganz gehoben. Dr. Mackenzie setzte heute in 
Begenwart des Generalarztes Dr. v. Wegener und der 
Brofessoren Krause und Bardeleben wieder eine neue 
danüle ein und zwar eine silberne. Nach Angabe 
der „Post' wäre diese neue Kanüle, um die Ein⸗ 
uhmung der Luft zu erleichtern, mit einer zweiten 
Deffaung versehen, an der ein kleines Mundstück 
itzi. An diesem Mundstück wird ein Schlauch 
zefestigt, der in einen Ball ausläuft. Bei etwaigen 
Athmungsbeschwerden kann mit der Hand durch 
Zusammendrücken des Balles frische Luft von außen 
ingeführt werden. Eine andere Lesart verbreitet 
die „Nationalztg.“ Danach liege die Schwierigkei⸗ 
nicht mehr darin, daß der Luftweg zu eng ist, 
sondern die Luftröhre hat sich im Gegentheil so 
erweitert, daß die Kanüle sie nicht mehr ausfüllt 
und der von oben kommende Eiter an ihr vorbe 
in die tieferen Luftwege fließen kann. Dies suchen 
die Aerzte dadurch zu verhindern, daß um die 
stanüle ein Gummiring angebracht wird, welcher 
mittelst eines feinen, innerhalb der Kanüle einge— 
führten Röhrchens aufgeblasen wird. Dadurch 
wird der zwischen Kanüle und Luftröhrenwand 
vorhandene Hohlraum ausgefüllt, und es kann kein 
Fiter von oben in die Tiefe fließen. Zu silbernen 
Kanülen mußte man deshalb wieder zurückkehren, 
weil Aluminium schwer zu bearbeiten ist, sich nicht 
öthen noch schweißen läßt. 
Berlin, 12. Juni. Der Kronprinz besuchte 
heute Morgen den Reichskanzler. 
Potsdam, 12. Juni. Bulletin von 9 
Uhr Vm. Bei Sr. Majestät dem Kaiser und 
Zönig haben die Schlingbeschwerden zugenommen, 
sodaß die Ernährung schwierig wird. Injolge dessen 
fühlt sich Se. Majestät schwächer als bisher. 
Ausland. 
Basel, 12. Juni. Der Große Rath beschloß 
mit Stimmenmehrheit die Einführung unentgelt⸗ 
licher Abgabe der Lehrmittel für alle Schüler und 
S„chülerinnen der Primär⸗- und Mittelschulen. 
Wien, 11. Juni. Ein hochoffiziöser Brief 
der „Politischen Korrespondenz“ aus Pest sagt: 
VBielbemerkt wird, daß die Angelegenheiten Bul— 
gariens diesmal keine besondere Erwähnung in der 
Thronrede fanden, woraus geschlossen wird, daß 
dieselben für den Moment wenigstens von der Bild— 
fläche jener Fragen, welche die Mächte hervorragend 
beschäftigten, verschwanden. 
Rom, 11. Juni. In der Kammer erklärte 
der Unterrichtssecretär Damiani auf eine Anfrage 
Pozzolini's wegen des Zwischenfalles mit Sanfibar, 
daß Sansibar dem Vertreter der Handelsgesellschaft 
Cechi mündlich eine Gebietsabtretung angeboten, 
päter jedoch das Versprechen zurückgezogen habe. 
Der neue Sultan hat das Glückwunschschreiben des 
23. Jahrg. 
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Zönigs Humbert nicht derart entgegengenommen, 
wie er es hätte thun sollen. Der italienische Consul 
dielt es deshalb für seine Pflicht, die Flagge ein⸗ 
zuziehen. Italien glaubte bei dieser Gelegenheit 
an die Verpflichtung des Vorgängers des jetzigen 
Zultans erinnern zu sollen und zu erklären, daß 
s die Ausführung derselben als die Form der Ge⸗ 
nugthuung ansehe, die es verlangen müsse. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 18. Juni. Schöffen⸗ 
zjerichtssitzung. Als Schöffen sitzen die HH. 
deinrich Kraämer, Hüttenwerksbesier und Karl 
ühl, Kaufmann. Verhandelt wurden nachstehende 
Fälle: 1. Jok. Heß, 47 J. a., Tagner in Ens⸗ 
jeim hat sich des Betruges schuldig gemacht, indem 
ir am 21. April l. J. der Ehefrau des Fuhr⸗ 
unternehmers Bosche in Burbach 20 Mark ab⸗ 
schwindelte. Er gab an, im Auftrage des Steinbruch⸗ 
resitzers Miedel in Ensheim erhebe er die Forderung. 
Seine Strafe hierfür besteht in 3 Tagen Gefäng— 
niß und Ueberbürdung der Kosten. 2. Georg 
Miedel, 17 J. a., Sohn des obengenannten M. 
zerschlug am 28. April abhin dem ersten Ange- 
klagten aus Rachsucht zwei Hackenstiele, welches 
Werkzeug Eigentum des Steinbruchbesitzers Marx 
in Ensheim war. Wegen Sachbeschädigung wird 
er zu 2 Tagen Gefängniß und Kosten verurteilt. 
3. Karl Menges, 24 J. a. von hier erhält wegen 
Beleidigung eines Polizeidieners und Widerstand 
gegen die Staatsgewalt in Jidealer Concurrenz mit 
einer Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 10 Tage 
Befängniß nebst Kosten. Er hatte sich am Oster⸗ 
nontag im Oberhauser'schen Wirtsloklal gegen den 
Polizesdiener Jung, als dieser ihn vom unbefugten 
Besuch einer geschlossenen Gesellschaft (Hüttenverein) 
abhielt und ihn die Treppe herabführte, beleidigender 
Aeußerungen bedient und jenen durch einen Stoß 
gegen die Brust rückwärts auf die Treppe ge⸗ 
worfen. 4. Wegen Unfugs, verübt am 29. April 
in der Wohnung von Phil. Emmerich dahier und 
Bedrohung des Letzteren (eines Verwandten des 
Angeklagten), er wolle ihm die Axt auf den Kopf 
scchlagen, wird Ludw. Blatiter, 25 J. a., Bäcker 
hon Neuweiler in eine Strafe von 83 Tagen Ge— 
fängniß und 8 Tagen Haft sowie der Kostentragung 
genommen. 5. Hch. Preßmann, 31 J. a., aus 
xæInsheim hatte im April l. J. in einer dortigen 
Wirihschaft mit seinem Bruder einen Disput, wel⸗ 
her damit endete, daß Ersterer nach dem Letzteren 
mit einem Bierglas warf. Er traf statt dessen 
den Schneider Kiel, der zwei Kopfwunden davon⸗ 
trug. Wegen fahrlässiger Körperverletzung lautet 
das Urteil gegen Preßmann auf 10 Mt. Geldstrafe 
v. 2 Tage Gefängniß und Zahlung der Kosten. 
6. Gg. Wagner, 32 J. a., Fuhrmann hier, befand 
ich am 18. März in der Wirtschaft von Friedr. 
Friedrich bier, woselbst auch der Fuhrmann Behr 
erschien. Behr setzte nun Wagner mit Sticheleien 
ind Spottreden derart zu, daß Wagner, der etwas 
ingetrunken war, einen Stuhl nahm und ihn seinem 
Begner auf den Kopf schlug, sodaß dieser in Folge 
dec erhaltenen Wunden 6 Tage arbeitsunfähig war. 
Wegen Körperverletzuug mit gefährlichem Werkzeug 
wird der Angeklagte unter Zubilligung mildernder 
Amstände zur Zahlung der Geldstrafe von 20 Mk. 
—— 
urteilt. 
Si. Ingbert, 13. Juni. Wie man uns 
nitiheilt, soll nun die projectirte Waldparthie 
norgen (Donnerstag) Nachmittag im Schmelzer⸗