ʒi. Fugherter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
berter Anzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wöochentlich mit Unterhaltungs -Blatt und Fre itags und Samstags mit ach
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Mittwoch, 13. Juni 1888.
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und Facultäten Frankreichs gestaltete sich ebenfalls
ehr herzlich.
* Der Unterstaatsseeretär für Ir⸗
land, Oberst King ˖Harman, ist am Sonntag früh
gestorben. Man darf einigermaßen gespannt sein,
ver zum Nachfolger King⸗Harmans auf dessen
Posten berufen werden wird, denn das Unterstaats—
sectetariat für Irland erheischt eine energische und
in ihrem ganzen Auftreten consequente Persönlichkeit.
Seutsches Reich.
Berlin, 11. Juni. Ueber das Befinden des
Zaisers verlouten schon seit einigen Tagen minder
zünstige Nachrichten. Die Schlingbeschwerden sind
noch nicht ganz gehoben. Dr. Mackenzie setzte heute in
Begenwart des Generalarztes Dr. v. Wegener und der
Brofessoren Krause und Bardeleben wieder eine neue
danüle ein und zwar eine silberne. Nach Angabe
der „Post' wäre diese neue Kanüle, um die Ein⸗
uhmung der Luft zu erleichtern, mit einer zweiten
Deffaung versehen, an der ein kleines Mundstück
itzi. An diesem Mundstück wird ein Schlauch
zefestigt, der in einen Ball ausläuft. Bei etwaigen
Athmungsbeschwerden kann mit der Hand durch
Zusammendrücken des Balles frische Luft von außen
ingeführt werden. Eine andere Lesart verbreitet
die „Nationalztg.“ Danach liege die Schwierigkei⸗
nicht mehr darin, daß der Luftweg zu eng ist,
sondern die Luftröhre hat sich im Gegentheil so
erweitert, daß die Kanüle sie nicht mehr ausfüllt
und der von oben kommende Eiter an ihr vorbe
in die tieferen Luftwege fließen kann. Dies suchen
die Aerzte dadurch zu verhindern, daß um die
stanüle ein Gummiring angebracht wird, welcher
mittelst eines feinen, innerhalb der Kanüle einge—
führten Röhrchens aufgeblasen wird. Dadurch
wird der zwischen Kanüle und Luftröhrenwand
vorhandene Hohlraum ausgefüllt, und es kann kein
Fiter von oben in die Tiefe fließen. Zu silbernen
Kanülen mußte man deshalb wieder zurückkehren,
weil Aluminium schwer zu bearbeiten ist, sich nicht
öthen noch schweißen läßt.
Berlin, 12. Juni. Der Kronprinz besuchte
heute Morgen den Reichskanzler.
Potsdam, 12. Juni. Bulletin von 9
Uhr Vm. Bei Sr. Majestät dem Kaiser und
Zönig haben die Schlingbeschwerden zugenommen,
sodaß die Ernährung schwierig wird. Injolge dessen
fühlt sich Se. Majestät schwächer als bisher.
Ausland.
Basel, 12. Juni. Der Große Rath beschloß
mit Stimmenmehrheit die Einführung unentgelt⸗
licher Abgabe der Lehrmittel für alle Schüler und
S„chülerinnen der Primär⸗- und Mittelschulen.
Wien, 11. Juni. Ein hochoffiziöser Brief
der „Politischen Korrespondenz“ aus Pest sagt:
VBielbemerkt wird, daß die Angelegenheiten Bul—
gariens diesmal keine besondere Erwähnung in der
Thronrede fanden, woraus geschlossen wird, daß
dieselben für den Moment wenigstens von der Bild—
fläche jener Fragen, welche die Mächte hervorragend
beschäftigten, verschwanden.
Rom, 11. Juni. In der Kammer erklärte
der Unterrichtssecretär Damiani auf eine Anfrage
Pozzolini's wegen des Zwischenfalles mit Sanfibar,
daß Sansibar dem Vertreter der Handelsgesellschaft
Cechi mündlich eine Gebietsabtretung angeboten,
päter jedoch das Versprechen zurückgezogen habe.
Der neue Sultan hat das Glückwunschschreiben des
23. Jahrg.
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Zönigs Humbert nicht derart entgegengenommen,
wie er es hätte thun sollen. Der italienische Consul
dielt es deshalb für seine Pflicht, die Flagge ein⸗
zuziehen. Italien glaubte bei dieser Gelegenheit
an die Verpflichtung des Vorgängers des jetzigen
Zultans erinnern zu sollen und zu erklären, daß
s die Ausführung derselben als die Form der Ge⸗
nugthuung ansehe, die es verlangen müsse.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 18. Juni. Schöffen⸗
zjerichtssitzung. Als Schöffen sitzen die HH.
deinrich Kraämer, Hüttenwerksbesier und Karl
ühl, Kaufmann. Verhandelt wurden nachstehende
Fälle: 1. Jok. Heß, 47 J. a., Tagner in Ens⸗
jeim hat sich des Betruges schuldig gemacht, indem
ir am 21. April l. J. der Ehefrau des Fuhr⸗
unternehmers Bosche in Burbach 20 Mark ab⸗
schwindelte. Er gab an, im Auftrage des Steinbruch⸗
resitzers Miedel in Ensheim erhebe er die Forderung.
Seine Strafe hierfür besteht in 3 Tagen Gefäng—
niß und Ueberbürdung der Kosten. 2. Georg
Miedel, 17 J. a., Sohn des obengenannten M.
zerschlug am 28. April abhin dem ersten Ange-
klagten aus Rachsucht zwei Hackenstiele, welches
Werkzeug Eigentum des Steinbruchbesitzers Marx
in Ensheim war. Wegen Sachbeschädigung wird
er zu 2 Tagen Gefängniß und Kosten verurteilt.
3. Karl Menges, 24 J. a. von hier erhält wegen
Beleidigung eines Polizeidieners und Widerstand
gegen die Staatsgewalt in Jidealer Concurrenz mit
einer Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 10 Tage
Befängniß nebst Kosten. Er hatte sich am Oster⸗
nontag im Oberhauser'schen Wirtsloklal gegen den
Polizesdiener Jung, als dieser ihn vom unbefugten
Besuch einer geschlossenen Gesellschaft (Hüttenverein)
abhielt und ihn die Treppe herabführte, beleidigender
Aeußerungen bedient und jenen durch einen Stoß
gegen die Brust rückwärts auf die Treppe ge⸗
worfen. 4. Wegen Unfugs, verübt am 29. April
in der Wohnung von Phil. Emmerich dahier und
Bedrohung des Letzteren (eines Verwandten des
Angeklagten), er wolle ihm die Axt auf den Kopf
scchlagen, wird Ludw. Blatiter, 25 J. a., Bäcker
hon Neuweiler in eine Strafe von 83 Tagen Ge—
fängniß und 8 Tagen Haft sowie der Kostentragung
genommen. 5. Hch. Preßmann, 31 J. a., aus
xæInsheim hatte im April l. J. in einer dortigen
Wirihschaft mit seinem Bruder einen Disput, wel⸗
her damit endete, daß Ersterer nach dem Letzteren
mit einem Bierglas warf. Er traf statt dessen
den Schneider Kiel, der zwei Kopfwunden davon⸗
trug. Wegen fahrlässiger Körperverletzung lautet
das Urteil gegen Preßmann auf 10 Mt. Geldstrafe
v. 2 Tage Gefängniß und Zahlung der Kosten.
6. Gg. Wagner, 32 J. a., Fuhrmann hier, befand
ich am 18. März in der Wirtschaft von Friedr.
Friedrich bier, woselbst auch der Fuhrmann Behr
erschien. Behr setzte nun Wagner mit Sticheleien
ind Spottreden derart zu, daß Wagner, der etwas
ingetrunken war, einen Stuhl nahm und ihn seinem
Begner auf den Kopf schlug, sodaß dieser in Folge
dec erhaltenen Wunden 6 Tage arbeitsunfähig war.
Wegen Körperverletzuug mit gefährlichem Werkzeug
wird der Angeklagte unter Zubilligung mildernder
Amstände zur Zahlung der Geldstrafe von 20 Mk.
——
urteilt.
Si. Ingbert, 13. Juni. Wie man uns
nitiheilt, soll nun die projectirte Waldparthie
norgen (Donnerstag) Nachmittag im Schmelzer⸗