Full text: St. Ingberter Anzeiger

zt. Fngherter Amzeiger. 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
ugberter An eiger“ erscheint täglich mit Ausnchme der Sonn- und Feiertage. 2 mal woͤchentlich mit Unterhaltungs⸗Blatt und Freitags und Samstags mit ac 
m ee 2 Daß Blan boster vierteijahrlich 1A SGd einschliehlich Tragerlohn; durch die Post bezogen I 75 4 einschließlid 40 ⸗ Zuflellung 8gebuhr. Di 
gitiget cebuhr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt dei Inseraien aus der Pfaiz 10 —, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expediti on 
naruckung Annst eriheiun, iß eklamen 2o . Vei Amauiger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 
23. Jahrg. 
Einladung zur Bestellung 
auf den 
— 
zt Ingberter Anzeiger. 
ir iden ermit fur das mit dem 1. Jumi naͤchst · 
n beginnende neue Quartal zur 
Bestellung 
u ben * 
SEt. Ingberter Anzeiger“, 
maches Organ des kgl. Amtsgerichts St. Ingbert, ganz 
v E Ingberter Anzeiger“ erscheint tägli ch mit 
uutnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Derselbe führt ein 
uch Z mal dem Hauptblatte beigefügtes Unter⸗ 
atungsblatt und 2achtseitige illustrirte Sonn⸗ 
oblatter, welche außer vorzüglichen Illustrationen den 
en, gediegensten Unterhaltungsstoff bringen. In dem 
uerhaltangsblatte wird mit dem neuen Quartal ein hi⸗ 
uscher Koman von August Becker: 
„Der Reichsgraf Jockel“ 
wemen. Derselbe schildert in interessanten Bildern die 
vͤrhaltnisse unserer Gegend zur Zeit der ersten Revolution, 
ubesondere den Untergang der Gräflich Leyen'schen Herr⸗ 
gust in Blieskastel. . 
Der St. Ingberter Anzeiger“ wird eifrigst bemühit 
ain, seinen Lesern das Neueste und Wissenswerteste siets 
gih und in allgemein befriedigender Form darzubieten. 
die lokalen Verhältnisse werden im „St. Ingberter An⸗ 
nger· eine ruhige, jachliche Besprechung finden. 
In politischer Beziehung wird der „St. Ing⸗ 
herit Anzeiger“ auch künftig diejenige Partei vertreten, 
pelche treu zu Kaiser und Reich steht und die nationale 
zutwidelung auf freiheitlicher Grundlage anstrebt. 
Annoncen finden durch den „Anzeiger“ die weiteste 
gerbreitung. 
Der Preis des Blattes bleibt gegen den bisherigen 
inderaͤndert, vierteljährlich 1 Mk. 60 Rssqze einschließlich 
cragerlohn, durch die Post bezogen 1Mk. 75 Pfg. 
änschließlich 40 Pfg. Zustellungsgebühr. 
Diejenigen Abonnenten, welche den „Anzeiger“ durch 
git Auslaufer beziehen, erhalten denselben auch im nächsten 
duartal fortgeliefert, falls nicht vor Abfluß dieses Monats 
aubdrüdlich Abbestellung erfolgt. 
Achtungsvollst 
Redaktion und Erpedition 
des „St. Inaberter Anzeigers“. 
Politische Uebersicht. 
»Die Ausschüsse des Bundesrathes 
uhen die erste Berathung der Altersversorg⸗ 
ungs Vorlage beendigt. Der Entwurf hat eine 
ründliche Umgestaltung erfahren, namentlich soll 
ih die neue Organisation nicht auf die Berufs— 
gnoffenschaften, sondern auf territoriale und com⸗ 
munale Verbände gründen. Auch noch andere 
vesenliche Abänderungsvorschläge der Einzelregier⸗ 
ungen sind dem ursprünglichen preußischen Enmwurfe 
enüber durchgedrungen. Nach Beendigung der 
wweiten Lesung wird der Bundesrath sowohi die 
nze Vorlage als auch die Ausführungsbestimm ⸗ 
gen zum Zudersteuergesetz, die am 1. August d. 
Jin Kraft weten, zum Abschluß bringen und 
dann in die Sommerferien gehen. Da die zweite 
ung der Altersversorgungs Voriage auf Grund 
det Cutachten der in dieser“ Frage Junachst compe— 
nien KHreise erfolgen soll, so wd man dhoffentich 
ud Naheres uüber die gesamten Ergebnisse der 
mn Lesung erfahren. 
In sammlichen Kirchen der preußischen Monarchie 
det an beborslehendem Sonntag ein Trauer⸗ 
nottesdienft und in famtuchen Schuien und 
heren Lehraustalten der Monarchie am 30. Juni 
D Sedachtnißfeier fuͤr weilaud Kaiser 
äriedrich statt 
Line wichuge Entscheidung hat das Oberver⸗ 
uuungsgericht in Beriin —X 
odon Beamten an der Wahlagitation der 
Oppofitionsparteien in einem Erkenntnisse getroffen, 
welcheß in diesem Punkte die Entscheidung eines 
hannover'sjchen Kreisausschusses gegen einen Gemeinde— 
borsteher abänderte. Ein Gemeindevorsteher hatte 
an einer Wählerversammlung der deutsch-hanno⸗ 
ver'schen Partei bei den letzten Wahlen unter den 
deitern dieser Partei teilgenommen, auch in der— 
elben Flugblätter unter die Anwesenden verteilt. 
Im Gegensatze zu den Kreisausschuß hat in diesem 
ßunkte das Oberverwaltungsgericht anerkannt, daß 
dem Gemeindevorsteher „wegen seines Eintretent 
ür die deutsch⸗hannover'sche Partei und wegen 
Teilnahme an der Wählerversammlung zu L. ein 
isziplinarisch zu ahnende Verfehlung nicht zur 
Zasi gelegt werden könne, weil den unmittelbaren 
Staaisbeamien die außerordentliche politische Thätig⸗ 
eit auch im Interesse einer Opposiitionspartei nicht 
inbedingt und nicht unter allen Umständen durch 
zie Pflichten ihres Amtes versagt sei. Eine Ver— 
etzung der letzteren liege nur dann vor, wenn der 
Beamte bei jener Thätigkeit gegen die Pflich! 
—ED— 
hörden oder Staatsbeamten verstoße, oder z u offen⸗ 
har ungerechten oder unwahren Behauptungen oder 
Angriffen übergehe, oder gar bewußt die Bestreb⸗ 
ungen einer Partei fördere, welche grundjätzlich die 
Grundlagenderbestehenden Rechts · oder Staatsordnung 
angreife. Daß einer dieser Fälle bei dem bewußten 
Vorgange vorgelegen habe, sei nicht fe stgestellt. 
* Vom schweizer Nationalrath wurde 
der Antrag Kerti, gesetzlich festzustellen, wann die 
Ausweisung von Ausländern aus der Schweiz durch 
die Richter und wann sie auf administrativem Wege 
zu erfolgen babe, gegen neun Stimmen abgelehnt; 
es wird die Anwendung dieser Maßregel also nach 
wie vor im Belieben des Bundesrathes stehen. 
* Die englische Regierung muß eine unan⸗ 
jenehme parlamentarische Schlappe verzeichnen. Das 
Anterhaus lehnte im Fortgange der Berathung der 
docalverwaltungsbill den Regierungsparagraphen 
velcher die Befugniß zur Ernennung der Polizei⸗ 
hefs von den staädtischen Magistraten auf die Re⸗ 
gierung übertragen will, mit ca. 40 Stimmen 
Mehrheit ab. Besondere politische Folgen wird der 
Vorgang indeß kaum haben. 
Deutsches Reich. 
Berlin, 21. Juni. Der „Voss. Zig.“ wird 
aus Posen gemeldet, daß die polnische Landtags⸗ 
und Reichsiagsfraction beschlossen habe, auch an 
staiser Wilhelm II. eine Adresse zu senden. 
Die Ausweisung der beiden Pariser 
Forrespondenten ist nur aus dem preußischen 
Staatsgebiete erfolgt. Beide sollen fich zum Zwecke 
der Inlervention an die hiesige französische Botschaft 
gewendet haben. 
Berlin, 22. Juni. In der gestrigen Sitzung 
des Bundesraths soll der Reichskanzler die fried- 
liche Lage besonders betont und angedeutet haben, 
daß in der Politik nach Inuen wie uach Außen 
die Grundsätze festgehalten würden, welche bis jetz! 
bestimmend waren. 
Schwerin, 21. Juni. Statt der vom Groß⸗ 
herzoge beantragten 846,000 Mt. Landeshilfe für 
die Elb⸗Ueberschwemmten bewilligte der Landstän⸗ 
dische Convent in Rostock nur 8300,000 Mark. 
Ausland. 
Wien, 21. Juni. Das ArmeeVerordnungs- 
lait bringt eine kaiserliche Kabinetsordre, wonach 
Zaiser Wilhelm zum Oberst-⸗Inhaber des Infanterie— 
stegiments „Wilhelm J.“ Nr. 84 ernannt wird. 
Zugleich wird angeordnet, daß das Husaren⸗Regi- 
ment Nr. 7 forilan den Namen „Wilhelm V., 
deutscher Kaiser und König von Preußen“ führt. 
Wien, 22. Juni. Der „Przeglond“ meldet 
aus Berlin, daß der Plan einer Zusammenlkunft 
des deutschen Kaisers und des Zaren von 
Pelersburg aus angeregt sei. Gegenwärtig fänden 
Anterhandlungen zwischen dem Berliner und Peters⸗ 
hdurger Hof statt. Die Begegnung dürftelim August 
in einer deutschen Hafenstadt erfolgen. 
Rom, 21. Juni. Einer Meldung der „Agencia 
Stefani“ aus Massauah zufolge ist der Sohn des 
Negus durch Gift in Makalle gestorben. Der Ne⸗ 
zus berief Ras Alula. Die Derwische sind ruhig. 
Constantinopel, 20. Juni. Angehörige 
der albanesischen Gebirgsstämme Hotti und Grudi 
machten einen Einfall in montenegrinisches Gebiet, 
õödteten drei und verwundeten zwei Montenegriner, 
um der Blutrache wegen der vor Kurzem erfolgten 
xFrmordung und Verwundung mehrerer ihrer Stam⸗ 
nesgenossen zu genügen. Die montenegrinische 
Regierung schickte Verstärkungen nach Podgorizza 
ab und ordnete die schärfste Bewachung der Grenze 
an. Der Militärcommandant von Scutari, Bahry⸗ 
Pascha, sandte gleichfalls Verstärkungen nach Tufi, 
da Repressalien seitens der Montenegriner befürchtet 
werden. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
— Zweibrücken. Die Propositionen zu den 
Rennen in Zweibrücken am 830. September d. J. 
sind nach der „Zw. Zig.“ folgende: 1) Preis der 
Pfalz 460 Mark. Flachrennen für deutsche Land⸗ 
wirte auf selbstgezüchteten oder in der Land⸗ 
wirtichaft verwendeten Pferden. — 2) Eroffnungs⸗ 
rennen. Preis 500 Mark. Herrenreiten. Flach⸗ 
rennen für Pferde aller Länder, welche noch kein 
Rennen im Werte von 500 Mark und darüber 
gewonnen haben. 8) Preis des Pserdezuchtvereins 
der Pfalz. 400 Mark. Trabfahren mit Rennwagen 
fuͤr 30 his G⸗jährige in der Pfalz gezogete Hengste 
oder Stuten, im Besitze von Pfaͤlzer Züchtern oder 
Landwirten. Die Pferde müssen bei irgerd einer 
Belegenheit in der Pfalz prämiiert worden sein 
oder am Morgen des Renntages durch eine Kom— 
mission als zuchttauglich anerkannt werden. — 4) 
Dffizierss Hürdenrennen. Preis 600 Mark. Geritten 
bon aktiven Offizieren der deutschen Armee. — 
5) Jagdreiten (Fuchs in Sicht). Preis im Werte 
bon 300 Mark. Geritten von Offizieren der baye⸗ 
rischen Armee in Uniform. — 6) Preis der Pfalz, 
10 Mark. Flachrennen für 4, 8 und 6 jährige 
in der Pfalz aufgezogene Pferde, im —A 
Pfälzer Züchtern oder Landwirten. — 7) Jagd⸗ 
rennen. Preis 1000 Mark, nämlich 500 Mark 
dem 1., 300 Mark dem 2., 200 Mark dem 3., 
und dem 4. Pferde die Einsätze bis zu 100 Mark. 
Fur Pferde im Besitze von altiven Offizieren der 
deutschen Armee und nachweisbar im Dienste ge- 
rinten, welche weder ein Flach noch ein Hinder⸗ 
nisrennen im Werthe von 500 Mark und darüber 
gewonnen haben. — 8) Steeple-enase- Handicap. 
Preis der Stadt Zweibrücken. 2000 Mark, Herren⸗ 
Rteiten für Pferde aller Länder. — Nennungsschluß 
5. Sepiember, abends 10 Uhr. 
— Edenkoben. Die Sammlung fur ein 
dem Koönig Ludwig J. zu errichtendes Denkmal 
lebensgroße Statue auf Sockel) hat nach der 
Ggt.“ bei ewwa 40 Unterzeichnern über 1000 M. 
ergeben.