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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
er „St⸗ Ingberter Anzeiger erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Felertage. 2 mal wöchentlich mit unterhaltungs · Vlatt und Mittwochs und Samstags mi
asirixten Selias en. Tas Bicit ioßtet diertehährlich so , inschlettich Fragerlohzn; durch die Fon heaogm ĩ 7 einschliehtich 20 ¶Zuftellungsgebuhr · Die
ctungsgebühr jar die Agespaliene Garnondrzeite oder deren Raum beiragi bei Inseraten aus der Pfalz 10 4, bel außerpfalzischen und solchen auf welche die Ervedition
Ausatunft ertheilt 16, Neklamen 80 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
24. Jahrg.
F288.
Deutsches Reich.
Berlin, 4. Dez. Kaiser Wilhelm
jat heute Vormittag an Emin Pascha und
Stanley, welch letzteren er bei dessen letztem
Aufenthalte in Berlin vor vier Jahren kennen ge—
lernt hat, aus Anlaß ihrer bevorstehenden glück⸗
ichen Ankunft an der Küste zwei sehr warm ge⸗
jaltene Begrüßungstelegramme gerichtet. — An
zer gestrigen Böcse scheute sich die Baisse—
partei nicht, ungünstige Nachrichten über das
tefinden des Fürsten Bismarch zu verbreiten.
die „Köln. Z.“ kann aus bester Quelle ver⸗
ichern, daß diese Ausstreuungen voͤllig aus der
duft gegriffen find. Der Fürst befindet sich zur
Zeit sogar verhältnismäßig recht wohl.
Berlin, 4. Dez. (Reichstag) Forisetzung
c Berathung des Antrages Barth (Abkehr⸗
cheine für Bergleute.) Stötzel weist die
zestrigen Angriffe Kleins auf die Zenttumspresse
jurück und hält eine Reform der Knappschaftskassen
unbedingt für notwendig. Die Behandlung der
Arbeiter lasse viel zu wünschen übrig. Die Be⸗
trebungen derselben auf Lohnerhöhung und Ver-
lützung der Ardeitszeit fänden vielfach nicht das
hnen gebührende Entgegenkommen. Unmittelbar
nrach Ausbruch des Streiks hätte der hohe Stand
er Papiere die Forderungen der Arbeiter gerecht⸗
fertigt erscheinen lassen. Redner stimmt⸗dem Antrag
Barih zu. Dr. Hammacher gibt einen Rückblick
auf den Sireik und bedauert die offenbare Teil⸗
aahmslosigkeit der Regierungen an den Verhand⸗
ungen. Die „Rheinisch-Westfälische Z itung“ trage
allerdings eine große Schuld vor und während des
Strieks. Die Arbeitgeber dort hätten es nicht an
Wohlwollen fehlen lassen; jeder erhalte Arbeit,
zer sich melde. Die Vermittelung Baumbachs und
Schmidts im Frühjahre sei ein großes Verdienst,
er müsse jedoch bestreiten, daß die rheinisch westfä—
lischen Grubenbesitzer nicht mit den Arbeiteraus⸗
schüssen einverstanden gewesen seien. In der gegen⸗
wärtigen Z.it, wo die ganze Welt von sozial⸗
politischen Fragen nervös durchzittert sei, müsse der
Arbeitgeber die Gleichberechtigung der Arbeiter an⸗
erkennen. Das Wenigste zum Wohle der Arbeiter
sönne von Staat und Verwaltung, das Meiste von
»en Arbeitgebern selbst geschehen. Die Industrillen
in Rheinland und Westfalen ständen an Ehren⸗
zaftigkeit den anderen Teilen Deutschlands nicht
nach. Wenn sie im Reichstag verdächtigt würden,
ijo sei dies unerhört und fast ein Verbrechen. Staats⸗
jelretär v. Bötticher erklärt, der Antrag Barth
jebe zu, Erörterungen keinen Anlaß, da nach einem
m ihn gelangten Schreiben der Minister Herrfurth
und Mayhbach die schwebende Untersuchung noch
zar nicht beendet sei. Man müsse also abwarten,
Er erkenne gewiß an, daß eine Untersuchung über
die Ursachen des Streiks und die Mittel zur Ver⸗
hütung von solchen eiligst geführt werden müsse,
doch müsse erst volle Klarheit herrschen. Niemand
'önne mehr den Frieden wünschen als er selbst.
Cebhafter Beifall) Windthorst beklagt den
schleppenden Gang der Untersuchung und befürchtet
das Aeußerste, wenn nicht bis Sonntag eine Einig⸗
ung über die Sperre erzielt sei. Die Absendung
einer fachmännischen Kommission nach Rheinland-
Westfalen sei dringend geboten. Redner verteidigt
die Haltung der ultramontanen Presse und sagt
chließlich, von der Harmonie zwischen Arbeitnehmern
und Ardeitgebern hünge Wohl und Wehe der ge—
amten Industrie ab. Ba umbach (srreisinnig)
erklärt in einem Schlußwort. die Dinge lägen sehr
ernst, dies beweise eine ihm eben zugegangeue
D pesche, wonach am Samstag eine Bergleutever—
ammlung Stellung zu den Sperrmaßregeln nehmen
wolle. Es wäre wünschenswert, daß sich der
steichstag auch dagegen ausspreche. Das Haus
ertägt sich darauf; die zweite Lesung findet im
Plemum morgen 12 Uhr siatt; der Etat des Reichs
isenbahnamts steht auch auf der Tagesordnung.
chlug ihrem Gegner mit einem Blecheimer an den
dopf. Da das Gericht bei ihr Nothwehr annimmt,
vird fie freigesprochen. Der Schuhhändler dagegen
rhält eine Strafe von 12 Mk. ed. 4 Tage Ge⸗
mgniß und die Hälfte der Kosten auferlegt; die
weite Hälfte irägt die Staatskasse. 8. Am 25.
nugust befand sich der Angeklugte Bergmann Pet.
J.,19 J. a., von Altenwald, mit Kameraden auf
er Ortsstroße zu Schnappach, als einige andere
unge Leute vorbeigingen. Oqne Anlaß schlug dabei
er Angeklagte auf einen Coaksarbeiter von dort
nit einem Pcügel ein. Diese Körperverletzung
nittels gefährlichen Werkzeugs trügt dem Thäter,
in Anbetracht seiner Vorstrafen, eine Strafe von
2 Monat 14 Tagen Gefängniß nebst den Kosten
ein. Ueber eine weitere Anklage gegen denselben,
wegen Bedrohung, wird in der Sitzung vom 18.
»ss verhandelt werden. — 4. Der Schmelzarbeiter
Joh. J. dahier, 24 J. a., entfernte sich in der
Racht vom 6.—7. Oktober ohne Urlaub von der
Arbeit. Als er, in betrunkenem Zuftand zurück⸗
Jekehrt, von seinem Obermeister nach Hause geschickt
vurde, gerieth er mit diesem in Streit, bei welcher
Helegenheit der Obermeister eine Wunde am Kopf,
Jerutsacht durch den Schlag mit einer Bieiflasche,
»avontrug. Unter Annahme mildernder Umstände
wird der Beklagte zu 14 Tagen Gefängniß sowie
in die Kosten vberurtheilt. 5. Wegen Bedrohung
iner Frau mit Todtschlagen erkennt das Gericht
Jegen den 19jährigen Eisendreher Frz. G. hier
zuf 6 Mk. Geldstrafe ev. 2 Tage Gefängniß mit
den Kosten. 6. Der Wirth J. W. in Rohrbach
hatte am Abend des 18. August den Gastbesuch
des Bergmannes Schw. dortselbst, welch letzerer
m Lokale bald Lärm begann und deshalb unfrei-
villig hinausbefördert wurde. Vor der Thür ver⸗
tzte ihm der Wirth noch mit einem ziemlich ge-
vichtigen Stück Holz einen Schlag auf die Brust.
diese Körperverletzung bedingt unter Annahme
nildernder Umstände eine geringst zulässige Strafe
»on 3 Mk. eb. 1 Tag Gefängniß mit Ueberbürdung der
Kosten. — 7. Zwei Privaiklagen wegen Beleidigung
der Ehefrau Ch. Fr. dahier gegen die Ehefrau
des Tagners K. U, und die Dienstmagd K. K.
hdatten Erhebung von Widerklagen seitens der letzten
Beiden hervorgerufen. Die Verhandlung führt
dahin, daß alle verurtheilt werden und zwar Ehe⸗
frau Fr. insgesamt zu 6 Mk. ev. 2 Tage Haft
mit der Halfie der Kosten beider Haupiklagen
sowie mit den Kosten beider Widerklagen; die
Ehefrau U. wird mit einer Strafe von 12 Mk.
ev. 4 Tagen Haft, die Dienftmagd mit einer solchen
bon 6 Mi. ev. 2 Tagen Haft bedacht. Die beiden
detzigena inien tragen außerdem je die zweite
dalfte der Kosten einer Haupiklage.
* Wie man in Zweibrücker unterrichteten
Zreisen erzählt, wird in der nächsten Montag be—⸗
sinnenden Sitzungsperiode des pfälzischen Schwur⸗
gerichts auch die Anklagesache gegen die Frau
ind den Kostgänger des bei St. Ingbert ermor-
»eten Bergmannes Schmitt aus Dudweiler zur
Berhandlung kommen.
— Die barmherzige Schwester Walpurga
Reiter, 50 Jahre alt, in Pirmasens, geboren zu
3811heim, stand vorgestern vor der Strafkammer
es Landgerichts Zweibrücken, angeklagt der fahr⸗
assigen Tödtung. Dieselbe hat am 16. Oktober
889 zu Rodalben den Tod der 836 Jahre alten
luna Maria Durm, Ehefrau des Ackerers uud
Schusters Georg Weber von da, durch Fahrlässig-
keit verschuldet. indem sie derselben anstatt Arznei
Ausland.
Bern, 4. Dez. Der Bundesrath Droz be⸗
inwortete die Anfrage des Nationalraths Mül—
ner hetreffend die Aeußerung des Staatssekretärs
Braf Bismarck im deuischen Reichstage dahin:
Fr habe aus dem stenographischen Berichte über
die Rede des Grafen Bismarck den Sinn nicht
jerausfinden können, daß zwischen Deutsch—
land' und der Schweiz Vereinbarungen zwecks
gemeinschaftlichen Vorgehens gegen die Sozial⸗
Femokratie getroffen worden seien oder getroffen
verden. Seit dem 10. Juli sei nichts in der
Angelegenheit geschehen, auch nichts betreffs
Frneuerung des Niederlassungsvertrags. Die Be⸗
iehungen zu Deutschland seien dieselben wie vor
em Zwischenfall.
Bristol, 4. Dez. Der Ausstand der
Dockarbeiter ist beigelegt.
Sansibar, 3. Dez. Soeben sind Emin
Pascha und Stanley in Bagamoyo ein⸗
etroffen. Von Sanfibar ist ein englisches Kriegs
chiff abgegangen. um sie abzuholen.
Bolbale und pfälziiche Nachrichten.
*Sit. Ingbert, 5. Dez. Unsere Stadt
at in den letzten Jahren auf dem Gebiete der
Industrise mancherlei Fortschritte zu verzeichnen.
56 freut uns, auch heute von einer Neugründung
zerichten zu können, deren Ausführung baldmöglichst
jeplant ist. Zur Errichtung einer neuen Akbtien⸗
Jlas hütte dahier ist bereits, wie wir aus
cherer Quelle erfahren, der Grüundungsakt voll-
ogen worden und weist derselbe ein Altienkapital
jon 200000 Mark, in Aktlien à 1000 Mark aus.
Die neue Fadrik, fur Tafelglas, wird in dem
zautzenthälchen in der Nähe der Eisenbahn erbcut
verden; das Terrain hierfür ist schon erw orben.
Die Hütte soll die Firma: „Lautzen thal-Glashütte
3t. Ingbert (Akuengesellschaft)“ führen. — Auch
xẽrweitlerung der bestehenden Glasbütte soll in Aus—
icht genommen sein.
*GSt. Ingbert, 5. Dez. In der gestrigen
„chöffengerichtssitzung, welcher als Schöffen
eiwohnten die Herren Apotheker Zorn und Uhr⸗
nacher Tock von hier, waren zuerst zwei kleine,
3⸗ und 12jährige Bürschchen vorgeführt, denen
leider schon Bettel, Landstreicherei und Diebstahl
ur Last liegt. Dieselben, Heinr. und Ludw. F.
jon Neumühle bei Landstuhl, trieben sich seit 16.
Oktober ziellos im Lande umher, zuletzt bei Saar⸗
rücken am Kaninchesberg, und haben am 11.
November in St. Ingbert von Markiständen ver⸗
chiedene Gegenstäͤnde als Halstücher, Pelzmütze,
Zuckerzeug, sowie am 3. Oktober zu Schweixer
Rühle eine Pistole und einen Revolver gestohlen.
Der erste belommt dafür 2 Tage Gefängniß und
2 Tage Haft, der zweite 1 Tag Gefängniß und
2 Tage Haft. Die Kosten tragen sie zusammen.
2. Ein Schuhhändler P. R., 39 J. a. und eine
Schuhhändlerin, Phil. J. 34 J. a, aus Pir⸗
nasens, kamen am 21. August in Schnoppach aus
Beschäftsneid in Disput, worauf der Mann die
Frau thätlich angriff und zu Boden warf. Letztere