Rodalben und Bachenheimer⸗Zweibrücken haben die
Referate übernemmen.
— Landau, 13. Dez. Wie dem ‚„Eilb.“
mitgetheilt wird, sollen auch hier einige Faälle von
Influenza vorgekommen sein. Eine Bürgschaft
für die Richtigkeit dieser Angabe vermögen wir
allerdings nicht zu übernehmen. Als Vorbeugungs⸗
mittel für diese Krankheit wird empfohlen, eine
4prozentige Boraxlösung durch die Nase zu ziehen
und damit zu gurgeln. J
— Herr Schneidermeister Ph. Zimpel—
mann sin Edenkoben waurde für die Pfalz
in den Vorstand des Bahyerischen Handwerker-
hundes gewählt.
— Maikammer, 1I1. Dez. Seit Menschen⸗
gedenken wurden für Güterstücke im hiesigen Bann
nie solch hohe Preise erzielt wie zur Zeit und ist
es für denjenigen, der seine Wingerte durch fremde
Arbeiter bebauen lassen muß, im Hinblick auf die
enocmen Güterpreise und die Höhe der Taglöhne
geradezu unmöglich, sein Grundstockvermögen zu
vergrößern. So wurden z. B. in jüngster Zeit
dem Bäcker Langhäuser von hier auf einen Wingert
von 8010 Aren am Kreuz gegen Diedesfeld 6000
Mk. und der Wittwe Müller, ebenfalls von hier,
auf ein Grundstück, das bisher kaum ein nennens⸗
werthes Erträgniß lieferte, 240 Pik. per Dezimale
geboten. Auch in St. Martin werden, der „Ggt.“
zufolge fuür Wingerte ganz enorme Preise — bis
zu 8000 Mk. für den Morgen — bezahlt.
— Speyer. Gemäß Ministerial⸗Entschließung
ist auf Anregen des kgl. Seminar⸗Inspektors Herrn
Dr. M. Geistbeck der Stenographie-Unster—⸗
richtt, der bisher schon in den meisten übrigen
Lehrerbildungsanstalten der jenseitigen Kreise er—
theilt wurde, auch im hiesigen Lehrerseminar
als fakultativer Unterrichtsgegenstand eingeführt
Als Fachlehrer fungitrt Herr Seminarhilfslehrer J.
Joachimbauer.
— Dürkheim, 12. Dez. Unter der Leit⸗
ung des Herrn kal. Steuereinnehmers Melsheimer
dahier wurden heute als Bürgermeister Herr
J. Tartter und als Adjunkten die Herren
Daniel Baab und Karl Ludwig Maver wieder
gewählt.
— Dürkheim, 13. Dez. Gewerbe—
BVerein.) Die gestrige Versammlung besprach die
Tagesordnung für den nächsten Sonntag zu Zwei—
brücken stattfindenden Verbandstag des Pfälzischen
Gewerbervereins⸗Verbandes. Zu Delegirten wur⸗
den nach dem „Anz.“ die Herren C. Grauer, L.
Strauß und E. Stumpf gewählt. Die Versamm⸗
lung befürwortete die Einführung einer staatlichen
Bauordnung für die Pfalz; ebenso ist dieselbe füc
Bestrebungen, betreffend Beaufsichtigung des Lehr⸗
lingswesens, wenn auch in letzterer Beziehung nicht
allzu viel sich erreichen lassen dürfte. Auch ist
man fur Lehrlingsarbeiten⸗Ausstellungen und Lehr⸗
lings⸗Prüfurgen, zu welchem Zwecke seitens des
Gewerbe⸗Virbandes ein Statut aufgestellt werden
möge, das sich an das vom Gewerbe⸗Museum
Nürnberg ausgearbeitete anschließt. Die Herren
Delegirten wurden instruirt, in diesem Sinne auf
der Verbands⸗-Versammlung zu wirken.
— Ludwigshafen, 13. Dez. Im
Gartensaale des Gesellschaftshauses fand gestern
Abend eine außerordentliche Generalvbersammlung
des Konsumvereins statt, die ziemlich gut
besucht war. Zur Tagesordnung stand der Antrag
der Vereinsleitung, von der durch das neue
Reichsgesetz gebotenen Freiheit Gebrauch zu
machen und eine Einschränkung der Haft—
pflicht der Vereinsmitglieder eintreten zu lassen.
Aus den Ausführungen des Verwaliungsrathes
und des Vorstandes ist zu entnehmen, daß die
Solidarhaft der Konsumvereine nicht blos lästig,
sondern auch durchaus überflüssig und deshalb je
eher desto besser zu beseitigen sei. — Sowohl di—⸗
Geschäftsantheile der Mitglieder von 16,000 Mk
wie der bis jetzt eingesammelte Reservefond von
27,000 Mk. reiche zum rationellen Betrieb des
Konsumvereins derzeit völlig aus. Unter diesen
Umständen erscheint es erklärlich, daß die Anträge
1) auf Annahme der beschränkten Haftpflicht, 2)
auf Festsetzung des Geschäftsantheiles auf 20 Mk
und der Haftsumme auf 80 Mk, keinen Wider⸗
spruch in der Generalversammlung fanden. Durch
diese Beschränkung wird erreicht, daß ein einzelnes
Vereinsmitglied schlimmsten Falles nur zur Nach—⸗
zahlung einer Summe von höchstens 80 Mark in
Anspruch genommen werden lkönnte, ein Fall, der
nach dem jetzigen blühenden Stand des Konsum—
pereins überhaupt in absehbarer Zeit nichl zu be—
fürchten steht. Schließlich sei noch bemerkt, daß
gesetzlicher Bestimmung gemäß diese Einschränkung
der Haftung erst in einem Jahr, mithin für den
tonsumverein erst am 1. Januar 1891, in
Beltung gesetzt werden kann. — Vor wenigen
Wochen lief von den beiden für Rechnung der
Mannheim ⸗ Ludwigshafener Lo kal⸗Dampf—
schifffahrt (Karl Arnheiter Erben) erbauten
neuen Passagierbooten das erste vom
Stapel und wird dasselbe dem Vernehmen nach
im Lauf des morgigen Tages hier eintreffen, um
dem Verkehr übergeben zu werden. Das Boot
soll quf das komfortabelste eingerichtet und, was
die maschinelle Ausstattung anlangt, mit allen
Verbesserungen der Neuzeit versehen sein.
(Pf. K.)
— Kirchheimbolanden. Eine Stroh—
preßmaschine ist am Bahnhofe im Auftrag
einer Speyerer Strobpapier⸗Fabrik aufgestellt, welche
dahier bedeutende Mengen Stroh (bis jetzt ca.
2000 Zentner zu 1.40 Mk.) angekauft hat. Das
Uniernehmen soll sich gut rentieren. Die übrigen
Strohpreise zurzeit werden wie folgt angegeben:
Berstenstroh 1.10 Mi., Haferstroh 1.15 Mk., frei
an die Bahn geliefert.
Pfälzisches Schwurgericht.
IV. Quartal.
Zweibrücken, 18. Dez. (3.3.) Heute früh 81
Uhr begann unter großem Zudrang von Publikum
die Verhandlung gegen: 1. Nikolaus Biewer,
geb. 27. Oktober 1861 zu Michelbach, ledig, zu⸗
letzt Bergmann in Dudweiler, Kreis Saarbrücken,
wohnhaft, 2. Margaretha Jung, geb. 27.
Februar 1858, aus Dudweiler gebürtig, Wittwe
des daselbst wohnhaft gewesenen Bergmannes
Nikolaus Schmitt, angeklagt wegen Mords, ge—
meinschaftlich ausgeführt am 27. Oltober 1889.
Der Gerichtshof besteht aus den Herren: kgl.
Oberlandesgerichtsrat Stichter als Vorsitzendem,
kgl. Landgerichtsräten Bauer und Bruch als bei⸗
fitzenden Richtern, kal. Landgerichtssekretär Löwen⸗
berg als Gerichtsschreiber. Die Anklage vertritt
Herr kgl. J. Staalsanwalt Tillmann, die Vertei⸗
diqung führt ad 1) Herr Rechtsanwalt Schuler.
ad 2) Herr Rechtsanwalt Trier.
Die Geschworenenbank ist aus folgenden Herren
gebildet: Grohe, Wagner, Meyer, Brenzel, Dahm,
Appel, Weber, Schellhorn Wallbillig, Schwarz
Tatoir, Neumeyer, Braun und Rech als Ergänz
ungs⸗Geschworener. Im Ganzeu waren 36 Zeugen
und ein Sachverständiger erschienen.
Der Thatbestand ist nach der bis jetzt ge⸗
ührten Beweisaufnahme in Zusammenhalt mit
den von den Angeklagten gemachten Angaben
folgender: Die Mitangeklagte Margaretha Jung
»erheiratete sich mit dem nunmehr verstorbenen
Bergmanne Schmitt im Jahre 1879; derselbe
arbeitete viele Johre als Bergmann auf den Kohler—⸗
gruben zu Dudweiler, wohate daselbst und
ward als ein sehr fleißiger, braver Arbeiter ge—
childert. Seine Ehe konnte als eine glücklich
anicht bezeichnet werden, indem die Ehefrau gegen
hren Mann lieblos war und ihm bei einzelnen
Vorfällen eine geradezu rohe Behandlung ange—
deihen ließ. Der Verstorbene ist keineswegs alet
haupt der Familie angesehen worden und war
da die Angeklagte das von ihm verdiente Geld in
VBerwahr hatte, über Nichts Herr im Hause. Aus
dieser Ehe stammen 5 Kinder, von denen noch
1am Leben sind und das jüngste 18 Monat
zählt.
Anfangs des Jahres 1888 kam der Mitange.
klagte Biewer als Kostgänger in die Familie Schmitt
hatte bei derselben Kost und Wohnung, was zur
Folge hatte, daß die Angeklagte alsbald eine un—
verhohlen zur Schau getragene Vorliebe für den
Kostgünger an den Tag legte und ihren Mann ver—
nachlässigte. Eines Sonntags, etwa oanfangs Ok—
ober, kündigte Schmitt seinem Kostgänger, welcht
Fündigung jedoch des anderen Tages wieder zurück—
genommen wurde; bei dieser Gelegenheit soll die
Ehefrau Schmitt auf die Erktärung des Biewer,
daß er gehen werde, gesagt haben: „Nein, er geh
nicht, er hat noch Geld zugut, und wenn er geht
sodist der Strick gerüstet.“ Seit dieser Zeit scheinl
bei den beiden Angeklagten der Entschluß gereifl
und die Verabredung getroffen worden zu sein, den
Schmitt zu beseitigen. Nach dieser Verabredung
ollte die That am 27. Oktober, an einem Sonntag
jelegentlich eines Ganges nach St. Inabert, woselbs
Eheftau Schmitt Geschirt einkaufen wollte, ausge—
führt werden.
Der Angeklagte Biewer nahm ein auf der Grube
zefaßtes Beil ohne Stiel, das in seinem Quartier
auf dem Ofen gelegen war, am 23. Oktober mit
dahin, um es zu schleifen und brachte es abends
frisch geschliffen wieder zurück. Hiervon hatte Ehe—
frau Schmitt Kenntnis, denn sie sagte nach Angabe
des Angeklagten Biewer zu diesem, als er damals
fortging: „Du nimmst das Beil mit und, schleifst
es, dann gehen wir nach St. Ingbert und hauen
dem Maßz — Mathias — den Kopf ab.“
Biewer machte alsdann einen Stiel in das
Beil. Da dasselbe in einem Körbchen mitgenommen
werden sollte, der Stiel aber zu groß war, so ver⸗
kürzte Biewer zweimal immer im Einverständnisse
mit der Angeklagten und, wie er behauptet. auf
deren Veranlassung den Stiel, bis er in das Körbchen
paßte. Sonntags früh ließ sie jedoch von ihrem
sinde bei ihrer Nachdarin Ehefrau Risch ein an—
deres Körbchen holen, steckte das Beil mit einem
weifach abgeschnittenen Stiele hinein und deckte es
dann mit einem Tuch zu.
Nach Tisch um 921 Uhr machten sich die beiden
Eheleute Schmitt und Biewer cuf den Weg nach
St. Ingbert und zwar gingen die beiden Manns⸗
personen zuerst weg und einige Zeit darauf folgte
die Frau mit dem Körbchen, in dem das Beil lag,
nach. Sie gingen dann gemeinsam über den Neu—
weilerhof nach St. Ingbert, wo sie gegen 8 Uhr
ankamen, begaben sich zuerst in die Weisgerber'sche
Wirthschaft, in der die Ehefrau Schmitt beständig
das Körbchen mit den Armen verdeckt auf ihrem
Schoße stehen hatte; daselbst tranken die
beiden Männer je 2 Schoppen Bier, wäh
rend. die Frau s Schoppen Wein zu sich
nahm und Schmitt noch ein Schnäpächen oben⸗
drein. Nach s Stunde verließen sie dieselbe, kauften
das nöthige Geschirr ein und kehrten gegen 5 Uhr
in dieselbe Wirthschaft wieder zurück, wo die Ehe⸗
irau Schmitt 2 Gläschen Wein trank und die
beiden Maͤnner neben einer kleinen Speise noch je
3 Glas Bier zu sich nahmen. Kurz vor 6 Uhr
zingen sie von der Weisgerber'schen Wirthschaft
veg. auf den Weg in die „Gehnbach“, ein
Wiesenthal, an dessen Rand der Weg hinführt;
derselbe liegt etwa 2 Meter höher als der Thol—
zrund und fällt in einer steilen Böschung von 4
Metern in das Thal hinab.
Alsbald, nachdem sie St. Ingbert verlassen
jatten und von dem letzten Hause ungefähr 650
Schritt entfernt, woselbst am Wege der Wald be—
zinnt, kam dann die von beiden geplante That zur
Ausführung, Während nun Ehefrau Schmitt he—
jauptet, daß sie, obwohl mit der That einderstanden,
ich doch selber thätig nicht dabei gezeigt und ihren
Mann nicht angerührt habe, stellt Biewer auf, daß
Schmitt in seiner Trunkenheit den Rech hinunter⸗
Jefallen sei, daß sie beide alsdann zurüc seien, um
aach ihm zu sehen, und daß dann Ehefrau Schmitt
das Beil aus dem Korb genommen und zweimal
auf den regungslos am Fuße des Reches gelegenen
Mann derar: eingeschlagen habe, daß er es von
oben habe krachen hören, daß er dann gleichfalls
auf ihre Veranlaßung hin einen Hieb demselben
gegeben habe. Ehefrau Schmitt bestreitet auch
dieses und gibt an, es sei zwischen ihnen abge—
prochen gewesen, daß Biewer ihren Mann tödten
und ihr, wenn er zur Ausführung schreiten wolle,
ein Zeichen geben solle, damit sie vorausgehe. In
kurzer Entfernung von dem Thatorte, als Schmitt
zurückgewesen sei, habe dann Biewer das Beil zu
dem abgesprochenen Zwecke von ihr verlangt und sie
Jabe es ihm auch im vollen Einverständnisse gege⸗
»en und sei dann voraus gegangen. Alsbald sei
Schmitt nachgekommen und die That sei, ohne daß
fie eiwas davon wahrgenommen, geschehen. Sie und
der Angeklagte Biewer seien dann in raschem Laufe
iber den Neuweilerhof und von da auf dem Berg⸗
mannspfad nach Dudweiler zurückgegangen und
schon um 7 Uhr zu Hause angekommen. Am
Morgen des 28. Oktobet früh 6 Uhr wurde dann
die Leiche des Erschlagenen an der geschilderten
Stelle am Fuße der Böschung liegend aufgefunden
und am nämlichen Morgen noch von den beiden
Angeschuldigten, die von Dudweiler herüberge—
ommen waren, als diejenige des Bergmanns
Schmitt erkanni. Das Beil wurde 40 Schritte von
der Leiche gffunden. Spuren eines Kampfes waren
nirgends wahrnehmbar; auch wurde konstatiert, daß die
Zleider und Kravatte des Schmitt in Ordnun