— Edenkoben. Nach Benehmen mit
Herrn Profefsor Perron in München und nach
zuständigerseits sich vergewisserter Genehmhaltung
wird das Postament des König Ludwigs—⸗
Denulmals mit Inschriften auf den Seiten
versehen, und zwar soll zu stehen kommen: auf
die verdere Seite „Ludwig J. König von Bayern!
Gerecht und beharrlich;' auf der Rüchseite: „Er—
richtet von der Stadt Edenkoben und Verehrern
des Königs;“ auf der Seite gegen Herrn Röm⸗
mich: „Auch vom Thron herabgestiegen, schlägt
glühend noch mein Herz für Bahern, für Deutsch⸗
land“ und auf die Seite gegen die protest. Kirche:
„Land meiner Jugend, Pfalz, dich lieb' ich und
Euch Pfälzer wie Ihr mich.“
— Neustadt, 15. Dez. Die heute fiattge⸗
habte Versammlung der pfälzischen Jagd—
und Forstschutz⸗ Bediensteten war stark
besucht. Dieselbe wurde um 10 Uhr durch Herrn
Waldaufseher Jakob Ernst⸗Lambrecht mit einer
kernigen Ansprache eröffnet, in er welcher den Zwec
der Gründung des Sterbekasse-Vereins beleuchtete
und die Vortheile eines solchen gründlich und ein—⸗
gehend darlegte. Nach lebhafler Diskussion über
die provisorisch entworfenen und vorgelegten
Statuten wurden dahingehende Entschlüsse gefaßt,
daß dem Verein beigetretene Forsi⸗ und Jagdschutz⸗
Bedienstete im Alter von 21 —380 Jahren bei dem
jeweiligen Ableben eines Mitgliedes einen Beitrag
onn 2 Mk, von 21-40 Jahren 4 Mk., von
41 -50 Jahren 6 ,Mk. von 51- 60 Jahren 9
Mk., von 61 -65 Jahren 15 Mk., von 66— 70
Jahren 20 Mk., zu entrichten haben. Als erster
Vorstand des neuen Vereins wurde Herr Waldauf⸗
seher Merk auf Taubensuhl, als zweitex Vorstand
Herr Lämmel ⸗Neidenfels, als Rechner und Kasfier
Herr Jakob Ernst Lambrecht, als Schriftführer
Herr Mußbach auf Forsthaus Heldenstein am
Schänzel und als Beigeordnete die Herren Zimmer⸗
mann ˖ Kap?weier, Matth. Stein⸗Bellheim, Peter
Helwig - Rohrdach, Karl Heinrich-Weidenthal, Benedikt
Kröber-Burweiler, Leonhardt⸗Iggelheim und Mich.
Eschenfelder, alle Waldaufseher, gewählt.
(f, K.)
— Speyer, 15. Dez. Nachdem bei der
am 9. ds. durch das 2. Pionier-Bataillon
stattgefundenen Uebernahme der neusen Kasesr⸗
nen dieselben in einem vollkommen trockenen
Zustand befunden wurden und jegliche sanitäre
Rückstchten nicht mehr bestanden, die fur das Be—
ziehen hinderlich waren, wurde durch das Batail⸗
lons⸗Kommando angeordnet, daß die hiesigen drei
Kompagnien die Kasernen morgen zu beziehen
haben. Die Bureoulokalitäten verbleiben bis nach
dem Neubau der dritten Kaserne, welcher bis
nächstes Frühjahr begonnen wird, in ihren seit⸗
herigen Räumen. — Se. Erxzellenz der Herr
kgl. Regierungspräsident und Staatsrat v. Braun
haben aus dem Fonds für Gemeinde—
zwecke pro 1889 die nachbezeichneten Zuwend⸗
ungen au Gemeinden zur Anerkennung und Unter⸗
stützung gememnütziger Leistungen und Bestreb—
ungen dewilligt. Es erhalten dem „Pf. K.“ zu⸗
folge die Gemeinden: 1) Wiesbach als Beitrag
zu den Kosten für Distriktsstraßen und Kultus⸗
gebäude 200 Mk.; 2) Höchen zum Aufwand
für Straßen⸗ und Schulbauten gleichfalls 200
Mark; 3) Rodenbach, Bezirk Kaiserslautern, für
Straßen-⸗ und Schulaufwand 200 Mtk.; 4) Rup⸗
pertsecken zu den Kosten der Herstellung einer
besseren Zufuhrstraße zum Schlobberg 100 Mt.;
5) Hüffler zur Herstellung einer Wasserleitung
100 Mk.; 6) Etschberg zu den Kosten eines Ge⸗
meindebrunnens 100 Mi.; 7) Arzheim zu den
Auslagen für Straßenpflasterung und Alignirung
100 Mk.; 8) Esthal für Ausführung einer
Wasserlesiung 200 Mk.; 9) Hirschthal zu den
Kosten für Instandsetzung der Lehrerwohnung 100
Mark; 10) Hilst zu den Straßenbaukosten 70
Mark; 11) Ormesheim für Wasserleitungs
aufwaund 100 Mk.; zusammen 1470 Mik.
— In der letzten Sitzung des Senats für
Gebühren und Erbschaftssachen der
Kammer der Finanzen bei der Regjerung der Pfalz
kam nach der „Sp. Zig.“ foigender Fall zur
Entscheidung: Durch Ableben des noch nicht 18
Jahre alten Schulderwesers Fretz ist dessen müt—
ferliches Vermögen auf Vater und Bruder übge—
gangen und macht nunmehr der Vater des Ver⸗
lebten, Küfer Johann Fretz von Kirchhrimbolanden
Ersatzansprüche an die Erbschaftemasse für die von
ihm derausgobten Studienkosten geltend, was der—
selbe damit begründet, daß ihm der Verlebte be⸗
zügliche Zusicherungen seinerzeit gemacht habe, und
zu welchen Ausgaben er sich sonst nicht herbeige⸗
lassen hätte. Vom Herrn Staatsanwalt wurde
unter Bezugnahme auf Art. 385 codoe eivilo, wo⸗
nach die Eltern zur Erziehung ihrer Kinder gesetz ˖
lich verpflichtet sind, Ahweisung beantragt, was
vom Senate mit dem Zusatze erkannt wurde, daß
ein Nachweis über die behauptete Erklärungsab-
gabe nicht erbracht ist, welcher bei nicht erreichter
Bolljährigkeit des die Erklärung Abgebenden ohne⸗
dies jede rechtliche Bedeutung fehlen würde. Die
erwachsenen Kosten ohne Gebühr fallen dem Be⸗
schwerdeführer zur Last.
— Die Prüfungen farden einjährig—
freiwilligen Militärdienst im Bezirk
der Igl. bayerischen 8. Infanteriebrigade wurden
bisher dorschriftsmäßig im Frühjahr und im Herdste
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abgehalten. Für diesen Termin sprach insbesondere
der Umstand, daß dadurch die Ferienzeit der außer⸗
»xdentlichen Mitglieder der Prüfungskommission
Professoren und Lehrer des Gymnasiums und der
Realschule in Speyer) nicht beeinträchtigt wurde
Jedenfalls war auch die Erwägung maßgebend.
daß es den Prüfungskandidaten, welche den Mili⸗
ärdienst⸗Eintritt am 1. Oktoder beabsichtigten, an⸗
jeim gegeben war, der vorausgehenden Frühjahrs⸗
yrüfung sich zu unterziehen und dementsprechend
mit der Vorbereitung zur Prüfung früher zu be—⸗
zinnen. Dem Vernehmen nach soll nun die Herbst—
zrüfung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst
chon vor dem Monat Oktober stattfinden, um
es so den Prüflingen zu ermöglichen, schon in dem
betreffenden Prüfungsjahre die Ableistung ihrer
Dtilitarpflicht zu beginnen.
— Dürkheim, 15. Dez. Ein schweres
Geschick ist über die Eheleute Jos. Wolf,
Metzger dahier, hereingebrochen. Denselben star⸗
den im Zeitraum von nur zehn Tagen drei
blühende Kinder im Alter von 7, 10 und 13
Jahren. Ein viertes Kind der Familie liegi zur
Zeit gleichfalls schwer krank darnieder.
— Ludwigshafen, 16. Dez. Gestern
Abend brannte es in der Pfälz. Preßhefen—
und Spritfabrik Ludwigshafen am Rh. Im
rsten Augenblik schien es, daß der Brand große
Dimensionen annehmen könnte. Dank dem ener⸗
zischen Einschreiten der Feuerwehr und der aus⸗
ziebigen Wasserlieferung Seitens der Bahn und
der Waggonsabrik, sowie der massiven Bau⸗
art der Fabrik selbst, wurde das Feuer auf
venige Raume des Etablissements deschränkt. Die
kFinrichtung für Rektifikation, sowie für Schlempe⸗
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zolle Betrieb in 4 bis 6 Wochen wieder aufge⸗
nommen werden kann. Der Schaden ist durch
Versicherung hinreichend gedeckt.
— Frankenthal, 16. Dez. Der in Landau
vegen Verkaufs eines falschen Wechsels inhaftirte
„fein gekleidete Herr“ ist nach dem „Fr. T.“ als
der seit einigen Jahren in Lambsheim wohnende
Bürstenmacher Sch. erkannt worden.
— Alsenz, 15. Dez. Als Gemeinde⸗
chreiber in unserer Gemeinde wurde Herr Nilo—
aus Bühl aus Hirchheimbolanden ernannt.
— Von Sr. kgl. Hoheit dem Prinz⸗—
kRegenten wurden am Sonntag in Müuchen
olgende Pfälzer in Audienz empfangen: Reichs⸗
zath v. Zöller, Präsident des kgl. Oderlan⸗
desgerichts Zweibrücken; Medizinalrath Dr. Zöl⸗
er, Direktor der Kreiskranken- und Pflegeanstalt
Frankenthal und Präsident des Landrats der
Bfalz; Dr. Deinhardt, Gutsbesitzer und
Landiagsabgeordneter, von Deidesheim.
Pfälzisches Schwurgericht.
IV. Quartal.
Zweibrücken, 13. und 14. Dez. (Zw. 3.)
Lerhundlung gegen Nikolaus Biewer und Marga—
retha Jung, beide von Dudweiler, wegen Mords
Schluß.)
Nachdem die Beweisaufnahme am Freitag Abend
um 8 Uhr geschlofsen und von den Vorsitzenden die
Weiterverhandlung auf Samstag früh 812 Uhr
oertagt worden war, erhielt nach Wiedereröffnung
der Sitzung der Verir-ter der kgl. Staatshbhörde
zur Begründung der Anklage das Wort. Derselbe
ührte aus, die Anklage behaupte, daß die beiden
Angeklagten in gemeinsamer Ausführung nach ge—
neinsam besprochener Verabredung in gemeinsamen
Zusammenwirken vorsätzlich den Schmitt getödtet
ind diese Tödtung mit Ueberlequng ausdeführf
hätten. Der arme erschlagene Bergmann, der mu
seinem zerbrechlichen Korper noch mehr gearbeite
habe, als man ihm zutrauen konnte, sei besir bi ge.
wesen, seine Frau und Kinder redlich zu ernähren;
er sei um sein bischen Lebenglüd, auf das er An—
spruch gehabt habe, betrogen worden und zwar
von seiner eigenen Frau, die ihn nicht blos miß
jandelt, sondern offenbar auch gehaßt habe. Den
Biewer treffe insofern eine schwere Schuld, daß er
als Freund des Schmitt sich mit dessen manns.
eutthötichten Frau in ein solch' intimes Verhältnis
eingelassen habe. Schmitt habe zwar von dem Ver—
hältnis gewußt, aber um des Friedens willen ge⸗
chwiegen. Seitdem sei der Mann ein Hindernisz
ur das strafliche Verhältnis gewesen und dieses
Hindernis mußte beseitigt werden. Zweifellos sei,
daß dieser Plan acht Tage vor der That gefaßt
vorden sei, im Laufe der Woche sei er alsdann von
heiden besprochen worden und habe sich so weitet
jesponnen, bis sie zu dem gefaßten Entschluß und
zu der Ueberzeugung gekommen wären: „Heute
ühren wir das, was wir besprochen haben, aus.“
Run schleppten fie den armen, zum Tode verur⸗
heilten Bergmayhn in St. Ingbert herum, in der
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aachdem sie in der Wirtschaft von Weisgerber zum
etzten Male mit ihm getrunken hätten, werde er
nuf dle Sclachtbank gefühct. Sie hätten es kaum
erwarten können, bis sie die letzten Häuser hinter
ich gehabt und da hätten sie die schauderhafte That
vollbracht. Wem man von den beiden Angeklagten
zlauben wollte, sei gleichgiltig, indem feststehe, daß
ãe gemeinsam operierten und deshalb müßten ie
zemetnsam einstehen. Der Schwerpunkt liege darauf,
daß die beiden Angeklagten die That wollten.
Nach dem Geständnis der beiden Angeklagten seien
iie beide entschlossen gewesen, den Mann zu tödten;
edes der Angeklagten habe die That des andern
uu seiner eigenen gemacht und deshalb sei es gleich—
ziltig, ob die Frau die Hiebe geführt oder Biewer allein.
Die Mitthäterschaft sei in dem Zusammenwirken
jegeben, wie es die beiden Angeklagiten zugegeben.
Das Gesetz müsse seinen Lauf haben.
Der Verteidiger des Biewer führte dem gegen⸗
iber an, daß zwar nicht zu leugnen sei, daß die
im Abend des 27. Oktober verübte That eine
chreckliche sei, aber es stehe dahin, ob man sich
nehr über die Gräßlichkeit dieser That oder mehr da⸗
rüber wundern solle, daß ein eigentlich begründetes
Motiv nicht vorgelegen habe und die That in der
dummsten Weise ausgeführt worden wäre. Nach
»em Resultate der Beweisaufnahme müsse man sich
vundern, wie ein verworfenes Weibsbild einen
'olchen dämonischen Einfluß habe ausüben können
auf einen Menschen, dem man von keiner Seite
aur im Geringsten in sittlicher Beziehung habe etwas
nachreden können. Die guten Eigenschaften des
Biewer hätten diesen niemals auf einen derartigen
Hedanken gebracht und nach der ganzen Beweis
aufnahme und dem Eindruck, den die Angeklagten
in der Sitzung machten, sei kein Zweifel, daß die
ẽkhefrau Schmitt die Mutter des Gedankens ge—
vesen, was auch der Umstand beweise, daß sie früher
chon dem Biewer gegenüber die Adsicht ausgesprochen
habe, ihren Mann entweder aufhängen oder er—
ränken zu wollen. Dieses Motiv, den Biewer ganz
ind gar in ihre Gewalt zu bekommen, sei die eigent⸗
iche Triebfeder ihtes Treibens gewesen. Auf seiten
es Angeklagten Bievder fehle jegliches Motiv. Wenn
nan, was die That selbst anlange, das Geständnis
)»es Biewer als ein wahr annehme, und das müsse
nan, da dasselbe ein freies und ihn sehr belasten⸗
)»es sei, dann läge keine Mitthäterschaft an einem
elbst gewollten Morde vor, sondern nur eine Bei⸗—
jilfe bei einem von seiten einer anderen Person
uusgeführten Morde. Biewer hade, nachdem Ehe⸗
rau Schmiit die Schläge geführt und zu ihm ge⸗
agt habe, er müsse auch einen Schlag ausführen,
nuf den offenbar todten Körper losgeschlagen, sie
jabe ihm das Beil in die Hände gezwungen, allein
»er Hieb des Biewer sei keine Mordthat gewesen,
ondern eine That, die an einem schon ermordeten
Menschen nachtcäglich vorgenommen worden sei.
Nicht bewiesen sei, daß Bicwer diese That als seine
eigene gewollt hade, er habe die That zwar mit—
geplant, abher nur als die der Ehefrau Schmitt,
nicht als die feinige. Bei dem in dieser Richtung
destehenden Zweifel müsse zugunsten des Angeklag—
ten enischieden werden und es sei bezüglich des
Biewer nur auf Beihilfe zu der von der Ehefrau
Schmitt begangenen That zu erkennen.
Der Vertheidiger der Schmitt sührte aus. daß