Full text: St. Ingberter Anzeiger

— Edenkoben. Nach Benehmen mit 
Herrn Profefsor Perron in München und nach 
zuständigerseits sich vergewisserter Genehmhaltung 
wird das Postament des König Ludwigs—⸗ 
Denulmals mit Inschriften auf den Seiten 
versehen, und zwar soll zu stehen kommen: auf 
die verdere Seite „Ludwig J. König von Bayern! 
Gerecht und beharrlich;' auf der Rüchseite: „Er— 
richtet von der Stadt Edenkoben und Verehrern 
des Königs;“ auf der Seite gegen Herrn Röm⸗ 
mich: „Auch vom Thron herabgestiegen, schlägt 
glühend noch mein Herz für Bahern, für Deutsch⸗ 
land“ und auf die Seite gegen die protest. Kirche: 
„Land meiner Jugend, Pfalz, dich lieb' ich und 
Euch Pfälzer wie Ihr mich.“ 
— Neustadt, 15. Dez. Die heute fiattge⸗ 
habte Versammlung der pfälzischen Jagd— 
und Forstschutz⸗ Bediensteten war stark 
besucht. Dieselbe wurde um 10 Uhr durch Herrn 
Waldaufseher Jakob Ernst⸗Lambrecht mit einer 
kernigen Ansprache eröffnet, in er welcher den Zwec 
der Gründung des Sterbekasse-Vereins beleuchtete 
und die Vortheile eines solchen gründlich und ein—⸗ 
gehend darlegte. Nach lebhafler Diskussion über 
die provisorisch entworfenen und vorgelegten 
Statuten wurden dahingehende Entschlüsse gefaßt, 
daß dem Verein beigetretene Forsi⸗ und Jagdschutz⸗ 
Bedienstete im Alter von 21 —380 Jahren bei dem 
jeweiligen Ableben eines Mitgliedes einen Beitrag 
onn 2 Mk, von 21-40 Jahren 4 Mk., von 
41 -50 Jahren 6 ,Mk. von 51- 60 Jahren 9 
Mk., von 61 -65 Jahren 15 Mk., von 66— 70 
Jahren 20 Mk., zu entrichten haben. Als erster 
Vorstand des neuen Vereins wurde Herr Waldauf⸗ 
seher Merk auf Taubensuhl, als zweitex Vorstand 
Herr Lämmel ⸗Neidenfels, als Rechner und Kasfier 
Herr Jakob Ernst Lambrecht, als Schriftführer 
Herr Mußbach auf Forsthaus Heldenstein am 
Schänzel und als Beigeordnete die Herren Zimmer⸗ 
mann ˖ Kap?weier, Matth. Stein⸗Bellheim, Peter 
Helwig - Rohrdach, Karl Heinrich-Weidenthal, Benedikt 
Kröber-Burweiler, Leonhardt⸗Iggelheim und Mich. 
Eschenfelder, alle Waldaufseher, gewählt. 
(f, K.) 
— Speyer, 15. Dez. Nachdem bei der 
am 9. ds. durch das 2. Pionier-Bataillon 
stattgefundenen Uebernahme der neusen Kasesr⸗ 
nen dieselben in einem vollkommen trockenen 
Zustand befunden wurden und jegliche sanitäre 
Rückstchten nicht mehr bestanden, die fur das Be— 
ziehen hinderlich waren, wurde durch das Batail⸗ 
lons⸗Kommando angeordnet, daß die hiesigen drei 
Kompagnien die Kasernen morgen zu beziehen 
haben. Die Bureoulokalitäten verbleiben bis nach 
dem Neubau der dritten Kaserne, welcher bis 
nächstes Frühjahr begonnen wird, in ihren seit⸗ 
herigen Räumen. — Se. Erxzellenz der Herr 
kgl. Regierungspräsident und Staatsrat v. Braun 
haben aus dem Fonds für Gemeinde— 
zwecke pro 1889 die nachbezeichneten Zuwend⸗ 
ungen au Gemeinden zur Anerkennung und Unter⸗ 
stützung gememnütziger Leistungen und Bestreb— 
ungen dewilligt. Es erhalten dem „Pf. K.“ zu⸗ 
folge die Gemeinden: 1) Wiesbach als Beitrag 
zu den Kosten für Distriktsstraßen und Kultus⸗ 
gebäude 200 Mk.; 2) Höchen zum Aufwand 
für Straßen⸗ und Schulbauten gleichfalls 200 
Mark; 3) Rodenbach, Bezirk Kaiserslautern, für 
Straßen-⸗ und Schulaufwand 200 Mtk.; 4) Rup⸗ 
pertsecken zu den Kosten der Herstellung einer 
besseren Zufuhrstraße zum Schlobberg 100 Mt.; 
5) Hüffler zur Herstellung einer Wasserleitung 
100 Mk.; 6) Etschberg zu den Kosten eines Ge⸗ 
meindebrunnens 100 Mi.; 7) Arzheim zu den 
Auslagen für Straßenpflasterung und Alignirung 
100 Mk.; 8) Esthal für Ausführung einer 
Wasserlesiung 200 Mk.; 9) Hirschthal zu den 
Kosten für Instandsetzung der Lehrerwohnung 100 
Mark; 10) Hilst zu den Straßenbaukosten 70 
Mark; 11) Ormesheim für Wasserleitungs 
aufwaund 100 Mk.; zusammen 1470 Mik. 
— In der letzten Sitzung des Senats für 
Gebühren und Erbschaftssachen der 
Kammer der Finanzen bei der Regjerung der Pfalz 
kam nach der „Sp. Zig.“ foigender Fall zur 
Entscheidung: Durch Ableben des noch nicht 18 
Jahre alten Schulderwesers Fretz ist dessen müt— 
ferliches Vermögen auf Vater und Bruder übge— 
gangen und macht nunmehr der Vater des Ver⸗ 
lebten, Küfer Johann Fretz von Kirchhrimbolanden 
Ersatzansprüche an die Erbschaftemasse für die von 
ihm derausgobten Studienkosten geltend, was der— 
selbe damit begründet, daß ihm der Verlebte be⸗ 
zügliche Zusicherungen seinerzeit gemacht habe, und 
zu welchen Ausgaben er sich sonst nicht herbeige⸗ 
lassen hätte. Vom Herrn Staatsanwalt wurde 
unter Bezugnahme auf Art. 385 codoe eivilo, wo⸗ 
nach die Eltern zur Erziehung ihrer Kinder gesetz ˖ 
lich verpflichtet sind, Ahweisung beantragt, was 
vom Senate mit dem Zusatze erkannt wurde, daß 
ein Nachweis über die behauptete Erklärungsab- 
gabe nicht erbracht ist, welcher bei nicht erreichter 
Bolljährigkeit des die Erklärung Abgebenden ohne⸗ 
dies jede rechtliche Bedeutung fehlen würde. Die 
erwachsenen Kosten ohne Gebühr fallen dem Be⸗ 
schwerdeführer zur Last. 
— Die Prüfungen farden einjährig— 
freiwilligen Militärdienst im Bezirk 
der Igl. bayerischen 8. Infanteriebrigade wurden 
bisher dorschriftsmäßig im Frühjahr und im Herdste 
—XC 
abgehalten. Für diesen Termin sprach insbesondere 
der Umstand, daß dadurch die Ferienzeit der außer⸗ 
»xdentlichen Mitglieder der Prüfungskommission 
Professoren und Lehrer des Gymnasiums und der 
Realschule in Speyer) nicht beeinträchtigt wurde 
Jedenfalls war auch die Erwägung maßgebend. 
daß es den Prüfungskandidaten, welche den Mili⸗ 
ärdienst⸗Eintritt am 1. Oktoder beabsichtigten, an⸗ 
jeim gegeben war, der vorausgehenden Frühjahrs⸗ 
yrüfung sich zu unterziehen und dementsprechend 
mit der Vorbereitung zur Prüfung früher zu be—⸗ 
zinnen. Dem Vernehmen nach soll nun die Herbst— 
zrüfung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst 
chon vor dem Monat Oktober stattfinden, um 
es so den Prüflingen zu ermöglichen, schon in dem 
betreffenden Prüfungsjahre die Ableistung ihrer 
Dtilitarpflicht zu beginnen. 
— Dürkheim, 15. Dez. Ein schweres 
Geschick ist über die Eheleute Jos. Wolf, 
Metzger dahier, hereingebrochen. Denselben star⸗ 
den im Zeitraum von nur zehn Tagen drei 
blühende Kinder im Alter von 7, 10 und 13 
Jahren. Ein viertes Kind der Familie liegi zur 
Zeit gleichfalls schwer krank darnieder. 
— Ludwigshafen, 16. Dez. Gestern 
Abend brannte es in der Pfälz. Preßhefen— 
und Spritfabrik Ludwigshafen am Rh. Im 
rsten Augenblik schien es, daß der Brand große 
Dimensionen annehmen könnte. Dank dem ener⸗ 
zischen Einschreiten der Feuerwehr und der aus⸗ 
ziebigen Wasserlieferung Seitens der Bahn und 
der Waggonsabrik, sowie der massiven Bau⸗ 
art der Fabrik selbst, wurde das Feuer auf 
venige Raume des Etablissements deschränkt. Die 
kFinrichtung für Rektifikation, sowie für Schlempe⸗ 
—X 
zolle Betrieb in 4 bis 6 Wochen wieder aufge⸗ 
nommen werden kann. Der Schaden ist durch 
Versicherung hinreichend gedeckt. 
— Frankenthal, 16. Dez. Der in Landau 
vegen Verkaufs eines falschen Wechsels inhaftirte 
„fein gekleidete Herr“ ist nach dem „Fr. T.“ als 
der seit einigen Jahren in Lambsheim wohnende 
Bürstenmacher Sch. erkannt worden. 
— Alsenz, 15. Dez. Als Gemeinde⸗ 
chreiber in unserer Gemeinde wurde Herr Nilo— 
aus Bühl aus Hirchheimbolanden ernannt. 
— Von Sr. kgl. Hoheit dem Prinz⸗— 
kRegenten wurden am Sonntag in Müuchen 
olgende Pfälzer in Audienz empfangen: Reichs⸗ 
zath v. Zöller, Präsident des kgl. Oderlan⸗ 
desgerichts Zweibrücken; Medizinalrath Dr. Zöl⸗ 
er, Direktor der Kreiskranken- und Pflegeanstalt 
Frankenthal und Präsident des Landrats der 
Bfalz; Dr. Deinhardt, Gutsbesitzer und 
Landiagsabgeordneter, von Deidesheim. 
Pfälzisches Schwurgericht. 
IV. Quartal. 
Zweibrücken, 13. und 14. Dez. (Zw. 3.) 
Lerhundlung gegen Nikolaus Biewer und Marga— 
retha Jung, beide von Dudweiler, wegen Mords 
Schluß.) 
Nachdem die Beweisaufnahme am Freitag Abend 
um 8 Uhr geschlofsen und von den Vorsitzenden die 
Weiterverhandlung auf Samstag früh 812 Uhr 
oertagt worden war, erhielt nach Wiedereröffnung 
der Sitzung der Verir-ter der kgl. Staatshbhörde 
zur Begründung der Anklage das Wort. Derselbe 
ührte aus, die Anklage behaupte, daß die beiden 
Angeklagten in gemeinsamer Ausführung nach ge— 
neinsam besprochener Verabredung in gemeinsamen 
Zusammenwirken vorsätzlich den Schmitt getödtet 
ind diese Tödtung mit Ueberlequng ausdeführf 
hätten. Der arme erschlagene Bergmann, der mu 
seinem zerbrechlichen Korper noch mehr gearbeite 
habe, als man ihm zutrauen konnte, sei besir bi ge. 
wesen, seine Frau und Kinder redlich zu ernähren; 
er sei um sein bischen Lebenglüd, auf das er An— 
spruch gehabt habe, betrogen worden und zwar 
von seiner eigenen Frau, die ihn nicht blos miß 
jandelt, sondern offenbar auch gehaßt habe. Den 
Biewer treffe insofern eine schwere Schuld, daß er 
als Freund des Schmitt sich mit dessen manns. 
eutthötichten Frau in ein solch' intimes Verhältnis 
eingelassen habe. Schmitt habe zwar von dem Ver— 
hältnis gewußt, aber um des Friedens willen ge⸗ 
chwiegen. Seitdem sei der Mann ein Hindernisz 
ur das strafliche Verhältnis gewesen und dieses 
Hindernis mußte beseitigt werden. Zweifellos sei, 
daß dieser Plan acht Tage vor der That gefaßt 
vorden sei, im Laufe der Woche sei er alsdann von 
heiden besprochen worden und habe sich so weitet 
jesponnen, bis sie zu dem gefaßten Entschluß und 
zu der Ueberzeugung gekommen wären: „Heute 
ühren wir das, was wir besprochen haben, aus.“ 
Run schleppten fie den armen, zum Tode verur⸗ 
heilten Bergmayhn in St. Ingbert herum, in der 
—XR 
aachdem sie in der Wirtschaft von Weisgerber zum 
etzten Male mit ihm getrunken hätten, werde er 
nuf dle Sclachtbank gefühct. Sie hätten es kaum 
erwarten können, bis sie die letzten Häuser hinter 
ich gehabt und da hätten sie die schauderhafte That 
vollbracht. Wem man von den beiden Angeklagten 
zlauben wollte, sei gleichgiltig, indem feststehe, daß 
ãe gemeinsam operierten und deshalb müßten ie 
zemetnsam einstehen. Der Schwerpunkt liege darauf, 
daß die beiden Angeklagten die That wollten. 
Nach dem Geständnis der beiden Angeklagten seien 
iie beide entschlossen gewesen, den Mann zu tödten; 
edes der Angeklagten habe die That des andern 
uu seiner eigenen gemacht und deshalb sei es gleich— 
ziltig, ob die Frau die Hiebe geführt oder Biewer allein. 
Die Mitthäterschaft sei in dem Zusammenwirken 
jegeben, wie es die beiden Angeklagiten zugegeben. 
Das Gesetz müsse seinen Lauf haben. 
Der Verteidiger des Biewer führte dem gegen⸗ 
iber an, daß zwar nicht zu leugnen sei, daß die 
im Abend des 27. Oktober verübte That eine 
chreckliche sei, aber es stehe dahin, ob man sich 
nehr über die Gräßlichkeit dieser That oder mehr da⸗ 
rüber wundern solle, daß ein eigentlich begründetes 
Motiv nicht vorgelegen habe und die That in der 
dummsten Weise ausgeführt worden wäre. Nach 
»em Resultate der Beweisaufnahme müsse man sich 
vundern, wie ein verworfenes Weibsbild einen 
'olchen dämonischen Einfluß habe ausüben können 
auf einen Menschen, dem man von keiner Seite 
aur im Geringsten in sittlicher Beziehung habe etwas 
nachreden können. Die guten Eigenschaften des 
Biewer hätten diesen niemals auf einen derartigen 
Hedanken gebracht und nach der ganzen Beweis 
aufnahme und dem Eindruck, den die Angeklagten 
in der Sitzung machten, sei kein Zweifel, daß die 
ẽkhefrau Schmitt die Mutter des Gedankens ge— 
vesen, was auch der Umstand beweise, daß sie früher 
chon dem Biewer gegenüber die Adsicht ausgesprochen 
habe, ihren Mann entweder aufhängen oder er— 
ränken zu wollen. Dieses Motiv, den Biewer ganz 
ind gar in ihre Gewalt zu bekommen, sei die eigent⸗ 
iche Triebfeder ihtes Treibens gewesen. Auf seiten 
es Angeklagten Bievder fehle jegliches Motiv. Wenn 
nan, was die That selbst anlange, das Geständnis 
)»es Biewer als ein wahr annehme, und das müsse 
nan, da dasselbe ein freies und ihn sehr belasten⸗ 
)»es sei, dann läge keine Mitthäterschaft an einem 
elbst gewollten Morde vor, sondern nur eine Bei⸗— 
jilfe bei einem von seiten einer anderen Person 
uusgeführten Morde. Biewer hade, nachdem Ehe⸗ 
rau Schmiit die Schläge geführt und zu ihm ge⸗ 
agt habe, er müsse auch einen Schlag ausführen, 
nuf den offenbar todten Körper losgeschlagen, sie 
jabe ihm das Beil in die Hände gezwungen, allein 
»er Hieb des Biewer sei keine Mordthat gewesen, 
ondern eine That, die an einem schon ermordeten 
Menschen nachtcäglich vorgenommen worden sei. 
Nicht bewiesen sei, daß Bicwer diese That als seine 
eigene gewollt hade, er habe die That zwar mit— 
geplant, abher nur als die der Ehefrau Schmitt, 
nicht als die feinige. Bei dem in dieser Richtung 
destehenden Zweifel müsse zugunsten des Angeklag— 
ten enischieden werden und es sei bezüglich des 
Biewer nur auf Beihilfe zu der von der Ehefrau 
Schmitt begangenen That zu erkennen. 
Der Vertheidiger der Schmitt sührte aus. daß