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Amtliches Or des königl. Amt ichts St b
gan des königl. Amisgerichts St. Ingbert.
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St⸗ Ingberter Anzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Zeilertage. 2 mal wobchentlich mit Unterhaltungs ⸗Vlatt und Mitwochs und Samstags mi
— Beilagen. — Vvlan iostei dierieljahrlich 1. SG60 J einschließlich Tragerlohn; durch die Pofst bezogen 1M 7ThBM -, einschlietßlich 40 ⸗ eee Di.
acungsgebühr sfur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 1074, bei außerpfaͤlzischen und solchen auf welche die Expeditier
Austunft eriheilt, I8 , Neklamen 30 —. Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
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V 62.
Donnerstag, 14. März 1889.
24. Jahrg
Deutsches Reich.
Berlin, 12. Marz. Die von dem Kaiser
mRoltke anläßlich des 7 ojährigen Dienstjudi⸗
jums des Generalfeldmarschalls gerichtete Cabinets-
ie hebt herbor, was Moltke für die Groͤße des
vhengollernhauses, Preußens und Deutschlands
aͤsei, die ganze Welt wisse es, bewahre es.
PRil mir“, schreibt der Kaiser, „preist es ganz
xutschland als besondere Gnade Gottes. daß er
zie bis heute unter uns gelassen; möge es dem
jümchtigen gefallen, Sie mir und dem Vaterlande
ferner in der bisherigen Kraft und Frische zu
chalien. Gleich meinen Vätern trage ich im tief⸗
in Herzen die Dankesschuld gegen Sie.“
Die Ausgabe der „Volks⸗Zeitung“ vom
J.d. Mis. ist wegen ihres Leitartikels unter der
jnllage der Schmähung Kaiser Wilhelms J. mit
yschlag belegt worden.
Berlin, 13. März. Reichs ta g. Der Reichs⸗
q. der heute nach der Unterbrechung wieder zu⸗
nmentrat, nahm in erster und zweiter Lesung die
hlärung zu Artikel 8 des Vertrages zur Regel⸗
ing der Nordseefischerei an und erledigte in
rsser Lesung den Gesetzentwurf wegen Abänderung
vys Vereinszollgesetzez. Die zweite Lesung findet
n Plenum statt. Bei Beratung des Rechenschafts⸗
zerichts über die Handhabung des Socialisten⸗
eseßes wünscht Abgeordneter Sabor Auskunft da-
üdet, welche Bestimmungen die Regierungen an
—
zedächten, und kritifirt die einzelnen Behauptungen
ses Rechenschaftsberichts. (Während der Sede tritt
ꝛer Reichskanzler ein.) Abg. Meyer (Jena) consiatirt,
ß die nationalliberale Partei bei der Stellung⸗
ahme im vorigen Jahre für die Zukunft sich freie
Jand gewahrt und bestimmte Verpflichtung nach
reiner Seite Üübernommen habe. Nach Reden der
lbgeordneten Liebknecht und Singer wird die Be⸗
atung abgebrochen, da die Beschlußunfähigkeit des
dauses vom Präsidenten festgestellt wird. Nächste
Sitzung Donnerstag 2 Uhr (Antrag Kulemann
uf Abänderung des Gerichtsverfassungsgesctzes,
hetitionen und kleinere Vorlagen.)
Ausland.
London, 12. März. Unterhaus. Fer—⸗
wusson erklärte, die deutsche Regierung habe seit den
ingsten Vorgängen auf Samoa' ihren Consul
yon dort abberufen. Die Substituierung der deut⸗
hen Flagge anstatt der englischen auf einem dor⸗
igen Gebäude beziehe sich wahischeinlich auf ein
Naus, dessen Eigenthumsrecht streitig und Gegen-
and von Erörterungen sei. Hinsichtlich der ge-
altsamen Ueberführung öritischer Unterthanen vom
hiffe „Richmond“ auf das deutsche Kriegsschiff
Udler“ habe die englische Regierung um Auftlaär—
ug gebeten und seitens Deutschlands die Antwort
thalten, daß die deutschen Militärbehörden auf
»amoa angewiesen seien, die auf Samoa ansässigen
lusländer nicht dem Kriegsrechte zu unterwerfen
nd don Durchsuchung fremder Schiffe nach Kriegs-
onrebande abzusehen. Der Schriftenwechsel werde
n wenigen Tagen dem Hause zugehen.
London, 12. Marz. Das Unterhaus ge-
Imigte mit 231 gegen 88 Summen den ersten
lbschnitt des Kriegsbudgets, worin die Heeresstärke
uf 132,282 Mann fehigesetzt wird.
Paris, 12. Marz. Von den Bureaus der
Putirtenkammer wurde heute eine Com⸗
nission gewählt behufs Pruüfung und Genehmigung
her gerichtlichen Verfolgung der drei Deputierten
Laguerre, Laisant und Turquet. Alle Mitglieder
der Commission außer Cassagnac sind für Ertheil⸗
ing der Ermächtigung. In der Commission für
Amnestieantrag sind bier Mitglieder für eine volle
Amnestie, fünf für eine partielle, zwei gegen den
Antrag.
Belgrad, 12. März. König Milan sagte
gestern einem seiner Vertrauten, er werde ein volles
Fahr auf Reisen bleiben, er werde die Geschichte
der leßten Monale schreiben, sie den König
Alezander, wenn dieser großjährig geworden, lesen
ind dann drucken lassen. General Gruissch erklärte,
ie Hauptaufmerksamkeit sei der Befestigung der
nneren Verhältnisse und der Erhaltung der aus—
nvärtigen Beziehungen zu schenken.
Begen Wiz. wird Vorführungsbefehl erlassen. — Die
12 Jahre alte Marg. W., Ehefrau des Bergmannes
Sch. hier hat einen am 27. Dezember v. J. auf
der Straße vor ihrem Hause durch lautes Schimpfen
derübten Unfug mit einer Geldstrafe von 1 Mark
evb. 1 Tag Haft und Zahlung der Kosten zu büßen.
— Eine freche, rohe ÄAntwort hatte am 25. Nov.
b. Is. der 13jährige Nk. B. hier dem prot. Schul⸗
verweser Hrn. Vogelgesang gegeben, welcher ihn
wegen Lärmens vor dem Schulhause störte. Das
Bürschlein wird deshalb mit der Geldstrafe von 6
Mark ev. 2 Tagen Gef. nebst den Kosten belegt.
— Der 59 Jahre alte Pt. G., Kesselschmied in
Rohrbach spielte am 30. Dezember v. Is. in der
Wagner'schen Wirthschaft dortselbst mit Bekannten
Karien. Einer derselben, Bergmann N. Deckarm,
beschuldigte dabei den G., ein 10-Pfennig ·Stüch
an sich genommen zu haben, was diesen so erregte,
daß er dem D. sein Bierglas auf den Kopf schlug,
daß es zersprang. Nachtheilige Folgen hatte der
Schlag nicht. Urtheil gegen G unter Zubilligung
mildernder Umstande 12 Mt. Buße ev. 4 Tage
Bef. und Kosten. — Angeklagt und geständig, seine
Schwiegermutter gestoßen, getreten und mit einem
eisernen Bügel geschlagen zu haben, ist der Ackerer
Gg. 8. aus Ommersdeim, 80 J. a. Er erhält
deshalb unter gleicher Berücksichtigung die gleiche
Strafe von 12 Mtk. ev. 4 Tage Gefängniß mit
den Kosten. — Die Verhandlung wegen Diebstahls
einer Peitsche, gegen den Diensttnecht Phil. F., 30
J. a., gebürtig aus Habkirchen, wird behufs Lad-
ung eines weiteren Zeugen auf unbestimmte Zeit
augesetzt. — Der Korbmacher Chr. H. von Bier⸗
bach haͤtte gestern hier gebettelt und wird dafür mit
1 Tag Hafi nebst den Kosten bestraft. — Auf Pri⸗
vatklage von Maria Schwerdt und nach Ueberführ-
ung wird die 22jährige Kl. W. aus Hassel wegen
öffentlicher Beleidigung der Ersteren, begangen am
16. Januar abhin auf dem Wochenmarkte in St.
Ingbert zu 3 Tagen Gef. und in die Kosten ver⸗
urtheilt. Auch ist der Beleidigten die Befugniß zur
Veröffentlichung des Urtheilsauszugs an der Ge—
meindetafel zu Hassel erteilt.
*St. Ingbert, 14. März. Bei der gestern
Nachmittag hier in dem Siadthause abgehaltenen
Versteigerung des Gemeinde-Berechtigungs—
holzes pro 1888189 wurde ein außerordentlich
günstiges Resultat erzielt. Für die versteigerten
1187113 Ster wurden erlöst 3911 Mk. 60 Pfg.
Dieser Erlbds geht um ca. 400 Mark über
den Voranschlag hinaus und ist der höchste, welcher
bisher für Gemeinde-Berechtigun gsholz erreicht wurde.
* Vorsicht beim Empfang von Geldstücken!
Ein hiesiger Geschäftsmann theilt uns mit, daß
dieser Tage bei ihm ein falsches Ein-Mark⸗
stück in Zahlung gegeben wurde. Der Veraus-
geber desselben ist nicht bekannt.
* Zur Feier des Geburtstages S. K. H. des
Prinzregenten von Bayern fand auch in Straß⸗
Rurg, im Luxhof, ein Festbanket satt. In dem
Bericht hieruber wird auch besonders erwähnt, daß
derr Bezirkswaiseninspeltor Aug. Woll, ge⸗
jorner St. Ingberter, sein Gedicht übder die Festes-
freuden bei der Anwesenheit des Regenten in der
Pfalz vortrug.
eEnsheim, 18 Maärz. Das Geburisfest
Sr. kgl. Hoheit des Prinzregenten von Bayern
vurde hier auch heuer wieder in festlicher Weise
begangen. Morgens um /29 Uhr bewegte sich
ein ausehnlicher Zug, bestehend aus ungefähr 100
Mann freiwilliger Feuerwehr und des Gemeinde—
Lorele und pfaͤltieche Nachrichten.
* St. Ingbert, 18. März. Schöffenge⸗
ichtssitzung. Als Schöffen fungieren die Herren
Irch. Laur von hier und Gg. Hary von Ommers⸗
seim. Vorgeführt sind der des Bettels angeklagte
guchbinder F. X. Sch., 29 J. a. aus Dangstetten
n Baden, welcher am 27. Febr. abhin in der Ober-
sauserschen Wirthschaft hier etliche Gäste angebettelt
jatte, ferner der 46jährige Dienstknecht Urb. J.
us Rastatt in B., welcher ebenfalls am 8. März
sier gebettelt hat und außerdem der Landftreicherei
son Anfang Februar bis 3. März oblag. Ersterer
rhält eine Strafe von 8 Tagen Haft, Letzteret, schon
30mal vor bestraft, eine solche von 4 Wochen Haft
ind wird der Landespolizei überwiesen; der Haft⸗
hefehl gegen Beide wird aufrecht erhalten. Bei der
veiteren Verhandlung sind beschuldigt Adf. J., 24
J. a., Ackerer, Pt. Hsl., 24 J. a., V. Wh., 25
J. a., Pt. Wh., 80 J. a., Hüttenarbeiter, Pt. St.,
25 J. a., Fabrikarbeiter, Gttl. Kd., 23 J. a.
Ih. Pt. Wtz. (nicht erschienen), Pt. Hg., 27 J.
alt, Gg. Mu(mnicht erschienen, aus Bliesbolchen)
4. Al., 26 J. a., Schuhmachee und Joh.
dt., 24 J. a., Fabrikarbeiter, Alle aus Ensheim,
uußer Gg. M. Am 2. November, nachmittags,
im Tage der Kontrolversammlung kamen die Ge—
nannten in die Wirthschaft der Frau Wwe. Schmel⸗
jer am Bahnhof. Als dann der Stationskomman-
zant Stoffel vorüberging, deranlaßte ihn der Ange⸗
lagte J. durch frechen beleidigenden Zuruf, hinein-
ugehen; J. verweigerte die Namensangabe und
zrauchte noch weitere beleidigende Ausdrücke, ebenso
Isl. Ersterer wurde von dem Beamten mit Gewalt
ius dem Lokal verbracht, woran der beschuldigte
B8. Wh. den Sergeanten zu verhindern gesucht
jaden soll durch Besetzthaltung des Thürdurchgangs.
die Wirthin sah sich im Verlaufe des sich hieran
chließenden Tumultes gezwungen, den Bierverzapf
inzustellen und die Gesellschaft zum Verlassen dee
dokals aufzufordern. Unter der Anklage, dieser
Aufforderung nicht nachgekommen zu sein, (Haus
riedensbruch) stehen alle Vorgenannten vor Gericht,
wßerdem Adf. J. und Pt. Hsl. wegen Berufsbe⸗
eidigung und V. Wh. wegen Widerstands gegen
die Staatsgewalt. Gegen diesen wird neue Ver⸗
sandlung auf den 3. April bestimmt, um einen
veiteren Zeugen zu laden. Adf. J. wird wegen
des Hausfriedensbruchs unter Annahme mildernder
Umstände zu 3 Tagen, wegen der Beleidigung zu
12 Tagen Gefängniß (zusammen 14 Tagen) und
osl. wegen gleicher Vergehen, da aber minderbe—
astet, zu je 12 Mark, insgesammt zu 24 Mark
Heldbuße eb. 8 Tage Gf. verurtheilt; jeder trägt
ein Viertel der entstandenen Kosten. Die übrigen Er—
chienenen werden als nicht überführt, freigesprochen.