Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. 
St Jugberter Auzei er“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wohdentlich mit Unterhaltunges- wlatn vnd Rutwoghe und Samstags mi 
65 —& —— b, — 1 * 3 ninscun nuo e durch wre Pos * — 22 aend 40 — Die 
nurückunug zeile oder deren Raum betraͤg seraien aus der Pfalz 10.9, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die dition 
i Auskunit ertheill, 15 , NReklamen 30 . Bei 4maliger Einrückung nut dreimalige berechnet. in orxe 
S8. 
Politische Uebersicht. 
⁊ Infolge der Veröffentlichung des Memo⸗ 
randums der bayerischen Bischöfe im „Regens- 
inher Morgenblatt“ ver öffentlichte der Kultusmi— 
nister amtlich die Antwort des Prinz-Regenten auf 
zad Memorondum. Dieselbe sichert die thunlichste 
weitere Berücksichtigung der Wünjche der Bischöfe 
belreffend die VLeitung (7) und die Besetzung der 
dehrerstellen an den Volksschulen, den Gymnaͤsien, 
Seminarien und den Mniversitäten zu, sowie die 
sichtentsendung weltlicher Commifsarien zu den 
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liche Schulmesse wird abgelehnt, dagegen die Pruf⸗ 
ing aus der Religionslehre bei der Absolutorial— 
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Muwittung der bayerischen Regierung zur Ab⸗ 
inderung der Bestimmungen über die Militärpflicht 
der Candidaten der Theolsgie zugesagt. Die con⸗ 
jessionelle Scheidung der Mittelschulen wird abge⸗ 
ehnt, die Zulassung von Klosterfrauen als Lehrer- 
nnen an den Mädchenschulen genehmigt. Das 
Placetum pegium wird aufrecht erhalten und die 
sückberusung der Redemptoriften als zur Zeit un⸗ 
hunlich erklͤrt. 
Die „Nationalliberale Korrespondenz“ bemerkt: 
Daß das Alters⸗ und Invalidenver⸗ 
icherungsgesetz, wenn es einmal in Wirksam⸗ 
eit getreten sein wird, nicht gleich von Anfang an 
„on den Betheiligten als eine Wohlthat empfunden 
verden wird, wag wohl sein. Es ist eine alte 
ktfahrung, daß wohlthätige Refarmen gerade bei 
denen, welchen sie zugute kommen sollen, auf Wi—⸗ 
derstand stoßen und sich erst durch viel Undank und 
derkennung Bahn brechen müssen. Es mag auch 
wohl sein, daß bei den Wahlen diejenigen, die dem 
Hesetz zugestimmt haben, einen schweren Stand and 
nehr Mühe haben werden, ihr Votzum zu recht⸗ 
ertigen, als diejenigen, die es abgelehnt haben. 
das kann uns aber nicht abhalten, zu thun, was 
wit für gut und heilsam halten. Wir dvreiben 
eine kleinliche Wahl- und Parteipolitik und stellen 
jei Beurtheilung der gesetzgeberischen Fragen nicht 
jen Gesichtspunkt in den Vordergrund, ob sie in 
ven großen Volksmassen augenblicklich popular sind. 
Sonst hätte man das Branntweinfteuergesetz und 
nanches andere freilich nicht bewilligen dürfen. 
Mag immerhin auch bei dem Inbalidenbersorgungs⸗ 
jeseß noch viel Widerstand gerade in der Arbeiter⸗ 
velt, der die Wohlthat zugute kommen soll, zu 
iderwinden sein, mögen anfangs die versoöhnenden 
Wirkungen spärlich genug sich zeigen, mögen die 
dasten zunächst schwerer empfunden werden als die 
Vortheile, wir haben doch die feste Zubersicht, daß 
nit der Zeit die richtige Erkenntniß von dem Segen 
dieser Reform sich Bahn bricht, und daß denjenigen, 
velche das Werk zallen Schwierigkeiten zum Trotz 
zefördert und zustande gebracht haben, auch schließ— 
ich der Dank der Nation nicht fehlen wird. Die 
degner des Gesetzes werden sich nach Verlauf einiger 
dahre ihrer verneinenden Haltung schwerlich mehr 
iühmen, mögen sie auch fuͤr den Augenblick in der 
veitberbreiteten Unkenntniß, in dem Mißtrauen und 
»et Abneigung gegen neue Einrichtungen manche 
Stütze finden.“ 
Deutsches Reich. 
München, 11. April. Die Handels- und 
vewerbekammer beriet heute über die Reform 
»er Handelskammern. Der Antrag, eine 
gsetzlche Regelung zu verlangen und anfiatt der 
ltehenden Gremien, wo das Bedurfniß vorhanden, 
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Samftag, 13. April 1889. 
24. Jahrg. 
Handelskammern zu errichten, wurde abgelehnt. 
Der Regierungsentwurf ward mit mehreren Aen⸗ 
derungen angenommen; das Wahlrecht soll wie 
pom Eintrag ins Handelsregister für Kaufleute, 
pom Eintrag in die Gewerberolle für die Gewerbe⸗ 
zreibenden abhängig sein. Die Anwesenheit aus⸗ 
würtiger Mitglieder bei den Abstimmungen wird 
nach der „F Ztig.“ als unnöthig erachtet. 
Berlin, 11. April. Die Vermählung des 
Prinzen Friedrich Leopold mit der Prinzessin Sophie 
bon Schleswig⸗Holstein ist auf den 24. Juni fest⸗ 
gesetzt. * 
Der „Reichsanzeiger“ vetöffentlicht das Gesetz 
betreffend die Aufhebung der den Reinigungs⸗ 
wang behandelnden 88 4 und 25 des Brannt⸗ 
weinsteuergesetzes. 
Eine bei dem Adgeordneten Bebel vorgenom- 
mene Haussuchung hat der „Nat.⸗Ztg.“ zu⸗ 
solge Briefe eines rheinischen Abgeordneten zu Tage 
Jefördert, aus welchen hervorgeht, daß derselbe zur 
leberwindung einer „augenblicklichen Geldverlegen⸗ 
zeit“ im Herbst vorigen Jahres von Bebel ein 
Darlehen von 1200 Mark aus Parteigeldern em— 
zfangen hat. 
Berlin, 12. April. Meichstag.) Eine 
PBetition des Herrn Sonnemann in Frankfurt um 
HBestattung einer Privatklage gegen den Abgeordne⸗ 
en Freiherrn v. Hammerstein wird von der Tages⸗ 
rdnung abgesetzt. Fortsetzung der Berathung über 
zie AltZAersversicherung. 8 48. Adelmann 
»eantragt vier VLohnklassen; er legt als von der 
Versicherungsanstalt aulzubringenden Theil der In« 
zalidenrente 60 Mk. zugrunde, die in der ersten 
Woche um 2 Pfennige, in der zweiten um 5, in 
der dritten um 8, in der vierten um 12 Pfennige 
his 320 Mi. steigen sollen. Die Altersgrenze soll 
iuf den nach Ablauf von 5 Beitragsjahren sich er⸗ 
sebenden Betrag der Gebrechlichkeitsrente sich be— 
aufen. Hierzu soll kür jede Rente der Reichszu⸗ 
chuß von jährlich 30 M. treten. Die Commission 
mpfiehlt diesen Antrag. Minister v. Bo ttichen 
rwidert, die Entbehrlichkeit einer Lohnstatistik sei 
auschter nachzuweisen. Er würde die Arbeit und 
ie Kosten einer Lohnslatistik für das Reich nicht 
scheuen, wenn er sich einen praktischen Nutzen da⸗ 
bon versprechen könnte. Dex Bundesrat könne ohne 
wirklich entscheidende Gründe nicht darauf verzichten, 
daß die Vorlage noch in dieser Session ihre Er— 
ledigung sinde. Es sei dem Bundesrat nie in 
erster Linie darauf angelommen, daß der Procent- 
satz der Beiträge sich auf Heller und Pfennig mil 
dem Procentsatz der Renten dicken solle. Die Vor⸗ 
chläge der Commission seien praktisch durchführbar 
und dem Hause die Annahme derselben also zu 
empfehlen. Dr. Buhl spricht für den Antrag 
Adelmann habe mit der steigenden Abstufung das 
Richtige getroffen. Das Gesetz solle kein versichec 
ungs⸗technisch vollkommenes oder nur durchaus 
richtiges, wohl aber ein gerechtes sein. Singer 
erklärt, die Arbeiter, würden sich niemals mil 
einem solchen Bettelpfennig abfinden lafsen. Minister v. 
Bötticher betont, die Altersrente stelle nicht eine 
Eristenzbedingung dar und habe nicht die Aufgabe, 
das Minimum einer solchen anzugeben, sondern 
bedeute nur einen Zuschuß. Die Vorlage solle nicht 
unantastbar sein, sondern den Arbeitern das zur 
Zeit Mögliche gewähren. Wolle man das von 
socialdemokratischer Seite vorgeschlagene progressive 
Einkommensteuergesetz schaffen, dann würde die 
vorlage noch auf eine gar nicht absehbare Zeil 
intanzusetzen sein. v. Buol ist mit dem Gedanken 
einer progressiven Einkommensteuer einverstan en; 
nan möge diesen Gesichtspunkt nochmals gründliu st 
rwägen; es sei gleichgiltig, ob das Zustandekommen 
„es Gesetzes hinausgeschoben würde. Darauf ver⸗ 
agt das Haus sich bis zum 7. Mai, 1Uhr. 
Tagesordnung der nächsten Sitzung: Fortsezung 
der Beratung der Alters⸗ und Gebrechlichkeits-Ver⸗ 
icherunas⸗Vorlage. 
Ausland 
Paris, 11. April. Die Deputiertenkammer 
dertagte sich bis zum 14. Mai. Der Senat tritt 
morgen früh zusammen, um eine Commiffion zu 
ernennen, welche beauftragt ist, die Instructionen 
für den Senat als obersten Gerichtshof festzustellen. 
Paris, 12. April. Gerichtsverhand- 
fung des Senats. Die Tribünen sind gefüllt. 
Viele Abgeordnete, darunter Jules Ferry, sind an⸗ 
wesend. Der Präsident Le Royer eröffnet die 
Sitzung durch Verlesung des präsfidenischaftlichen 
Erlasses, der den Senat als Gerichtshof einberuft, 
ind erklärt, der Senat sei als Gerichtshof constituirt. 
Nach Verlesung der Namen erhebt sich der Vor— 
itzende und befiehlt, das öffentliche Ministerium 
inzuführen. Die Vertreter desselben, der Ober— 
taatsanwalt und zwei zu seiner Unterstützung be⸗ 
rufene Amtsgenossen, tragen rote Amtskleider. Sie 
iehmen an dem Ministertische Platz. Der Vor- 
itzende Le Royer erteilt sodann dem Oberstaatsan⸗ 
valt das Wort zur Verlesung der Anklageschrift. 
Die Anklage oder vielmehr die Einleitungsschrift 
des Oberstaatsanwalts lautet: wir ersuchen 
mit Ruücksicht auf die Acten, die das Ver—⸗ 
hbrechen eines Anschlags gegen die 
Sicherheit des Staats ausweisen, begangen 
in dem Gebiet der Ripublik, besonders in 
Paris seit weniger als zehn Jahren und 
bornehmlich in den Jahren 1888 und 18889, 
daß es dem hohen Gerichtshofe gefallen möge zu 
bdefehlen, das Verfahren gegen Boulanger, Dillon, 
Rochefort, bezw gegen alle anderen Personen zu 
ꝛrüffnen mit der Vo macht zu Maßregeln, die nach 
Notwendigkeit der Verfolgurgen zu erlassen wären 
ind ersuchen übrigens, daß es dem hohen Gerichts- 
jofe gefallen möge, uns die Hinterlegung aller 
Broceßaeten zu bescheinigen.“ Nachdem das öffent⸗ 
iche Ministerium wieder hinausgeführt ist, hebt 
»er Vorsitzende um 2594 Uhr die Sitzung für 10 
Minuten auf mit der Erklärung,. der hohe Gerichts⸗ 
jof habe fich in den Beratungssaal zurückzuziehen, 
um die Entschuldigungen der Mitglieder zu prüfen, 
die ihren Sitz nicht eingenommen hätten. 
Nach einer nicht öff ntlichen Sitzung verliest um 
7 Uhr der Vorfitzende den Beschluß, nach welchem 
zie Angelegenheit Boulaagers an die Untersuchungs⸗ 
rommission verwiesen wird, die vorläufig allein 
mit der Sache befaßt werden soll. 
Wien, 11. April. Peinz Alexander von 
Battenberg trifft nächster Tage aus Triest in Graz ein. 
Die „Neue Freie Prisse erfährt von unterrich⸗ 
eter Seite, König Humbert werde zwischen dem 
18. und 20. Mai nach Berlin reisen. 
Wien, 11. April. Abgeordnetenhaus. Die 
Regierung legt den Entwurf eines neuen Strafge⸗ 
etzbuches vor. Der Antrag des Prinzen Liechten⸗ 
tein, betreffend die Theilnahme O sterreichs an der 
nternationalen Conferenz zur R'gelung der Arbei⸗ 
erschutzgesetzgebdung wurde einstimmig angenommen. 
der Landesbertheidigungsminister theilte mit, der 
daiser habe das Wehrgesetz sanctioniert. 
Wien, 11. April. Der dem Abgeordneten- 
jause vorgelegte neue Strafgesetzentwurf enthält