F —— F A 9 —E J 0 *34
2 8* F 4* M——
» —A ——* VA i 0
* — * J e —4— 7 vh v vaeJ A J 1
— ——— 2 d sbeenge
der St Ingberter Anzeigeer“ mit seinem Unterhaltumgsblatte erscheint wöchentlich dreimall: Diensstag, DonnersStäg
ind Samstag. Abonnementspreis vierteljährig 45 Krzr. oder 13 Silbergr.“ Anzeigen werden mit 83 Krzr. die dreispaltige Weile
Blattschrift vder deren Raum vevechnet.
151 . 2 . . 28
Rro. IIU5ß5. — Donuerotag, den 26. Seytenrblhe 1867.
Deutichlandee. unen Kommer der Reichsräthe in ihrer Mehrheit zu erwarten sein.“ In
Muünchen, 210 Sept. Der Soli al gefeßgebeinmgise viesem Falle wäre schon deswehen kein Anlaß gegeben, fich jen er
aussschuß hat in seiner gestrigen Situng die Berathung des amuter Fu Liede zu dpfern weil ja die Staatsregiernng ein kon⸗
Gesetentwurfes über die dffenkliche — —— zum Art. 10 ülutiouelles Misel an der Hand dat. in jener Kammer die Mehr⸗
inci. fortgesehßt und die Art. 8- 10 in folgender Foafsung ange- Kett zu ethalten. So gut das retrograde Prinzip iener Kammer
nonnen uirch Politiker wie v. Bayer, b. Ringelmann d. Maffei, v. Are—
Zweite Abtheiluug. Von der? örtlicher Armenpflege. Art 8. in. Fürst Taris Hünfels⸗und schließlich durch v. Bomhard sich
Für den Bezitk jeder politischen Gemeinde besteht eine Armen- Rwerstärken wußte eben so gut kann die entgegengesetzte Richtung
oflege, deren Geschäfte durch einen Armenpflegschaftsrath besorgt “irse Verstärkung einmal auf ihre Weise in die Hand ehmen. —
verden.“ Mimisterialrath Lipowsky hat sein neues Amt noch nicht angetre
Erfster Abschnitt. Vonn' den Verbindlichkeiten enzeauch war er ndch nicht in Berg, wie einige Korrespondenten
und Ersatzansprüchen der politischen Gemeinden. neldeten. Wenn wirklich Bez.exAmtmanuv. Grundner. belaumt
Art. 9.„Die Unterstützungspflicht der politischen Gemeinde er⸗ 18 der Autor einiger klassischen ortspolizeilichen Vorschriften. Po⸗
treckt sich zunchst auf die in ihr hetmathberechtigten hilfsbedürf⸗ izeidirector wird, so ist die Entfernung Lipowskn's doppelt gu
igen Personen nach Maßgabe des Gesetzes vom ... über Hei— 'edauern. (FJränk. Kur —6 *9
nath. Vereheligung und Aufenthalt. Under den Voraussezungen München; 24. Sept. In der heutigen Sitzung des
)er Art. 2u. 3 gegenwärtigen Gesetzes ist es Aufgabe der öf⸗ Soveialgesetzgebungs⸗Ausschusses erklarte. die Staatsregierung, daß
entlichen Armenpflege: 1) den danz erwerbsunfähigen Personen ie im gegenwärtigen Zeitpuntte ihre Gesetzesvorlagen nicht modi—
zie zur Fristung des Lebens unentbehrliche Nahruug, Kleidnng, iciren und der dverfassungsmäßig vorzezeichneten Erledigung der—
Wohnung, Beheizung und Pflege zu gewähren; 2) Kranken die ethen nicht vorgreifen werde.“ Die königliche Sanction werde
erfotderluche ärztliche Hilfe nebst Pflege und Medicamenten zu ver⸗ edoch für die diesseitigen Landestheile auch dann eintreten, wenn
chaffen und insbefondere Geisteskrauke, welche sonst der nothwen⸗ Nva eine Ausdehnung der Gesetze über das Gemeindewesen, Ver⸗
digen Aufficht und Pflege entbehren, in einer Irrenanstalt ünters helichung- Aufenthalt und Gewerbswesen auf die Pfalz vom Land;
ubringen; 8) für die einfache Beerdigung verstorbener arnter Per⸗ Age abgetehnt würde. Dagegen winisse auf einer midglichft gleich—
onen zu sorgen: 4) hitfsbededürftigen armen Kindern die erfor— Jeitlichen Regelung des Heimaths- und Armenwesens für säem met⸗
zerliche Erziehung ünd Ausbildung zu verschaffen; 6) dir nach iche Landestheile bestanden werden. —
Maßgabe der foigenden Artikel beqründeien Ersatansprüche ziu Ludwigshafen. 24. Sept. Aus guter Quelle erfahren
ꝛefriedigen. vir. daß das Project ber Alsenzbahn die Genehmigung der Stuats⸗
Art. 9a. Personen von beschränkter Erwerbsfähiglkelt find wie Legietung erhalten har und daß die betreffende Concession- bereits
erwerbsunfähige Personen zu behandeln, find jedoch verpflichtet dem kgl. Cabinet zugegaugen ist, wo sie nur noch der Unterschrift
eine ihnen von der Armenpflege angewiesene und ihren Hräften des Königs harrt. I
angemessene Arbeit zu leisen. c. Frankfurt, 22. Sepl. Der Koͤnig von Preußen wird
Art 9b. „Erwerbsfähige Personen hahen keluen Anfpruch dem Vernehmen nach auf der Rückreise von Baden⸗Baden auch
auf Unterstützung aus der Armenkasse. Im Falle umverschuldeter iber das großh. hessische Truppencorps Revue abhalten. Die be⸗
Diifsbedürftigkeit kann die Armenpflege die augenblicktich jnöthige, kreffenden Mannschaften sind, wie verlautet, auf den 10. October
unentbehrliche Unterstützung gewähren, ist jedoch berechtigt, den ar. tach Darnistadt einberufen.
men erwerbsfähigen Personen Arbeitsgelegenheit zuzuweisen oder Betlin, 28. Sept. Die⸗, Rordd. Itg.“ meldet die be—
solche durch Armenbeschäftigungsanstalten zu bieten. Die Organe vorstehende Einberufnng der nassauischen Vertrauensmänner. Wie
der öffentlichen Armenpflege sind befugt, für die unter ihret Auf; ie „Kreuzztg.“ schreibi, sollen die Neuwahlen für das Abgeord⸗
icht stehenden Armenhäuser und sonstigen Anstalten Hausordnung aetenhaus so beschleunigt werden, daß der Landtag Mitte Novem—
und Disciplinarstrafbestimmungen mit Genehmigung der vorgesez— der, nach dem Schlusse des Reichstages, zusammentreten kann.
ten Behörde zu erlassen. Die Handhabung der Disciplin gegen- jerner seien die Verhandlungen mit dem König von Hannover
iber den in solchen Armenhäusern oder Anstalten untergebrachten lücklich beendet; derselbe erhalte keine Domänen, sondern eine
Personen steht nach Maßgabe der erlassenen Hausordnung den Or⸗ Ubfindungssumnie. Die Kreuzz eitung wiederholt ihre frühere Be—
zanen der öffentlichen Armenpflege oder den von ihnen aufgestell- sauptung, daß über eine Reise des Kaisers Napoleon nach Berlin
en Bedientesten zu.“ hꝛ einerlei Besprechungen stattgefunden haben. „Der „Staatsan—
Art. 10. Wenn Dienstboten, Gewerbsgehilfen, Lehrlinge, zeiger“ veröffentlicht eine Verordnung über die Polizeiverwaltung
Fabritarbeiter, Taglöhner oder andere Arbeiter, welche außerhalb in den neuen Landestheilen.
hrer Heimath im Dienste oder in Arbeit stehen, wegen Erkran⸗ Berlin, 24. Sept. (Reichstag.) Nach der Cinbringung
ung der öffentlichen Hilfe bedürfen, so ist letztere nach Maßgabe von Gesetzentwürfen, betreffend; Kriegsdienstverpflichtung, Natio
des vorstehenden Art. 9 Ziff. 2 von derjenigen politischen Ge- jalität der Kauffartheischiffe, folgt die, AÄdreßdebatte. Referent
neinde zu gewähren, in welcher jene Personen zur Zeit der Er⸗ Plank betont besonders die Pflicht des Neichstages, das Verhäll-
rankung im Dienste oder in Arbeit, stehen. Wurde diese Hilfe aiß des Nordbundes zu Süddeuischland zu klären; der Reichstag
vahrend voller 90 Tage gewährt, und dauert die Krankheit fort, müsse offen den Entschluß aussprechen, jede Einmischung des Aus
s die Heimathgemeinde der erkraukten Person verpflichtet, letztere landes entschieden zurüctzuweisen, den nationalen Einigungszweck
u übernehmen oder, falls deren Transport unthunlich ist, die nach zu vollenden, sobald Süddeutschland uns die Hand reicht, im Ver—
Ablauf jener 90 Tage weiter entstehenden Krankenverpflegungs- laufe der Debatte ergreift Graf Bismard mehrfach das Wort;
osten zu ersetzen. Die auf Verpflegung hilfsbedürftiger Geistes er vertheidigt die Poluit der Regierung in der Luremburger An—
xranler oder Gebärender erwachsenden Kosten hat die Heimathge- jelegenheit; er glaubt, der König habe durch Verthinderung eines
neinde vom Beginne der geleisteten Hilfe an zu tragen. rieges sich den Dank der Nation erworben; hetreffend den Stand⸗
Mündchen, 22. Sept. Die in mehrere Blätter übergegan- hunkl der Regierung weist er hin auf das Rundschreiben vom
zene Nachricht, der Chef unseres Ministeriums des Aeußern wuͤrde 7. September und fügt hinzu: Will die Natkon die Einigung, so
wus der Frage der Umgestaltung der Kammer der Reichsrätheist kein deutscher Staaismann siark genug, sie zu verhinderni, noch
elbest eine Kabinetsfrage machen, glaube ich in den Bereich der lleinlich genug, sie verhindern zu wouen Vie Üdrefse wird jchließ⸗
Fabel verweisen zu sollen. Soh die Frage, was ich kaum glaube, lich mit 157 gegen 58 Stimmung angenommen. 7
mnuf dem bevorstechenden Landtage zur Grörterung gelangen, so Wien, 20. Sept. Die Wiener „R. fr. Pr.“. theilt heüfe
nrde cin. Wibderntand im reaktionaren, Sinne pielleicht bei der ein interesiantes Aktenstück mit. eine Deukschrifl über den Haen
——3