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and Samstarge -Abonnementspreis vierteljährig 45 Krzr. oder-An3 Sithergr.Anzeigen zyerden mite 3.Krzr. die dreispaltige Zeile
rue Vlathschrifi ader deren Raum, herechnet. 7 39 Guuteu e n
RNro. 116 t u — n. Samstag, den 28. September ben u ez 3 — 1867.
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ιιν ν Deutschland. ͤ 33 Kirchen feierliche Got⸗
An IM u u chuu, 23. Septen Heute fuhr der Socialausschusg in tesdienste aAbgehallen werdenLL. J
— ee u een forr Die „Bayer. Ztg.“ bezeichnet heute die Gerüchte als grund⸗
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a Art· Iwunden gegen den Antrag des Refereuten veschlossen, dalp, in den Maonat October, bald auf den 1. December werlegten.
ie Hoͤhe den tutschadi gungewelche für Verpflegung einer erkranke Zer- Tag der Trauungs welcher wahrscheinlich in eine der letzten
en Perfonam einseme ffenilichen Krankenhause berechnett werden Wochen, des Novenwer fällt, wird ehestans heftimmt bekanutge—
un ann Gesetze vnichte festzustellensondern in dieser Beziehung geben werden, da der König nach geschehener Vereinbaruug mit
Alles dem' Vollzugeczil Uberlassennn Im Letzten Absatz des Art. 18 einer Braut denselben demnächst anzuordnen gedenkt. — Die Hin⸗
wird beftiutum daß aine fremde Person⸗am Falle der Hitfsbedürf tusgabe der neuen Zinscouponsbogen zu den vierprocentigen Grund⸗
igkeit /dinpruch auf imontgeltlcheo TAingige Unierftützung hat, wenn euten-Schuldbriefen vom ZinsterminA. Februar“ beginnt am
ieselbe nwherhaudt Armenumladen an dise Aufenthaltsgemeinder be⸗ . October . Zugleich werden jene Sefitzer von Grundrenten⸗
sahit hadte. Nach- demm Antvage des Referats wollte verlangt wer⸗ Schuldbriefen mit den Zinsterminen 4. April. L. Juni und 1.
den, daß die betreffende Person waährend wenigstens zwei Jahren Sebtember, welche die neuen Coubonsbogen noch nicht etholt haben,
olche Umlagen bezahlt haben müsse Art. 13 wurde in der Fas- ufgefordert, sich baldigst zur Empfangnahme derselben zu melden.
ung des Referats angenommen: ebenso Urt. 14, dessen Absatz 2
von dem⸗ Regierungsentwurfe Principiell abweicht letzterer wollte
aamlich dann, wenn ein Ersatzanspruch gegen die Heimathgemeinde
eines unterstützten Ausländers durch Staatsverträge ausgeschlossen
qt, die Ersatzleistung der Districiscasse überbürden, während der
mgenommene Antrag des Referenten in diesem Falle der Staals⸗
rassa die Ersatzpflicht:rAuferlegt.n Artu! Ts u. I6 wurden!„ohne
vefentliche Aenderunge angenommen.“ Im Art I7R wurde zuh
Ziffer 4 gegen idie Erhebunge besonderer Abgaben!n, die Armon⸗
assa vorbehalten, wurden aber“ dieexemplikative Anfzühluug der
Fälle, in welchen ofolche Abgaben zulässig sein sollen, ganz gestei⸗
chen. Nach dem⸗Antruge des Refeventen solltene die Armentafsen!
ausdrücklich ermächtigt wwerden, Abgaben für Hundenzu? erheben;
bon andrer Seite: und nucheuvom Vertreter der Staatsregierung,
wurde eine solche Ermüchtigung als bedenklich angesehen, weib: hie
durch dem Staate ein Steuerobjekt entzogen werden-könnte Hier—⸗
auf erfolgte Annahme des wom Referenten vorgeschlagenen Art. 18
welcher an⸗die Stelle, von Art!n19 des Regierungsentwurfes tritt
während der Inhalt des uArtanAst des Regierungsentwurfes in
dem durch den Referenten vorgeschlagenen Art. 19 Berücksichtigung
findet. Bei Berathung dieses Art. 19. wurde beschlossen, an dem
bisherigen Maximum- des wöchentlichen Krankenhausbeitrages mit
drei Kreuzern festzuhalten.“ Als übereinstimmende Ansicht des
Ausschusses und der Staatsregierung wurde constatirt, daß es be—
züglich der Pflicht Krankeuhausbeiträge zu bezahlen, keinen Unter⸗
ichied macht, ob eine Person maͤmnlichen oder weiblichen Geschlechts,
edig oder verheirathet, Bayerneoder Ausländer ist. Abs. 8 u. 4
des vom Referenten vorgeschlagenen Art. 19 wurden unverändert
angenommen; die Berathung der übrigen Absätze der nächsten Sitz-
ang (morgen). vorbehalten.
.München, 24. Sept.! Heute hat eine Sitzung des Staats-
rathes stattgefunden, in welcher das Budget für die neue
Finanzperiode und der Gesetzentwurf: über den Malzaufschlag, wie
vir aus guter Quelle erfahren, zur Berathung kommen. — In
den nächsten Tagen wird auch der Gesetzentwurf über das Heer⸗
ergänzungsgesetz die Phase der Berathung im Ministerratht
zurchlaufen und wird hiebei die zur Zeit zwischen den einzelnen
Ministerien nocht veftehende Differenz zur Entscheidung kommen,
ob die Stärke des Heeres im Kriege, und die Präsenz im Frieden
zefetzlich festgestellt werden soll, wie dies nunmehr bei den Staa⸗
len des norddeutschen Bundes der Fall ist und wie es neuerlich
in Baden den Kammern vorgeschlagen wurde, oder ob es bei dem
disherigen Usus verbleiben solle, nach welchem diese Fragen der
edesmaligen Bestimmung der Staatsregierung überlassen war.
München, 25. Sept.Die Koönigin Mutter ist von
ejnem Ausflug in's Lechthal nach Hohenschwangau zurüchgelehrt.
Der König, wird Ende dieser Woche ebenfalls von Berg dahin
zurückkehren. — Die Königinvon Neapel wird noch einige Zent
bei ihrer Schwester, der Kaiserin von Oesterreich, in Ischl hleiben. —
Der Konig hat auf Antrag des bäyerischen Episkopats und des
arotesiantischen Obexconfistoriums genehmigt, daß am Tage seil⸗
nex Bermählung Jowohl in allen katholischen Pfarrkirchen des
Dienstes Nachrichten.
Seine Majestat der König haben Sich allergnädigst bewo⸗
zen gefunden, den Landrichter Heinrich Franz Jacob in Zwei—
brücken auf Grund vollendeter 70 Lebensjahre, seinem allerunter-
thänigsten Ansuchen entsprechend gemäß 8 22 lit. O. der IX.
Beilage zur Verfassungs-Urkunde in den Ruhestand treten zu lässen.
Zufoige Regierungsbeschluß vom 25. Sept. 1867 wurde
der“ Schuldiensterspectant Jakob Hasselbach von Herxheim zum
Schulverweser der dortigen kath. Schuld vom J1. Novembex l. J
an⸗ ernannt J
Berlinz 28. Sept. Mit Braunschweig iste jetzt. gleichfalls
iue. Militär⸗Convention abgeschlossen worden, so daß Mecklenburg
egt der einzige Staat im Norddeutschen Bund ist, mit welchem
Preußen keiuen Militür⸗Vertrag: abgeschlossen hat. Es wird im
dessen behauptet, daß jetzt mit der Regierung in Schwerin Einlei⸗
tungen getroffen seien, und daß beide medlenburgische Cotingente eine
oollständige Umbildung zu gewärtigen hätten. u
Bexllin, 24. Sepi. Mit Recht erklärt sich die „Kreuz⸗
zeitung“ auf das Entschiedenste gegen die Ruckgabe der festen
Positionen von Düppel und Alsen an Dänemark. Großmuth
önne nicht gegen einen Befiegten geübt werden, der fich fortwäh⸗
nend als Randalirer beweise. Gesetzt, Deutschland werde in einen
großen Krieg verwickelt, so würden die Dänen nicht faul sein;
und von Duppel und Alsen-aus alsbald nach Südschleswig und
Holstein wieder vorzudringen suchen. Aberauch hiervon abgese⸗
hen, sollte man denn doch nachgerade allseits missen, daß das preu⸗
ßische Heer kein Soldnerheer ist, das man nach Willkür verwen
det. Dem preußischen Heer dürfe man nicht sagen:“ „Ihr habt
mit eurem Herzblut Düppel, exobert; nun aber, nachdem es von
Dänemark hat abgetreten werden müssen, wollen wir es zurück—
geben; sollte es nothig werden, so werdet ihr es ja schon wieder.
erobern.“ Der Prager Friede werde von Preußen erfüllt werden;
aber nicht in der Weise, wie es unsere dänischen Feinde fordern,
ondern wie es mit den Interessen Deutschlands und der deutschen
Bevölkerung in Schleswig vereinbat ist.
Wien, 24. Sept. Wir erfahren schreibt die N. Fr. Pr.)
oeben aus verläßlicher Ouelle, daß Nachrichten hier aus Mexich
ingetroffen seien, welche die Mission Tegetthoff's alsge⸗
chei tert erscheinen lassen. Die mericanische Regierung soll die
deiche des unglücklichen Kaisers nicht eher ausliefern woslen,“ bis
nicht gewisse schwebende Frugen geordnet und namentlich die An⸗
ꝛrkennung der mericanischen Republit durch die
europäischen Mächte erfolgt ist. Admiral Tegetthof4
dürfte sich in der That auf dem Heimweg befinden; wenigstens
rwartet man täglich ein Telegramm aus Hapannk, welches
»essen Ankunft in der Antillen-Hauptstadt: an Bord der⸗Elisaheth“
meldet. ut liæqcůQu
Wisen, 27. Sept.: Es sind aus Cormonß amtliche Berichte
eingetroffen, nach welchen in zädiue große Zusammenrottungen Be—
vaffneter unter revolutionären Rufen stattgefunden haben. Viele
iddineuser flüchten auf österreichsschezGebiet. Udine; Studt in