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Sl. Ingberler Anzeiger
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Nro. 144. J Dieustag, den 8. DeceembBblbheeee —3— —58 1867.
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Deutschland. mi ν
München, 26. Nuv. Der Ausschuß zur Berathung des
Besetzentwurfes über die Wehrverfassung des Koͤnigreiches
hat in seiner gestrigen Sitzung acht weitere Artilel, welche von
dem freiwilligen Eintritt und der Kapilulation handeln,“festgestellt
Von besonderer Wichtigkeit find nachfolgende Bestimmungen über
die einjährigen Freiwilligen:
Junge Leute von höherer Bildung, die sich vor der Loosung
ihres Jahrgangs als Freiwillige anmelden und sischr aus eigenen
Hitteln verpflegen und kleiden, sind auf Verlangen nach einjähri—
ger Dienstzeit in die Reserve zu versetzen, aus welcher sien nach
weiterer zweijähriger Dienstzeit in die Landwehr übergehen. Die—
selben haben auch während ihrer Dienstzeit in der Reserve je nach
ihrer Befähigung die ersien Ansprüche auf die Officiersstellen der
Landwehr. Mitiellose, welche eine besondere Befahigung nachweisen,
tonnen unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen zum ein⸗
ährigen Heeresdienst als Freiwillige mit regulativmaßiger Geld⸗
und Naturalverpflegung aufgenommen werden. Den einjährigen
Freiwilligendienst können Candidalen der Medizin in Militärspitä.
ern, Candidaten der Thierheilkunde als veterinärärztliche Prakti-
kanten ableisten, soferne sie die genügende Befähigung hiezu nach
weisen. Wer als einjähriger Freiwilliger eintreten will, hat den
Nachweis über die genossene höhere Bildung zu liefern. Der Nach⸗
weis kanu geliefert werden 1) durch Absolutorial-Zeugniß eines
humanistischen oder Realghmnasiuns, 2) durch Schlußzeugniß der
Fentralthierarzneischule, der landwirihfchaftlichen Centralschule in
Weihenstephan, der Maschinenbauschule in Augsburg; 3) durch
Ausicittszeugniß eines Schullehrerseminars; 4) durch nach Absol—
virung von drei Kursen der Gewerbs und Handelsschulen aus.
zestellles Maturitäts-Zeugniß; 5) durch ein Jahresschlußzeugniß
uͤber den regelmäßigen Besuch der II. Klasse eines Gymnasiums
oder Realgymnasiums mit mindestens II. Note in Fortgang. Neu
errichtete staatliche Schulanstalten können bezüglich der Wirkung
ihrer Schlußzeugnisse den aufgeführten durch Verordnung gleichge
siellt werden, Können Zeugnisse bezeichneter Art, nicht vorgelegl
werden, so ist der Nachweis höherer Bildung durch eine Prufung
vor einer auf dem Verordnungswege zu bestimmenden Prüfungs
conmission zu liefern. Der freiwillig Eintretende hat die Wah
der Waffengattung und des Truppentheils, die des letzteren jedoch
nur insoferne, als durch seinen Eintritt die bei einem Truppen
theile durch die Militärbehoörde festgesetzte Maximalzahl von Frei⸗
willigen nicht überschritten wird. Bei Truppenabtheilungen, welche
in Städten garnisoniren,“ woselbst sich eine Universität oder eine
derselben gleichtehende höhere Lehranstalt befindet, sind die gemäf
dieses Aruikels als Freiwillige eintretenden Studirenden unbeschränkt
aufzunehmen. esr —
München, 28. Novp. Der-k. Gesandte in Stuttgart,
Graf v. Reigersberg, der bekanntlich den Gesandtschaftsposten in
Brüssel erhalten soll. hat, wie man vernimmt, den Wunsch geäußert.
in Stuttgart bleiben zu dürfen. 3
.Der Entwurf des Berggesetzes, mehrere hundert. Artike!
stark, ist nun ebenfalls vollendet und wird in der nächsten Kam
mersitzung eingebracht werden. —
Muͤnchen, 29. Nov. Heute hat der Staatsrath drei Ge—
setzesentwürfe berathen: den über provisorische Steuererhebung für
1868, da voraussichtlich das Büdget für die nächste Finanz perid
nicht rechtzeitig erledigt sein wird; den über Invalidendersorgung x
und den uͤber Abänderung einiger Bestimmungen des in der Pfal—
geltenden Civilgesetzbuches über Privilegien und Hypotheken 14
München, 29. Nov. Die zur Postcomferen znach
Berlin abgeordneten Kommissäre der bayerischen Regierung, Mini⸗
sterialrath v. Sutner und Generaldirectionsrath Baumann, find
gestern hieher zurückgekehrt. — Der zum Referenten über das
Malzaufschlagsgesetz erwählte Abg. v. Morett befindet
sich bezüglich des Erhebungssystems in vollkommener Uebereinstim—
mung mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwntf. —
Die Ausschußberathungen hierüber werden in der nächsten Wocht